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WesaerG Tageblatt «rrd Arrxrigrv MedlM m-AWger). raegramEttff« ßH k I*Frmspmtzstells rag. l tt m sL M.L0. für Lke Königs Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrVba. Z18. Sonuavend, IS. September 1914, abends. 67 Jahr«. «scheüü itd« Tag abe»ds «it Abnahme der Gönn, und Festtage. Vierteljährlicher SezngSprelS bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Marl vo Psa., durch unsere Träger srei in. Hau« IMart VS Psg, beiAbholungam Schalter der kaiserl. Postanstaltm I Mark SS Psg., durch de» Briesträger frei in« Hau« 2 Marl 7 Psg. Auch Monat«abonnementS werde» angenommen. Anzeigen-Aunahme für die Rumm« de« Ausgabetage« bi« vormittag S Uhr ohne Getvähr. Preis sür die kleingrspaltene LS nun breite KorpuSzril« 18 Psg. (LokalprriS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris, Rotationsdruck und «erlag von Langer t Winterlich in Riesa. — «eschästSstrlle: Boethestratze ÜK — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! tu Riesa. An Ergänzung de» al» Anhang T -ur Bekanntmachung vom 21. Juni 1913 über die unschädliche Beseitigung von Tierkadavern, Kadaverteilen, bei der Fleischbeschau be anstandeten Fleische» und sonst untauglicher animalischer Grnußmittel veröffentlichten, zwischen der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain und dem Inhaber der Großenhainer Flelschmehlfabrik abgeschlossenen Vertrage» wird folgende» bekanntgegeben: An § 3 de» zwischen der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain, vertreten durch ihren Vorstand, Herrn AmtShauptmann Geheimen RegierungSrat vr. Uhlemann und Herrn Wilhelm Stade in Großenhain al» Inhaber der Großen hainer Fleischutthlfabrtk abgeschloffenen Vertrage» vom 21. Juni 1913 wird folgender Zusatz angefügt: „Die gleiche Gebühr von 1 M. 50 Pf. ist er auch zu verlangen berechtigt, Wenner zur besonderen Abholung von Kadavern bestellt wird, die ihrer Größe nach zur Aufnahme in die Konfiskatgefäße geeignet sind (bis ca. 60 Pfnnd Gewicht)." Großenhain, am 10. September 1914. 1978 QL. Königliche Amtshimvtmaunschaft. In Araneudors, Kreis Hoyerswerda, und in Plessa, Kreis Liebenwerdu, ist die Mauls und Klaneuseuche auSgebrochen. Die Herren Gemeindeoorstände und Gntkvorsteher werden mit Rücksicht auf die Gefährdung, die dem hiesigen Bezirk au» der häufigen Einfuhr von Klauentiercn aus den genannten Kreisen droht, angewiesen, die Einführung von Kianentieren in ihre GrmeilGen und GutSbezirke besonder» zu überwachen und darauf zu achten, daß die bestehenden VeobachtungSvorschriften allenthalben genau beachtet werden. Großenhain, am 18. September 1914. 2408 bk. Köuigltche Amtshanvlmanuschast. Pserdeaushebung. Nach einer Mitteilung der Königlichen AmtShauptmannschast zu Großenhain hat wieder eine Pferdeaushebung und zwar am Mautatz, -en 21. September 1914, vorn». 7 Nhr in Riesa, Göhliser Exerzierplatz, staltpifinde». Die hiesige» Pferdebesitzer habe» familiär Pferde mit Ausnahme der Hengste, der Stuten, deren Slösohleu ü,»erhall» der uächsicn 4 Wochen zu erwarten steht oder die innerhalb der letzten 14 Tage nbgefohlt haben, derjenigen Pferde, die bei der Bormusterunz als kriegSunbranchbar bezeichnet morden sind, der Pferde, di« «achgewiesenermaßen auf beiden Augen blind find, der Pferde unter 1,50 Meter Bandmaß vorzusühren. Für belegt« Stuten sind die Deckscheine mitzubringeu. Die vorznstthrendeu Pferde müssen von ihren Besitzern mit Halfter, Trense, zwe! mindestens 2 Meter langen Stricken und mit gutem Beschläge versehen sein; auch wird empfohlen, Futter für einen Tag mitzugeben. Die Pferdebesitzer sind verpflichtet, eine genügende Anzahl von Personen mitzugebrn, die die Pferde vorführen und beaufsichtigen können. Riesa, am 19. Sevtember 1914. Ter Rat der Stadt Riesa. K^ Die auf den 3. Termin d. I. fällige» Gemrtudeaulagrn sind baldigst, spätestens bis zum 19. Oktober d. I. an unsere Steuerkaffe abzusührcn. * Der Rat der Stadt Nieia, den 19. Seviembec iol4. K. WWüMMMM U üi« W« N III. AMMe. Sonnabend, den 3. Ottbr. 1914 mittags Vrl Uhr im „Hamburger Hof" zu Meitzeu GkllvsseuschastSbersammluug. Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht. 2) Kassenbericht. 3) Haushaltplan sür 1915. 4) Wahl der Rechnungsprüfer. 5) Beschlußfassung über Entschädigung des Schatzmeister». 6) Entschließung über eine Berufung gegen e nrn Bescheid des Vorstandes. 7.) Satzung?» Änderung. 8) Anträge. Meißen, den 15. .September 1914. Oberbürgermeister vr. Vorsitzender. Artillerie-Unteroffiziere werden al» ÄuSbilbungSpersonal jederzeit eingestellt bei der i — Brigade-Ersatzabteiluug 32, Riesa. j Am 23. 9. 14. 10 Nhr Vorm. wird im Proviantamt Riesa — Ecke Speicher- und Kirchbachstraße — ein größerer Posten reine Roggettkleie, in Losen von je 6"a Versteigert. Säcke müssen mttgrbracht werden. Bedingungen liegen im Geschäftszimmer de» Proviantamtes Riesa au». Königliches Proviantamt Riesa. Ruhig Mit. Von dem stellvertretenden Generalkommando des 7. Armeekorps liegt eine zur Beruhigung der Bevölke rung bestimmte Veröffentlichung vor, der »vir das Fol gende entnehmen: Vor allem empfiehlt sich Vorsicht' und Mißtrauen gegenüber jeder unbestimmten privaten Nachricht aus dem Felde, daß etwa dieser ooer jener vor dem Feinde leicht oder schwer verwundet oder gar gefallen sei. Nicht ein dringlich genug kann betont werden, daß Empfänger solcher flüchtigen Mitteilungen von der Front sich hüten mögen, sie sogleich weit er zu geb e n. Wer möchte vorzeitig Leid und Kummer, Angst und Sorge über Familien bringen, ehe eine wirtlich be glaubigte Trauernachricht da ist! Die kommt immer noch früh genug. Zn sehr zahlreichen Fällen haben pri vate Mitteilungen aus dem Felde sich nachher als itrig herausgestellt; ja, von manchen wiederholt Totgesagten sind nach Tagen die besten Nachrichten in die Heimat gelangt. O Jeder, der den Krieg kennt,? wird wissen, daß Sinn und Auge aller Kämpfenden nur vorwärts, vorwärts auf den Feind gerichtet sind; alles, was ringsum geschieht- hinterläßt bloß unbestimmte, flüchtige Eindrücke. Wer z. B. vorn in der Schützenlinie liegt, sieht vielleicht, wie seitlich Artilleriegeschosse einschlagen, und wie gleichzeitig Leute stürzen. Der Luftdruck nun, den das Zerspringen der wuchtigen Geschosse verursacht, ist so gewaltig- daß selbst auf beträchtliche Entfernung hin oft Leute zu Boden geworfen werden und, durch die sich entwickelnden Gase betäubt, längere Zeit wie tot daliegen; tatsächlich sind sie unverletzt. In die Heimat aber fliegt hinterher gar zu leicht die briefliche Kunde von einem Kameraden : „Schwer verwundet", -,tot"! Im übrigen wolle man beachten, das; heute auch solche Verwundungen, die früher fast mit Sicherheit -nm Tode führten, eine schnelle und leichte Heilung finden. Zahllose durch Brustschüsse entstandene Verletzungen sind K. B. nach 14 Tagen bis 3 Wochen bereits wieder ausgeheilt. Also Vorsicht bei unbestimm- len Feldpostnachrichten über Verwundung oder Tod! Ist die Bttwkndung eines Angehörigen einwandfrei festgestellt, so kann nicht nachdrücklich genug von dein Versuche abgeraten »werden, zu dessen Pflege selbst aus den Kriegsschauplatz zu eilen. Bei dem schnellen und unaufhaltsamen Borrüüen unserer Truppen ist es in den meisten Fällen schwierig, überhaupt festzustellen, in wel chem der zahlreichen Feld- oder Etappenlazarette ein Ver wundeter untergebracht ist. Wenn wirklich das Lazarett gefunden worden, so können die Verhältnisse sich inzwi schen längst geändert haben. Alle Verletzten, die bei Antritt der Heilung transportfähig erscheinen, werden mit Lazarett- oder Krankenzügen möglichst Kalo in die Heimat abbefördcrt. Schwerverwundeten aber, deren Transport den Aerztcn vorläufig noch nicht angängig erscheint, ist in allen Fällen eines vonnöten: Ruhe! Sie ist die Haupt- und Grundbedingung einer baldigen Wiederherstellung. Im übrigen find unsere Feldlazarette mit allen Er rungenschaften hygienischer und medizinischer Wissenschaft ausgestattet, und unser Sanitätspersonal ist so sachge mäß durchgebildet, wie es nohl, das darf man sagen, in keinem anderen .Staate Europas der Fall ist. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 19. September 1914. —* Durch den gestrigen heftigen Sturm ist wieder mannigfacher Schaden angerichtet worden. Am Poetenweg wurde ein Baum umgebrochen und mehrfach sind an den Bäumen starke Neste der Gewalt des Sturmes zum Opfer gefallen. —* Der Arbeiter' Friedrich Emil Paul Becker au» Kötzschenbroda, der von der König!. Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Diebstahl steckbrieflich verfolgt wird, wurde gestern von der hiesigen Polizei festgenoMmen. Gr wird sich außerdem noch wegen eines Diebstahl» zu ver- antworten haben, den er vorgestern in Gröba begangen hat. —* Aus die Einladung zu dem neulich schon ange- kündigten KriegSstrickabeud im Anzeigenteile dieser Nummer machen wir noch besonder» aufmerksam. —* Am Albertvlatz stieß gesternd abend ein Motor radfahrer mit einem anderen Radfahrer zusa m men, dem hierbei das Vorderrad seines Fahrrades stark beschädigt wurde. Er selbst trug eine leichte Verletzung an einem Bein davon. Der Motorradfahrer fuhr nach dem Unfall unbekümmert davon. —* Auf die Bekanntmachung der Königlichen Ami»- hauptmaunschast, den Ausbruch ver Maul» und Klauenseuche in »w-i benachbarten preußischen Kreise»» betr., wird mit Rücksicht auf die den Viehbesitzern drohende Gefahr noch besonders hingewiesen. — Die Paßkarten sür das Jahr 1915 haben hellgrünen Unterdrück. — Die Verwundung deS kommandierenden General» deS 12. (1. König!. Sächs.) Armeekorp» d'Elsa ist, wie von amtlicher Seite mttgeteilt wird, nur eine leichte, so daß er sein Kommando nicht erst abgegeben hat. — Generaloberst Freiherr v. Hausen hat, wie wir schon meldeten, das Kommando über die dritte Armee, die unter seiner bewährten Führung f'ischen Loilleer au ihre Fahnen geheftet hat, aus Gesund heitsrücksichten nieder legen müssen. Er ist an Ruhr erkrankt und befindet sich zurzeit zur Wiederher stellung seiner Gesundheit in Wiesbaden. Se. Majestät der Kaiser bat den hochverdienten Heerführer für die Dauer der Krankheit, vorübergehend von seinem Kom» mando enthoben und ihm ein sehr gnädiges Aller höchstes Handschreiben unter wiederholter Aner kennung der hervorragenden Leistungen der sächsischen Korps zngehen lassen. — Ten Paketen nachdem Auslände dürfen aus militärischen Gründen zurzeit Briese oder briefliche Mitteilungen nicht beigefügt werden. Nur die Beifügung einer offenen Rechnung ist gestattet, die keine anderen Angaben enthalten darf als solche, die das Wesen der Rechnung ausmachen. — Die „Sächs. Staatsztg." schreibt unter Mittei lungen aus der öffentlichen Verwaltung: Wir die Um frage bei einer Reihe sächsischer Gerichte ergeben hat. ist von der durch die Verordnung des Bundesrats vom 7. August ds. Js. gewährten Füglichkeit, zur Be richtigung von Schnldverbindlichkeiten ge richtliche Zahlungsfristen zu bestimmen, in zahlreichen Fällen Gebrauch gemacht worden. Tie An träge wurden vornehmlich in Sachen amtsgerichtlicher Zuständigkeit, und zwar sowohl beim Prozeßgerichte wie beim Bollstreckungsgerichte gestellt. Von 376 Anträgen, die in der Zeit vom 7. bis zum 25. August eingingen, fanden 342 volle Beachtung, in drei Fällen wurde den Anträgen teilweise entsprochen, und nur in 31 Fällen erfolgte Zurückweisung des Gesuchs, zum Teil ans for mellen Gründen.. Mitunter fehlte es bei Anträgen auf Fristbewilligung an der Glaubhaftmachung der tajsäch- Urk-rn Behauptungen, die den .Antrag begründen soll-