Volltext Seite (XML)
8 tü>er den Votjchnstcu dttikk Be»o»hnung zuwider tzaudstt. wird »tt Gsldflrat« dt« zu eintimjendlönshundert Mart bestraft. * > r. Dttj» Vervrduuug tritt mit öe« 4. Revember 1914 dt K«st. Ls» RttchStav-ler öefttmmt den Zeitpunkt de» Avßrrkafttteteu«. ' B«Un, den 98. Öttober 1914. Der Gteldertyler de» «eichsüuezler«. > Delbrück, im Großhandel nicht über- lür M. ««n 2S7 220 227 2S1 212 209 231 288 212 288 225 «erk 236 237 21S 218 287 219 216 237 237 227 Duisburg Emden Erfurt Frankfurt a. Gleiwitz Braunschweig Bremen Breslau Bromberg Taffel Cöl» Danzig Dortmund Dresden Der Preis steigen tu: Mannheim München Posm Rostock Saarbrücken Schwerin i. M. Stettin Straßburg i. Els. Stuttgart Zwickau ««i, 236 232 229 288 ' 218 228 228 226 269 225 224 über die HöckKtzreiK fiir Getreide u»» rrtete. Vs» 88. Vttdder 1V14. Iuf Grund non 8 8 des Gesetze», belrefßckld Höchstpreis« vom 4. August 1S14 (Reiche. Gesetzbl. S. 889) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 1914 (Reichs- Grsetzbl. G. 458) hat der BundeSrat folgende Verordnung erlassen: 8 1. di« Lonne inländischen Roggen» dars Kiel Königsberg i. Pr. Leipzig Magdeburg 8 2. Betrügt da» Gewicht de« HektoltterS Roggen mehr al» 7V Kilogramm, fo steigt der Höchstpret» für jede» volle Kilogramm um eine Mark fünfzig Pfennig. - 8 3. In den im tz 1 nicht genannten Orten (Nebenorte) ist der Höchstpreis gleich dem de» uüchstgelegenen tm Z 1 genannten Orte« (Hauptort). Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten höheren Verwaltungs behörden können einen niedrigeren Höchstpreis festsetzen. Ist für di« Preisbildung «ine« Rebenort» ein anderer al« der nächstgelegene Hauptort bestimmend, so können diese Be hörden den Höchstpreis bi« zu dem für diesen Hauptort festgesetzten Höchstpreis hinauf setzen. Liegt dieser Hauptort in einem anderen Bundesstaate, so ist die Zustimmung de» Reichskanzler« erforderlich. 8 4. Der Höchstpreis für die Lonne inländischen Wetzen» ist vierzig Mark höher al» der Höchstpreis für die Lanny Roggen (ZZ 1 und 3). Beträgt da» Gewicht de« Hektoliter« Weizen mehr al« 75 Kilogramm, so steigt der Höchstpreis für jede« volle Kilogramm um eine Mark fünfzig Pfennig. 8 5. Der Höchstpreis für die Lonne inländischer Gerste, deren Hektolitergewicht nicht mehr als 68 Kilogramm beträgt, ist in den preußischen Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Westfalen sowie in Oldenburg, Braunschweig, Waldeck, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg zehn Mark, in dem rechtsrheinischen Bayern dreizehn Mark, anderort« fünfzehn Mark niedriger al» der Höchstpret» für dl« Lonne Roggen (88 1 und 3). 8 6. Gin nach den 88 l bi» 5 in einem Orte bestehender Höchstpreis gilt für di, Ware, die an diesem Orte abzunehacrn ist. 8 7 . . tzß 1 bis 6 gilt insbesondere der Verkehr zwischen dem Erzeuger, dem Verarbeiter und dem Händler. Der Preis für dm» Deppelzentner loggen- oder Wetzinklet« darf bet« Verkouse durch den Hersteller dreizehn Mark »tcht »bnsteigeu. Diele Vorschrift gllt »tcht für Futter- mehl (Bollmchl, Rand, Grießllei, und berglttchen). 8» Di« Höchstpreis, bleiben bl» zu« 81. Dez««b«r 1914 unverändert, von da ab er. höhe» st« sich am 1. und 15. jeden Monat« del Getreide um ein« Mark fünfzig Pseunig für dl« Loun», bet Kleie um fünf Pfennig für den Doppelzentner. S 10. Di« Höchstpreise gelten für Lieferung ohne Sack und für Barzahlung bei Empfang; wirb der Kaufpreis gestundet, so dürfen bi» zu zwei Prozent Jahreszinsen über Reich»- bankdiSkont hinzugeschlagen «erden. Sie schließen bei Getreide, aber nicht bei Kleie, di« Kosten der Verladung und de» LrauSport» di» zum Güterbahnhofe, bet Wassertransport di» zur Anlegestelle des Schiffe» »der Kahne» de« Abnahmeort» in sich. ' 8 U. Diel« Verordnung tritt am 4. Rov««der 1914 tu Krast. Der BundeSrat besttjumr den Zeitpunkt de» Außerkrafttretens. Berlin, den 28. Oktober 1914. Der Gtellderlreter de» RetchSkauzler». Delbrück. Nacheichung betreffend. L « vor,reschrieben«, durch den Autbruch drS Krieg» unterbrochen« «IvVmmzz der Masze, Gewichte, vage» und MetzwerkjtUge, findet nunmehr nach der Verordnung der Königlichen KretShauptmannschast Dresden vom 30. September 1914 für de» Bezirk »er Stadt Rtesa am 1«. November 1914 nachmittag» von ö bi» 6 Uhr, am 17.. 19., 20., 28., 24., 2S., 26.. 27. Nvve«der 1914 je vor«t1ta»» vou 8 bt» 12 Uhr, nachmittag» da» 2 dt» 6 Uhr und am 28. November 1914 vormittag» vou 8 bt» 9 Uhr i« Saale de» Hotel Höpfuer, hier, vi-marckstratze Nr. IS statt. Jeder, der eichpflichtig« Längenmaße, FlüsfigkeitSmake, Meßwerkzeuge für Flüssig keiten, Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände, Gewichte und Wagen, mit AuSnahm« der in den nächsten zwei Abschnitten bezeichneten, im öffentlichen verkthrt »erwrndet, hat sie in der von un« einem jeden Beteiligten vorher schriftlich mitgetrilten Zett, gehörig hergerichtet und in reinlichem Zustande pünktlich zur Nachrichung vor- zulegen. Andernfalls ist der Sichbeamte befugt, sie zurückzuweisen. Mestwerkzeage (so genannte Petroleummaße) find, wenn ste nicht angelötet sind, ebenfalls im Nacheichung«, lokal« vorznlegrn; ebenso hat die Vorlegung der Sagebalke« Mtt den Wageschalen zu erfolgen. Wat«» und Gewichte an» Brennereien find ebenfalls bereit zu halten.' Bandmaße von mehr al» 2 m Länge und PraziflonSmeßgeräte find zum Zwecke der Nacheichung bei dem Haupteichamte in Dresden vorzulegen. Für Wagen, die für ein« größte zulässige Last von 3000 vg und darüber bestimmt find, und sür sestsundamentiert« Wagen ist die Nacheichung nach Ablauf der dreijährigen Frist bei dem H-upttichamte in Dresden zu beantragen. Die Nachetchung der Meß. gerät«, di« am SebrauchSort« in nicht oder nur schwer lösbarer Weise befestigt find, oder deren Hrrbeischaffung zur NacheichungSstell« wegen ihrer Größe und sonstigen Beschaffen, hett mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, erfolgt an Ort und Stell». Die Be- fltzer solcher Meßgeräte haben sie aber bet Beginn der Nacheichung dem Sichbeamte» anzumelden, der di« Zelt der Nacheichung bestimmen wird. Wir weisen noch darauf hin, daß dt« Gebühren sür d» Nacheichung sofort bei der Nachetchnng z« entrichten find und daß ohne Bezahlung der Gebühren die vor. gelegten Meßgeräte nicht auSgehändtgt werden. Der N«t der Stadt Nies», am 5. November 1914. Tchdr. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 5. November 1914. —* Da» Eiserne Kreuz und di, Friedrich August. Medaille in Silber wurden dem Unterosfizier im Res.-Rgt. 102 Gerhard Laible von der Mitteldeutschen Privat. Bank hier verliehen, Ferner wurde Leutnant Hüttner im Vionier-Bat. Nr. 22 mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet. —* Herr Amtsrichter Dr. Brunst, hier, ist unter« gestrigen Lage zum Staatsanwalt bet dem König!. Land gericht Dresden ernannt worden. —* Man ersucht un«, darauf hinzuwetsen, daß nächsten Sonntag da» vaterländische Schauspiel .Der Kaiser rief und alle kamen" durch da« Dresdner Residenz» «nfemble im Hotel Höpfner zur Aufführung gelangt. - —* Auf di« in vorliegender Nummer von der König- ltchen Amtshauptmannschaft und dem Rat der Stadt Riesa veröffentlichten Bekanntmachungen über dieHöchstprets«, den Verkehr mit Brot, da« verfüttern von Brotgetreide und Mehl, da« AuSmahlen von Brotgetreide und di« Höchst, preise für Getreide und Klei«, wird hiermit besonder« auf- merksam gemacht.,; —* Bon' einer Frauensperson wurde heute früh auf der Kaiser.Franz.Joseph-Straß« einem Ktude, da» Ein- >ufe machen wollte, unter irgend einem Vorwande da» Geld abgenommen. SS gilt dir» al» Warnung, un bekannten Personen Gefälligkeiten zu erweisen. —y Vor der zweiten Strafkammer de« Dresdner Kgl. Land gericht» hatte sich der SO Jahr« alte, au» Streb la gebürtige, zu letzt in Riesa wohnende landwirtschaftlich« Arbeiter Friedrich Hermann Berge wegen Rückfallsdiebstahl« zu verantworten. Der Angeklagte ist mehrfach mit Gefängnis und dreimal insgesamt mit S Jahr 4 Monate Zuchthaus vorbestraft. Gr hat sich diese Strafen nicht al» Warnung dienen lasten. AIS Berge am 2l. Augustzd. I. bei dem Privatmann Kühne in Lommatzsch beschäftigt war und dieser ihn aus Mitleid ausgenommen hatte, stahl der Angeklagte diesem ein Paar Schuhe, sowie seinem Schlafgenosten IS M. 85 Pf. bare» Geld. Da der Angeklagte die Diebereien au» Not begangen hat, ließ da» Gericht Milde walten Und erkannte deshalb nicht auf Zuchthausstrafe sondern nur auf 10 Monate Gefängnis und 3jährigen ShrenrechtSverlust. — Von demselben Gerichthhofe erhielt der Gastwirt und Fahrradhändler Emil Paul Gteidte in Lom matzsch wegen unerlaubten Wettbewerbes Zehn Mark Geldstrafe. Der Angeklagte hatte am 12. Juni diese» Jahre» im „Lommatzscher Anzeiger" eine Annonce erlösten in der er Ballmusik in seinem Gast hofe zur ReichSpost ankündigte und zugleich zwei Fahrräder, sowie eine Nähmaschine zum Scheine al» GelrgenheitSkäufe anbot. —M. I. Die Vorschriften der Verordnung de» Kvnig- i hcn Ministerium» de» Innern vom 14. September 1914 i vcr da» verbot de» Gebrauch» de» Roten Kreuze» sür geschäftlicheZwecke, (sächsische StaatS- ze iung vom 17. September 1914 Nr. 216 —) finden auf solche Gegenstände (Postkarten, Derfchlußmarken usw.), keine Anwendung, die km Eigentum de» LandeSauSschusseS brr Vereine vom Roten Kreuz oder de» Landesvereins vym Roten Kreuz oder de« Vlbertvttetn» stehen, al« solche au»- trücklich bezeichnet find und im Auftrage einer zuständigen Vertretung de» Roten KreuzeS vrrtrirben werden. — Mit welcher Opferwilligkeit unsere Bevölkerung für unsere im Felde stehenden Truppen gesorgt hat, mögen die folgenden Zahlenangaben über die Liebesgaben, die durch die Vermittlung des Roten Kreuzes hinaus, gesandt worden sind, näher beleuchten. Von den Ab« nahmestellen des 12. Armeekorps in Dresden sind bis jetzt rund 2500 Kisten, von den Abnahmestellen des 19. Armeekorps in Leipzig bis Ende September rund 1500 Kisten abgesandt worden. Die ersten 2000 Kisten der DreS- dener Sendungen enthielten u. a.: 2667 000 Stück Zigaret ten, S4S 000 Zigarren, 40 680 Baar Strümpfe, 26 OM Paar Knie, und Pulswärmer. 10100 Stück Hemden, 2200 Stück Jacken, 6600 Stück Leibbinden, 18400 Stück Taschentücher, 5600 Unterhosen, 6200 Flaschen Wein, Kognak usw.; die 1500 Leipziger Kisten: 354 200 Zigarren, 2331 Zigarren- laschen, 8 große Sack Tabak, 22 große Pakate Tabak, 11520 Päckchen Tabak, 2389 gefüllte Tabakbeutel, 214 800 Zigaretten, 1755 Tabakpfeifen, 8570 Hemden, 2586 Unter hosen, 15 532 Paar Müffchen, etwa 5000 Nähzeuge, 4460 Paar Fußlappen, 29110 Paar Strümpfe, 2949 Leibbinden, 296 Brustschützer, 609 Paar Kniewärmer, etwa 1700 Paar Hosenträger, 5338 Taschentücher, 100 Taschenlampen, große Pa ten Schokolade, Keks, Kakao, Tee, Bonbon», Taschen- Messer, Feuerzeuge, Kämme, Zahnbürsten, Seife usw., 300/2 Flaschen Wein (Sekt und Schaumweines, 1090 Flaschen Wein, 50 Kisten Milch in Büchsen, 72 Kisten eingemachte» Obst, 21 Kisten Marmelade, 12 Kisten Kakao, 321 Decken, einen großen Posten Wäsche verschiedener Art. Nicht ein- gerechnet sind in Vorstehendem die großen Mengen von Gegenständen, die für die Lazarette im Inlands gespendet worden sind. Trotz alledem »st der Bedarf des Heeres an Liebesgaben aller Art noch immer groß. Wir, die wir da- heimbleiben mußten, sollten uns darum die Gelegenheit nicht entgehen lassen, den Tapferen draußen unsere Dank barkeit dadurch zu bezeugen, daß wir für ihr Wohl- ergehen sorgen, und für diesen Zweck uns, wenn es not- tut, auch einmal «ine Entbehrung auserlesen. Insbeson dere erwünscht sind warme Sachen, um bei dem regnerischen Wetter und den kalten Nächten die Truppen vor Krank- beit zu schützen, ferner Tabak, Zigarren, Zigaretten, Scho- kolade usw. Die wohltuend und belebend sie Fürsorge der Bevölkerung auf die Stimmung der Truppen einwirkt, be weisen zahlreiche Schreiben, in denen Offiziere und Mann- schäften vom LandeSauSschuß der Vereine vom Roten Kreuz in den wärmsten Ausdrücken ihren Dank für die ihnen in so reichem Maße -»gegangenen willkommenen Spenden aussprechen. —LS Nach den jetzt vorliegenden Ermittelungen über den Verkehr bei den sächsischen Sparkassen in den Monaten Juli, August und September 1914 gab eS der Zahl nach in den BerichtSmonaten im Jahre 1914 gegenüber dem gleichen Zeitraum 1913 im Juli 20742, im August 150766 und rm September 113 554 weniger Einzahlungen und im Juli 106692, im August 150088 und im September 20 234 mehr Rückzahlungen. Diesem für die Sparkassen wenig günstigen Vergleichsergebnis entspricht erfreulicherweise nicht in gleichem Maße der vergleich der Summen, die in der Zeit von Juli bis Sep- tember 1914 ein. und zurückgezahlt worden sind. Hier übersteigen zwar auch die Rückzahlungen die Einzahlungen im Juli und September, aber nur um 4 919 711 Mark und 1880838 Mark, im Augtst bleiben sie aber sogar um 1873 000 Mark hinter den Einzahlungen zurück. Dieses Ergebnis ist für die sächsischen Sparkassen als sehr gün- stig anzusehen, da der Juli al« Kriegsvormonat und der August und September al« erste KriegSmonate mit ihren Angstabhebungen und Bedarf-rück-ablungen natürlich stark auf die Höhe der Ein- und Rückzahlungen eingewirkt haben, Insgesamt überstiegen in den drei Berichtsmonaten 1914 die Rückzahlungen die Einzahlungen um 4 927 549 Mark, während in der gleichen Zeit 1913 die Einzah- lungen um 2 827 819 Mark größer waren als die Rückzah- lungen. — Um aufgetauchten Zweifeln zu begegnen, gibt die König!. BrandverNcherungskammer bekannt, daß die Ausnahme in Punkt 5 Absatz 3 der Versicherungs bedingungen sich nur auf die im September 1914 abge- schlossenen Versicherungen erstreckt. Es gelten jetzt nur noch die Bestimmungen in Absatz 1 und 2 des Punkt 5. Ist aber ein Kriegsteilnehmer nach dem 30. September versichert worden, der am Tage der Versicherung bereits verwundet oder krank war, so gilt die Kriegsversiche- rung trotzdem weiter, wenn er von dieser Verwundung oder Krankheit wieder alS geheilt oder gesund aus der militärärztlrchen Behandlung entlassen wird und hiernach als Kriegsteilnehmer einer neuen Verwundung oder Krank heit erliegt oder fällt. Cavertitz. Hier hing sich «in 13 jähriger Knabe an ein abfahrender Auto. Al« dasselbe anfing, etwa« schneller zu fahren, wurde er heruntergeschleudert und «ttt zweimal gebrochenem rechten Bein« aufgehoben. Den Kindern möge dieser Vorfall zur Warnung dienen. « Dresden. Ein in Dresden lebender Deutsch. Amerikaner hatte bei Beginn des Krieges einen Preis von 6000 Mark für dasjenige deutsche Kriegsschiff auZgesetzt, welches das erst« größere englische Kriegsfahrzeug gefan^ gen nehmen oder vernichten würde. Dem Ortsverbande Dresden des Deutschen Klottenvereins, der diese Schen kung vermittelt hat, ist jetzt ein Schreiben des Staats- sekretärs deS Reichsmarineamtes »»gegangen, wonach der Kaiser die Schenkung mit besonderem Danke angenom men hat. Dresden. Einen guten Fang machte di« hiesige Kriminalpolizei mit der Festnahme de« schon wiederholt vorbestraften 24 jährigen Handlungsgehilfen Fritz Richard Klaeden au« Lübben. Klarden, der sich in Bekleidung einer Frauensperson in einem hiesigen Hotel unter dem Namen eine« .Freiherrn v. Rechenberg" einlogiert hatte, trug di« feldgraue Uniform eine« Oberleutnant« der 3. preußischen Jägerbataillon» und war mit dem Eisernen Kreuze 2. Kl. geschmückt. Er schädigte hier die Inhaber verschiedener Wäsche, und Herrenkleider-Seschäste dadurch, daß er sich al« verauudeter Osfizler auSgab und ziemlich bedeutende Einkäufe machte, für die er Zahlung leisten wollte, wenn von feinen vermögenden Eltern Geld an ihn geschickt werden würde. Um seine angeblich im Gefecht von Lüttich erhalten« Verwundung glaubhaft erscheinen zu lassen, zeigt« der gerissen« und äußerst gewandt austrelrnde Gauner ein« von einer Operation herrührend« Narbe. In Steudol und Magdeburg wird er bereit» gesucht, weil er dort al« verwundeter Osfizler unter dem Namen eine« Freiherrn von der Görtz aufgetreten ist. In Berlin liegen ähnlich« Schwindeleien vor. * Dresden. Die Sächsische Tiefbaugesellschaft in Dresden hat 180 Mann nach Belgien geschickt, die die zer störten Eisenbahnen wiederherstellen und die Trümmer ge- fprengter Brücken beseitigen sollen.