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Riesaer G Tageblatt ««d Anxeigrr (Clbedlatt niü> Anzeiger). Telegramm-Adreffer 6 Fernsprechstekl« .Tageblatt". Rt.sa. Nr--°- für die Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riefq, sowie den Gemeinderat Gröba. 271. Montag, 23. November 1U14, nReuds. 67. Aaüra. Da» Messer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtag«. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Spedition in Niesa 1 Mark SV Psg., durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Mart 6S Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstaltei« 1 Mark 6S Pfg., durch den Briefträger srcl in» Hau» 2 Mari 7 Psg. Auch MonatSabonncinentS werden angenommen. Anzeigeu-Annahmr sür die Nummer deS Ausgabetage» bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis sür die kleingespaltene 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raste Ski — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Bekanntmachung. rte statistische Aufnahme der Borritte von Getreide «ud Mehl am 1. De;ember 1914 betreffend. Die auf Grund des Neichsgesetzes vom 20. Mai 1914 (Neichs-Gesetzbl. S. 129) und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Oktober 1914 (Neichs-Gesetzbl. S. 466) vorzunehmende zweite Aufnahme der Vorräte von Getreide and Erzeugnissen der Getreidemülleret für menschliche und tierische Eruiihruuk findet am 1. Dezember 1914 statt. Die Erhebung der Vorräte erfolgt gemeindcweise. Die Ausführung der Erhebung liegt den Gemeindebehörden ob und erfolgt mittels Ortslisten. Zur Aufnahme der Vorräte und wahrheitsgemäßen Beantwortung der in der Orts liste gestellten Fragen sind die Betriebsinhaber oder deren Stellvertreter verpflichtet. Die Aufnahme soll die Vorräte der nachstehend aufgeführteil Getreide- und Mehlarten erfassen, die sich in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1914 im Gewahrsam der zur Angabe Verpflichteten befunden haben: Weizen und Kernen sSpclz, Dinkel); Roggen; Menggctreide (Mcnglorn, d. h. zwei oder mehrere Getrcidearten im Gemenge) und Mischfrucht ld. h. Getreide mit Hülsenfrüchten gemischt); Hafer, Gerste (Brau- und Futtergerste, aus schließlich Malz)'; Mehl aus Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel), einschließlich des zur mensch lichen Ernährung dienenden Schrots und Schrotmehls; Roggenmehl, einschließlich des zur menschlichen Ernährung dienenden Roggcnschrots und Noggenschrotmehls; anderes Mehl (aus Gerste, Hafer, Mais oder Menggctreide). Die Aufnahme erstreckt sich auf die landwirtschaftlichen und die Unternehmen, welche solche Vorräte aus Anlaß ihres Handels- oder Gewerbebetriebs in Gewahrsam haben. Für die Aufnahme der Vorräte kommen hiernach in Betracht: . ») Sämtliche landwirtschaftliche» Betriebe. b) Von gewerbliche» Betriebe« insbesondere: Getreide - Mahl- und Schäl. Mühlen; Bäckereien, Konditoreien, Pfefferküchler; Nudeln- und Makkaronifabriken; Nähr- mittelfabriken; Nollgerstefabriken; Malzkciffeefabriken; Weizenstärkefabriken; Mälzereien; Meiereien; Molkereien mit eigenem Vtehstand; Mästereien und Züchtereien ohne landwirtschaftlichen Betrieb; Brauereien; Branntweinbrennereien (mit Ausnahme der Obst- und Kleinbrennereien — 8 12, 8 15. Abs. 1 des Branntweinsteuergesetzes —) und Hefefabriken. o) Von Handelsbetriebe» insbesondere: Handel mit Getreide und Mühlen, fabrikaten, Hülsensrüchten, Furage, Futter, Kolonialwaren, Konsumvereine, Warenhäuser, Getreidehallen, und Lagerhäuser, Handel mit Schlacht- und Nutzvieh; Pferdehandel. ck) Von Verkehrsbetriebe» insbesondere: Kommunal- und Privateisenbahnbetriebe; Personen- und Frachtsuhrgeschäste einschließlich OmntbuSbetriebe; Straßenbahnbetriebe; AuSspannwirSschaften, Gasthäuser; Spedition; Abfuhranstallen; Leichenbestattung; Reit- lnstitute; ZirkuSunternehmungcn; SchiffahrtSbetriebe. Außerdem sind die Vorräte im Gewahrsam von Gemeiudt« und sonstigen öffentlich-rechtliche« Körperschaften und Berviinde« in die Ortslisten einzutragen, nicht aber die auf den Eisenbahnen befindlichen und auf den Binnenwasserstraßen schwimmenden einschließlich der in den Schiffen liegenden sowie die unter Zollaussicht stehenden Vorräte. Diese werden besonders erhoben werden. Die vorhandenen Vorräte find nur in Zentnern (1 Zentner — 50 LZ) nach zuweisen; von einem halben Zentner aufwärts ist abzurunden. (Z. B. 1^/z Zentner — 2 Zentner oder 1'/, Zentner ----- 1 Zentner usw.) Noch nicht auSgedrofchene Vorräte, die in Scheunen, Mieten usw. untergebracht sind, sind schätzungsweise nach dem Körnerertrage mit einzurechnen. Vorräte, die in fremden Speichern, Getreideböden, Schrannen und dgl. lagern, sind vom Verfügungsberechtigten anzugeben, wenn er die Vorräte unter eigenem Ver schluß hat. Ist letzteres nicht der Fall, so sind die Vorräte von dem Verwalter der Lagerräume anzugeben. Die Angabe der Vorräte hat aber in der Gemeinde zu er folgen, in der sich die Vorräte am Stichtag tatsächlich befinden. Die nach 8 2 der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1914 anzuwendenden 88 4 und 5 der Bekanntmachung deS Reichskanzlers vom 24. August 1914 (Reichs- Gesetzbl. G. 382) bestimmen: 8 4. Die anfragende Behörde ist berechtigt, zur Nachprüfung der Angaben die BorratSräume deS Befragten untersuchen und seine Bücher prüfen zu lassen. 8 6. Wer die ans Grund dieser Verordnung gestellten Fragen nicht in der ge fetzten Frist beantwortet, oder wer wissentlich unrichtige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 M. oder im UnoermögenSfalle mit Gefängnis bi» zu sechs Monaten-bestraft. Ei« Eindringen in Einkommen-- und BermögenSverhiiltnisse ist ausgeschlossen. Tie Angaben werde» uur sür Zwecke der amtliche» Statistik verwendet. Deshalb darf auch keine Abschrift au» den OrtStisten von den Gemeinden oder den Zählern zurückbehalten werden. Diese Bekanntmachung ist vor der Erhebung und zwar in der letzten Nooemberwoche in allen Amtsblättern zu veröffentlichen) eine Abschrift ist recht- zritig in den Gemeinden auSzuhängen. Gleichzeitig mit der Vorratsrrhebung findet am I. Dezember die alljährlich« Vieh zählung statt. (Verordnung deS Königlichen Ministeriums heS Innern vom 29. Sep tember 1913). Dresden, den 7. November 1914. 1616 » III D. Ministerium des Inner«. 6452 Auf Blatt 15 deS Genossenschaftsregisters, die Spar« «Nd Bangknosseuschaft, ein getragene Genoffenschaft Mit beschränkter Haftpflicht, zu Weida UNd Umgegend in Weida betreffend, ist heute eingetragen worden: daß die Vorstandsmitglieder Friedrich Turra und Otto Gerste« ausgeschieden und Ott» Richter und Karl Münch, beide in Weida, Mit glieder des Vorstandes find. Riesa, den 20. November 1914. Königliches Amtsgericht. ES wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß der Hilfsschutzmann Franz Richard Haupt aus städtischen Dieusten ist und daß heute von un» der Ofensetzer Gustav Paul Emil Schumann als Hilfsschutzmanu in Pflicht ge« uommen worden ist. Er trägt Feuerwehruniform mit Seitengewehr und Armbinde. Dazu wird bemerkt, daß der Verpflichtete mit allen polizeilichen Befugnissen au», gestattet worden ist und daß seinen Anordnungen streng Folge zu leisten ist. Wer sich widersetzt, verfällt dem allgemeinen Strafgesetze. Der Rat der Stadt Riesa, am 23. November 1914. In dem Konkursverfahren über das Vermögen de» Bäckermeisters Vruuo Arn» Klötzer in Röderau soll die Schlußoerteilung erfolgen. Dazu find 705,97 M. versüg- bar, wovon die Kosten de» Verfahrens noch zu kürzen find. Zu berücksichtigen find 1079 M. bevorrechtigte und 7643,28 M. nichtbevorrechtigte Forderungen. DaS Schluß verzeichnis liegt bet der GerichtSschreiberei de» Kgl. Amtsgericht» Riesa au». Riesa, den 23. November 19l4. » Der Konkursverwalter: Pietschmaun, Lokalrichter. Mittwoch, den 25. November, vormittags 10 Uhr werden im Schafhose zu Kalkreuth 4 überzählige Ackerpferde öffentlich versteigert. Königliches Rcmouiedepot Kalkreuth. Freibank Zeithain. Dienstag, den 24. November, nachmirwgs von »/,1 Uhr ab, gelangt Schweines fleisch, roh uns gekocht, zum Verkauf. Pfund 50 Pfg. Der Gemeindevorstand. NklWWMMlWst U »kll WWO. Sämtliche Anlieger an der Bachstrccke Alt-Lommatzsch-Sieglttz werden hierdurch aufgefordert, das Bachbett sowie die Ufer ihrer Teilstrecken dis zum 15. Dezember d. I. in ordnungsmäßigen, guten Zustand zu setzen. Falls dies bis dahin nicht geschehen ist, finden die Bestimmungen der §8 10 und 11b der Satzung Anwendung. Lommatzsch, d. 22. Novbr. IS14. Der Vorstand. W. Hohn. Oerttichcs mW Sächsisches. Niesa, den 23. November 1914. —* Am Sonnabend vor Totensonntag fand zu Ehren der Herren Schmidt und Wittig, deren Heldentod in den letzten Tagen durch die amtliche Nachricht zweifelsfrei festgestellt wurde, eine Gedenkfeier in der Turnhalle der Aarolaschule statt. Nach dem gemeinsamen Gesänge „Ach wie flüchtig, ach wie nichtig ist der Menschen Leben . ." wurde kurz deS LebenSgangeS und insbesondere der letzten Schicksale der gefallenen AmtSgenofsen gedacht, wie de« Schmerze», den ihr Scheiden bet allen, denen sie nahe standen und vor allem in ihren Angehörigen hervorgerufen. Nach einem Gesänge der Albertschulchorklaffe: „Trauernden Müttern zum Tröste" wurde auSgesührt, wa» die Heim gegangenen unvergeßlich sür Schüler und AmtSbrüder machen; die Ausführungen klangen au» in dem Dtchterworte: »Begrabe deine Toten tief in dein Herz hinein, ko werden sie dein Leben lebendige Tote sein; ko werden st« im Herzen stets wieder auferstchn, vl» lichte gute Engel mit dir durchs Leben gehn! Begrab dem eigen Leben in andrer Herz' hinein, ko wirst du auch im Tode ein ewig Lebender sein." (Siebei). Zum Schluß sang die Karolaschulchorklasse: „Lobe den Herrn, er ist die Liebe." Eine gleichartige Feier fand darnach mit den z. Z. in dem Knabenschulgrundstück unrer- gebrachten Oberklaffeu in der Knabenturnhalle statt. Die Gedächtnisrede wurde umrahmt von den gemeinsamen Ge sängen: „Wenn ich einmal soll scheiden..." und „Wa» Gott tut, das ist wohl getan". Nm Abende des Totensonntags fand in dem würdig geschmückten Saale deS Heims der „Deutschen Jugend" eine Gedenkfeier für Herrn Lehrer Schmidt statt. Nicht nur die Teilnehmer der Deutschen Jugend und der „Wehr- kraft-Abtellung", zum Teil mit ihren Eltern, auch Mitglieder deS „JünglingSvereinS" unter Führung deS Herrn Pastor Beck, die Vorstandsmitglieder de» Verein» für Jugendpflege und ihr früherer erster Vorsitzender, sowie eine Anzahl Damen und Herren hatten sich dazu eingefunden. Nach dem gemeinsamen Gesänge: „Morgenrot, leuchtest mir zum frühen Tod" legte Herr Amt-gerichtSrat Dr. JunghanS dar, wa» unfern gefallenen Freund zu seinem Heldenentschlnffe bestimmt, mit welcher Begeisterung er ihn durchgrsührt, wie sich sein LoS in den Tagen de» Kampfes gestaltet hat; an dem, wa» er mit seiner „Deutschen Jugend" im Heim und vor allem tn Gottes freier Natur gewillt, was er in Beruf und im geselligen Verkehr seinen Schülern, seinen AmtSgenofsen, seinen Freunden gewesen, wies er die ihn auszeichnenden Eigenschaften seines Wesen» nach. Herr Kaliofen sang darauf eins der von Herrn Schmidt gern oorgetragenen erzgebirgischen Lieder das „Feierohmd-Lied". In herzlichen Worten brachte sodann der Vorsitzende der „Deutschen Jugend" ihrem Führer einen Dankesgruß dar. Nach dem weiteren Gesänge deS Herrn Kaitoscn: „Kein schöner Tod ist in der Welt, als wer vom Feind er schlagen . . ." widmete der Vorsitzende deS Verein» für Jugendpflege Herr Direktor Dankwarth dem tätigsten und erfolgreichsten der Jugendfreunde deS Vereins warme Wort« der Anerkennung und deS Dankes. In allem seinen Tun habe ihn gekennzeichnet, waS Fichte in den Worten aus- drückt: „Es siegt immer und notwendig die Begeisterung über den, der nicht begeistert ist. Nicht die Gewalt der Arme noch die Tüchtigkeit der Wnffen, sondern die Kraft deS Gemüt» ist rS, welche Siege erkämpft." Darum seien Zweifel und Bedenken, ov ec mit seinen reichen Gaben un», dem Vaterlands mehr genützt, wenn er unter un» geblieben, müßig. Männer wie er. Beispiele wie er. und mit ihm