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und Anzeiger (Llbclitatt Md Anzeiger». Telegramm-Adreffe: Fernsprechstcll» .Tageblatts Riesa. Nr. 20. für die Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 285" Mittwoch, 9. Dezember 1914, nlieudS. 97 Jalinz. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Biertelzährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark SO Psg., durch unsere Träger srei in» Hau» 1 Mark 68 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiscrl. Postanstaltcn I Mark 65 Psg., durch den Aricsträger srei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Anch MonatSabouneincntS werden angeuoiumeu. Auzeigeu-Aniiahine sur die Nummer des Ausgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingespallens 43 mm breite KorpuLzcile 18 Psg. sLokalprei» 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. NotationSdruck und Verlag von 1! anger L Winterl > ch 1 n Nicsa. — GeschästSstelle: Goethestrasie 5V. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Die Schweinepest unter dein Schwsinebestandc des Gutsbesitzers Mar Schltt'ig iu Wülknitz Nr. 5 ist erloschen. Großenhain, am 9. Dezember 1914. 3052 » 8 Königliche Amtshanvlmannschast. Unter dcm Viehtzekinnde des Gutsbesitzers Richard Kühn in Glanbitz Nr. 48 ist die Manl- «nd Klauenseuche ausgebrochen. l§8 bewendet bei den in der Bekanntmachung vom 19. vorigen Monats — Nr. 2877, 2878 a L — getroffenen Maßnahmen. Großenhain, am 9 Dezember 1914 2998 HL. Könieliche Anitshouptmannschaft. Auf dem Schießplatz Heidchäuser wild am 10. nnd 11. Dezember dieses Jahres in der Zeit von 8 vormittags bis 4 Uhr nachmittags scharf geschossen. Die Sperrung dieses Schießplatzes und seines Gefahrenbereiches wird an jedem Schießtage so bewirkt, daß sic i/g Stunde vor Beginn des Schießens dnrchgesiihrt ist. Die Wege des Platzes sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die anilshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 24. Mai 1914, Nr. 370 k v, abgedruckt in Nr. 95 dcS Riesaer Amtsblattes, wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach Z 366,10 bez. 368 9 des Neichsstraf- gesetzbuchs bestraft werden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den Ortseinwohnern auf dem vorge schriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 8. Dezember 1914. 1878kV. Königliche AmtShaupNnanuschaft. Militäreinquartieruncl betr. Die Stadt Riesa wird auch in den kommenden Wochen und Monaten, möglicher weise sogar in noch größerem Umfange wie bisher mit Einquartierung belegt werden. Nach den Vorschriften des Kriegsleistungsgesetzes kann die Stadt sich dieser Ver pflichtung nicht entziehen; sie wird dies auch niemals wollen. Wir ersuchen daher die Bürger, und EGwnbnerlchof«, die kleinen Unbequemlichkeiten der Einquartierung im Hin blick auf die Tatsache freudig auf sich zu nehmen, daß Riesa als Garnisoustadt im Frieden vor anderen Städten große Vorzüge genießt und auch jetzt Handel nnd Wandel der Stadt durch das Militär nicht unwesentlich belebt wird. Auch wolle man immer bedenken, wie geringfügig die zu bringenden Opfer im Vergleiche zu denen sind, die die Einwohner schaften jener Gemeinden gebracht haben, die von den unmittelbaren Greueln des Krieges nicht verschont worden sind. Wir vertrauen, daß alle Kreise der Stadt die ihnen zuzuweisende Einquartierung willig und freundlich ausnehmcn, bemerken aber zugleich, daß wir Ausnahmen gründ- süßlich nicht machen können und daß wir im Falle unbegründeter Weigerung ohm Weiteres die Unterbringung der Einquartierung auf Kosten der Pflichtigen vornehmen werden. Riesa, am 8. Dezember 1914. R. Der Rat der Stadl Nies«. Freitag, de» II. nud Sonnabend, den 12. Dezember 1014 finden bei uns wegen Reinigung der Geschäftsräume »NI- nnanOänel-bin- Sachen ilnc Erledigung. Tie Sparkasse bleibt jedoch während der üblichen Kassenstnnden geöffnet. Im Königlichen Standesamt werden an beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten und Sterbefälle vormittag ' von 8 bis 9 Uhr angenommen. Der Rat der Stadt Riesa, nm 7. Dezember 1914. Freibank Gröba. Donnerstag, den 10. Dezember 1914, vormittags 8 Nbr, wird rohes Rindfleisch »erkauft. Preis 35 Pf. für Ve Ke;. Der Gemeiudevorstand. Morgen Donnerstag von nachmittags 4 Uhr o an kommt Kalbfleisch, Pfund 50 P ., zum Verkauf. Der ltzemcittdevorstand. Freitag, den II, dss. Mts., vormittags 10 Uhr werden IM Scyafhvse zu Kalkreuth 8 Aiilk MWige ArbcWtck öffentlich versteinert. Königl. Sachs. Remontedcvot Kalkreuth. Oertliches und Sächsisches. Niesa, den 9. Dezember 1914. —* Gestern abend versammelte sich das Ureiw. R e tt n n g S ko rp S zu einem feierlichen Akt im kleinen „Stern".Saale. Herr Bürgermeister Dr. Scheider, über- reichte den beiden Steigern, Herren Schnhmachermcister R. Götze und Techniker P Knöfel unter anerkennenden und ehrenden Worten, die in ein von den Versammelten freudig aufgenommes dreifaches Hurra auf Kaiser nnd Reich, König und Vaterland ausklangen, das König!. Ehrenzeichen für 25jährige ununterbrochene Dienstzeit im Freiw. Rettungs korps und ein Ehrengeschenk der Stadt. Herr Kommandant Keßler begrüßte hieraus Herrn Bürgermeister Dr. Scheider und dankte ihm für seine schönen Worte. Dann sprach er den beiden Jubilaren den Dank des Freiw. RettnngSkorps für die geleisteten Dienste aus und knüpfte die Hoffnung daran, daß beide noch lange in Treue zum Rettungskorps stehen möchten. Die übrigen Kameraden forderte er auf, den beiden Jubilaren nachzueisern. Nachdem diese schöne Feier vorüber, blieben alle Teilnehmer noch einige Stunden fröhlich beisammen. Ehe man sich der Unterhaltung widmete, gedachte Herr Bürgermeister Dr. Scheider noch in ehrenden Worten des bisherigen Leiters des Feuerlösch wesens, des hochherzigen Freundes und Beraters des Freiw. RettungSkorpS, Herrn Stadtrat Schnauder. Alle Anwesenden erhoben sich zu Ehren des viel zu früh Dahingeschiedenen von ihren Plätzen. v. —* Im Felde stehende Pioniere der zweiten Feld kompagnie des Pioniec-Bat. Nr. 22, bitten uns, der Heimat Grüße zu übermitteln. Die Feldpostkarte trägt folgende Namen: Unteroffizier Wilhelm Braune und Richard R chter auS GobliS, Pioniere Max Kloppisch, Franz Schneider und Oswin Richter aus Nünchritz, Pioniere Hermann Vetter und Richard Markus aus Grödel und Pionier Martin Roch auS Merschwitz. —* S. M. der König hat vorgestern früh auf dem westlichen Kriegsschauplatz sächsische L a n d st n r m f o r - mationcn besucht und sich alsdann zu den an den Kämpfen teilnehmenden Truppen begeben. — Drescht Hafer ans und verkauft ihn. Für die unendlich vielen Dienstpferde, die bei unseren Heeren im Osten und im Westen eingestellt sind, werden täglich weit über hunderttausend Zentner Hafer gebraucht. Nun besteht glücklicherweise volle Gewißheit, daß unsere Hafercrntc, gut ausreichcn wird, um den enormen Be darf bis zur nächsten Ernte zu decken. Gegenwärtig macht sich aber dock' eine Knappheit in Beschaffung greifbaren Materials geltend, da die Landwirte vielfach erst nach Weihnachten mit dem Drusch ihrer Hafcrlcstiindc begin nen. Demgegenüber sei darauf hingcwiescn, oaß es eine patriotische Pflicht ist, möglichst bald mit dem Ausdrusch dcS cingeernteten Hafers den Anfang zu machen, um größere Mengen für die HeercSverpflcgung bereitstellcn zu können. Es bedarf sicherlich nur dieses Hinweises an den patriotischen Sinn der Landwirte, daß in kürzester Frist der ausgesprochene Wunsch erfüllt wird. Die Land wirte unseres Königreichs Sachsen, die Hafer zu ver kaufen haben, wenden sich am besten mit einer Meldung an den Landcskulturrat, Abteilung für HecreSvcrpslegung, Dresden-A., Sidonienstraße 14, von dem sie dann sofort weitere Mitteilungen über Preis, Anlieferung usw. erhal ten werden. Da mancher Landwirt mit der Lieferung vielleicht in der Hoffnung zurückhält, daß die gegeuwäriigen Höchstpreise später höher sein werden, so möchte nicht unterlassen werden, darauf hinzuweifcn, daß auf ciuc Er höhung der Höchstpreise sicherlich nicht zugctommcn wird. Im Gegenteil, cS sind gegenwärtig Bestrebungen im Gange, die den sogenannten Nepvrtsatz, der in der Höchst- prcisordnung pom Januar nächsten Jahres ab monat lich vorgesehen ist, zu beseitigen trachten. Diese Bestre bungen haben alle Aussicht auf Erfolg. Der Landwirt kommt also auch finanziell besser weg, wenn er bald ver kauft und nicht mit der Ware zurückhült. — Speise-Kartoffeln sorgfältig behan deln. Bon großer Wichtigkeit ist es, daß dieses wertvolle Nahrungsmittel während der Kriegszeit doppelt sorgsam behandelt wird, denn auch der kleinste Vorrat, der etwa verdirbt, bedeutet einen wirtschaftlichen Schaden für uns. Die Hauptsache ist, daß man gleich nach dem Einkauf die augesaulten Knollen, also solche, die feuchte oder bläuliche, eingesunkene Flecken mit brauuverfärbtem Fleische aus weisen, entfernt, sowie angefrcssenc, gedrückte oder an gefrorene Kartoffeln baldigst aiisvraucht. Weiter bewahre man Kartoffeln iu dunklen, nicht warmen, aber srostfreien Räumen so auf, daß die Luft immer genug Zutritt hat, und sehe sie während des Winters öfters nach, ob Knollen darunter sind, die zu verderben scheinen oder deren Triebe abgckeimt werden müssen. (Amtlich.) — Die A b n a h m c st c l l c Nr. 1. und 2. des 12. Armeekorps befinden sich in DrcSden-N., Hansastraßc 2, die Abnahmcstellen Nr. 1 und 2 dcS 19. Armeekorps in Leipzig-Gohlis, Feldfahrzengschuppen des 7. Feldartillcric- RegimentS Nr. 77. (Amtlich.) — Sendungen von Liebesgaben zur Ver teilung au Angehörige der Marine, die an die Zentral stelle für Angelegenheiten freiwilliger Gaben an die Kaiser liche Marine in Kiel, Seebadcanstalt, gerichtet sind, ge nießen Portofreiheit. (Amtlich.) — Bei der Königlichen Brandversichc- rungskammer wird vom 1. Januar 1915 ab das bei der Gcbäudeabtcilung per LandeSbrandversichcrnngsanstalt bestehende O r t S g c f a h r e n k l a s s c n s h st c m nach vier jähriger Geltung wieder aufgehoben. Das Shstem wurde gleichzeitig mit dein Inkrafttreten des neuen Ge setzes über die LandcSbrandvcrsicherungSanstalt cingcsührt nnd sollte dem seit langen Jahren von den Hausbesitzer vereinen bekämpften Mißverhältnis der Brnndversichc- rnngsbeiträge der größeren nnd größten Gemeinden zu den von ihnen erhaltenen Schüdcuvergütungcn begegnen. Es hat sich aber hceausgestellt, daß dieses Shstem mit großen Unbilligkeiten verbunden ist. Gemeinden, darunter gerade die ärmsten, kamen wegen eines einzigen unbe deutenden Brandes in die vierte OrtSgesahrcutlassc nud ihre Hausbesitzer mußten 3 Pfg. für die Einheit bezahlen, während die Hausbesitzer der glücklicheren Nachbargcmeinde iu der ersten Ortsgcsahrenklasse nur die Hälfte zu ent richten hatten. Auch mußten sich manche Gemeinden, die vielleicht schon durch den Brand eines Fabrikuuteeuehmens schwer betroffen waren, noch die höheren Braudvcrsiche- rungsbeitrüge bezahlen. Der Hauptmangel des bisherigen Shstems bestand aber darin, daß die Erhöhung oder Er- mägigung des Beitrages hauvtsächlich auf dem Zufall den Brandfällen, beruhte. Nach den neuen Grundsätzen richtet sich der Bcitragscrlaß nach dem «staude des Feuerlöschwesens einer Gemeinde. Im übrigen zahlen a-llc Gemeinden denselben Beitrag und haben alle an dem Erlaß gleichen Anteil. In Zukunft werden auch die Gcbäudebcsitzcr der Städte Dre-dru, Leip zig und Chemnitz nnr einen Beitrag von Itz- Psg. sür die Einheit zu entrichten haben. Die neuen Bestim mungen werden auch für manche Gemeinden ein An sporn sein, ihre Feuerlöschcinrichtungen zn vervollkommnen — Das Präsidium des K. S. Militärver- einsbundeS gibt nachstehende Beringung des Ministe riums deS Innern bekannt: „Das Ministerium des In nern will den Militärvercinen für die Dauer des gegen wärtigen Feldzuges gestatten, auch den infolge Verwun dung oder Erkrankung gestorbenen Feldzngsteilnehmeru, die nicht Mitglieder eines K. S. MilltärvereinS sind, bei der Beerdigung das Ehrenseucr zu geben." —MI. Auf Anordnung des stellvertretenden General kommandos Nr. 19 in Leipzig sind alle Häute von Großvieh, die grün mindestens 10 Kilogramm, salz frei mindestens 9 Kilogramm, trocken mindestens l Kilo gramm wiegen, nnd zwar von a. Bullen, d. h. nutze schnittcucu männlichen Tieren, b. Ochsen, d. h. beschnit tenen männtichen Tieren, c. Kühen, d. b. Muttertieren, die gekalbt haben oder belegt sind, d. Rindern, d. h. allen nicht unter c. genannten weiblichen Tieren, für die Heeres verwaltung beschlagnahmt worden. Weiter ist den Fabri kanten, die mit HeercSlicfcrungen beauftragt worden find, verboten worden, Privataufträgc vor den Aufträgen der Heeresverwaltung zu befriedigen. Die interessierten Kreise auS dem Regierungsbezirke Zwickau werden auf die des wegen von dec Königl. Kreishauprmaunschaft Zwickau er lassene Bekanntmachung in der „Sächsischen Staatsztg." vom 7. ds. Mts. aufmerksam gemacht. — Die zum Besuche kranker nnd verwundeter deut scher Krieger vorgesehene F a h rprciS c r m äßig n n g wird nunmehr auch bei Reisen bis zu den dentsch- ö st e r r c i ch i s ch e n Grenz st atioueu gewährt, wenn die zu Besuchenden in österreichischen oder unoarischeu La zare.ten liegen. Ferner ist die Fahrpreisermäßigung auch au) Reisen ausgedehnt worben, die im «z-aUe pes Ab lebens kranker oder verwundeter Krieger zu ihrer Be erdigung von Angehörigen unternommen werden. — Die in den landwirtschaftlichen Be trieben beschäftigten russischen Arbeiter haben alljährlich mit Ablauf des Monats November da-, Deutsche Reich zu verlassen und in ihre Heimat zurüct- zukchren. Nach dem Befehle de-Z Königlichen stellvertre tenden Generalkommandos Dresden, vom 5. Oltotzer ds. Jahres, dürfen aber diesmal die in landwirtschaftlichen