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... * Nvbera«. In der am Dön««»tägabrnd in der Schule abgehaltenen Versammlung von Fraäe» und jungen Mädchen der Gemeind« Rvderau wurde unter dem Vorsitz von Frau Rittergutsbesitzer Rudolph-Promnitz ein Hilf»- oeretn zu gemeinsamer Arbeit sür die Zweck« de« Raten Kreuze« gegründet. Die Zusammenkünfte finden di« aus weitere« wöchentlich Donner«tr>g abend« 8 Uhr in der Schule pr Rvderau statt. Dort werden auch weitere >«- Meldungen «ntgegengenommen. Dre«d,n. Der hauptsächlich in diesem und im nächsten Monat zum ersten Drittel fällige wehrbeltrag geht ordnungsgemäß «in. In Vetätigung treudeutscher Grstnnuug jwlrd, wa« mit Dank besonder« anzuerkennen ist, vielfoch 'sogar der voll« Wehrbeltrag im Vorau« unter Verzicht auf Zinsvergütung entrichtet, und mancher gute Deutsch, hat schon einen Wehrbeltrag sreiwllllg geleistet oder sich zu dem» uächstiger Leistung rlne« solchen erboten. Recht erfreu«» wächst dem vernehmen nach auch dl« Zahl derer, di« lhrrn Einwand lReNamation) gegen die Veranlagung zum Wehr beitrag in Anbetracht der vlelseltigen Anfeindung de« deutschen Vaterlande« ausdrücklich zuriickziehen. Die« ver dient gleichfall« besonder« Anerkennung. Eine sede vater ländische Opsergab« gereicht ihrem Spender zur Ehre! Mag deutsche Opferfreudlgkeit ntemal« verstechen zum Wohl« d«« geliebten Vaterland««! -Dresden. Zweijährig-Freiwillige, die vom 2. Jäger bataillon Nr. 13 für den allgemeinen Nekrutentermin ange nommen waren, können sich mit ihrem Annahmeschein bi« zum nächsten Sonntag zum sofortigen Eintritt in die Ersatz abteilung Jäger 13 in der Elbkaserne am Johannstädter Ufer melden. — Ein junges Mädchen aus Cotta, das in Cossebaude arbeitet und heute früh von einem Lastauto au« Gefälligkeit mitgenommen wurde, schlief unterwegs ei» und stürzte in einer Kurve auf die Straße. Das Mädchen erlitt einen mehrfachen Schädelbruch und wurde ins Krankenhau» gebracht. Roßwein. Die städtischen Kollegien beschlossen die Aufnahme einer Anleihe von 30000 M., um die infolge de» Krieges eingetretene ArbeitSnot zu mildern. Da» Kapital soll an hiesige Fabrikanten ausgeliehen werden, damit diese Arbeiter einstellcn können. Zittau. Herr Oberbürgermeister Dr. Külz, der al« Hauptmann der Landwehr zu den Waffen einberufen worden ist, wurde in Anerkennung seiner Verdienste auf Lebenszeit zum Stadtoberhanpt Zittau« gemäht. Bockwa. Auf dem Altgemeiudeschacht hatte sich der kn der Kohlenwäsche beschäftigte Tagearbeiter Max Kurt Schmidt au» Wilkau, 30 Jahre alt und verheiratet, in den abgesperrten Raum des TanSmissionSbodenS begeben» um die Kohlen, die sich bei der Trommel verstopft hatten, in Be wegung zu setzen. Dabei ist er dem Zahngetriebe der Haupt trommel zu nahe gekommen, von ihm erfaßt und erdrückt worden. Chemnitz. Der Verein zur Bekämpfung der Schwind sucht in Chemnitz nnd Umgebung (G. D.) unter dem Vorsitz de» OberrrgierungSrat« Dr. vertel hat sein herrliche» Kinderwalberholungsheim für die Zeit de« Kriege« in eine Heimstätte sür Kinder umgewandelt, deren Väter dem Ruf« dr« Baterlande« in« Feld haben folgen müssen und die entweder mutterlos oder deren Mütter durch di« Net der Zeit nicht mehr in der Lage sind, für ihr« Kinder selbst -'ausreichend zu sorgen. > ' . : ' Zwickau. Im benachbarten Mülsen St. Jacob schossen Knaben mit einem Leschin, wobei sie das ein jährige Söhnchen de« Gutsbesitzer« Günther in den Kopf trafen. Da» Kind wurde schwerverletzt nach dem König!. Krankenstift gebrach». -Crimmitschau. Im nahen Orte Vablenz brannte dieser Tage das Gehöft des Gutsbesitzer» Engelmann völlig nieder. Jetzt wurde wegen verdacht» der Vrandstistung der 86jährige Dienstknecht Otto Fischbach aus Auerbach i. V. verhaftet. Rothenkirchen. Hier ist der 20 Jahre alte Bor stenarbeiter HanS Friedr. Meinhold beim Baden im Zöphelschen Teiche ertrunken, und zwar vermutlich infolge Herzschlages. Der junge Mann war zum Militär einberufen und hatte sich sehr darauf gefreut, für das Vaterland kämpfen zu dürfen. Plauen i. B. Für die Dauer de» Kriege» sollen innerhalb der Deutschen Turnerschaft alle festlichen Veran staltungen bis auf weitere» eingestellt und die hierfür au»- geworfenen Mittel zur Beschaffung von Liebesgaben für unsere wackeren Streiter im Felde und ihre Angehörigen da heim verwendet werden. — Hoffentlich tun ander« große Bereinigungen da» gleiche. Oel» nitz t. B. Ertrunken ist bet d«m B«müh«n, zw«l in Lebensgefahr geratene badende Knaben zu retten, der 24 Jahr« alt« Fabrikarbeiter Max Hugo Krautheim in Schönbrunn. Der junge Mann geriet In «lnen sechs Meter tiefen Strudel und ging vor den Augen seine« am Ufer stehenden Vater« unter. Dieser sprang ebenfall« tn« Wasser und rettete die beiden fünf und zehn Jahr« alt«u Jungen. Diese konnten in« Leben zurückgerufen werden, während bei Krautheim jun. alle Bemühungen vergeben« waren. — In Boigtsberg starb nach schweren Leiden der 61 Jahr« alte Fleischermetster und Gastwirt Eduard Schiller. Der bi» vor kurzem kerngesund, Mann hatte sich erhitzt in den Kühlraum begeben. Durch dm jähen Temperaturwechsel erblindete Schiller alsbald und erkrankt« danach so schwer, daß er am Dienstag starb. * Leipzig. Die Alte Leipziger Lebensversicherung»- gesellschast hat für die Zwecke de» Roten Kreuze» 50000 M. gestiftet. — Die Sächsische Waggonfabrik, Aktiengesellschaft in Werdau, stellte dem Roten Kreuz 50000 M. zur Verfü gung. — Der Sohn de» berühmten Leipziger Juristen Ge heimrat Professor Dr. Rudolph Sohm, der Leutnant Walther Sohm, ist im Felde gefallen. Leutnant Sohm wird am Sonnabend in Leipzig beerdigt werden. Leipzig. Der au» Antwerpen ausgewiesm« Diamant schleifer Mohrtng, dessen Frau tn einem Antwerpener Krankenhaus« lieg», stürzt« sich au» Verzweiflung über di« 2 rschttstpnsrs^dt-^bMschm. Pöbels^ au» dem Fenster seiner Wohnung. Er wurde schwerverletzt in ein Kranken haus gebracht. , > - Zwickau i. v. Eine recht betrübliche Wirkung hat der Krieg bzw. die Einstellung de» Verkehr» auf die ärmere Klasse, welche sich sonst immer durch Beerenpflücken «inen Notgroschen verdient. Die Himbeeren sind Heuer gut gerate», leider finde» sie nicht die rechte Verwertung. Dieser Lage brachten Frauen au« Röhrsdorf Körbe mit mehreren Zentnern Himbeeren zum Verkauf, die aber von den Einkäufern nicht übernommen werden konnte», da die Möglichkeit de» Weiter transportes in die Fabriken fehlt. Auch bei Privatparteien hatten die Beerenpflücker kein Glück, da «« den meisten an Zucker fehlte. Große Mengen Beeren dürften dem Verder ben anheimgefallen sein, da sie selbst zum billigsten Preise nicht abgesctzt werden konnten. Die mißglückte Offensive. "er Offensivstoß, mit dem die Franzosen wider alles Völkerrecht in dia Reichslande einbrachen, ist mißlungen. Noch liegt ja ein Schleier über den Opera tionen, die zu den Kämpfen bei Mülhausen und bei La garde sührten, und die Ursachen der französischen Miß erfolge sind noch keineswegs klar zu erkennen. Aber das steht fest: Mißerfolge waren es, die die Franzosen umso schmerzlicher ankommen, je mehr sie sich von einem Vorstoß gerade nach Elsaß-Lothringen verspra chen. Er sollte d^r Welt zeigen, wie fix und fertig die französische Armee dastehe, er sollte aber noch ganz besonder» den Elsässern lehren, wie überlegen doch die alten „Landsleute" den „Eroberern" von 1870/71 seien. Nun fix waren die Franzmänner ja, aber fertig keines wegs. Was au» dem Oberelsaß zu unS dringt über die französischen „Befreier", daS zeigt wie die Ausrüstung der französischen Soldaten doch recht mangelhaft war. Sie imponierten den Reichsländern gar nicht. Und ihre militärischen Leistungen machten die.Mangelhaftigkeit der Ausrüstung nicht wett. Ihr kecker Angriff kam zum Stehen, sobald ihm nur.einigermaßen an Zahl gewach sene deutsche Streitkräfte entgegentraten und er wurde gor bald zur Niederlage. Bei diese» Niederlagen zeigten sich dann aber die gleichen üblen Begleiterscheinungen wie in den ersten Kämpfen vor 44 Jahren- Die Trup pe,! verloren ihren festen Halt und eine auffallend große Zahl Unverwundeter streckte die Waffen. Bei La garde war es etwa ein Sechstel der dort in den Kampf verwickelten Brigade, die auf diese Weise sich dem Kriegs- jener entzog. Gewiß wäre es nun verfehlt und unter Umständen höchst bedenklich, auf die Gesamthaltung der französischen Truppen zu schließen. Aber die Llehnlich- leiten mit den Erfahrungen von 1870 sind nun einmal da und die darf man nicht als Zufälligkeit abtun. Eben so trägt die Leitung dieser Vorstöße ein Gepräge, das in einer sür die Franzosen recht bedenklichen Art an die ersten Augusttage von 1870 mahnt. Die Offensive setzt schneidig ein, aber es fehlt ihr die nachhaltige Kraft. Die bei Lagarde geschlagene Brigade gehörte aller Wahr scheinlichkeit nach dem 15. französischen Korps an, das sein Stabsquartier in Marseille, also im äußersten Sü den Frankreichs hat. Wenn dieses Korps bereits am 11. August zur Stelle sein konnte, dann müssen die Fran zosen schon recht ansehnliche Truppenmassen an unserer Westgrenze versammelt haben. Aber wie 1870 an der Saar, so nutzten sie ihre Mässen gar nicht aus, sondern griffen vereinzelt an und wurden denn auch vereinzelt gejchlagem - - ,8 Der KM les Sneps «s ieWüt MMWMe. Man schreibt dem „Dr. Journal" zu dieser Frage: ' Die wirtschaftliche Lage vieler, nicht nur Einbe rufener, sondern auch ganz allgemein Gewerbetreiben der, Angestellter, Arbeiter und ihrer Familien, hängt jetzt davon ab, welchen Einfluß der Krieg auf bestehende Vertrag-Verhältnisse, besonder» auf Lieferung-Verträge und Dienstverträge hat. In weiten Kreisen wünscht man, hierüber Gewißheit zu erhalten. Völlige Gewißheit läßt sich nicht geben. Nicht nur aus dem formellen Grunde nicht, weil schließlich die Gerichte zu entscheiden haben und weil die Gerichte unabhängig sind; es kommt viel mehr hinzu, daß hier einige Fragen von vornherein zweifelhaft sind und in der juristischen Literatur schon jetzt verschieden beantwortet werden. Immerhin ist dirles, worüber sich die Beteiligten.beunruhigen, unzweifelhaft und auch im übrigen wird mancher, wenn er keine volle Gewißheit erhalten kann, wenigsten» Auskunft über den Stand der Frage wünschen. . Der Krieg an sich herührt bestehende BertragSver- hältnijse nicht. Er begründet namentlich nicht das Recht, von Verträgen zurückzutreten. Auch die Verschiebung der Verhältnisse durch den Beginn des Krieges, nament lich der Kredit- und Msatzverhältnisse, ändert hieran grundsätzlich nichts. Doch kann der Krieg mittelbar ein wirken: Er kann die Erfüllung eines Vertrags unmög lich machen, z. B. den Transport einer verkauften Ma schine an den Erfüllungsort hindern, dem zum Heere einberukenen Handlungsgehilfen oder Arbeiter die Lei stung seiner Dienste, seiner Arbeit unmöglich machen. In solchen Fällen befreit nicht der Krieg, sondern die Unmöglichkeit. Diese befreit völlig; der Befreite braucht nicht Schadenersatz zu leisten. Mit der Unmöglichkeit zu leisten, die den Schuldner befreit, ist aber nicht zn verwechseln die etwa bet dem Gläubiger bestehende Un möglichkeit, da» Geleistete zu benutzen oder zu ver werten: Wer etwa» bestellt,hat, muß es abnehmen, auch wenn er e» infolge seiner Einberufung zum Heers nicht benutzen oder infolge Stockung de» Absatzes nicht weiter verkaufen kann; er muß «S auch bezahlen. von der Befreiung de» Schuldner» durch Unmöglich keit der Leistung gibt e» eine wichtige Ausnahme. Wie jedermann weiß, wird man von Geldschulden nicht da durch frei, baß man kein Geld hat. DI« Ausnahme reicht aber weiter: Immer dann, wenn nicht be stimmte einzelne Sachen, z. B. ein Pferd, ein Kunst wert, zu leisten sind, sondern nur Mengen von Gack)«» au» einer Gattung, z. B. 1000 Zentner Roggen, 100 Hekto liter oberschlesische Kohlen, wird der Schuldner rsiltz da durch frei, daß er solche Sachen nicht hat; wenn sie nur überhaupt noch vorhanden find, bleibt er zur Leistung verpflichtet, ganz wie bet Geldschulden-. Doch kann er seine Pflicht schließlich auf bestimmte Sachen au» der Gattung einschränken. Die Einschränkung tritt ein. wenn er alles getan hat, was von seiner Seite zur Leistung er forderlich ist. Hat er .z. B. den Geldbricf zur Post ge geben. die 1000 Zentner Roggen dem Frachifiibrer aus geliefert« so wird er frei, we,m die Sendung »nfolge des Krieges unterwegs verloren geht. Bet gegenseitigen Verträgen, insbesondere beim Kaufe hat die Befreiung des Schuldners durch Unmöglichkeit der Leistung eine weitere Folge: Der Schuldner verliert' den Anspruch auf die Gegenleistung. Der Verkäufer, dessen 1000 Zentner Roggen infolge des Krieges beim Frachtführer verloren gehen, wird zwar frei, verliert aber auch den Anspruch aus den Kaufpreis. Doch gibt eS hiervon eine Ausnahme: Er behält den Anspruch auf den Kaufpreis, wenn zu der Zeit, wo die Ware verloren ging, die Gefahr aus de» Verkäufer übergegangen war. In der Regel freilich nützt diese Ausnahme dem Berkäu» fer nichts; die Gefahr geht im allgemeinen erst mit der Uebergabe der Ware aus den Käufer über. Doch kann eS ausnahmsweise anders sein: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die Ware nach einem andern Orte als dem Erfüllungsorte, so trägt der Käufer die Gefahr, sobald die Ware dem Spediteur oder Fracht führer rc. ausgeliefert ist. Besondere Grundsätze gelten bei Dienstverträgen; namentlich deshalb, weil es hierüber mancherlei Sonber- geietze gibt (Handelsgesetzbuch, Gewerbevordnung, Berg-^ gesetz, Gesindeordnung rc.). Es sind hier zwei Fragen zu unterscheiden: Führt der Krieg zur Auflösung des Verhält nisses? Kann der Dienstverpflichtete, obwohl er wegen der Einberufung zum Heere die Dienste nicht leisten kann, Gehalt oder Lohn beanspruchen? ' . Nach dem Bürgerlichen Gesetzb.uch kann jeder. Teil das Dienstverhältnis kündigen, und . zwar ohne Kün digungsfrist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Was ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift ist, läßt sich nicht allgemein sagen. Es kommt auf den einzelnen Fall am Daß ein Geschäftsinhaber den Betrieb einstellt, ist kein wichtiger Grund. Auch das wird nicht genügen, daß er den Betrieb des halb eingestellt, weil dieser infolge des Krieges nicht mehr ausreichend Gewinn abwirft. Aber es kann un bedingt nötig sein, den Betrieb einzustellen, und dann liegt die Frage ander». Für Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter- Bergarbeiter gilt die Vorschrift des Bürgerlichen Ge setzbuchs nicht. Nur dann können sie aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen werden oder das Dienstverhältnis aufgebe,r, wenn es auf mindestens vier Wochen oder wenn eine längere als vierzehntägige Kündigungsfrist vereinbart ist. Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter, Berg arbeiter können entlassen werden, aber auch ihrerseits den Dienst aufgeben, wenn sie zur Leistung der Dienste unfähig werden. Was heißt das? Zunächst denkt man daran, daß sie die zur Leistung der Dienste erforder lichen persönlichen Eigenschaften verlieren, insbesondere krank werden- Doch wird in der juristischen Literatur behauptet, daß auch ein äußeres Hindernis genüge.- Dann würde auch die Einberufung zum Heere hierher, gehören. Dies ist jedoch höchst zweifelhaft. Das Dienstverhältnis der' gewerblichen Betriebsbe- amten, Werkmeister, Techniker und dcrgl., BergwsrkSbe- amten, Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge .kann von jedem Teile ohne Kündigungsfrist gekündigt wer den, wenn diese Beamten durch längere Abwesenheit an der Leistung der.Dienste verhindert sind. Im Kriege wird die Einberufung zum Heere in der Regel eine län gere Abwesenheit nach sich ziehen. Der Dienstbote kann ohne Kündigungsfrist den Dienst verlassen, wenn ihn die Eltern wegen einer nach träglich«» Aenderung ihrer Umstände nicht mehr ent behren und die Kündigungsfrist nicht abwarten könnend Eine solch« nachträgliche Aenderung der Umstände der Eltern kann z. B. dadurch eintreten, daß ein Bruder des Dienstboten zum Heere einberufen wird. UebrigenS. muß in diesem Falle der Dienstbote, wenn sein Nach folger mehr Lohn bekommt, bis zum .Mause der Kün-. digungsfrist den Mehrbetrag bezahlen. Der Dienstlohn oder Arbeitslohn kann grundsätzlich nur aus die Zeit beansprucht werden, wo der Dienst verpflichtete den Dienst oder die Arbeit wirklich leistet oder doch der Dienstberechtigte, wenn er die Dienste nicht annimmt, in Annahmeverzug kommt- Doch behalten Handlungsgehilfen und Handlnngslehrlinge, die durch unverschuldetes Unglück an der Leistung der Dienste ver-^ hindert find, den Anspruch auf die Gegenleistung noch für die Lauer von sechs Wochen. Dasselbe gilt silr Be- triebsbeamte, Werkmeister, Techniker rc>. Bergwerks beamte , die der Arbeitgeber deshalb ohne Kündigungs frist entläßt, weil sie durch unverschuldetes Unglück an der Leistung der Dienste verhindert sind. Ob Einbe rufung zum Heere im.Kriegsfall als unverschuldetes Un glück im Sinne dieser Grundsätze anzusehen fei, ist wie derum zweifelhaft. Zum Schlüsse möge bemerkt werden: Den Dienstlohn oder Arbeitslohn weiter zu. bezahlen, wenn die Dienste nicht mehr geleistet werden, ist gewiß kostspielig. Wer cs aber irgend kann, sollte wohlbedenken, daß seine Angestellten und Arbeiter, die im Felde stehen, für da» Vaterland, für un» alle und auch ^ür ihn selbZ weit höhere^ Opfer bringen.