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agedlatt 184. Dienstag, 11. August lüt4, aveuds. «7. Jahr«. erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark SO Psg., durch unsere Träger frei iuS HnuS .Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger srei iuS HauS L Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnemcntS werden angenommen. Aiizeigen-Ännahnic slic die Nummer des Ausgabetages biS vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis siir die kleingcspaltene 43 mm breite KvrhuSzeile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach b-sond-em Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraste bv. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Riesaer Md Anzrigrr (Elbcklatt iiiid Äiheiger). Telegramm-Adresse: MA I Fernsprcchstclle .Tageblatt-. Riesa. Nr. 20. für öle König!. Aintshcmptinannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Nat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Imrdmz, BtzMsjW i» UMtttiWM« tckeW: vom 6. August 1914. Auf Allerhöchste Ermächtigung haben die unterzeichneten Ministerien angesichts der opferwilligen Vaterlandsliebe, die das gesamte Volk in dem ihm aufgedrängten Kriege beweist, beschlossen, allen denjenigen Personen, gegen die wegen einer vor dem 1. August dieses Jahre« begangenen Uebertretung auf Haft- oder Geldstrafe durch Strafbefehl, polizeiliche Strafverfügung, Strafbescheid oder ein bei den bürgerlichen Gerichten ergangenes Urteil rechtskräftig erkannt worden ist, diese Strafen hiermit zu erlassen, soweit die Strafen nach nicht vollstreckt worden sind, und die Verfolgung von noch nicht rechtskräftig erledigten II Vertretungen dieser Art niederzuschlagen. Kosten sind nicht zu erheben. Hierzu wird noch folgendes bestimmt: 1. Die Vollstreckung der Haftstrafeu soll sofort aufgehoben werden. 2. Ausgeschlossen von der Guadenerweisung bleiben alle Ucbertretiina-n nach Z 36 l Nr. 3 bis 8 und tz 360 Nr. 13 des Strafgesetzbuchs. Dresden, am 6. August 1914. ' 1463 II ä. Die Ministerien des Innern, 4813 des Kultus und öffentlichen Unterrichts, der FittMM und der Justiz. Orrtliches mid Sächsisches. Riesa, den 11. August 1914. —* Dem in der hiesigen Wustlichmühle beschäftigten 20 jährigen Kutscher Arno Schlegel aus Rödsrau scheuten gestern abend gegen 7 Uhr auf der Meißner Straße die Pferde. Der junge Mensch fiel hierbei vom Wagen, wurde überfahren und so schwerverletzt, daß der Tod eintrat. —* Schon jetzt macht es sich bemerkbar, daß die Räum lichkeiten unserer hiesigen K i n d e r b e w ah r a n st a l t nicht mehr genügen, um alle ihr Angeführten Kinder be herbergen zu können. Es soll deshalb für die Zeitdauer des Krieges ein Kinderhort errichtet werden, in dem auch Schulkinder außerhalb der Schulzeit Beaussichtigung finden. Allerdings sollen nur die Kinder angenommen werden, deren Mütter nachweislich außer dem Hause durch Arbeit ihren Erwerb suchen müssen. Anmeldungen entgegen zunehmen ist Frau Bürgermeister Dr. Scheider gern bereit. —* Im hiesigen Einwohner-Melde amte sind während des Monats Juli 1914 432 Personen, da von 231 männlichen und 201 weiblichen Geschlechtes, als hier zugezogen zur Anmeldung und 418 Personen, davon 237 männlichen und 181 weiblichen Geschlechtes, als von hier verzogen zur Abmeldung gekommen. Die Zuzugszahl übersteigt somit diejenige des Wegzugs um 14. Unter den Zugezogenen befanden sich 44, unter den Weggezogenen 28 Personen mit selbständigem Haushalte. Die Zahl der selbständigen Haushaltungen ist somit von 3608, Stand am 30. Juni 1914, ans 3624, Stand am 31. Juli 1914, gestiegen. Weiter sind im verflossenen Monate 27 Geburts- und 22 Sterbefälle angezeigt worden, demnach 5 Personen mehr geboren als gestorben. Die Einwohnerzahl der Stadt Riesa bezifferte sich am 31. Juli 1914 nach der hier geführten Statistik auf 16 342, und zwar 9043 männlichen und 7299 weiblichen Geschlechtes, gegenüber 16 323 am 30. Juni 1914. —* Eisenbahngüterverkehr betr. Seit Sonnabend können auf gewissen größeren Eiscnbahnstrecken zur Versorgung der Großstädte Dresden, Leipzig, Chemnitz Güterzüge für Vieh, Getreide, Mehl, Gemüse usw. befördert werden. ES ist nicht ausgeschlossen, daß auch noch auf anderen Strecken solche Züge gefahren werben. Um nun einen Ueberblick über den Bedarf zu gewinnen, fordert die Handelskammer Dresden, Albrechtstr. 4, die Beteiligten auf, ihr jeweils umgehend mitzuteilen, 1. welche Güter und diese in welchen Mengen sie nach Dresden, Leipzig und Chemnitz befördert haben wollen; 2. von welcher Versand station die Güter befördert werden sollen; 3. an welchem Tage die Beförderung erfolgen möchte. Die Kammer wird dann wegen der Beistellung der erforderlichen Züge die nötigen Schritte tun. Die Kammer betont aber nochmals, daß nur Sendungen nach den drei genannten Großstädten und nur Lebensmittel in Betracht kommen. Wegen der Beförderung von Prioatgut für den HeereSbedarf wende man sich ausschließlich an die Material-TranSport-Abteilung bet der Lintenkommandantur L. — Die „DreSdn. Nachr." teilen folgenden Feld postbrief eines Dresdner Jägers mit: Mit welch heiliger Begeisterung unsere Söhne in den heiligen Kampf ziehen, erfahren wir au» den Feldpostbriefen, von denen am Frei tag die ersten in Dresden eingingen. Gin junger Dresdner, der im Jäger-Bataillon Nr. 13 dient, schreibt an seine Eltern: »Geliebte Eltern! Endlich sind auch wir fort. Unser Ziel kann ich Such leide: noch nicht mitteilen. Mit Begeisterung sind wir aukgezogen, mit Begeisterung und hingebender Liebe Überast versorgt und verpflegt worden. Mit Begeisterung wollen wir in den heiligen Kampf ziehen. Weinet nicht um mich! Sorget für alle! Die Zeit ist ernst! Doch Deutschland ist erwacht. Seid ruhig! Blickt getrost in die Zukunft und habt Vertrauen zu Euren Söhnen I Sie alle, Mann für Monn, halten au» bis -um letzten Atemzuge. Geht en, 65 Jahre alte Greife stellen freiwillig sich in die aktive Mannschaft ein. Dann weiter: Wie sind unsere Bahnstrecken bewacht! Nicht Militär ist'S, nein, hauptsächlich Greise, Schüler in Mütze mit dem Ge wehr. Und, horcht auf: deutsche Mädchen! Im bräut lichen Schmuck, mit wogenden Busen und blitzendem Ange stehen sie mit dem Gewehre ans Posten gegen welschen Uebcrmnt und slawische Tücke. Welch ein Volk ist das deutsche Volk, wenn es erwacht ist! Einig und stark, deutsch bis ins Mark! Darum verzaget nicht, wenn auch Euer Sohn sein Leben seiner Heimat weiht. Seid stolz darauf und helft auch Ihr mit an unserer heiligen Sache. Frankreich wird Deutschlands Söhne fürchten. So lange ein Deutscher noch regt die Hand, betritt kein Fremdling sein Vaterland. Ueberall unter uns werden schon Stimmen laut, die besagen: Wir wolle» gern auf Löhnung verzichten. Aber nur an den Feind! Seid stark! Seid tnnigst ge küßt und gegrüßt von Eurem Sohne Gerhard. Gott mit uns!" —* Das sächsische Staatsschuldbuch. Der Ausbruch des Krieges legt es jedermann nahe, sein Eigen tum an Wertpapieren und Geld so sicher als möglich unter- zubringen. Hierzu kann die Benutzung des Staatsschuld buchs nicht genug empfohlen werden. Inhaber von un verlosbaren 3 prozentigen K. S Staatsschuldverschreibungen (braune und grüne Rente) können allen Zufälligkeiten, die in Kriegszeiten ihren Besitz an solchen Wertpapieren mehr als sonst gefährden, vorbeugen, wenn sie ihre Schuldver schreibungen bei der Staatsschuldenbuchhalterei in Dresden, AugustuSstraße, geöffnet werktags von 8—3 Uhr, oder bei der LotteriedarlehnSkasse in Leipzig, den Hauptzollämtern in Chemnitz, Plauen und Zwickau oder bei einer StationSkafse der sächsischen Staatseisenbahnen — diejenigen in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau ausgenommen — einliefern und in eine StaatSschuldbuchforderung umwandeln lassen. Man kann aber auch bares Geld bei einer dieser Dienststellen oder bei der Finanzhauptkasse in Dresden einzahlen und dadurch unmittelbar eine Schuldbuchforderung mit März/September-Zinsen erwerben. Dieser Weg bietet ebenfalls nicht nur eine unbedingt sichere, sondern bei dem jetzigen Kursstände der sächsischen Rente (71 Prozent) anch vorteilhafte Kapitalanlage, bei der eine Verzinsung von fast 4^/i Prozent in Aussicht steht und die Kosten des An kaufs von Schuldverschreibungen erspart werden. Die in das StaatSschuldbuch eingetragenen Forderungen können als Lombardpfänder benutzt werden. Die Lombardierung erfolgt durch Eintragung eines Verpfändungsvermerks im StaatSschuldbuch. Ueber das Verfahren zur Begründung von Staatsschuldbuchsorderungen und alles in bezug auf das StaatSschuldbuch Wissenswerte geben die bezeichneten Dienststellen bereitwilligst Auskunft, sie verabreichen un entgeltlich Vordrucke und Muster zu Anträgen auf Ein tragung von Buchforderungen und füllen auf Wunsch solche Anträge auch aus. Die Eintragung und die Verwaltung von Buchforderungen erfolgt gebührenfrei; nahezu kostenlos ist auch der Zinsenbezug. —8 Größte Vorsicht beim Umgang mit Feuer und feuergefährlichen Stoffen, beson- derS mit Spiritus und Benzin, ist jetzt überall doppelt angebracht, weil durch die Mobilmachung die Löschhülfe eine wesentliche Verminderung erfahren hat. In den Be rufsfeuerwehren sowohl als auch in den freiwilligen Feuer wehren ist die Mehrzahl der Mannschaften im Kriegsfälle militärpflichtig. Dies hat die Folge gehabt, daß sich sogar die Berufsfeuerwehren der Großstädte nach Ersatzmann- schasten umsehen mußten, die ja schließlich zu finden ge- wesen sind, daß aber auf dem platten Lande und in vielen Provinzstädten die freiwilligen Feuerwehren mit der ge- nügenden Bedienung der Löschgeräte im Brandfalle in größte Verlegenheit kommen. Die besten Löschgeräte und Alarmcinrichlungen sind wertlos, wenn keine geschulte Mannschaft zur Bedienung vorhanden ist. Auch mit der Bespannung der Spritzen dürste es im Augenblick hapern, da die brauchbaren Pferde des Landes für die Armee auf gekauft worden sind. Angesichts dieser Tatsachen erhalten die Pflichtfeuerwehren erhöhten Wert. Zum Dienste bei diesen Pflichtfeuerwehren kann jedes Gemeindemitgliet herangezogen werden, soweit nicht schwerwiegende Gründe für die Befreiung vorliegen. In vielen Gemeinden werden sich also in nächster Zeit vermehrte Hebungen der Pflicht- feuerwehren im Interesse des Gemeinwohls notwendig machen. Erfreulicher wäre es aber, wenn sich von den in der Heimat verbliebenen gesunden Männern möglichst viele zum freiwilligen Feuerwehrdienst melden würden, denn es gilt nicht nur vorübergehende, sondern auch dauernde Lücken, die durch den Krieg entstehen, anSzufüllen, damit das Königreich Sachsen den Ruhm behält, bezüglich seines Feuer schutzes und seines Feuerlöschwesens an der Spitze aller deutschen Staaten zu stehen. Wesentlich würde es zur Ver hütung von Bränden beitragen, wenn Zündhölzer und Feuerzeuge ständig unter Verschluß ständen, damit dis Kinder sie nicht zum Spielen verwenden können. Auch empfiehlt es sich, Böden und Keller sowie Lagerräume für Stroh und andere leicht brennbare Stoffe nur bei Tage zu betreten. Auch im Walde, wo zum Löschen größerer Brände ein großes Menschenaufgebot nötig ist, sollte man jetzt doppelt vorsichtig sein. Hier können schon zu normalen Zeiten ungemein hohe Werte durch Unachtsamkeit vernichtet werden. Sollte aber trotz aller Vorsicht ein Brand ent stehen, so suche man ihn durch Wasser oder Aufwerfen von Asche oder Sand im Keime zu ersticken, rufe schnellstens die Feuerwehr und schließe Türen und Fenster des Brand- raumeS. Die Grundlage alles Feuerlöschwesens ist nicht die Ablöschung großer Brände, sondern die Verhütung der selben durch Unterdrückung des Feuers im Entstehen. Bös willige oder fahrlässige Brandstiftung wird außerdem jetzt schärfer bestraft, als in Friedenszeiten. — Der Andrang der zu den Fahnen einberufenen Referendare zu der zweiten juristischen Staats prüfung war während der ersten Mobilmachungswoche überaus stark. Bis zum Ablaufe des siebenten Mobil- machungStages haben sich ihr nicht weniger als 64 Re ferendare unterzogen, die sämtlich zu Assessoren ernannt werden konnten. Von ihnen halten 29 am Tage der mündlichen Prüfung oder tags zuvor die schriftliche Not prüfung abgelegt. Neun Referendaren, die bereits eine oder mehrere der nach der Prüfungsordnung vorgeschricbe- nen fünf Probearbeiten befriedigend gelöst halten, war die schriftliche Notprüfung erlassen worden. — Die in LvanZsUois beauftragten Herren Slaats- minister haben genehmigt, daß am 10. Svnniag nach Trinitatis, 15. August dieses JahrcS, eine allgemeine Landeskollekte für die Zwecke des Noten Kreuzes gesammelt werde. Die sonst an diesem Sonn tag stattfindende Landeskollekte für die Mission unter Israel und die Evangelisationsarbeit im Heiligen Lande fällt vorläufig ouS. Ein Verordnungsblatt des Emnge- lisch-lutherischen Landeßkonststoriums, das die bezügliche Verordnung enthält, ist in Vorbereitung. — Kriegshumor. Unaufhörlich rollen die Mili tärzüge, reich mit Grün geschmückt, durch alle Bahnhöe der Ost- und Westgrenze zu. Der begeisterte Empfang, der unseren tapferen Jungen auf den einzelnen Stationen von der alle günstigen Positionen in der Umgegend des Bahn hofes besetzt haltenden Menge bereitet wird, wird von ihnen durch begeisterte Hurrarufe und das Singen patriotischer Lieder beantwortet. Die herrliche Begeisterung, dis alle dis in den Krieg ziehenden Streiter beseelt, kommt aber nicht allein in diesen Liedern und Hurras zum Ausdruck, son dern auch in anderen „Kundgebungen", die in: Bellanss des Kriege» und namentlich bei seinen Marsch, und an deren Strapazen von ebenso großer Bedeutung sind: rn dem Kriegkhumor. Diesem Humor können dis Krieger allerdings nicht durch Gesang weithin schallender Lieder. Ausdruck geben, dagegen besitzen sie aber ein Publikation?-