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Anzeige« aller allen Stationen von CoSwig bis Wurzen sowie in Machern und Borsdorf; am 24. Dezember: nach«. 4.23 ab Leipzig Hbf., 5.11 nachm. an Wurzen und 5.34 nachm. ab Wurzen, 6.21 abends an Leipzig Hbf. mit Halten an allen Sta tionen; am 25. und 27. Dezember anschließend an die 7.56 abgehenden Personenzüge: ab Riesa 9.40 abends, an Lommatzsch 10.18 sowie ab Lommatzsch 10.40 abends, an Riesa 11.19 mit Anschluß an den 12.34 nachts in Leipzig Hbf. eintreffenden Eilzug und den 1.43 nachtS in Dresden Hbf. ankommenden V-Zug. Die Sonderzüge zwischen Riesa und Lommatzsch halten ebenfalls an allen Stationen. Zu sämtlichen Sonderzügen gelten die gewöhnlichen Fahrkarten. —* Der Sonnabend war auf Anordnung des Kultus ministeriums aus Anlaß des Sieges in Polen schulfrei. In den Schulen fanden Feiern statt, in denen auf die Bedeutung des TageS hingrwiesen wurde. —8 Der Sächsische Forst verein hat in Rück- sicht auf den Krieg seine alljährliche Winteroersammlung diesmal aussalleu kaffen. Auch die übliche Bereinigung zur Beratung forstwirtschaftlicher TageSfragen, die seit einiger Zeit im Dezember jeden Jahres eine größere Anzahl sächsischer Forstleute in Dresden zusammen führte, wurde nicht abgehalten. Stehen doch zahlreiche sächsische Forst beamte aller Grade unter den Fahnen. Wenn rechtzeitg Friede zwischen den kriegführenden Mächten geschloffen wird und es die sonstigen inbclracht kommenden Ver hältnisse gestatten, ist beabsichtigt, die 1914 ausgefallene Tagung des Deutschen ForstvereinS im Sommer 1915 in Dresden stattfinden zu lasten. — Im Publikum ist vielfach die Meinung vertreten, daß es zulässig sei, an die Truppen im Felde mit der Feldpost auch Zündhölzer zu versenden, wenn diese in feste, gegen Druck widerstandsfähige Behältnisse (Blech- kästen oder dergleichen) verpackt werden. Diese Ansicht ist unzutreffend und geeignet, dem Absender unter Umständen rin schwere Verantwortlichkeit aufzubürden. Zu den feuer gefährlichen Gegenständen gehören auch Reib- oder Streich zünder und Zündhölzchen jeder Art einschließlich der im Geschäftsverkehr als „WachSkerzchen" bezeichneten Wachs- streichzünder; sie dürfen unter keinen Umständen, mag die Verpackung nach Ansicht dcS Erzeugers oder Absenders auch noch so dauerhaft und sichernd eingerichtet sein, mit der Post, auch nicht als Beipack zu Feldpostbriefen ustv. versandt werden. Wer diesem Verbot zuwideihandel«, kann nicht nur die Allgemeinheit empfindlich schädigen, sondern hat anch mit seiner Person — vorbehaltlich der Bestrafung nach de» Gesetzen — für jeden entstehenden Schaden zu haften. —* Aenderung der Gctreidchöchstprcise. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Sonnabend die Oertliches und Sächsisches. Niesa, den 21. Dezember 1914. —* Tagesordnung zur Sitzung des Stadtoerord- neten-KolleginmS am Dienstag, den 22. Dezember 1914, nachmittags 6 Uhr. 1. NatSbeschluß betreffend die In- kraftsctzung der neuen Steuerordnung am 1. Januar 1916. 2. StadlrällicheS Ersuchen um Vornahme der Neuwahl einer RatsmitgliedcS an Stelle des am 30. November dS. JahrcS verstorbenen Herrn Schnauder. 3. Ratsbeschluß ruf daS Ersuchen des Stadtverordneten-KollegiumS auf Umänderung der Sladtfarben. 4. NatSbeschluß auf das Gesuch des Verbundes Deutscher Handlungsgehilfen um Einrichtung einer KciegS-Arbeitslosen-Fürsorge zur Linde rung der Not der Beschäftigungslosen. 5. Ergebnis der durch den VerbandSrevisor Herrn Eckner in der Zeit vom 7. bis mit 10. Dezember dieses Jahres bei der Stadtkaste, Stadtsteuereinnahmc und derRatsvollzieherei vorgenommenen Revision. Mitteilungen. Nichtöffentliche Sitzung. —* Ein starker Menschenstrom durchflutete auch am gestrige» goldenen Sonntag wieder die Straßen un serer Stadt. ES war der letzte Sonntag vor dem Fest und für viele ist es nun die höchste Zeit, die Weihnachlsetnkäufe zu besorgen. Man darf daher hoffen, daß der gestrige Sonntag einigermaßen seinem metallenen Beinamen Ehre gemacht hat und die Geschäftsleute mit dem Ergebnis des TageS zufrieden sind. Am goldenen Sonntag steigert sich die Freude auf die Weihnachtsfeier zur höchsten Höhe. Ein < oldener Sonntag falls auch sein fürs Menschenherzl Gute Kunde ist vom Osten und Westen des Kriegsschauplatzes gekommen; sie kann daS wehmütige Gedenken nicht aus der Welt schassen, aber sie muß die Zukunftshoffnungen stärken. Gehobenen MuteS schauen wir die Weihnachtsgriiße, wohin wir auch blicken. Und die Kinderaugen bitten. Der ge waltige Zug, der durch« Vaterland geht, soll sich auch jetzt äußern, wir wollen unseren Kindern den Christbaum au- zünden, daß er sie erfreue und sie im späten Alter noch dieser Kriegsweihnocht gedenken laste. Wir kommen zur WcihuachtSwoche und sie soll uns olle bereit finden. —* Zur Erleichterung dcS Weihnachtsverkehrs wird die Sächsische Staaisbahnverwaltung n. a. folgende Son derzüge ablassen: am 23 , 24., 25. und 27. Dezember: nachm. 2.25 ab Dresden Hbf., 2.58 ab Coswig, 3.26 ab Priestewitz, 3 58 ab Niesa, 4,17 ab Oschatz, 4.55 ab Wurzen, 5.24 nachm. an Leipzig Hbf. mit Halten an allen Stationen von Coswig bi« Wurzen; am 23., 24. und 27. Dezember: Eilzug abends 7.01 ab Leipzig Hbf., 7.27 ab Wurzen, 7.53 nb Oschatz, 8.08 ab. Riesa, 8.27 ab Priestewitz, 8.42 an CoSwig, 9 05 abends an Dresden Hbf.; am 24. und 25. Dezember : vorm. 8.28 ab Dresden Hbfi, 9,01 ab CoSwig, 9.2« ab Priestewitz, 9.55 ab Riesa, 10.13 ab Oschatz, 10.50 ab Wurzen, 11.24 vorm. an Leipzig Hbf. mit Halten an Höchstpreisverordnungen für Getreide nnd Hafer in einigen Punkten geändert. Der Höchstpreis richtet sich nach dem Ort, wo die Ware abzunehmen ist und bis wohin der ^Ver käufer die Kosten der Beförderung trägt. Für Landwirte ist dies im allgemein die Verladestation. Beim Umsätze des Ge treide- durch den Handel dürfen den Höchstpreisen Beträgt zugeschlagen werden, welche insgesamt 4 Mark für die Tonne nicht übersteigen dürfen. Dieser Zuschlag umfaßt insbeson dere Kommission, Vermittelung und sonstige Gebühren, sowie alle Arten von Aufwendungen, ausgenommen Auslagen für Säcke und für die Fracht vom Abnahmeort. -Die Fracht berechnung darf auf jeden Fall nur die wirklichen Kosten der Verfrachtung umfassen. An Sackleihgebühr darf für die Tonne 1 Mark berechnet werden. Beim Verkauf der Säck« ist der Preis für kleinere Säcke auf 80 Pfennige, für größere Säcke, die 75 Kilogramm oder mehr enthalten, auf 1,20 Mark festgesetzt. Die Preiszuschläge für höheres Naturalgewicht bei Roggen und Weizen fallen weg. Ebenso füllt die 68- Kilogramm-Grenze bei Gerste weg. Für Saatgetreide ist eine besondere Ausnahmebestimmung von dem Höchstpreis vorge sehen. Ebenso fallen bei Getreide und Hafer Verkäufe an Klein händler und Verbraucher nicht unter die Höchstpreise, wenn sie drei Tonnen nicht übersteigen. Die sogenannten Reports werden bei Weizen und Roggen aufrechterhalten, bei Hafer werden sie gestrichen, dafür indessen die Haferpreise mit dem 24. Dezember 1914 um 2 Mark für die Tonne erhöht. Für Kleie ist neben den Mühlenpreis von 13 Mark noch ein Großhandelspreis von 15 Mark und endlich ein Klein handelspreis (für Verkäufe von 10 Doppelzentnern und wxniger) von 15,50 festgesetzt worden. Futtermehle, Bollmehle, GrieS- kleie und ähnliche Hintcrmehle gehören zur Kleie. Endlich ist ein Verbot erlassen, Kleie die mit anderen Gegenständen vermischt ist, in den Verkehr zu bringen Die Strafbestim mungen für Verstöße und Umgehungen der Höchstpreisvcr- ordnungcn sind wesentlich verschärft worden. —* Der „Rcichsanzeigcr" enthält eine am 1. Januar 1915 in Kraft treiende Verordnung, betreffend ander weitige Regelung der Paßp flicht, in der cs u. a. heißt: 8 1- Vis auf weiteres ist jeder, der das Reichsgebiet verläßt, oder der aus dem Auslande in daS Reichsgebiet eintritt, verpflichtet, sich durch einen Paß über seine Person auszuwcisen. L 2. Jeder Ausländer, der sich im Reichsgebiet aufhält, ist verpflichtet, sich durch einen Paß über seine Perion auszuweisen. 8 Diese Pässe müssen mit einer Personalbeschreibung und mit einer Photographie des Paßinhabers aus neuester Zeit mit dessen eigenhändiger Unterschrift unter der Photographie, sowie mit einer amtlichen Bescheinigung darüber versehen fein, daß der Paßinhaber tatsächlich die durch die Photo graphie dargcstellte Person ist und die Unterschrift eigen händig vollzogen hat. Ausländische Pässe müssen visiert werden. Die Visierung ist zu verweigern, wenn Bedenken gegen die Person des Paßinhabers bestehen. H 4. Wehr pflichtigen Deutschen im Inland dürfen Päste nur mit Zustimmung des BezirlskommandoS ausgestellt werden, in dessen Kontrolle sie stehen. ArtmtMMte beste Verbreitung Riesaer O Tageblatt «7. Aahrg Montag, 21. Dezember 1914, abends Da« I . . 1 Mark SS Psa., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Pfg., durch den Briefträger frei in» Haus 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonuement» werden angenommen. Unzetgen-Unuahme f.ir die Nummer des Ausgabetages bis vormittag g Uhr ohne Gewähr. Preis für di« lletngefpaltene 43 nun breit« Korpuszrllr 18 Psg. (LokalprrlS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraß« SS. — Für die Redaktion veraMwortltch: Arthur Hähn el in Riesa. Dienstag, de« 32. Dezember 1914, mittags 12 Ahr soll in der Uhlig'fchen Gastwirtschaft in Weida — als Versteigerungsort — 1 Fahrrad gegen Barzahlung meist- bietend versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des K. Amtsgerichts Riesa, am 19. Dezember 1914. Die Maul- und Klauenseuche im Gehöft de» Gutsbesitzer» Arthur Müller in Prausitz Nr. 28 ist erloschen. Der Ort Prausitz bleibt jedoch wegen der im Gehöft des Gutsbesitzers und Gemeinde vorstandes Däweritz in Prausitz Nr. 13 herrschenden Maul- und Klauenseuche noch Sperr bezirk. Ferner ist unter dem Viehbestands dcS Ritterguts Gröba der AuSbruch der Maul- und Klauenseuche bezirkstierärztlich festgestellt worden. Al» Sperrbezirk wird gemäß 8 161 der BundeSratSoorschrifken zum Viehseuchen, gesetzt der frühere Ort und Vorwerk Oberreusien und der dort befindliche «eue Ritters gutshof Gröba lind al« Beobachlllttgsgebiet gemäß 8 165 a. a. O der nördlich des Hafens uud der Döllnitz gelegene Ortsteil von Gröba, der Oct Forberge, sowie der bereits als Sperrbezirk erklä te Ort Pochra etnschlietzlich deren Gemarknnge» bestimmt. Für den Sperrbezirk gelten die Vorschriften in 88 162—168 und für das Beobachtungsgebiet 88 166—168 der BundeSratSvorschristen zum Viehseuchengesetze — Gesetz- und Beiordnuiigkblalt 1912 Seite 83 ff —. Die in einem Umkreise von 15 icm von Gröba liegenden Ortschaften deS Bezirks sind den Bestimmungen in 8 168 der obengenannten Vorschriften bereits unterstellt. Die nach dem genannten Paragraphen vorgesehenen weiteren Beschränkungen bleiben Vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Strafoorschriflen deS BiehseuchengesetzeS vom 26. Juni 1909 bez. weiteren gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der sächsischen Ausführungs verordnung zum Viehseuchengesetze mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Woche» bestraft. Großenhain, den 19. Dezember 1914. 3063 «, 2810 s L Königlich? Amtshanvlmaunschaft. - Gemeindeanlageneinschätzung. Nach der Bestimmung in § 9 de» Gemeindeanlagenregulativ» der Stadt Riesa fleht eS jedem Abgabenpflichtigen frei, vor Beginn der GteuerjahreS und der AbschätzungSarbetten dem Stadtrate schriftlich anzuzeigen, wie hoch er sein jährliche» Einkommen veranschlagt. In der Anzeige müssen die verschiedenen Einkommensquellen und EtnkommenSbeträge lm Einzelnen angegeben werden, damit die Richtigkeit vom AbschätzungSauSschuffe geprüft werden kann. Auf diese Bestimmung wird hierdurch mit dem Bemerken hingewiesen, daß hi» Anzeigen für die nächstjährige Einschätzung zu den Gemeindeanlagen bi» zum 31. Dezember lanfenden Jahres bei uns einzureichen sind. Hierbei weisen wir darauf hin, daß die für die Einschätzung zur Einkommensteuer eingereichten Einkommensdeklarationen dem städtischen AbschätzungSauSschuffe bei feinen Arbeiten nicht zur Verfügung stehen. Der Rat der Stadt Riesa, am 19. Dezember 1914. Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Biertehährltcher Bezugspreis bet Abholung in der Eweditlon in Rlesa 1 Mark SO Psg., durch unsere Träger frei ins Hail» »k 6S Psa., bei Abholung ain Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Pfg., durch den Briefträger frei in» Haus 2 Mart 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzrigen-Anuahme f.ir die irnd Anzeiger (Lldeblatt und Anzeiger». Fernsprechstell- Nr. In Riesa (Rittergut Göhli») ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die mit Bekanntmachung vom 2. November 1914 — Riesaer Tageblatt Nr. 254 vom 2. November 1914 — ungeordneten Schutz- und Sperrmaßnahmen werden daher wieder aufgehoben. Der Rat Per Stadt Riesa, am 21. Dezember 1914. K. Telegramm-Adreff« I* .Ta geblatt-, Riesa. ^INlIHLIlkU für die Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.