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««d Arr-ri-rr (Llbeblatt ««- AnMgrr). Telegramm-Adresser ß!^ Femsprechstell» .Tageblatt-, Riesa. für dte König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 260. Montag, 9. November 1914, abends. 67. Jahrg. -Da» Riesaer Tageblatt «scheint sebe« Lag abends «it Ausnahme der Sonn» und Festtag«. BiertelMrltcher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark 50 Psg., durch unsere Träger frei inS HauS I Mark SS Pfa.» bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch de» Briefträger frei in» HauS 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabomiementS werde» angenommen. Auzeigeu-Aimahme für di« Awmuer d«S Ausgabetage» bi- vormittag v Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingespaltme 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle; Goethestraße SV. — Für die Redaktion verantwortlich; Arthur tzähuel in Riesa. Unter dem Viehbestände deS Gutsbesitzer« Arthur Müller in Praufitz Nr. 28 ist der Ausbruch der Mauls uud Klauenseuche bezirkStierärztlich festgestellt worden. Als Sperrbezirk wird gemäß 8 161 der BundeSratSvorschriften zum Viehseuchen» ersetze der Ort Praufitz und al« BeobachtuugSgebiet gemäß 8 165 a. a. O. die Orte Kobel«, Heyda, Pahreuz, Gostewitz, Mehltheuer, Jahnishausen mit Böhlen, ein- fchltetzltch deren Gemarkungen bestimmt. Für den Sperrbezirk gelten die Vorschriften in 88 162—168 und für das BeobachtUNgSgebiet 88 166—168 der BundesratSvorfchrtsten zum Birhseuchengesetze — Ersetz» und Verordnungsblatt 1S12 Seite 83 folgende —. Für die in einem Umkreise von 15 km von Praufitz liegenden und bereit« in den Bekanntmachungen vom 22. Oktober, 23. Oktober, 29. Oktober und 2. November diese« Jahre« genannten Ortschaften de« Bezirk«: Laubach, DieSbar, Kmehlen, Gävernitz, Wantewitz mit Piskowitz und Wüstauda, BlatterSleben, Baselitz, Seußlitz, Döschütz, Stauda, Porschütz, Zottewitz, Neuseußlitz, Priestewitz, Strießen, Merschwitz, Medessen, Zschteschen, Göltzscha, Kleinraschütz, Skassa, Großraschütz, Naundörfchen, Beißig b. G., Leckwitz, Wildenhain, Klein- thiemig, Walda, Heyda, Zschaiten, Roda, Bauda, Nünchritz, Colmnitz, Leutewitz, Slaubitz mit Langenberg und Sageritz, Radewitz, Peritz, Gröbel, Markstedlttz, Streumen, Moritz, Zeithain, Wülknitz, Lichtensee, Poppitz, Mergendorf, Röderau, Bobersen, Lessa, Gröba, Forberge, Gostewitz, Nickritz, Pausitz, Oelsitz, Jahnijthausen mit Böhlen, Weida, Merzdorf, Pochra, Mehltheuer, Pahrenz, Kobeln gelten die Bestimmungen in 8 168 Absatz 1 der obengenannten BundesratSvorfchrtsten. Die nach Absatz 3 deS genannten Paragraphen vorgesehenen weiteren Beschränkungen bleiben Vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen wevden, soweit nicht nach den Ltrafoorschristen de» Biehseuchengesotze« vom 26. Juni 1909 bezw. wetteren gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der sächsischen Ausführung«. Verordnung zum Vlehseuchengesetze mit Geldstrafe bi» zu 15Y Mark oder mit Haft bi» zu sechs Wachen bestraft. Großenhain, am 9. November 1914. 2794 a L. Königliche Amtshauptmannschast. Die im Bezirke mit Ausbruch de» Krieges eingeleitete LiebeStütigkeit er streckt sich 1. auf die Verpflegung der Truppen beim Abmarsch und Durchzug, sowie der- Verwundeten und die Versorgung der Truppen im Felde, 2. auf dte Familien der Kriegsteilnehmer, 3. auf diejenigen, die. sonst — Armut, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit — In Not und Bedrängnis geraten sind. Die Tätigkeit unter 1 fällt der großen Organisation vom Roten Kreuz insbesondere für unseren Bezirk den Zweigvereinen vom Roten Kreuz mit Albertvereinen in Großen hain und Riesa zu. Zur Erledigung der Aufgaben unter 2 und 3 sind die örtlichen Organisationen berufen. In Verfolg eine» Schreibens deS Vereins für Wohlfahrtspflege in Großenhain vom 18. August laufenden Jahre« an seine Ortsgruppen und eine» Schreibens vom gleichen Tage an die Herren GutSoorfleher, Geistlichen und dte Vorsitzenden der Frauen» vereine und Gemeindediakonien, sowie einer Verfügung der Königlichen Amt-Hauptmann» schäft an dey Herrn Bürgermeister zu Radeburg und die Herren Gemetndeoorstände de« Bezirk« vom 21. August laufenden Jahre« bezw. auf Anregung der Stadträte zu Großen» Hain und Riesa haben sich allenthalben Ortsgruppen zumeist anlehnend an die Ort«» auSschllsse de» WohlfahrtSpflegeoereinS und der auf dem Gebiete der Armen» und Kranken» pflege tätigen Vereine, — Frauenvereine, Gemeindediakonien, Fechtschulen — und unter Einbeziehung von bereiten sonst auf anderen Gebieten tätigen Vereinen, gebildet, die das gemeinsame UnterstützungSwerk fördern. Bei der Zusammensetzung de» zur örtlichen Organisation berufenen Ausschusses sind berücksichtigt Vertreter der Gemeinde, de» Rittergutes, der Geistlichkeit, Lehrerschaft, Aerzte, Frauenoereine, Krankenkassen, Gemeindediakonien und sonstigen Vereine. Durch ein solches Vorgehen wird einer-Zersplitterung de« LiebeSwerk» und weiter auch einer Ausbeutung desselben (Gewährung doppelter Unterstützung an ein und dieselbe Person) oorgebeugt. Bei Ausübung der Tätigkeit wird darauf zu sehen sein, daß Unterstützungsbedürftigen, soweit sie hierzu in der Lage sind, Arbeit verschafft bez. ihnen solche vermittelt wird. In welcher Form die Unterstützungen zu gewähren bez. angezeigt sind, ob in bar oder in Naturalien — Kartoffeln, FeuerungSmatrrial etc. — wird nach den einschlagenden Ver hältnissen zu beurteilen sein. Die örtlichen Organisationen wollen überdies fortgesetzt auf Sammlung für da» Rote Kreuz wie auch für da» übrige LiebeSwerk im Bezirke Bedacht nehmen und die Sammlung an die bekannten unten aufgeführten Sammelstellen in Großenhain, Riesa und Radeburg oder an dte OrtSbehörden zur Besorgung de« Weiteren unter Angabe de» Zwecke« abführen. Al» Hauptausschuß für da» ganze LiebeSwerk ist der unterzeichnete Bezirksausschuß, der sich eine Ergänzung vorbehält, tätig. Großenhain, am 18. September 1914. Der Beztrk-au-schutz. vr. Uhlemann, AmtShauptmann. Kammerherr Freiherr von Burgk Stadtra» Arnold-Großenhain, auf Schönfeld, Sem.»Borst. Vennewitz-Glaubitz, Gemeindeoorstand Däweritz-Prausttz, Stadtrat Berg-Radeburg, Wirklicher Geheimer Rat vr. jur. Mehnert auf Medingen, Bürgermeister vr. Scheider-Riesa. Sammelstellen in Grotzeuhain für Geld- uud Sachenspeudeu: Königliche Amtshauptmannschast. Stadthauptkasse. .Landwirtschaftlicher Spar» und Vorschubverein Großenhain, Vorschuß» und Kreditverein Großenhain. Apotheke Großenhain. Firma Grbr. Arnold, AugustuSallee 4. , Bernhardt Hanneck, Parkstr. 2. Herberge zur Heimat, Alleegäßchen 1. Geschäftsstelle der Großenhainer Tageblattes. Sammelstelleu in Riese: ». für Geldspenden: Stadthauptkaffe im Rathau«, Albertplatz 1. Riesaer Bank, Hauptstraße 71. Filiale der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt, Wettinerstraße 22. Filiale der Mitteldeutschen Privatbank, Wettinerstraße 25. ^ Firma H. W. Eeurig, Niederlagstraße 12. b. für Sacheuspeuden: Kaiser Wilhelmplatz Nr. 7, 2. Obergeschoß. Rathaus, Albertplatz 1, 2. Obergeschoß. Carolaschule, Carolastr. 22, Sammelstelle in Radeburg: Apotheke Radeburg. ES wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß der HtlsSschutzmanu Karl Oskar Hübner a«S städtischen Dienste« «uugsuvkisttvn ist und daß heute von un» der Zimmermann Paul Küchler als Htlfsschntzmauu in Pflicht genommen worden ist.' Er trägt Feuerwehruniform mit Seitengewehr und Armbinde. 2 ? Dazu wird bemerkt, daß der Verpflichtete mit allen polizeilichen Befugnissen au«» gestattet worden ist und daß seinen Anordnungen streng Folge zu leisten ist. Wer sich ,widersetzt, verfällt dem allgemeinen Strafgesetze. Der Rat der Stadt Riesa» am 9. November 1914. AWMW M MlMWMMM belreW. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung de« Herrn Zivilvorsitzenden der König» ltchen Ersatzkommission de« Aushebungsbezirk« Großenhain vom 6. November 1914 werden hiermit alle in der Stadt Riesa aufhültlicheu, im Jahre 1895 geborenen deutschen ReichSangehörigen männlichen Geschlechts aufgefordert, sich bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe bi« spätesten- zum 14. November 1914 zur Eintragung in die Rekrutierungsstammrolle im SinHShnermeldeamte, Rathau«, Zimmer Nr. 14, während der gewöhnlichen GeschäftSstunden anzumelden. Diejenigen Personen, welche nicht im hiesigen Orte geboren sind, haben sich sofort einen Geburtsschein für militärische Zwecke von dem Standesamt ihre» Geburtsorte» zu beschaffen und diesen Schein bei der Anmeldung zur RekrutierungSstammrolle abzugeben. Der Rat der Stadt Riesa, am 9. November 1914. Erdm. Polizeistunde für Gröba. Wir geben hierdurch bekannt, daß für die hiesige Gemeinde die Polizeistunde für sämtliche Gasts uud Schaulwirtschafte» nach einer Anordnung de« stellvertretende»' Generalkommando« des XII. Armeekorps ans 2 Nhr nacht- festgesetzt worden ist. Indem wir die« hierdurch zur öffentlichen Kenntnis bringen, weisen wir darauf hin, daß jeder, der in einer Gast- und Schaukwirtschaft in Gröba über dte festgesetzte Polizeistunde hinaus verweilt, ungeachtet der Wirt, sein Vertreter oder ein Polizei beamter ihn zum Fortgehen aufgefordert hat, mit Geldstrafe bi« zu 15 Mark, und jeder Wirt, der das Verweilen seiner Gäste über die gebotene Polizeistunde hinaus duldet, mit Geldstrafe bi» zu 60 Mark bestraft werden wird. Gröba, am 9. November 1914. Der Gemeiudtvorstand. Die in Gröba aufhältlichen im Jahre 1895 geborenen Deutschen Reichsangehörigen männlichen Geschlechts werden hierdurch aufgesordert, zur Vermeidung der gesetzlichen Strafe sich spätesteus bi- zum 15. November 1914 zur Eintragung in dte RekrutierungSstammrolle im hiesigen Gemeindeamt«, Zimtner Nr' 3, anzumelden. Diejenigen Mannschaften, die nicht in Gröba geboren sind, haben sich sofort einen Geburtsschein für militärische Zwecke von dein Standesamt ihre» Geburtsorte» zu be schaffen und diesen Schein bet der Anmeldung zur RekrutierungSstammrolle abzugeben. Gröba, am 9. November 1914. Der Gemetudevorstaud. — Der Bezirksschornsteinfegermeister hat hier gemeldet, daß vom DikUStag, den 19. bi» Sounabenb, den 14. November 1914, die Schornsteine in Gröba gereinigt werden. — Der Gemetudevorstaud. Da» Gesetz, und Verordnungsblatt für da« Königreich Sachsen, Nummer 24 bl» 27 vom Jahre 1914, sowie das ReichSgesetzblatt, Nummer 75 bi« 95 vom Jahr« 1914, sind hier eingegangen und liegen zu jedermann» Einsicht aus. Der Inhalt dieser Blätter ist au« dem Anschlag« tm Flur de« Gemeindeamt«» ersichtlich. Gröba, am 7. November 1914. Der Gemetudevorstaud. Wt 4» MALMA 4» für da- ^Riesaer Tageblatt" erbitten wir un« bi« spätesten» PSHAKSTAGI- vormittag« s Nhr de« jeweiligen Ausgabetage». Ne GeftttfttfteN»