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Riesaer D Tageblatt «ud Anzeiger (Etbeblatt mid Ästiger). Sckegr«nnv«dreste: 6 I Frrnsprech stell« .Tageblatt-Rtesa. Nr. SO. für die Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Niesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 232. Dienstag, 6. Oktober 1V14, abends. 67. Alihrg. La» Riesaer Tageblatt rrschetat je»« T«, abend» mit «u«nahmr der Sonn, und Festtag«, «irrtchährltcher Be»»g«prelS bet Abholung tn der Expedition in Riesa I Marl SO Psg., durch unser« Träger srei in» Ha-» 1 Mart SS Psg., bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 05 Psg., durch den Briestrüger frei in« Hau« 2 Mart 7 Psg. Auch PionatSobounement» werden angenommen. «uz-igeu-Auliahme stir die Rümmer de« Ausgabetage« bi« vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für die Neingespalten« «3 mm breite. KorpnSzeile l8 Psg. (Lotalprei« IS Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Taris. Rotationsdruck und «erlag von Langer L Winterlich in Riesa. - GeschäslSstelle: Goethestrahe !W. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Sties, Auf dem Echlachtviehhofe Ehrmnttz ist die Maul- UN- Klauenseuche ouSgebrochen Dresden, den 5. Oktober 1914. 1109KIIV ' Ministerium des Innern. Nach Z 22 de« ErgäiizungSsteuergesetze« ersotgt di« Veranlagung zur GtgäUjUNgS- steuer durch die zur Einschätzung de» steuerpflichtigen Einkommen» berufenen Einschätzung«- kommisstonen, dafern nicht der Antrag auf Veranlagung durch die besonderen Ergänzung«, steuerkommisflonen gestellt wird. Ein solcher Antrag ist bi» zum 1. November 1914 schriftlich hier anzubrlngen. Er muß die Erklärung enthalten, daß der Beitragspflichtige bereit sei, mindesten» 40 M. Ergänzung«stener zu entrichten. Wohnort und Wohnung de» Antragsteller» sind genau anzugeben. Großenhain, am 5 Oktober 1914. Die Königliche BezirkSstenereiuna-ure. Wir geben erneut bekannt, oatz bet der im Mai d. I. erfolgten Auslosung Riesaer Sta-lschul-verschreibungeu Vvu der Anleihe des Jahres 1901 folgende Nummern gezogen worden sind: Kit. Nr. 85 und 112 über je 2000 M., . L. , 182, 238, 274 und 332 über je 1000 M., . 6. , 584 und 702 über je 500 M., , v. . 772, 8l0, 853, 884, 935, 966, 1003, 1050 und 1118 über je 260 M. Die Beträge der Schuldverschreibungen, -tret» Verzinsung am 31. Dezember 1914 aufhört, können vom 15. Dezember d. I. an gegen Einreichung der Stücke und der noch laufenden ZinSschcine bei unserer Sladthauptkaste, wie auch bei der Sächsischen Bank zu Dresden, der Dresdner Bank und bei deu Filialen dieser Banken erhoben werden. Von den in früheren Jahren ausgelosten Stadtschuidverschreibungen der 1901er Anleihe sind noch nicht zur Einlösung gebracht worden: «. die im Jahre 1912 gelost,» Schuldverschreibungen lüt. L. Nr. 303 über 1000 M., 6. . 738 . 500 M., d. die im Jahre 1913 geloste Schuldverschreibung lüt. 6. Nr. 442 über 500 M. Der Rat der Stadt Riesa, am 2. Oktober 1914. » 1)r. Scheider, Bürgermeister. Die diesjährigen Wetdeuuutzuugeu sollen, soweit sie nicht bereits verpachtet sind, auf dem Stocke gegen sofortige Barzahlung unter den vor Beginn der Ausbietung be kannt zu gebenden Bedingungen teilstückenweise versteigert werden, und zwar: DienStag, den 13. Oktober dss. IS. -wischen Wildberg und Meißen link» und zwischen Kötzschen» broda und Meißen recht« im Gasthof zu Sörnewitz von 10 Uhr vorm. ab; Mittwoch, -en 14. Oktober -ss. IS. zwischen Meißen links und rechts bis Zehren und Seußlitz im Gasthaus zum Epitzhau» in Zehren von 10 Uhr vorm. ab; Donnerstag, de« 15. Ok tober -sS. IS. von Boritz bi» Göhli« link» und von Merschwitz bi» Zschepa rechts jm Wasserbauhose zu Grödel von r/,9 Uhr vorm. ab. Nähere Auskunft wird für die auf die beiden ersten Tage entfallenden Strecken von Herrn Dammeister Riesch in Meißen, für die auf den dritten Tag entfallenden Strecken -on Herrn Dammeister Maren« in Grödel erteilt. Meißen, am 5. Oktober I9l4. Königliches Straften- und Waffer-Vauamt. Nacheichung in (HrvbL Die in diesem Jahre vorziinehmende Nachkichnng, die »ach einer kürzlich ergangenen Verordnung bl« ans weitere» verschoben worden war, finvet nach einer neuerlich ergangenen Anordnung für die hiesige Gemeinde am 7. und 8. Oktober 1914, je vormittag» von 8 bi» 12 und von 2 b:S 6 Uhr nachmittags im Gasthause ZUM Anker statt. Jeder, Ler eichpflichtige Längenmaße, FllissizkeitSmaß«, Meßwerkzeuge für Flüssig keiten, Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände, Gewichte und Wagen mit Ausnahme der in den nächsten zwei Abschnitten bezeichneten, im öffentlichen Ver kehre verwende», hat sie tn drr von uns noch zu bestimmenden Zeit in reinlichem Zu stande pünktlich zur Nacheichnug vorzulegen. Bandmaste von mehr al» 2 m Länge und PräzisionSmaßgeräte sind zum Zwecke der Nacheichung bei dem Haupteickamie Dresden vorznlegen. Kür Wage«, die für eine gröftte zulässige Last von 3000 Irx nnd darüber bestimmt sind, nnd für testsnudamkutierte Wagrn ist die Nacheichnug nach Ablauf der dreijährigen Frist bei deu» Haüptctchamte z» beantragen. Die Nacheichnug der Meßgeräte, die am GebranchSorte in nicht oder nur schwer lösbarer Weise befestigt sind, oder deren Herbcischaffnng zur NacheichungSstelle wegen ihrer Größe und sonstigen Beschaffenheit mit besonderen Schwierigkeit,» verbunden ist, erfolgt an Ort und Stelle. Tie Besitzer solcher Meßgeräte haben sie aber bei Beginn der Nach eichung dem Wchbeamten anzumeldrn, der die Zett der Nacheichung bestimmen wird. Im übrigen ist auch jeder Landwirt, der die Erzeugnisse seiner Wirtschaft (Feldfrüchte, Obst, Vieh, Milch, Bniter uiw.) zu verkauf«« und hierbei zu wiege» oder zu messen pflegt, verpflichtet, die Nachetchung seiner Wagen, Gewichte nnd Matze vornehmen zu lassen. GuE «k«n gnüksnsn g«i»ing»i»«n Umifwnv Rwinind kivndvi nkvkd »n. Auch der kleine Landwirt, der Erzeugnisse in geringem Umfange verkauft, mutz seine Wage» «sw. nacheichen lasse»». Der von den Landwirten nnd viele» anderen Personen häufig erhobene Einwand, daß sie ihre Wagen usw. nicht in Gebrauch nehmen, vielmehr ihre Erzeugnisse ohne vorherige» Abwiegen verkaufen, wird der Regel nach als «»beachtlich zurlickaewirsen. Wir machen besonder« darauf aufmerksam, daß die NachtichlMgSgebühreu sofort bei der Nacheichnug zu entrichten sind. Gröba, am 3. Oktober 1914. Der Gemeindevorstaud. Freibank Zeithain. Morgen Mittwoch, nachmittag 5 Uhr, kommt das Fleisch einer Kuh im rohen Zustande zum Verkauf. Pfund 40 Psg. Der Gemeindevorstaud. Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 6. Oktober 1914. —Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurden Oberleutnant im Pionier-Bataillon 22 Roehler und Wachtmeister der 1. Batterie im 6. Feldart.-Reat. Nr. 68 Röhner. —* Am 4. Oktober abend» gegen 8 Uhr ist au» einer Hausflur am Kaiser-WikhKm-Platz ein Fahrryd lm Werte von etwa 50 M. geftohlen worden. Marke und Nummer unbekannt. Das Rad wird beschrieben: schwarzer Rahmenbau, dergleichen Felgen, hochgebogene Lenkstange, an deren Seiten sich ein dunkelbrauner Ledergriff befindet. —* In der Nacht zum 2. Oktober» vermutlich in den frühe» Morgenstunden, sind einem hiesigen Geschäfts mann in seiner Wohnung aus einem dort befindlichen schreitsekcctär ungefähr 385 Mark, teils in Papier, teils in Silber, und eine Damenuhr gestohlen wor den. Der Dieb hat sich dadurch in die Wohnüng Ein gang ru verschaffen gewußt, daß er von der Straße aus das Gazefenster zerschnitten und durch die entstan dene Oeffnung die Fensterläden aufgewirbelt hat. Der Dieb hat sich dann in das Schlafzimmer begeben und dort aus den Kleidern die Schlüssel he^ausgenommen, mit denen er den Schreibsekretär geöffnet hat. Die poli zeilichen Ermittelungen nach dem Täter sind im Gange. —* In der Nacht zum 3. Oktober haben Diebe in einem Hühnerstalle an der Moltkestraße eine Henne abpeschlachtet; drei weitere wurden verletzt, eine so schwer, daß sie getötet werde» mußte. Ferner sind innerhalb der letzten Wochen aus einem Grundstück der Nieoer- lagsstraße ein Gold - Wyandottenhahn und drei Gold- Wyandottenhennen, sowie zwei Malteser-Tauben gestoh len worden. Etwaige sachdienliche Mitteilungen über den Verbleib. der Tiere wolle man der Polizei zur Kenntnis bringen. Am 2. Oktyber ertappte ein hiesiger Restaura teur einen Menschen, als dieser im Begriff war, ein Ka ninchen (belgischen Riesen), ein Paar Tauben und eine Ente -u stehlen. Ter Dieb wurde der Polizei übergeben. — Diese Diebstähle zeigen, daß es angebracht ist, jetzt be'onoers vorsichtig zu sein und die Behausungen und Gt.slügelftälle gut verschlossen zu halten. — In den nächsten Tagen erscheint eine neue Nummer des Postblatts, das eine Beilage zum Reichsanzeiger bildet, aber auch für sich bezogen werden kann. Jm Post blatt, das im NeichSpostamt zusammengestellt wird, sind die wichtigsten Versendungsbedingungen und Tarife für Post sendungen aller Art, sowie für Telegramme enthalten. Auf die seit dem Erscheinen der vorangegangencn Nummer (An fang Juli) eingetretenen Aendcruugen wird die der neuen Nummer durch besonderen Druck (Schrägschrift) hingewiesen. Das Postblatt kann auch neben anderen, umfangreicheren Hilfsmitteln für den Verkehr mit der Post nnd Telegraphie (Postbücher, Post- und Telegraphennachrichten für daS Publikum usw.) mit Vorteil benutzt werden, weil es diese bis ans die neuste Zeit ergänzt. Der Bezugspreis des Postblatts be trägt für das ganze Jahr 40 Pfg., für die einzelne Nummer 10 Pfg. Bestellungen werden von den Postanstalten cnt- gegengenommen. —* Nach dem Darlehentkaffengesetz vom 4. August wird der Gesamtbetrag dcr anSzugebendeu Dar- lehnSkassen scheine mit 1500 Millionen begrenzt, doch wurde der BundeSrat zu einer Erhöhung de» Be trages ermächtigt. Von dieser Erhöhung hat der Bundes- rat Gebrauch gemacht, indem er den Betrag auf 3000 Millionen Mark erhöht hat. — Maulhelden und Hunnen. Dem Dresdner Anz. wird geschrieben: Während in den verschiedenen Be richten aus dem Felde, besonders auch in solchen Berichten aus sozialdemokratischer Feder, das musterhafte Verhalten unserer Mannschaften im Feindesland und ihre Güte gegen über dcr Not dcr cingcbvriicn Bevölkerung immer wieder hcrvorgchobcn wird, begegnet man vielfach in der Heimat wilden Gerüchten über die von deutschen Soldaten begangene Granfamkeiirn, die allem Anschein nach zum Teit an) gegen wärtig in der Heimat befindliche Verwundete znitickgchen. Recht üble Sachen werden zum Teil erzählt. BemerkcnS- werlerweise aber meisten«-'.!» solche Dinge, die die Erzähler von anderen gehört, aber nicht selbst erlebt haben. Ein Verwundeter z. B. erzählte, daß man in einem Orte dir Uhrmacher- und Goldwarenläden auSgeräumt, und daß jeder sich eine goldene Uhr eingesteckt habe. Auf die Frage, wo er denn srine habe, erwiderte er, er sei zu spät gekom men, als er ankam, seien nur noch Regulatoren dort ge. wesen. Diese Erzählnngen erinnern leicht an die franzö sischen Pendulen au« dem Kriege 1870/71, von denen nach den französischen Schilderungen jeder deutsche Soldat eine oder mehrere im Tornister mit weggeschleppt haben soll. Wir haben Grnnd, den größten Teil dieser Schilderungen für Ausschneidereien zu halten, nnd vielleicht für eine Rück- mitkung dcr Nick Carter- und Kintopp-Scheuseligkeiten und Geschmacklosigkeiten, an die sie vielfach erinnern. So ein Soldat erzählt selbst, daß man eine Frau, die auf Soldaten geschossen hätte, von Pferden habe auSeinanderreißen lassen. Die Sach« ist aber doch zn ernst, um ans die leichte Achsel genommen zu werden. Derartigen Aufschneidereien sollte überall mit gebührendem Ernst entgegengetreten werden damit sich Mannschaften daran nicht selbst berauschen und dadurch zu wirklichen Ausschreitungen hinreißen lasten. Wo man in der Oeffentlichkeit solchen Erzählungen begegnet, veranlasse man die Feststellung des Betreffenden, damit der Angelegenheit nachgeforscht werden kann. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit, daß derartige Dinge von vom Feinde bestochenen Leuten verbreitet werden, um UN» gegen über unseren Feinden in» Unrecht zu setzen und die auf jener Seite begangenen Grausamkeiten und Verstöße gegen de» Kriegsgebrauch in milderem Lichte erscheinen zu lasten. Diese Möglichkeit lege un» erst recht die Pflicht auf, der- arligen Räubergeschichten nachzuspüren. Schließlich muß man vielleicht sogar mit der Möglichkeit rechnen, daß üble Elemente in unserem Heer sich wirklich grobe AnSschrei- inngen haben zu Schulden kommen lasten. In diesem Falle ist eS für unS naittrlich doppelt und dreifach Pflicht, solchen Gerüchten nachzuspüren und etwaige Uebeltäter in uiisercm Herr ihrer gerechten Strafe zuzusühren. Da» sind wlr nicht nur dem guten Namen de« deutschen Dolle», sondern auch vor allem dem blanken Ebrrnschilde unsere»