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und Anzeiger Medlatt Ml- Av-rizM. Amtsötatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, da- König!. Amtsgericht und dm Rat d« Stadt Stieia, sowie den Gemeinderat Gröba. 40. Sonnabend, 17. Febrnar 1917, abends. 70. Fabtq. Da« Riesaer Tageblan erscheint seven Tag abend« '/,? Uhr mit 'Ausnahme der Sonn- und Festtage. ve.r»«0pr«tS, gegen Vorauszahlung, durch unser« Trager frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaiten vierteljährlich L,w Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen fiir die Nummer de« Ausgabetage« sind bi« 10 Uhr vormittag« aufzuaebrn und im voraus zu bezahlen; »ine Gewähr slic da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 wm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) SO Pf., OrrövreiS IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah enl- jprechend höher, Nachweisung», und Vermittelung-gebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur» gerät Zahlung», und Erfüllungsort: Niesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Hm Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung d«r Zeitung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer«: Winterlich, Niesa. Geschäftsstelle: Woethestraste SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riela- Auf Rittergut Röttis (Nmtshauptmanschaft Plauen) ist die Maul- und Kanen- Seuche auSgebrochcn. Dresden, den 15. Februar 1017. 144 »il v Ministerium des Inner«. 730 Schntzimpfnnq liefen Sen Sokweinerotlauf. Die unterzeichneten Behörden weisen ans die in Nr. 23 der Sächsischen Staatszeituna veröffentlichte Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 20. Januar 1017 bin, nach der für Notlaüfschutzimpfunaen, welche die Schweinebesitzer in den Monaten März biS Juli jede» Jabrcs freiwillig durch Tierärzte aussühren lassen wollen, staat licherseits der Impfstoff kostenlos zur Verfügung gestellt wird, sofern mindestens der vierte Teil der Schweinebesitzer einer Gemeinde bis Ende Februar jeden Jahreö die Vornahme der Impfung beantragt. Die Kokten für die Impfung selbst sind nach Ab schnitt D der vorerwähnten Verordnung von den Besitzern zu tragen. Die Schweinebesitzer, die diese Schutzimpfungen vornehmen kaffen wollen, haben ihre Anmeldungen — in den Städten Großenhain und Riesa bei den Stadträten, in den Land gemeinden bei den Ortsbehörden — bis Ende Februar dieses Jahres zu bewirken. Die Anmeldungen sind von den Ortsbchördcn in ein Verzeichnis nach dem am Schlüße der genannten Verordnung abgedrucktcn Muster (-) einzutragen und, wenn die Beteiligung mindestens ein Viertel aller Schweinebesitzcr des Ortes beträgt, ist das Verzeichnis in doppelter Ausfertigung dem Königlichen Bczirkötierarzt bis Anfang März zu übersenden. Die Gutsbczirkc haben die Anmeldungen ebenfalls bei der Ortsbehörde anzubringen. Der Zeitpunkt der Impfung wird den Schweinebesitzern vom Jmpfticrarzt rechtzeitig bekannt gegeben werden. Großenhain und Riesa, am 15. Februar 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft und die Stadträte zu Wrostenbaiu und Riesa. Sachsens Hinseuvurg-Spenve. Abgabe vou Speck und Fett durch Hansschlachtende für unsere Mnuitions- nud Rüstungsarbeitcr. Unter Bezugnahme auf den erfolgten Aufruf in Nr. 28 des Riesaer Tageblattes oom 3. Februar 1917 geben wir bekannt, daß unser Schlachthof als SammelsteAe für Speck und Fett für unsere Mnuitions- und NüstungSarbeiter bestimmt worden ist und Spenden dort mährend der üblichen Geschäftszeit angenommen werden. An die Einwohner unserer Stadt, die hausgeschlachtet haben oder von jetzt ab eine HauSschlachtnng vornehmen, richten auch wir die herzliche und dringende Bitte, von den Vorräten an Fett oder Speck soviel als irgend möglich ist, an die Sammelstelle abzugcben. Es darf erwartet werden, daß ans jeder Hausschlachtung möglichst wenigstens 5 Pfund abgegeben werden. Wer nicht in der Lage ist, die Abgabe unentgeltlich zu bewirken, kann eins Bezahlung von 2,20 M. für das Pfund geräucherten Speck, im übrigen von 2 M. für das Pfund Fett oder Speck erhalten. Die abgeliefcrro Menge wird ber der Fleisch kartenausgabe gutgeschriebcn. Der Rat der Stadt Riesa, den 17. Februar 1917. Gßm. Wegen des noch bestehenden Mangels an Heizungsmatcrial bleiben das Realpro gymnasium mit Realschule sowie die Volks- nud Fortbildungsschulen zu Niesa noch bis mit Mittwoch, de» 81. Februar 1817, geschloffen. Der Rat der Stadt Riesa» am 17. Februar 1917. Der noch rückständige LLasscrzins aus das 4. Vierteljahr INI« ist längstens bis zum 21. Februar 1817 an unsere Stadthauptkasse abzufübren. Ter Rat der Stadt Riesa, am 13. Februar 1917. Lt. Bekamttnmchmnl. Der im Gaststalle des GastbofSbesitzerS Paul Heinrich in Riesa, Bismarckstrabe 65, Gasthof „Gute Quelle" am 7. Februar 1917 amtstierärztlich festgcstcllte Ausbruch der Räude bei Pferden ist erloschen. Die über den Gaststall des genannten Gasthofes verhängte Sperre wird deshalb hiermit aufgehoben. , Der Rat der Stadt Riesa, am 17. Februar 1917. Einquartierung betr. , Diejenigen Pinwohner, welche die bei ihnen jetzt cinquartierten Militärpersonen auch im Monat März 1917 im Quartier behalten wollen, werden aufgefordert, Meldung da- rüber bis Sonnabend, den 24. dieses Monats, bei unserem Quartieramt (Zimmer rechts in der Rathausflur) zu erstatten. Später erfolgende Meldungen finden keine Berücksichtigung. Um dem Massenandrang« in den letzten Meldetagen zu begegnen, wird dringend er sucht, me Meldungen schon von jetzt ab zu bewirken. Die Quartiergeber werden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß bei ihnen Elnqnartierte, insbesondere wenn dieselben das bereits tnnehabende Quartier im neuen Monat beibehalten wollen und sollen, einen neuen Omavtierzcttel abzugeben haben, da ohne einen solchen Entschädigung nicht zur Auszahlung gebracht wird. - Der Rat ber Stadt Riesa, am 17. Febrnar 1917. Eltz. In den nächsten Tagen gelangen die Gemeinde-Grundsteuerzettel zur Ausgabe. Auf 1917 kommt an Gemeindegrundsteuer von 1080 M. Wertsunim« 1 M. — Pfg. nnd zwar 42 Pfg. für die Stadthauptkaffe, 47 Pfg. für die Schulkaffe und 11 Pfa. für die Kirchenkasse znr Erhebung. Als Zahlungstermine sind der 1 März und der 1. August mit je der Hälfte — also SO Pfg. von 1000 M. Wertsumme — festgesetzt worden. Der Rat der Stadt Riefa, am 17. Februar 1017. Kr. Tüchtige Maschinenfchreiberiu oder weibliche Hilfskraft für die Markcnausgabc- stelle, die im Schreiben und Rechnen gewandt ist, wird für sofort oder 1. März gesucht. Entschädigung nach Leistung und Uebereinkunft. Bewerbungen sofort erbeten. Gröba, am 17. Februar 1917. Der Gemeindevorstand. Die Abführung des 1. Termin- Staats- und Gemeindegrnndsteuer für Gröba wird hiermit in Erinnerung gebracht. Gröba, am 16. Februar 1917. Der Gemeindevorstand. «olksküche Grölm. Anmeldungen zur Volksküche werden Montags vormittags 11—1 und nachmittags 5—7 Uhr in der Volksküche angenommen. Mitzubringen sind Lcbensmittelkontrollkarte sowie Fleisch-, Warenbezugs- und Kartoffelkarten oder Kartoffeln. Die Bezahlung hat auf eine Woche im voraus zu erfolgen. Gröba, am 15. Febrnar 1917. * Der Gemeindevorftand. , Milchkarten-Ausgabe in Gröba. Die Milchkarten auf die Zeit vom 19. 2. bis 18. L. 1917 werden Sonntag, de« 18. Februar 1017, vormittags vo« 8—12 Uhr, im Gemeindeamte gegen Rückgabe der mit Namen und Nr. versehenen jetzigen Stammkarten ausgegeben. Milchkarten werden ausgegeben für Kinder im Alter bis zu 6 Jahren, Kranke, werdende und stillende Mütter nach den Vorschriften des Kommunalverbandes. Bescheinigung von Aerzten oder Heb ammen sind, soweit sie nicht auf längere Zeit ausgestellt waren, zu erneuern. Außerhalb der vorgenannten Zeit werden Milchkarten nicht auSgegeben. Gröba, am 16. Februar 1917. Der Gemeindevorstand. , Grietztarten-Ansgave i» Gröba. Die Grießkarten auf die nächsten 4 Wochen werden an die zum Bezüge berechtigten Personen Sonntag, den 18. Februar 1917 vorm. 9—12 Uhr im Gemeindeamt,: ausgegeben. Gröba, am 17. Februar 1917. Der Gemeiudevorstaud. Der Bezirksschornsteinfegermeister hat gemeldet, daß von Montag, den 19. bis Sonnabend, den 24. Febrnar 1917 die Schornsteine in Grob« gereinigt werden. Der Gcmeindcvorstand. MklWW MW. Aufforderung des Krieqsamts zur freiwilligen Meldung gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes für den vaterländischen Hilfsdienst. Das Bezirkskommando Grotzeuhairr benötigt 2 Man« für de« GefchSttsztmmerdienst (fchrelbgeWimdt, Mafchiuenschreiber, möglichst auch Stenograph). Es können sich auch weibliche Hilfskräfte melden. Meldungen sofort schriftlich oder mündlich im Bezirkskommando, Schul gasse 9, im Zimmer Nr. 8, vorm. zwischen 10 und 12 oder nachmittag- zwischen 4 und 6 Uhr. Entlohnung erfolgt auf Grund freier ArbeitsvertrSge nach den orts üblichen Sätzen. Dresden, 15. Februar 1917. Die Kriegsamtsstelle in Dresden. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 17. Februar 1917. —* An d cn Po sts ch altern wird eine von den Deut schen Vereinen vom Roten Kreuz ausgcgebenc „Deutsche KriegSkartc", die den Feimarkenstempel vou 5 Pf. einge druckt trägt, für 10 Pf. verkauft. Teu Ueberschuß von 5 Pf. für jede abgesetzte Karte erhält LaS Rote Kreuz zur Förderung seiner segensreichen Aufgaben. —kf. Meldungen auf Aufrufe der Kriegs- amtSstclle XII zur Freimachung von Militärpersonen durch Hilfsdienstpflichtige find nicht an die KricgSamtsstelle, sondern lediglich an die in den Aufrufen ausdrücklich be zeichneten Stellen zu richten. Nichtbeachtung verursacht nur Verzögerungen. —kf. Mahnruf. Landwirte, denkt an Eure Maschi nen! Reparaturen an Maschinen, auch solche für die Ernte, mit größter Eile veranlassen! Erntemaschinen jetzt bereits kaufen! Fabriken und Werkstätten, die Reparaturen über nehmen, Ersatzteile haben, Maschinen abgeben, sind durch die Amtshauptmannschaften und Gemcindevorftände zu er fahren. — Man sollte cS nichtfür möglich halten. Der „Dresdn. Anz." berichtet: Von mehreren Kohlenhänd lern werden wir aufmerksam gemacht, daß jetzt von vielen Haushaltungen Kohlen in großer Menge bestellt werden, sie noch genügend Vorräte besitzen; die Firmen er suchen drmgend, Rücksicht auf unbemittelte Familien zu nehmen, die sich nur wenige Kohlen auf einmal anschaffen können, damit deren Wünsche zuerst berücksichtigt werden können. —* Postscheckverkehr. Das amtliche Verzeichnis der Postscheckkunden bei den Postscheckämtern im Reichs- Postgebiet wird in den nächsten Tagen nach dem Stande vom 1. Januar 1917 erscheinen. Es umfaßt 149000 Post- schcckkunden. Der Preis für das Verzeichnis einschl. der im Jahre erscheinenden Nachträge ist 3 M. Bestellungen nehmen alle Postanstaiten entgegen. Postscheckkunden er halten die Druckwerke auf Wunsch von ihrem Postscheckamt unter Abbuchung des Preises; auch können sie sich den regelmäßigen Bezug durch einmalige Bestellung bet ihrem Postscheckamt sichern. —* Verteilung von Suvpenfabrikaten. Im Februar werden in die behördliche Nährmittelvertei- lung zum ersten Mal auch Suppcnfabrikate (Suppenwür fel und lose Suppen) cinbezogen. Die Suppenfabriken müssen alle ihre Erzeugnisse an die behördlichen Vertei lungsstellen abliefcrn. Irgendwelche sonstige Lieferungen (an Privatpersonen, an Groß- und Kleinhändler, an WerkS- tantinen, Anstalten usw.) dürfen die Fabriken also nicht mehr ausführen. Die Verteilung der Suppenfabrikatc er folgt ebenso wie die der anderen Nährmittel nach einem allgemeinen Dcrtci.ungssch üssel durch die Kommunalver- bäude (Städte, Landkreis usw.). Inwieweit die Kommu nalverbände bei der Unterverteilung den Handel heran ziehen, tzänat von den örtlichen Verhältnissen ab und ist daher dem Ermessen der Kommunälverbändc überlassen. Heber Anträge auf Berücksichtigung bei der Suppenvectci- sung entscheiden hiernach die Koinmuualverbande. Bestel lungen bei den Duppenfabrikeu oder Anträge bei den be hördlichen Zentralstellen sind zwecklos. Dies gilt ebenso wie für Suppen auch für alle anderen durch die Komma- nawcrbände verteilten Nährmittel, insbesondere für Ha fer- und Gerstcnfabrikats aller Art (Graupen. Flocken, Grütze, Mehl, auch Paketware), Weizengrieß, Tcigwarcu und Kartoffclsago. —* Versteigerung lei chtver Verblich er Gü.te.p diu:ch die Eile n bah.np er w a ltu n g. Es ist wiederholt angesraat worden, ob die Eiscnbahnvcrwaltuiig leichtverdcrblime Güter, welche sie nicht abliescrn kann, öffentlich meistbietend versteigern kann. Nach 8 81, Ab satz 4 der EisenbahnverkehrSordnung ist zwar die Eiseu- bahnverwaltung berechtigt, Güter, die nicht abgeiiesert werden können, wenn sie schnellem Verderben unterliegen, sofort, sonst nach Ablauf einer bestimmten Frist, unter gewissen Voraussetzungen ohne Förmlichkeit bestmöglichst zu verkaufen. Diese Vorschrift ist jedoch durch die kriegs wirtschaftlichen Verordnungen hinsichtlich der rationierten und zentralisierten Daren und auch für Waren, für die ein Höchstpreis fcststrht, erheblich ciugcscheäust worden. Ein freihändiger Verkauf rationierter Waren au Privat personen ohne gleichzeitige Anrechnung ans die Lebens mittelkarten kann daher nicht stattfinden. Eocickowenig ist eine Ueberschreitung der Höchstpreise durch öffentliche Ver-