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Riesaer O Tageblatt 67. Jahr«. Donnerstag, 6. Angnst 1614, avenss. 186. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bierlehährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark 50 Psg., durch unsere Trager srei ins Ha«; I Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstaiten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei inS Hau» 2 Man 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzeigeu-Anuahme siir die Nummer des Ausgabetages bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis stir die kleingespaltene 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. sLokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raste 53. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähneltn Riesa. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. und Anzeiger Meblatt mü> MMgerf. Frrnsprcchstell« Nr. 20. Errichtung eines Nachweisebureaus. Am heutigen Tage ist als selbständige Abteilung des Kriegsministeriums ein / Nachweise-Bureaü s gebildet worden. Geschüstsrünmc: Dresden-N., Königstraße 15 Geschäftszeit: für mündliche Auskunftscrteilling Wochentag-; von !) vis aa^mittagS 3 Uhr, Sonn- und Feiertags von vormittags 11 bis mittags 1 Uhr. Das Bureau veröffentlicht die Verlustlisten und erteilt Nusknnft über den Verbleib von Personen, die dein Deutschen, einem Verbündeten oder dem feindlichen Heere angehören, soweit hierüber Angaben zu erlangen sind. Aufschrift für an das Bureau zu richtende Postsendungen: An das Königlich Sächsische Kriegsministerium, Nachweise-Bureau Drcsden-N. 6, Königstraße IS. Die Postsendungen sind frei zu machen, insofern sie nicht von Behörden oder Personen ausgehen, die nach dem Gesetze in Militärangelegenheiten Portofreiheit genießen. Bei den Postanstalten werden Postkartenformulare finit Rückantwort) zu Anfragen an das Nachweise-Bnrcau vorrätig gehalten. Preis der Doppelkartc 1- Pfennig. Diese Post karten werden portofrei durch die Neichspost befördert. Dresden, den 4. August 1914. Kriegs millisteri« m. 4700 Aller Verkehr Über die Riesaer Elbvrticke ,st diS auf Weiteres auf das notwendigste Maß zu beschränken. Diejenigen, welche die Brücke passieren müssen, wollen sich, wenn ihnen sonst nicht neuerlich« gültige Ausweise über ihre Person zur Verfügung stehen, solche bet ihrer OrtS- polizeibehörde (Gemeindevorstand, GutSvorsteher) versorgen. Die Herren Gemeindevorstände und GutSvorsteher wollen demgemäß verfahren und bei Ausstellung der Ausweise sich dcS unten abgedruckten Wortlautes bedienen. Großenhain, am 6. August 1914. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Vorzeiger Dieses —— —.... — — in wird hiermit zum Passieren der Riesaer Elbbrücke dieser Vorweis anSgefertigt. — , anr —»... 1914« Gemeindevorstand. Meldeordnung für -ie polizeiliche An- und Abmeldung zu- und abzieheuder Personen im Stadtbezirk Riesa. Die Vorschriften für das Einwohner- und Frcmden-Meldcwesen in der Stadt Riesa vom 25. Juli 1906 werden bis auf weiteres durch folgende Vorschriften ersetzt bez. ergänzt: 8 1. Jede Person (— auch jeder Besnchsfremde —), der im Stadtbezirk Riesa Aufenthalt nimmt, hat dies, wenn sie am Tage eintrifft, sofort und längstens binnen 1 Stunde im städtischen Meldeamte, wenn sie des Nachts cintrifft, spätestens bis 6 Uhr morgens persönlich in der Polizeiwache zu melden. Die Meldung hat auch dann in der Polizeiwache zu erfolgen, wenn das Meldeamt geschlossen ist. 8 2. Desgleichen hat sich jede wegzichendc Person und jeder abreisende Besuchsfremde vor dem Verlassen des Stadtbezirks Riesa persönlich tagsüber im Meldeamte de« st, der Polizeiwache abzumelden. 8 3. ..... c- ... Bei der An- und Abmeldung haben sich die Meldepflichtigen über ihre Person durch Vorlegung ansreichrvder LegitimationSPapiere ausznweiscn. 8 4. Jeder Gastwirt und alle diejenigen, welche die Beherbergung fremder Personen gewerbSmiitztg betreiben, haben 1. von den Fremden sofort nach Ankunft sich ausreichende LegitimationSPapiere vorlegcn zu lassen, 2. die von ihnen beherbergten Fremden sofort nach Annahme zur Beherbergung die Fremdenzettrl ausfüllen zu lassen, 3' unmittelbar darauf die Einträge in die Fremdenbücher zu bewirke» und 4. die Fremdenzcttcl täglich -retinal, und zwar von den in der Zwischenzeit zur Beherbergung Angenommenen bis tz Uhr abends, bis 3 Uhr nachmittags und bis 10 Uhr abends in der Polizeiwache abz" 8 5. Ansliinder haben bei der Meldung einen gültigen Pas; vorzulegen. Werden Ausländer betroffen, die sich über ihre Person nicht zweifelsfrei ausweisen können, so ist sofort in der Polizeiwache Anzeige zu erstatten, inzwischen aber sind die nötig erscheinenden Sicherhcttsmasznahme» zu treffen. 8 6. Mcldepflichtigc, die den Vorschriften dieser Bekanntmachung zu wider h a n d el n, haben Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haft bis zu 14 Tagen, nach Befinden auch ihre vorläufige Festnahme zu gewärtigen. Die gleiche Maßnahme haben Ausländer zu gewärtigen, die sich nicht gehörig aus weisen können oder sich sonst verdächtig machen. 8 7- Personen, die Zuz-.ehenden entgeltlich oder unentgeltlich Obdach gewähren, haften für ordnungsmäßige und rechtzeitige Mel^nnacn ihrer Quartier nehmer neben diesen persönlich. 8 8. Die Meldung muß folgende Angaben über den Meldepflichtigen enthalten: Vollständiger Name, Stand, Geburtstag, Geb!"'""" ^^'t^i"^-'!n"rigk?it,'letzter Wohnort, Reiseziel, Zweck des Aufenthalts. 8 9. Die Bestimmungen treten sofort in Kraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. August 1914. DaS Konkursverfahren über das Vermögen deS Kaufmanns Panl Julins Peschke in Gröba, Inhaber der Firma Paul Peschke daselbst, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermine vom 23. April 1914 angenommene ZwnngSvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt worden ist. Riesa, den 6. August 1914. - - Königliches Amtsgericht. Krankenpflege-Personal. — ES wird hiermit bekanntgegeben, daß vom 8. MobilmachungStaze ab, d. i. der 9. August 1914 im Reservelazarett Dresden-Albertstadt, AdministrationSgebäude, Zimmer Nr. 39, Meldungen von in der Krankenpflege nicht ganz unerfahrenen, nicht Wehrpflich tigen, gesunden und kräftigen Personen im Alter von 18 bis 45 Jahren zur Verwendung als Krankenpfleger im eigenen Lande angenommen werden. Die Bestimmungen der staatlichen Annahmestellen für Krankenpflegepersonal im Kriege liegen im Einwohnermeldeamt Riesa, Rathaus, Zimmer Nr. 14 zur Einsichtnahme auS. — Ter Rat der Stadt Riesa, am 6. August 1914. Sofortige Erledigung i schriftlicher Aufträge, j anoniags om. jzreimgs: Kaffenstuudeu Sonnabends 8—2 Uhr. , Gpsnkssss Kloss. Raihu'" Fernruf Nr. 29. Einlagenbestand. 13 Millionen Mark. , Verzinsimg »er Einlagen vanr S S PkKLkKL. Tage Ser Einzahlung ad dis ' zum Tage Ser Rückzahlung. Mündelstchere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadtgemeinde. Gewährung von Darlehen auf Grundstücke, Wertpapiere und Sparkasse»? Mnlagebücher. Unbedingte Verschwiegenheit über alle GeschäftSvor- kommnisse sowohl Behörden wie Privaten gegen Montags bm. FreitagS: 8—12 und 2—4 Uhr Vii-o-ksss» des Verbandes sächs. Gemeinden. Kostenlose Ueberweisunge». —m <>> mm. 1 ,u —> . . Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 6. August 1914. In Riesa ist seit gestern abend die Bürger wehr in Tätigkeit getreten. In ihre Reihen können noch wettere Bürger, die über genügend Zeit verfügen, eintreten. Die Bürgerwehr findet jetzt ein großes Feld zur Betätigung. —* Für Freitag, ten 7. August, ist in allen evan gelischen Kirchen SachsenS ein Buß- und Beitag an. geordnet. Damit geschieht dasselbe, was auch beim Aus bruche de» letzter; großen Krieges geschehen ist: unser Volk wird es vor aller Welt bekunden, daß eS mit Gott den schwere« Krieg führen will, der ihm aufgedrungen ward, däß «S gesonnen ist, Ernst zu machen mit der Losung: Mit Gott für König und Vaterland! Buß- und Bettag — so erfordert es der Gedanke an den furchtbaren Ernst der Stunde, da der längst gesürchtele große europäische Riesen- .ampf seinen Anfang genommen hat, da die haßerfüllten Feinde von drei Seiten her unser Vaterland bestürmen. So erfordert eS aber auch der Gedanke an dieGröße der Stunde, wo Deutschland in wunderbarer Einigkeit sich er hebt zu der großen Abrechnung mit der slawischen Tücke und der französischen Reoanchegier, wo unseres großen Kaiser» herrliches Werk, Deutschlands Heer und Flotte sich anschicken zu einer Probe von weltgeschichtlicher Bedeutung, da gilr'S Herzen mck) Hände emporzuheben zu dem Lenker der Bölkergrschicke, daß er unter un» wegnehme allen un heiligen Sinn und alles falsche Selbstvertrauen, daß unS die große Zeit nicht klein finde im Handeln, klein in der Gesinnung, klein im Glauben. Buß- und Bsttag — ja, Buße wollen wir tun. Wer fühlte nicht in solcher Slunde sein deutsches Gewissen schlagen: wenn Unglück über unS käme, wahrlich, eS träfe uns nicht unverdient! Wie tief hat doch in dsn langen FriedenSjahren die innere Fäulnis, das religiöse und sittliche Verderben, sich Hinein sreffen dürfen in daS Mark unsere» Volkes! Buß- und Beiiag — ja, ein Tag der Fürbitte ganz besonder» soll der nächste Freitag iür nnS alle werden! Nicht umsonst soll unser geliebter Kaiser eS gesprochen haben: gehet in die Kirche und betet I Er kennt die Macht und Kraft der Fürbitte au» seinem eignen Leben, er weiß au« der Ge-