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Messer HTagetilatl u«d Arrxriger MedlM md AnMerj. 23S. 67. Jahr« ssssss relrgramm-Sdrrsier ßH I! IFemsprechstell« ,ragbatt«tsL Nr.«. für die Köntgl. Arntshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Freit««, S. Oktober 1S14, abends Da« Da« a»«Ls «u «usmchm. der S-nn-undFesttag^ «krteyShrNcher »e»«,»p«t» de, Abholung in der Spedition ia Riesa 1 Mark so Pfg., durch unsere Träger frei in, Haus ' I Mar« « Pfg.. bei «Holum am Schalter Vtt kaisnl. Postanstalten 1 Mar« W Pta., durch den Briefträger frei in. Hau« 2 Mar« 7 Pfg. Ruch MonatSabonnemmt» werde» angenommen. «uzrig«.»mmhinr sür die Pummrr de» «u^abrtagr» bi» vormittag 0 Uhr ohne Gewähr. Preis sür dir Neingefpalten« 43 wm breit« «orpuSzeile 18 Pfg. (Lokalprei» 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satznach brsonderrm Taris. Rotationsdruck und «erlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: «oethestraß, VL - Für dir Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. In voigisberg (AmtShauptmannschaft OelSnitz) ist die Mauls «ud Klauenseuche auSgebrochen. Dresden, den 8. Oktober 1914. 8716 Ministerin«-es Innern. l109ä!IV. Auf Ersuchen des stellvertretenden Königlichen Generalkommandos wird hiermit folgendes angeordnet: Werde» aus -em Felde zurückkehreude MilttSr-ersoueu in Prioatpflegeanstalten. im eigenen oder im Elternhaus ausgenommen, so hatderHauShallungSvorstand der OrtSbehörde (Gtadtrat, Gemeindevorstand, GutSvorsteher) hiervon Anzeige zu erstatten. Di« Anzeige ha« Namen und Truppenteil des Zuritckgekehrten und die Angabe zu ent halten, ob und wo er sich bereits gemeldet hat. Die OrtSbehörden haben die bei ihnen eingehenden Anzeigen umgehend dem Sanität San:t XII in Dresden zu übersenden. Diese Verordnung bezieht sich nicht auf diejenigen Militärpersonen, die von einem Reserve- oder Vereinslazarett den Pflegestätten, eigenen oder Elternheimrn zugeteilt worden sind und sich hierüber durch einen schriftlichen Befehl auSweisen. Dresden, den 7. Oktober 1914. 1247 V V. , Königliche Kreishansttmannschaft. 5713 Bei Ausfüllung der jetzt an die Haus- und Grundstücksbesitzer zugestellten Haus» Men sür die Einschätzung zur Staatseinkommensteuer im Jahre 1915 sind die auf der KstÄlseite der Hauslisten abgedrucklen Vorbemerkungen genau zu beachten. Die Ausfüllung der Hauelisten hat nach dem Stande vom 12. Oktober 1914 zu erfolgen. Aufzunehmen sind alle männlichen und weiblichen Personen, welche ein eigenes Einkommen haben, eine eigen» Wohnung besitzen oder al» Schlosstelleninhaber im Grundstücke aufhältlich sind. Ehefrauen sind nur aufzunehmen, wenn sie selbst einen eigenen Erwerb haben oder Ver mögen besitzen; auch die bei den Eltern wohnhaften erwachsenen Kinder sind mit ein- zutragen. Mills dieselben ein eigenes Einkommen habe». Am Kriegsdienste befindliche Personen einschließlich der Untermieter und Schlaf- stelleuinhaber sind in die Hanvliste aufzunehmen, wenn sie die Wohnung beibehalten haben. DI« Einberufung zum Kriegsdienst ist in Spalte 2 der HauSltste durch den Vermerk: „im Kriegsdienste" oder abgekürzt: „i. K." kenntlich zu machen. Di« HauSllste ist sofort nach der Ausfüllung vom 12. Oktober 1S14 ab durch er wachsene Personen, welche über die Einträge und Verhältnisse im Grundstücke Auskunft geben können, im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 3, wieder einzureich,n. Gröba, am v. Oktober 1S14. Der Gemetudedvrstsud. In letzter Zeit ist öfters beobachtet worden, daß verschiedene Grundstücksbesitzer den Fußweg und das Schnittgerinne entlang ihre» Grundstücks an Sonnabenden und an den Lagen vor einem Festtage nicht gekehrt und vollständig gereinigt haben. Nach ß 10 de» Regulativ» für die Gemeinde Gröba, die Sicherung und Aufrecht erhaltung det Verkehrs auf den öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen und ihre Rein haltung betreffend, ist jeder Grundstücksbesitzer verpflichtet, dafür zu sorge«, datz der Futzweg und das Schuittgertune entlang seines Grnndstücks au jedem Sonn abende und jedem Tage vor einem Festtage in den Rachmittagsstunden bis zum Ktntritt der Dunkelheit gekehrt und vollständig gereinigt und -er dabei gewonnene Unrat sofort entfernt wird. Hierbei sind zur Verhütung von Staub bet trockener Witterung die zu reinigenden Flächen gehörig mit Wasser zu besprengen. Wir verweisen hiermit auf diese Bestimmung und machen erneut bekannt, daß nach 8 15 des obenaugezogenen Regulativs Zuwiderhandlungen nnnachsichtlich mit Geld strafe bis zu 30 M. belegt werden. Gröba, an: 6. Oktober 1914. Der Gemeiudevorstand. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 10. Oktober d. IS., von vormittags */,9 Uhr an, gelangt auf der Freibank des städtischen Schlachthofes da» Fltisch zweier RiN-kk, roh und gekocht, zum Preise von 50 bez. 40 Pfg. pro */, KZ zum Verkauf. , Riesa, am S. Oktober 1914. Die Direktion des ftüdt. Schlachthofe». Oertliches »«S Sächsisches. Riesa, den 9. Oktober 1914. —* Da in zwei benachbarten amtShauptmannschaft- lichen Bezirken in mehreren Orten die Maul- und Klauenseuche herrscht, werden die Landwirte und Vieh besitzer erneut auf die ihren Viehbestand drohende Gefahr htngewiesen und ihnen dringend ans Herz gelegt, den Ver kehr nach verseuchten Orten zu meiden und scharfe Auf sicht über ihren Viehbestand, hauptsächlich aber über daS Hpn auswärts etngeführte Vieh zu führen und etwaige ÄhchkNLbmvngen über SeuchenauSbrüche den OrtSbehörden sosmch KMniniS zu bringen. —* Elektrisches Pflügen des Acker» gewinnt tu der Zeit des Pferdemangels doppelte Bedeutung für die Landwirtschaft. Der SlektrizitätSoerband Gröba läßt am Montag und Dienstag in Gröba in der Nähe seines Ver waltungsgebäude» einen elektrische» Pflugsatz in voller Tätigkeit vorsühren. Die Vorsührungen beginnen um 7 Uhr vormittags und dauern den ganzen Tag. Für interessierte Landwirte bietet sich hier Gelegenheit, die Tätigkeit eines elektrischen Pfluges kennen zu lernen, und empfehlen wir, von dieser Gelegenheit Gebrauch zu machen. —* Ueber die Tätigkeit der sächsischen Prinzen im Felde erfährt W.S.L. folgendes: Se. Kgl. Hoheit der Kron prinz befindet sich im Armeeoberkommando der 3. Armee. Dort ist er Ordonnanzoffizier und hat so die beste Gelegen heit, sich im Dienste der großen Sache zu betätige», die kriegerischen Ereignisse unter sachverständiger Anleitung und die Leistungen unserer sächsischen Truppen in nächster Nähe zu beobachten. Die Uebertragung konnte sür ihn in Anbe tracht seiner Jugend noch nicht in Frag« kommen. Se. Kgl. Hoheit Prinz Friedrich Christian wird ebenfalls als Ordonnanzoffizier beschäftigt und zwar beim Generalkom mando 12. (1. K. S.) Armeekorps, während seine Kgl. Hoheit Prinz Ernst Heinrich vor kurzem an die Front ab- gereist und dem Generalkommando 19. (2. K. S.) Armee- korp» zugeteilt ist. Die Prinzen, die in den «reigniSvollen letzten Wochen an ihrer Dienststelle des öfteren im feind lichen Feuer gestanden haben, widmen sich mit Pflichttreue und Begeisterung den ihnen gestellten Aufgaben. Auch Se. Kgl. Hoheit Prinz Mo; betätigt sich im Felde. Er hat freiwillig die Stelle eine» Feldgeistlichen bet der 23. Divi sion übernommen und erfüllt seine Pflichten in aufopfernder Weise unter Außerachtlassung jeder Gefahr. Dafür sind ihm, wie schon bekannt, bereit» da» Eiserne Kreuz und da» Ritterkreuz 1. Klaffe de» AlbrechtSorden» mit Schwer tern verliehen worden. — M. I. Eine Zentralstelle zur Auffin dung im Ausland vermißter Deutscher wurde tu Kopenhagen, da» mit allen Ländern in ungestörter telegraphischer Verbindung steht, von angesehenen Dänen unter Kontrolle der dortigen ReoistonSbank gegründet. Die Zentralstelle verfügt über ausgezeichnete Verbindungen in den betreffenden Ländern und hat sich verpflichtet, die bet ihr eingehenden Gelder in der ReoistonSbank zu deponieren und genau abzurechnen. Um Mißbrauch von vornherein auSzuschließen, hat sich die Zentralstelle bereit erklärt, außer einer einmaligen Gebühr von 5 Mark unter keinen Um ständen mehr als die doppelte Gebühr der Telegrammkosten zu erheben. Deutsche, die über ihre Angehörigen etwa» erfahren wollen, haben demnach die doppelte Wortgebühr für das gewünschte Telegramm von Dänemark nach dem betreffenden Auslands und ebenso für die etwaige Rückant wort zuzüglich einer einmaligen Grundgebühr von 5 Mark zu erlegen. Die Gebühren sind telegraphisch an die Adresse der ReoistonSbank in Kopenhagen „Konto Zentralstelle" zu überweisen. Die Anfragen selbst sind zu richten an Ober- rechtSanwalt Kielgast, Kopenhagen, den Vorsitzenden der Zentralstelle. Beträge, die die Gebühren übersteigen, wer de» unter Beisügung der Telegrammquittung und nach Abzug der Portokosten zurückerstattet. Die notwendige Uebersetzung der Telegramme ins Englische, Russische und Französische erfolgt kostenlos. Mit Aufträgen, die über rein persönliche Anfragen und Ermittelungen privater Natur hinauSgehen, befaßt sich die Zentralstelle unter keinen Um ständen. ES wird daher gebeten, namentlich auch geschäft- liche Anfragen von vornherein zu vermeiden. Di« deutschen Zeitungen werden ersucht, dieser Mitteilung,im Interesse vieler Deutscher eine möglichst weite Verbreitung zu verschaffen. —* Der BundcSrat hat eine Verordnung erlassen, die für die Versteigerung körperlicher Sachen, soweit sie im Wege der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozeßordnung statt findet, allgemein ein Mindcstgebot eingeführt. Der Zuschlag darf nur auf ein Gebot erfolge», das wenigstens die Hälfte des gewönlichen Verkaufswcrtcs, wenn das Papier in der letzten Woche vor dem 31. Juli 1914 einen Börsen- oder Marktwert hatte, nicht unter dem letzten in dieser Woche amtlich notierten Börsen- und Marktpreise fcstgestcllt werden. Bei Wertpapieren, welche die DahrlehnSkassen beleihen, darf das Mindestgebot nicht hinter dem Betrage Zurückbleiben, zu dem die betreffenden Papiere von den DahrlehnSkassen be stehen werden. —* Unter Hinweis auf die Bitte um Missionsgaben im Anzeigenteile dieser Nummer drucken wir aus Wunsch folgenden Hilferuf ab: Ein Hilferuf der Lcip- ziqer Mission an ihre Freunde. Ein be- ängstigenocr Druck liegt infolge der politischen Unruhe wie auf aller friedlichen Arbeit so auch auf unserem Missionswerk. Unsere Missionsfelder bleiben vorläufig wohl von den Schrecken des Kriegsschauplatzes verschont. Aber wie sollen die Vorposten unserer Kirche in der Heiöenwelt ihren Dienst tun, falls sie den Rückhalt am Missionsvolk der Heimat verlieren? Wenn die zwi schen der heimischen Leitung und den Missionsräten zu Madras, Mofchi und Jkutha vereinbarten regelmäßigen Zahlungen für längere Zeit unterbleiben müßten, würde die bittere Not in unfern Missionshäusern, bei den.far bigen Pastoren, Lehrern und andern Gehilfen der Arbeit einziel,en. Der lähmende Mangel würde sich auf unser junges Kirchen- und Schulwesen legen. Eine schwere Hemmung des ganzen Werkes wäre unvermeidlich. Das Missionskollegium hat daher beim Ausbruch des Krie ges sofort die nötigen Schritte getan, um unsere Mis sionsfelder womöglich vor solcher Isolierung zu bewah ren. Der direkte Verkehr mit Ostindien und Ostasrikc hat zunächst gänzlich aufgchört. Wir haben aber Frennde in den neutral gebliebenen Ländern, die un- 'cre amtlichen Schriftstücke hinübersenden. Wir hoffen die Antwort von den Missionsfeldern auf demselben Wege zu erhalten. An unfern Freunden in der Heimat ist es nun, auch unter den erschwerenden Umständen der Kriegszeit uns die Erhaltung unseres Werkes zu ermöglichen. Es werden gegenwärtig ungeheure Anfor derungen an die Opferwilligkeit jedes Einzelnen ge stellt. Alles, was nicht dringend nötig ist, muß unter bleiben. Das gilt auch von allen unfern Unterneh mungen daheim und draußen. Im heimischen Betrieb beobachten wir die größte Sparsamkeit- Die theologischen Bcrussarbeiter und die beurlaubten Missionare verzich ten während der Kriegszeit auf einen Teil ihres Gehal tes. Da ihre Werbearbeit für das Missionswerk vor läufig nur in geringem Umfang weitergeführt werden lann, suchen sie ihre Kräfte vorübergehend in den Dienst der heimischen Kirche und Schule zu stellen, .um auf diese Weise die Missionskasse etwas zu entlasten. Aber das Merk des Herrn, das wir in der Heidenwelt treiben, gehört zu den unerläßlichen und uuaufschicb» baren Arbeiten. Eine zeitweilige Unterbrechung würde die verhängnisvollsten Folgen haben. Darum richten wir die herzliche und dringende Bitte an unsere Freunde, auch in der jetzigen schweren Zeit ihre Hände nicht von der Missionsarbeit abzuziehen. Wir hatten beim Beginn des Krieges einen Fehlbetrag von etwa 80000 Mark in unserer Kaffe Um diese Last zu er leichtern, sind die mit uns verbundenen Vereine und einzelne Frennde uns beigesprungen. Ihre Gaben min derten den Fehlbetrag herab nnd ihre Trostworte stärk ten uns oas Herz. Aber sobald wir auf einem der gevachten Umwege die znm Unterhalt unserer Stationen nötigen Eiclder hinausbringen können, bedarf unsere Kasse der weiteren Stärkung. Wir flehen also um die treue Liebe und tätige Hilfe aller derer, die unS bis-