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Riesaer O Tageblatt Mittwoch, 5 A«g«ft NN4, abends. «7. Jabr«. und Anzeiger Meblatt «n- Än-cher). Telegramm-Adresse: Fernsprechstell« .Tageblatt*, Riesa. Nr. 20. für die Königl. Amtshauptlununschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht nnd den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Biertel,!ihrli<her Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 60 Psg., durch unsere Träger srei iuS Hau» 1 Mart tIS Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger srei iu» Haus 2 Wart 7 Psg. Auch MonatSabouuemeniS werde» angenommen. Anzeigen-Rnuahme slir die Nummer des Ausgabetage» bis vormittag S Uhr ohne wetoühr. Preis sür die tleingespaltene 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. (LokalPretS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raste VL — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur H 8 hnel in Riesa. Meldeordnung sür die polizeiliche An» und Abmeldung zuziehe »der Personen im Berwaltnngsbe;ir! der Amtshauptmannschnft Groszeuhain. , Die Bestimmungen der Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft vom 30. Juli 190l über das polizeiliche Meldewesen werden bis auf Weiteres durch folgende Vorschriften ersetzt: 8 1- . Jede Person, die in einem Gemeinde- oder Gutsbezirk Aufenthalt nunmt, hat dies, wenn sie am Tage eintrifft, sokant und limpsteus binnen 1 Stunde, wenn sic des Nachts eintrifft, bis spätestens 7 Nhr morgens persönlich bei der Gemeindebehörde oder" dem Gutsvorstcher zu melden. 8 2. Bei der Anmeldung hat sich der Meldcpslichtigc über seine Person durch Vorlegung ausreichender Legitimationspapicre anszuwciscn. 8 3- Ausländer haben bei der Anmeldung einen gültigen Pas; vorznlegen. Werden Ausländer betroffen, die sich über ihre Person nicht zweifelsfrei auswciscn können, so hat die Gemeindebehörde bczw. der Gutsvorstcher sofort der Amtshauptmannschaft Anzeige zu erstatten, inzwischen aber die nötig erscheinenden Sicherheitsmassnahmen zu treffen. 8 4. Meldcpslichtigc, die den Vorschriften dieser Bekanntmachung zulmderhandclu, haben Geldstrafen bis zn 150 Mark oder Haft bis zn 14 Tagen nach Befinden auch ihre vor- täufigc Festnahme zn gewärtigen. Die gleiche Massnahme haben Ausländer zu gewärtigen, die sich nicht gehörig auswciscu können oder sich sonst verdächtig machen. 8 6. Personen, die Zuziehenden entgeltlich oder unentgeltlich Obdach gewähren, haften für die rechtzeitige Meldung ihrer Qnarticrnchiner neben diesem persönlich. 8 6. Die Meldung muss folgende Angaben über den Mcldepflichtigcn enthalten: Vollständiger Name, Stand, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, letzter Wohn ort, Reiseziel, Zweck des Aufenthalts. lieber die erfolgte Anmeldung ist eine Bescheinigung zu erteilen. Großenhain, am 4. August 1914. Die Königliche Amlshauptmauuschaft. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft ist bis auf Weiteres Tttst und Nacht geöffnet und telephonisch jederzeit zu erreichen. Alle außerordentlichen und ans Tatsachen beruhenden Vorkommnisse sind sofort hierher mitzuteilen. Großenhain, am 4. Augnsl 1914. Königliche Amtshanplmauilschaft. ES werden Scharfschießen abaehalten ans dem Schießplatz Gohrisch (Artillerieschießplatz), nördlich und südlich des Wülknitzer Weges: am 7. August dieses Jahres in der Zeit von 3 Nhr nachmittags ab. Die Sperrung dieses Schießplatzes und seines Gefahrenbereiches wird an jedem Schießtage so bewirkt, daß sie >/z Stunde vor Beginn des Schießens durchgeführt ist. Bei Schießen auf dem Schießplätze Gohrisch sind die Mühlberger Straße und der Wülknitzer Weg gesperrt. Die Wege deS Platzes sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtShanplinannschastliche Bekanntmachung vom 24. Mai 1914 - Nr. 370« a I), abgedruckt in Nr. 95 deS Riesaer Amtsblattes, wird dies mit dem , Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 8 366,10 bez. 368,9 deS ReichSstraf- 1 gesetzbuchS bestraft werden. Die OrtSpolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern ans dem vorge- schriebe««» Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geb°n. Großenhain, am 4. August 1914. 487 gl). Königliche AmtShanpimaunschast. Wen» auch die Königliche AmtShauptinaiinschaft bereits in der Bekanntmachung vom 31. vorigen Monats auf die bei den Herbergen zur Heimat iu Großenhain uni Riesa sowie dem Stadtrate zu Radeburg bestehenden Arbeitsnachweise und darauf, daß sie vermittelt und das; man sich vorkommendcnfalls überhaupt an sic wenden wolle, hingewicscn hat, so will sie nicht unterlassen, nochmals darauf aufmerksam zu machen, daß sic jederzeit gern bereit ist, dort, wo Arbcitcrmangel cintritt, Arbeitskräfte aus solchen Betrieben, in denen der Betrieb eingestellt oder beschränkt worden ist, und dadurch Arbeitskräfte frei geworden sind, zu vermitteln. Großenhain, am 4. August 1914. Königliche Amlshauptmavnfchast. _ Anstellung von Hilfsschutzleuten betr. ES wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß am heutigen Tage von uns weiter als Hilfsschutziente in Pflicht genommen worden sind die Feuerwehrleute 1. Anton Bernhard Künzel und 2. Robert Max Schumann. Sie tragen Feuerwehruuiform mit Seitengewehr und Armbinde. Dazu wird bemerkt, daß die Berpftichteten mit allen polizeiliche» Vtfnguiffev aus gestattet worden sind und das; ihren Anordnungen streng Folge zu leiste» ist. Wer sich widersetzt, verfällt dem allgemeinen Strafgesetze. Der Rat der Stadt Riesa, am 5. August 1914. — Der bisherige Hilfsexpedient in Schönheide i. E. Herr Alfred vru»o Ra»ft ist von uns als Hitfscxpedient nnd Protokollaut in Pflicht genommen worden. Der Rat der Stadt Riesa, den 3. August 1914. And, Wasserleitung Gröba. Die Abnehmer von Leituugswasser fordern wir hierdurch auf, künftig sparsam mit dem Verbrauche von Wasser zu Betriebs- und Wirtschaftszwecken umzugehen, insbesondere möchte das Sprengen der Gärten gänzlich eingestellt werden. Gröba, am 3. August 1914. Ter Geineittdevorstand. Das Reserve-Lazarett Zeithain sncht zn sofortigem Antritt 24 Köchinnen. Lohn bei freier Station 40 Mark monatlich. * Meldungen unter Beibringung von Dienstbüchern, bczw. ortspolizeilichen Bescheinigungen über Unbescholtenheit bei der unterzeichneten Stelle. Königliches Militär-Lazarett Tr.-Neb.-Pl. Zeithain. vertliches miS Sächsisches. Riesa, den 5. August 1914. — Scharfs chießen auf dem Truppenübungsplatz Zeithain wird am 7. A ugust in der Zeit von 3 Uhr nachmittags ab abgehalten werden. .Hierauf wird auch an dieser Stelle hingewiesen. Es ist also kein Grund zur Beunruhigung vorhanden, wenn in unserer Stadt am Nachmittag des 7. August Kanonendonner gehört wird. —* Auf Anweisung der zuständigen Militärbehörde ist angeordnet worden, das; die Landungsstelle an dec Sächsifch - Böhmischen DampfschiffahrtS - Gesellschaft an der Brücke eingezogen wird. Der Landungsplatz wird dieserhalb an den Platz vor dem Deutschen Herold, Elbstraße, verlegt. —* ES wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Trinitatiskirche den ganzen Tag und die Kloster- kirche täglich von 12—1 Uhr zur stillen Andacht offen stehen. —* In der Expedition der „Deutschen Jugend" haben eine große Anzahl junger Mädchen nachgefragt, ob sie nicht als Pflegerinnen Verwendung finden können. Sie find an die Meldestelle des «Roten KreuzeS" gewiesen worden. Bielleicht liegt e« im Jnterefse aller Beteiligten, wenn darauf aufmerksam gemacht wird, daß auch der Evangelische Bund AuSbildungSkurfe für Helferinnen einrichtet und ansforder», daß sich gesunde Mädchen im Alter von 18—35 Jahren dazu melden, sofern sie gewillt find, den Pflegertnnrnberuf zu erwählen. Meldungen werden ent- gegengenommrn 1) Evangelischer Bund, Abteilung für Krankenpflege, Berlin-^. 35, Am Karlsbad 5, 2) bei der Oberin der Anhalt. Schwesternschaft des Gvang. Bundes, Schwester Meta Eichenmeyer, Dessau, Moritzstr. 24. — I Weitere Auskunft erteilt auch Herr Pfarrer Friedrich, hier. I —* Nach einer in Nr. 177 des Dresdner Journals abgedrnckten Bekanntmachung des Königlichen Kultus ministeriums kann in den Schulgemeinde», in denen die Erntearbeiten noch nicht beendet sind, der Schul- u»d Fortbildungsschulunterricht zur Heranziehung der Kinder zu den Ernte arbeit en bis zur Ein bringung der Ernte ausgesetzt werden. Gemeinde- und Schulvorstände, sowie sonstige interessierte Kreise werden hiermit noch besonders darauf anfmerksam gemacht. —* Wir machen die Bewohnerschaft nochmals darauf aufmerksam, daß wir die bei uns eingehenden M eld u n g x.N- über Kriegsereignisse an den Torsäulen vor unserer Expedition. Gölhestr. 59, anschlagen lassen. —* M o b i l m a ch u n g und ö f f e n t l i ch e A r b e i ts- nachweise. Durch die Mobilmachung ist in einigen In dustrien, die Kriegsmaterial, Lebens- und Gcnußmittel Her stellen, ein großer Arbcitcrbcdarf cingctrctcn. Ferner muß Ersatz geschafft werden für die cinberufcnen Feld- und Ernte arbeiter, damit die in der Reife befindliche Ernte noch recht zeitig cingebracht werden kann. Andererseits sind einige Ge- werbszweigc, namentlich Exportindustricn, gezwungen, Arbeiter entlassungen vorzunehmen. Für die Wohlfahrt des deutschen Volkes ist es von der größten Bedeutung, daß die verfügbaren Arbeitskräfte richtig verteilt werden. Tic öffentlichen unent geltlichen Arbeitsnachweise sind bereits bemüht, einen Aus gleich zwischen Angebot und Nachfrage hcrbcizuführen und die an einem Orte oder in einem Gcwerbszwcige beschäfti gungslos Gewordenen dorthin zn bringen, wo nach Arbeitern fick Nachfrage zeigt. Zur Durchführung dieser Aufgabe ist cs notwendig, daß diejenigen Arbeitgeber, die Bedarf an Ar' beitern haben, sowie die Arbeiter und Arbeiterinnen, die be schäftigungslos geworden sind, sich an den nüchstgclegenen öffentlichen Arbeitsnachweis oder die Hauptvermittlungsstelle der betreffenden Kreishaiiptmannsschaft wenden, damit von diesen Stellen ein Ausgleich hcrbcigefnhrt werden kann. Die Vermittlung erfolgt kostenlos. Hauptvermittlungsstellen sind: für die Kreishauptmannschaft Bautzen: Unentgeltlicher Arbeits nachweis Bautzen, Noscnstr. 9, Tel. 861, für die Kreishaupt mannschaft Chemnitz: Städtischer Arbeitsnachweis Chemnitz, Aue Nr. 4, Tel 128, für die Kreishauptmannschaft Dresden: Zentralarbeitsnachweis Dresden-A., Schießgasse 14, Tel. 13016, für die Kreishauptmannschaft Leipzig: Verein für Arbeitsnachweis Leipzig Münzgasse 24, Tel. 6469, für die Kreishauptmannschaft Zwickau: Städtischer Arbeitsnachweis Plauen i. V., Scestr. 1, Tel. 579. —* Die Meisterprüfung nach § 133 der Ge werbeordnung haben vor den im Bezirke der Gewerbe-Kammer Dresden bestehenden Prüfungskommissionen im Juli 1914 ab gelegt nnd bestanden: Vor der Prüfungkommission für Klemp ner: Ernst Albert Weber in Riesa; für Sattler und Tape zierer: Clemens Martin Wolf in Riesa. — Die Ziehungen der 166. Königl. Sachs. Landes- lcitr. rie, von denen die der dritten Klaffe am 12. und -13. August stattfinden sollte, werden bis auf weiteres verschoben. Die Fortsetzung der Ziehungen wird öffentlich bekannt gemacht werden. Tie ausgegebene» Lose 3. Klasse und die Vollose der 166. Lotterie bebalten für die verschobenen Ziehungen ihre volle Gültigkeit. —* In Heft 16 deS XXI. Bandes der im Reichsamt des Innern znsammcngestelltcn „Berichte über Handel und