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Messer D Tageblatt und Anzeiger (Llbedlatt tNld Anzeiger). Lelegramm-Adresser ß!^Frrnsprrchstell, Tag-blatt Riesa. Nr «. für die König!. Amtshauptmanvschaft Großenhain, dar König!. Amtsgericht und de» Rat der Stadt Riesa, .sowie den Gemeindcrat Gröba. 287. Freitag, 11. Dezember I.N4, abends. «7. Fahr«. -» "»"t """" -- . > DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Be-ugSpreiS bet Abholung in der Expedition in Riesa l Mark SO Pfg., durch unsere Träger frei inS HauS 1 Mark VS Pfg., bei Abholung am Schalter der laiscrl. Postanstalten 1 Mart 65 Pfg., durch den Briefträger frei inS HauS 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnenient» werden angenommen. Anzcigeu-Aimahme für die Nummer deS Ausgabetage- bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingespaltene 43 mw breite KorpuSzeile 18 Pfg. (LokalprriS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raße VL — Für die Redaktion veraniwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Mit Rücksicht auf die wettere Ausbreitung der Mauls und Klauenseuche in Sachsen, namentlich auch durch den Handel und Verkehr mit Schlachtvieh, wird im Anschluß und unter Aufrechterhaltung der Verordnungen vom 12. September 1914 (Sächsische Staats» zeitung Nr.- 215 und Leipziger Zeitung Nr. 216) und vom 27. Oktober 1914 (ebendort Nr. 252 und 253) bestimmt, daß die Vorschriften des § 45 der Ausführungsverordnung vom 7. April 1912 zum Biehseuchengesetz (Gesetz- und BerordnunrSblatt Sette 56) mit Ausnahme von § 45 unter a Abs. 2 und von der unter s Abs. 2 vorgeschriebenen bezirks- tierärztlichen Untersuchung deS zur Schlachtung clngestthrtcn Klauenviehs bis auf weiteres sür daS ganze Land mit der Veröffentlichung dieser Verordnung in Kraft treten. Ueber Einzelheiten der hiernach geltenden Vorschriften geben die OrtSpolizeibehörden, die BezirkStierärzle sowie die Verwaltungen der Schiachtviehhöfe .und der öffentlichen Schlachthäuser Auskunft. Dresden, am 8. Dezember 1914. 1"39II V. — Ministerium des Innern. 6788 linier von Vuhve ianoe ors Vorwerks Pocht'« Ist oer Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bezirkstierärztlich festgesiellt worden AIS Sperrbezirk wird gemäß 8 161 der BundeSratSvorschriften zum Viehseuchen, gesetze der Ort Pochra und al« Beobachtuugsgebjet der nördlich des Hafens und der Döllnitz gelegene Teil von Gröba, jedoch »nt Ausnahme des früheren Ortes und Vor- me>ks Oberreußeu und deS dort befindliche» neuen RittergutShofL G ösa und der Ort Merzdorf, einschließlich deren Gemarkungen bestimmt. Für den Sperrbezirk gelten die Vorschriften in 88 162—168 und für das Be- obachittttffsgebiet 88 166—168 der BundeSratSvorschristen zum Viehseuchengesetzs — Gesetz- und Verordnungsblatt 1912 Seile 83 folaende —. Die in einem Umkreise von 15 km von Pochra liegenden Ortschaften find bereits infolge früherer Seuchenfälle den Bestimmungen in 8 168 der obengenannten Bundes- ratSvorschriften unterstellt. Die nach Absatz 3 des 8 168 der BundeSratSoorschriften vorgesehenen weiteren Ve- schränkunge» bleiben Vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Ocrtliches «iid Sächsisches. Niesa, den 11. Dezember 1914. -« Wir erhielten folgende Feldpostkarte: Unter den verschiedensten Lebenseindrücken vor dem Feinde, der so fest in dem belagerten Upern sitzt, gedenken wir gern der trauten Heimat und senden freundliche Grüße: Alfred Kühne, Fritz Teubert, Georg Otto, drei Riesaer Jungen! — Wenn von der Liebestätigkeit aller Kreise ganz besonders groß angelegte und umfassende Hilfe ver langt wird, wie in KrlcgSzeilen, so tritt nur zu leicht eine gewisse Zersplitterung ein, deren erste Folge eine sehr un regelmäßige Verteilung der Hilfeleistung ist. So gut ge meint in jedem Falle die mehr oder minder umfangreiche LiebeStätigkeit kleiner Verbände auch sein mag, so ist doch dringend zu wünschen, daß diese sich den größeren Verbänden anschlicßen oder doch zum mindesten stets so enge Fühlung mit ihnen behalten, daß die Uebersicht über die geleisteten Zuwendungen nicht verloren geht. Naturgemäß kann die Kriegshilfe nur dann ersprießlich wirken und nur dann ver wirklichen Bedürftigkeit deS Einzelnen entsprechend ihre Gaben verteilen, wenn sie sich immer vergewissern kann, ob und in welchem Maße die Betreffenden etwa schon von anderer Seite berücksichtigt worden find. Sonst ist der be- denkliche Fall gar nicht zu vermeiden, daß Lis einen über reichlich erhalten, während andere im Verhältnis dazu nur dürftig bedacht werden. Darum fördere jeder nach Kräften den Zusammenschluß im Liebeswerk und meide die Zer splitterung in Einzelgruppen, die ost zwecklos neben einanderher arbeiten. —MI. Das vornehmste Gebot der Gegen wart. In diesen Zeiten möchte sich jeder immer wieder daran erinnern, wie eS vor einem Jahrhundert in Deutsch, land und besonders in unserer engeren Heimat aussah. Einmütig erhob sich ja auch damals das Volk, den Er- oberern der deutschen Gaue endgültig daS Handwerk zu legen und in großartigem Opfersinn gab jeder daS letzte hin, um der Heimat Frieden und neue Wohlfahrt zu er ringen. Doch ein unbarmherziger Krieg im Lande hatte alles, waS durch Fleiß und harte Arbeit in Jahrzehnten aufgebaut worden war, in kurzen Monaten bitterer Not vernichtet. Wohlhabenheit war ein sagenhafter Begriff ge- worden und Städter wie Bauern waren froh, wenn sie überhaupt noch ein Obdach sür sich und ihre Kinder und die notdürftigste Nahrung besaßen. Bon allen Seilen aus- gesogen, war daS unglückliche deutsche Land und nicht zu zuletzt daS jetzige Königreich Sachsen am Rande deS tiefsten Elendes angelangt. Und heute? Wieder von zahllosen Feinden bedroht, gehaßt und beneidet wegen de» giößteu wirtschaftlichen Aufschwunges, den je ein Äolk erlebt hat steht Deutschland heute da. Aber nicht wie damals al» Strafoorschriften deS ViehseuchengesetzeS vom 26. Juni 1909 bez. weiteren gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der sächsischen Ausführung». Verordnung zum Viehseuchengesetze mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast bi» zu sechs' Wochen bestraft. Großenhain, am 10. Dezember 1914. 3061 a k. Königliche Amtsljauptmannschaft. Ju Gröba ist die Mauls und Klauenseuche erloschen. Die mit Bekanntmachung vom 4. November 1914 — Nr. 2767 »L — angeordneten Schutz- und Sperrmaßnahmen werden daher wieder aufgehoben. Im übrigen wird auf Bekanntmachung vom heutigen Tage — Nr. 3061 »L —, Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Vorwerk Pochra betr., hingewiesen. Großenhain, am 10. Dezember 1914. 2810 6 L Königliche Arntshanptmannschaft. Oesfentliche Sitzung des Gemeinderates Gröba Sonnabend, den 12. Dezember 1914, nachmittags V-8 Uhr. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Geiuche um Rückzahlung von Bau kautionen. 3. Festsetzung der Haftsummen für auSgeführte Schleuscnbauarbeiten. 4. Fest, setzung über veränderte GaSpreise, Ausstellung von Gasautomalen und Ausführung von Gasinstallationsarbeiten. 5. Vergebung der GaSkohlenanfuhren für 1915. 6. Beschluß- iassung über Legung von GasleiiungSrohren in die Merzdorfer Straße und den Feld- mühlenweg. 7. Vergebung der Klarschlag-, Packlager- und Bordsteinlieferuna sowie der Straßen- und Schleusenbuuarbeilen für oordemerkle Straßen. 8. Baumailpflanzung an der Alleestraße. 9. Aussprache zu dem Gesuche deS Herrn ZachäuS um Ausübung der Schankkonzession durch Frau verw. ManerSberger als Stellvertreterin. Nichtöffeentliche Sitzung. Gröba, am 10. Dezember 1914. Der Gemeivdtvorstand. Hafer und He« zu sofortiger Lieferung, Stroh nach Matzgabe freiwerdeuden Laocrraums kauft Kgl. Proviantamt Riesa. an die Dresdner Handelskammer mit dem Ersuchen ge wendet, sich über die Zweckmäßigkeit der Abhaltung von Jahrmärkten während des Krieges gutachtlich zu äußern. Daraufhin hat die Kammer ein Gutachten abgegeben, in dem sie die Absage von Jahrmärkten gründ» sätzlich für bedenklich hält und dazu folgendes auSführt: „Die Kammer hält die Absage von Jahrmärkten nur wegen deS Krieges im allgemeinen aus Volkswirt- wirtschaftlichen Gesichtspunkten grundsätzlich für bedenklich. Bei der Untersagung von Jahrmärkten dürsten wohl Haupt- sächlich Rücksichten auf gewisse Zweige de« ortsansässigen Kleinhandels maßgebend gewesen sein. Man befürchtet offenbar, daß der ohnehin schon schwer darniederliegende Kleinhandel durch den Wettbewerb der Jahrmarktfieranten eine weitere bedenkliche Einbuße erleiden würde. Wir können indes diese Befürchtung wenigsteus in dieser All- gemeinheit nicht teilen. Wir sind vielmehr der Meinung, daß auf den Jahrmärkten zum großen Teile Waren abgesctzt werden, die im regelmäßigen Geschäftsgänge des ansässigen Kleinhandels keinen Absatz finden würden und die von dem Publikum nur gekauft meiden, weil die Jahrmärkte einen besonderes: Anreiz zum Kauf bieten. Es sei hier nur auf Spielwaren, Näschereien, Galanteriewaren hin gewiesen. Wenn für diese Waren durch die Jahrmarkts veranstaltungen ein Bedarf geweckt wird, so werden dadurch die Ladengeschäfte nicht nennenswert geschädigt. Für die Industriezweige, von denen diese Waren hergestellt werden, bedeutet diese Absatzmöglichkeit immerhin eine sehr will kommene Arbeitsgelegenheit. Die in Frage kommenden Erzeugnisse werden nämlich zum großen Teil von Heim arbeitern hergestellt, die unter der durch den Krieg ver ursachten wirtschaftlichen Not besonders schwer zu leiden haben. Die regelmäßige Abhaltung der Jahrmärkte lieg» deshalb durchaus im Sinne der auch von dem König!. Ministerium nachdrücklichst unterstützten Bestrebungen aus ungeschmälerte Aufrechterhaltung deS Wirtschaftslebens. Ob auf den Jahrmärkten in diesen Zeiten nennenswerte Umsätze erzielt werden können, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls sollte man den Fieranten und den auf den JahrmarktSoerkehr mehr oder weniger angewiesenen Ge- wcrbezweigen diese SrwerbSgelegenheit nicht gänzlich unter- binden. Selbst wenn der JahrmarktSoerkehr nur einen beschränkte» Umfang annehmen sollte, so könnten damit vielleicht manche schwächere Gewerbetreibende wenigsten notdürftig über Wasser gehalten werden. Daß auf de» Jahrmärkten Belustigungen, die dem Ernst der Zeit nicht entsprechen, unterbleiben müssen, versteht sich von selbst. Mit dieser Einschiänkung empfehlen wir dem König!. Ministerium, auf eine Aufrechterhaltung de» Jahrmarkt- verkehr» binuiniirkei'." — Der Besuch der im Bereiche deS 1». Armeekorps errichteten oder noch zu errichtenden Gefangenen- Trümmerfeld und Stätte der Armut, sondern trotz größter Opfer stark und reich, mit blühenden Gemeinwesen und wohlbestellten Feldern, ein furchtbarer Gegner, den, so Gott will, niemand niederringen wird. Aber: heute vielleicht noch mehr wie damals wäre unser herrliches Vaterland dem Untergänge geweiht, hätten wir nicht unsere glorreiche Armee, die mit starkem Schwerte die Feinde von den Län- deSgrenzen vertreibt. Darum heißt heute das vornehmste Gebot: Dankbarkeit gegen alle, die da draußen kämpfen. Aber nicht nur Dankbarkeit von heute auf morgen, sondern das Gelöbnis, nie unseren Kriegern da« zu vergessen, waS sie sür uns getan haben und noch täglich zu tun bereit sind. Und jeder, dem es zu Weihnachten vergönnt ist, im sicheren, vor Feinden geschützten Heim das Fest der Liebe verleben zu dürfen, der denke daran, wie unendlich viel er unseren braven Truppen verdankt nnd — handle danach! — Die sächsische KriegSoersicherung 1914 auf den Todestag bei der Landes-VrandversicherungS- an st alt hat dadurch einen ganz bedeutenden Aufschwung erfahren, daß neben größeren Arbeitgebern auch Gemein- den, Vereine und Innungen in großem Umfange Gesamt versicherungen für ihre im Felde stehenden Kriegsteil nehmer abschließen. In Dresden allein sind von Firmen und einer Innung Versicherungen ihrer Kriegsteilnehmer im Gesamtbetrags von rund 18000 M. genommen worden. Ebenso haben Gemeinden den Angehörigen unbemittelter Gemeindemitglieder die Lösung von Anteilscheinen durch Beihilfen zu den Kosten (10 M. für den Anteilschein) und Darleihung de» Restes gegen ratenweise Zurück erstattung erleichtert. Die GssamtverstcherungSsumme be trägt bereit« über 100000 M. Da die gesamten Kosten dieser lediglich zur Linderung der Not der minderbemittelten Bevölkerung ins Leben gerufenen KriegSoersicherung von der LattdeS-BrandverstcherungSanstalt getragen werden, so daß auch die nicht unbedeutenden Zinsenerträgnisse den Versicherten zugute kommen, so darf damit gerechnet werden, daß auf den einzelnen einzulvsenden Anteilschein ein ziem lich hoher Betrag entfallen und die vorsichtige Schätzung der Brandversicherungskammer von 200 Mark übertroffen werden wird. Die Anzahl der bisher gemeldeten Tode», fälle ist so gering, wie wohl bei keiner anderen der ver schiedenen KriegSoersicherungen. Wenn auch niemand Vor hersagen kann, welche Verluste unsere sächsischen Krieger, auf die sich in der Hauptsache die Versicherung erstreckt, noch treffen werden und wie groß die Zahl der bet der sächsischen KriegSoersicherung versicherten Gefallenen darunter sein wird, so muß doch die geringe Anzahl der bisher ge meldeten VerstcherungSsälle einen günstigen Einfluß.auf den Einlösungswert der Anteilscheine ausüben. —88 Au» Anlaß der Ablage von Jahrmärkten während der Kciegszeit hat das Sächs. Ministerium de» Innern sich