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Mesaer G Tageblatt »«d Anfrigrr Mkdlatt I!»!-Ä!ye-ach. relegramm-Adrch« ßH 6 I*Fernsprechstell» Lage la t R.L Nr.«. für die Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. 263. Donnerstag, 12. November 1614, abends. 67. Iabrg. La» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend» mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. BiertelMrlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark 60 Pfg., durch unser« Träger frei in» HauL »Mark SS Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiferl. Postanstalten 1 Mark SS Pfg., durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzcigeu-Anuahme für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingespaltene 43 mm breite Korpuszeile 18 Pfg. (Lokalpreis 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle; Goethestraße SL — Für die Redaktton verantwortlich: Arthur Hähne! in Riefa. Da» Kottkarsverfahren über da« Vermögen de« Zkegeleibesitzer« Fran, Oscar 8or-d»rf in Poppitz wird nach Abhaltung de« Schlußtermin» hierdurch aufgehoben. Riesa, den II. November 1914. Königliches Amtsgericht. Nachdem laut Bekannt-nnchung der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain oom 9. November 1914 im Viehbestände de« Gutsbesitzer« Arthur Müller in Prausitz Nr. 28 die Maul» und KlauenseuK- a:;8gebroch:n ist, wird auch wegen diese« Seuchen» falle« für de» Bezirk der Stadt Riesa mit Rittergut Göhli« die Wirkung de» 8 168 der BundesratSvorschriften zum ReichSoiehseuchengesrtze vom 7. Dezember 1911 in dem in unseren Bekanntmachungen vom 30. Oktober 1914, 2. und 3. November 1914 be» kannt gegebenen Umfange «»«gesprochen. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht höhere Strafbestimmungen verwirkt sind gemäß 8 57 der sächsischen Ausführungsverordnung zum ReichSviehseuchengesetz« vom 7. April 1912 mit Geldstrafe bi« ,u 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 12. November 1914. Kr. Oertliches uvS Sächsisches. Nies«, den 12. November 1914. — Hauptmann und ^rigadeadjutant der 4. Feld» artillerie-Brigade Nr. 40 in Riesa HanS Fiedler erhielt zu dem ihm bereits verliehenen Eisernen Kreuz 2. Klaffe da« Eiserne Kreuz 1. Klaffe und daS Ritterkreuz 1. Klaffe mit Schmerlen des AlbrechtSordenS. — Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde ferner Osstzi-rS-Stelloertreter Kurt Fischer, Lehrer au« Zeithain. —* Vom Stabe de« 24. Reseroe-Feldartillerie-Regi- nentS haben Auszeichnungen erhalten: der Kommandeur, Herr Oberstleutnant Blochmann, das Eiserne Kreuz I. und 2. Klasse; der Regimentsadjutant, Herr Leutnant Schade, daS Eiserne Kreuz 2. Klaffe und den Albrecht«» orden 2. Klasse mit Schwertern; der Ordonanzoffizier, Herr Leutnant d. R. Weißbach, da« eiserne Kreuz 2. Klaffe; der Trompeter (Vizewachtmetster) Breildie stlb. Friedrich. August-Medaille nm Bande für Kriegsdienste. Das Regiment hat sich in mehrfachen Gefechten besonders ausgezeichnet. —* Auch eine Kriegshilfe. AlS Anfang August drS Vaterland alle waffenfähigen Männer zu den Fahnen rief, als zahllose Pferde auSgehoben und dem Heere ein verleibt wurden, hat wohl mancher Landwirt mit bangen Sorgen der Zukunft entgegengesehen. DaS in diesem Jahre besonders körnerschwere Getreide war zwar meist ge borgen, aber woher sollte Ersatz für Männer und Pferde kommen, um die Ernte auszudreschen und nutzbar zu machen. Und doch ist alle« in rdhigen Bahnen weitergegangen. Wo kräftige Männerhände fehlten, haben Frauen, Kinder und Greise eingegriffen, und wo die Pferde fehlten, half die all gewaltige Elektrizität. In unserem engeren Baterlande dürften nur wenige Orte sein, die der Segnungen dieser modernsten aller Kulturwerke entbehren, und die wenigen beklagen es bitter, daß sie sich früher kurzsichtig dem Fort schritt verschlossen haben. Wer eS noch nicht glauben wollte, daß die elektrische Arbeit für das flache Land zur dringen den Notwendigkeit geworden ist, der hat es in diesen Zeiten zu seinem Schaden einsehen müssen. Für unseren Bezirk kommt die Ueberlandzentrale Gröba in Betracht, welche be kanntlich die Amtshauptmannschaften Großenhain, Oschatz, Meißen und Döbeln umfaßt. Viel angefeindet, haben die führenden Männer doch das Riesenwerk durchgeführt und heute versagt auch wohl der erbittertste Gegner deS Unter nehmens den Schöpfern des Werke» nicht den schuldigen Dank und die unbedingte Anerkennung. Als eine der besten KriegShilfen hat sich die Ueberlandzentrale jetzt erwiesen, nicht allein für die Landwirtschaft, sondern auch für manche Industriezweige, die zufolge de« Kriege« (Mangel an Kohle, Rohöl, Benzin etc.) sonst zur Einstellung de« Betriebe» ge» nötigt gewesen wären, wa« gleichbedeutend gewesen wäre mit dem traurigen Worte „brotlos* für viele Arbeiter. Aber die Elektrizität hat geholfen und hilft weiter. Kein Wunder also, daß der Kraftanschlußwert bei dem Elektri- zttätSverbande Gröba seit Kriegsausbruch um 2500 Pferde kräfte gestiegen ist, zum großen Teil in Form von land» wirtschaftlichen Motoren. Und heute, da man infolge des Mangel« an Petroleum zu einer anderen Lichtquelle greifen muß, ist e« wieder die Elektrizität, die helfend eingreist und auch die Rückständigen zwingt, sich davon zu überzeugen, daß elektrische» Licht bequem und dabei wett billiger ist, al« jede andere Beleuchtung-art. So hat denn auch in Bezug auf Licht die «nschlußbewegung eine erhebliche Steige- rung ersahren. Vom ElektrizitätSverband Gröba werden, sie wir erfahren, jetzt mit Strom versorgt: 15000 Ab nehmer mit 171800 Lampen und 9400 Motoren, deren Sesamtanschlußwert ca. 32000 Kw. beträgt, also rund 40000 PS. Glücklicherweise ist e« auch bisher möglich ge» oesen, wenn auch mit stark vermindertem Personal, den Betrieb voll und ganz aufrecht zu erhalten und den drin» zenden Bitten um Neuanschlüffe nachzukommrn. So ist denn da« große Unternehmen, dessen Durchführung die lleberwtnbung vieler Schwierigkeiten gekostet hat, und dessen Durchführung heute, da« kann offen gesagt werden, voll kommen unmöglich sein würde, rechtzeitig zu Stande ge» kommen und zu einem Segen für da« Land geworden, zu einer wichtigen Kriegehilfe. —* Der „Reichsanzeiger* veröffentlicht eine Bekannt machung, durch welche die AuS» und Durchfuhr verboten wird von Nindleder, Noßleder, Kalbleder, Kalbfellen, Kunst» wolle, Knochen, Weißblechwaren jeder Art und Schmelztiegeln auS Graphit. Aufgehoben wird da« Verbot der AuS» und Durchfuhr von Lamm-, Schuf-, Ziegen» und verschiedenen anderen Ledern, sowie von künstlichem Leder. DaS Verbot der AuS» und Durchfuhr von Fellen zur Pelzbereltung erstreckt sich nicht auf gewisse Felle von Breitschwänzen, Per» flauer usw. —* Im ReichSanzetger erläßt der preußische Unter» richtSminister eine Bekanntmachung, in der er die ihm unterstellten höheren Lehranstalten aufforder», in den ein zelnen Unterrichtsstunden Lurch stete Bezugnahme auf die Großtaten unsere« Balke« und auf die gewaltigen Leistungen unseres tapfere» Heeres in die Seele der Jugend den Samen vaterländische Begeisterung einzupflanzen. — Ueber die Unzulässigkeit der Aneig nung von Kriegsbeute hat die Militärverwaltung eine Verfügung erlassen. ES wird darauf hingewiesen, daß alle dem Feind abgenommenen oder von ihm auf dem Schlachtfelds zurückgelaffenen Bekleidung«» und Ausrüstungs stücke, sowie ganz besonder« auch die Waffen und die Muniton zur „Kriegsbeute* gehören, deren Eigentum dem Deutschen Reich zusteht. Ihre sorgfältige Sammlung und Abführung an die Sammelstellen ist wichtig. Die unbe fugte Aneignung ist unzulässig, die Versendung mit der Post, die bei Munition überdies zu schwerer Gefährdung der Transporte Anlaß geben kann, da« persönliche Mit bringen solcher Stücke zum Verschenken oder zum Verkauf sowie die mutwillige Beschädigung von Beutestücken ist verboten. ES wird ferner warnend darauf hingewiesen, daß deutsche Gewehre unbrauchbar geworden sind, weil au« ihnen mit erbeuteter feindlicher Munition geschaffen worden war. Die GesechtSfähigkeit der Truppe kann hier durch beeinträchtigt werden. — Ueber die Höchstpreise für Getreide be stehen, wie eine durch die Presse gehende Mitteilung besagt, nicht bloß im großen Publikum, sondern z. B. auch in Landwirts» und Händlerkreisen noch vielfach verschieden artige Auffassungen, die voraussichtlich durch eine vom Königl. Ministerium de« Innern zu erlassende Aus führungsanweisung geklärt werden dürften. Für Preußen ist eine derartige AuSsührungSanweisung bereit« erlassen worden. Au« dieser bringen wir vorläufig nur fol- gende Sätze: „Sollen die Großhandel-Höchstpreise für Getreide richtig verstanden werden, so muß jeder Beteiligte, sei er Landwirt oder Händler, sich darüber klar sein, daß kein Verkäufer an dem Orte, wo da« Getreide letzten Ende« vom Verarbeiter oder Verbraucher abzunehmen ist, einen höheren Preis erzielen darf, al» der Höchstpreis ist, der für diesen Ort gilt. Dieser Höchstpreis schließt gemäß Paragraph 10 der Anordnung die Kosten der Verladung und de« Transporte« bi« zum Güterbahnhofe, bei Wasser- tranSport bi« zur Anlegestelle de« Schiffe« oder Kahnes deS Abnahmeortes bereits in sich. In allen früheren Stadien de« Verkehr» wird also der vertraglich vereinbarte Prei« kein höherer sein dürfe», al» der Höchstpreis nach Abzug aller sonstiger Kosten und auch nach Abzug de« angemessenen Gewinn« sllr den Handel, der da« Getreide umzusetzen hat. Würde der Höchstpreis ander« verstanden, sollten insbesondere die Produzenten di« vollen Höchstpreise beim Verkauf erzielen wollen, so würde der Umsatz de« Getreide« bald stocken und die Versorgung der Bevölkerung in Frag« gestellt werden.* — Wa« besonder» die Kl eie preise anbelangt, so wird darüber geklagt, daß der Höchstpreis für Kleie von 13 Mark durch den Handel schon wesentlich erhöht worden sei. Man spricht sogar davon, daß sich ein Syndikat von Händlern zu bilden im Begriff stehe, um die Kleien sämtlicher Mühlen aufzukaufen und dann zu hohen von dem Syndikat diktierten Preisen an den Land wirt erst abzugeben. Die Herren werden sich zweifellos stark verrechnen. Die Neichsregierung wird sofort ein greifen und derartigen Treibereien in der KriegSzeit schnellstens einen Riegel vorschteben. Erzählt wird auch, daß man die Höchstpreise dadurch zn umgehen suche, daß man eine außergewöhnlich hohe Sackmiete beanspruche, um den festgesetzten Höchstpreis durch diese» Hilfsmittel in die Höhe zu treiben. Von einem speziellen Falle wurde erzählt, daß die Sackmiete mehrere Mark auf wenige Tage betragen haben soll. Derartigen offenbaren Hintergehungen de« Gesetzes wird man ohne weitere« durch Bestrafung, eventuell auch nach dem Wucherparagraphen, begegnen können, ganz abgesehen davon, daß sich diejenigen, die so handeln, der sehr naheliegenden Gefahr auSsetzen, daß ihnen während der KriegSzeit der Weiterbetrieb ihre« Geschäfts einfach untersagt wird. Die Höchst preise sind nicht dazu geschaffen, damit sie durch allerhand Hintertüren umgangen werden sollen, die Höchstpreise sind vielmehr dazu da, daß die von ihnen betroffenen Produkte ohne wesentlichen Aufschlag zu Nutzen der Konsumenten Verwendung finden sollen. — Unfern Truppen fehlt cs an so mancherlei Kleinigkeiten, die man nicht vergessen sollte den Liebes gaben beizupacken. Da reißen Knöpfe ab, aller möglicher Schaden ist ausznbessern, aber es fehlt an Nähzeug. Einige Nadeln, einige Knöpfe, etwas guter Zwirn und cur Finger hut genügen um den Soldaten eine große Freude zu machen. Dann ist die Sicherheitsnadel imstande, in vielen Fällen ganz vorzügliche Dienste zu leisten. Nicht minder willkom men sind Bindfaden. Da reißt einmal dies oder jenes am Lederzeug, der Schnürsenkel geht entzwei ( die Strippe des Hosenträgers reißt ab, alles Fälle, in denen man sich ohne Bindfaden nur schwer helfen kann. Anch Kerzen, deutsche Schwefelhölzer und elektrische Taschenlampen brauchen unsere Krieger notwendig, um nach Eintritt der Dunkelheit in den Schützengräben noch lesen und schreiben zn können. Die Aerzte empfehlen dringend, Zncker ins Feld zu senden, da der Zucker große Nährkrast besitzt und von den Soldaten sehr begehrt wird. Anch Brustbonbons für die Erkältung sind dringend erwünscht, Pfeffer nnd Salz, Bleistifte, Brief papier und Insektenpulver sind erwünscht und nötig. — Es wäre irrig, wenn man von der jeweilig bei uns herrschenden Witterung auf die Wetterlage im Westen und Osten, wo unsere Truppen kämpfen, Schlüsse ziehen wollte. Daß es, zumal im nördlichen Frank reich, noch nicht winterlich ist, geht aus verschiedenen Feldpostbriefen hervor, wonach am 4. November z. B. in der Gegend von Reims eine Temperatur geherrscht hat, die es erlaubte, „am Kaminfeuer beim offenen Fen ster zu sitzen, da es draußen nicht kalt und drinnen zu warm ist". In den letzten TaMN herrschte im nördlichen Frankreich und im westlichen Belgien starker Nebel bei mittlerer Temperatur; an der Küste verzeichnete man am Montag irischen bis starken Südwest bei bedecktem Himmel und 7 bis 10 Grad (Celsius) Wärme. Es regnete schwach, das Barometer fiel langsam. In Ostpreußen und im russischen Bezirk Suwalki, der unter deutscher Verwaltung steht, ist cs dagegen in der letzten Woche schon empfindlich kalt gewesen; der Wärmemesser sank bis auf 2 Grad unter Eispunkt. Die Gegend am Wys- ztvtener See, wo vor wenigen Tagen 400 Nüssen ge fangen genommen wurden, gilt als die kälteste an der deutsch-russischen Grenze. Im Bezirk Memel aber maß man am Montag 9 Grad Wärme bei mäßigem West, der freilich reichlichen Regen brachte. — Die „Sächs. Staatsztg." bringt folgenden Bericht: Nachdem der L a u d c S a u s s ch u tz für Kriegs Hilfe die Summe von 50000 Mark für die Forderung von Ko ch- unterricht an arbeitslose Frauen und Mäd chen nach Art der bisher schon vielfach im Lande stattge- fnndcncn Wandcrkochkursc bereitgestcllt hat, fand hierüber un Sitzungssaale des Königl. Ministeriums des Innern vor kurzem eine Besprechung statt, der außer Ihrer Erz. Fräu Gräfin Vitzthum v. Eckstädt eine Anzahl Mitglieder des LandcsausschnsscS für Kricgshilfc und andere auf diesem Gebiete besonders interessierte und erfahrene Per sönlichkeiten beiwohnten. Man war allseitig einig, daß es