Volltext Seite (XML)
1«« ander« mit der versteigen«, von Gegenständen be- austragt. Heer Gtadto.-Borst. Gchöuherr erwidert, daß «iü Spielran« 1« den Steuersätze» -este-en müsse, weil ja der Wanderlagorvorkauf auch verschieden« Umsan, hab». Mtt der veßeuerun, der UuMan« -ad« sich da» Kollegium schau 1902 deschäftigt. Dt» Gewerbetreidend«, hätten sich damals durch die Gammelaukltonen geschädigt gesühlt. E» sei ein vrttgefetz «ttworseu mardeu, da» di« Genehmigung de« Mal» gefunden habe, di» Stadtverordnete« aber hätten r» abgelehnt, weil di« Auktionen 1, Riesa «inen so mini malen Umfang hätten, da- » zwecklos sei, ein« Steuer »injusühren. ES steh« ja auch jetzt noch frei, «ine solch« St«»«r »iuzusühren, wenn «» «rsord«rlich s«i. Herr Bürger- mrister Dr. Scheider bestätigt, da- di« Wanderlager auch in versteckter Kann auftreten. In dieser Hinsicht sei di« Stadt aber sehr dahtuter-er. Sin V«dürfnt» sür »ine Er weiterung d«r Bestimmungen lieg« dah«r wohl nicht vor. Herr Stadtv. Dietz« schlägt nun entsprechend der in der D«batt« gegebenen Anregung vor, in dem Entwurf der Wanderlagersteurr die Worte: ,bi» zu 50 M. täglich" zu streichen. Dieser Vorschlag wird angenommen, sodaß die Wanderlagersteuer auch in de« Fällen, wo sie sür den Lag erhoben wird, bi» zu 200 vi. täglich zu beiragen hat. Der Antrag Dietz, aus Linsügung der Wanderlagersteuer in di» Gemeindesteuerordnung wurde ebenfalls angenommen. Herr Stadtv. Dietze schlug hierauf noch ein, Er gänzung zur Einkommensteuer vor, und zwar beantragte er die Besteuerung von Einkommen au» Großbetrieben de» Kleinhandel» und au» Kleinhand«l»betrieb«n mtt Zweig geschäften. Sein Antrag stellt die Einführung der Umsatzsteuer nach Chemnitzer Muster dar. Zwischen 8 5 und 8 6 der Einkommensteuer der neue» Steuerordnung soll al» neuer 8 ö ringeschoben werdin: 1. Natürlich« oder juristische Personen, die da» stehend« Gewerbe de» Kleinhandel» mit Waren au» mehr al» einer der folgenden 4 Warengruppen betreiben: a) Material- und Kolonialwaren, Eß- und Trinkwaren und Genuß- mittel, Tabake, Tabaksabrikaie, Rauchutensilien, Apotheker waren, Farbwaren, Drogen und Parsürmerien; d) Garne, Zwirne, Posamentierwaren, Schnitt-, Manufaktur- und Modewaren, gewebte, geftrtkte, gewalkt« und gestickt« Waren, vekleidungrgegrnftände, Konfektion»- und Pelzwaren, Wäsche jeder Art. vetten und Möbel jeder Art, Vorhänge, Teppiche, Möbelstoff« und die zu deren Verarbeitung dienende An- sertigung von Zimmerdekorationen; o) Hau»-, Küchen- und Gartengerätschaften, Oefen, GlaS-, Porzellan-, Steingut- und Tonwaren, Möbel jeder Art und die dazu dienenden Möbelstoffe, Vorhänge und Teppiche; ä) Gold-, Silber- und sonstige Juwelierwaren, Kunst-, Luxu«. und Galanterie waren, Papp- und Papterworen, Bücher, Mustkalten, Waffen, Fahrräder, Jagd-, Fahr- und Aettutenstlien und sonstig« Tportartikel, Nähmaschinen, Spielwaren, optische, Physika- lisch«, medizinisch« und musikalische Instrumente und Apparat«, haben, auch wenn der tatsächliche Reingewinn geringer ist, mindesten» 8 °/, de» in diesen Waren err«tchten Jahresumsätze» al» Einkommen zu versteuern, insofern sie: L) entweder einen jährlichen Umsatz von 100000 M. oder mehr erzielen, 2) oder, ohne Rücksicht auf den Umsatz, in Riesa Warrn auch nur einer der genannten Warengruppen im kleinen: ») von mehr al» einer festen Verkaufsstelle au» oder d) in einer Niederlassung «ine» auswärtigen gewerb lichen oder landwirtschaftlichen Unternehmens fellbieten. 2. Teilhaber von SrwerbSgesellschasten ohne juristische Persönlichkeit fallen unter die Bestimmung zu Absatz 1 Ziffer 1, wenn der entsprechende Umsatz der ganzen Gesell- I schäft 100000 M. oder mehr beträgt. 3. Maßgebend ist der durchschnittliche Jahresumsatz der zur Zeit der Einschätzung abgeschlossenen letzten drei Gr» I schäft»jahre oder, wenn die Steunpfltcht nach 8 6 noch I nicht drei Jahre besteht, der nach dem bisherigen Ergebnisse I oder, wenn auch dieses kein Anhalt bietet, der nach dem I Stande zur Zeit der Einschätzung frei zu schätzend« Jahre«- ! Umsatz. 4. Durch di« Zerlegung eine» Handelsbetriebe» in I mehrere gesondert« selbständige Betriebe werden dies« ve- I trieb« von der itzntrlchtung der nach Maßgabe von Absatz 1 bi» 3 festzusetzenden Steuer nicht befreit, wenn die keglet- ! tenden Umstände erkennen lassen, daß die Zerlegung in I mehrer« Betrieb« erfolgt ist, um den WarenhouSbetrieb zu verdecken. 5. Lasten die begleitenden Umstände erkennen, daß l «ine verkausSstätte, di« äußerlich selbständig erscheint, Zweig- l geschäst (Filiale) einer anderen VerkausSstätte oder eine» i auswärtigen Geschäfte» ist, so finden die obigen Besttm- l mungen der Absätze 1 bi» 4 ebenfalls Anwendung. Herr Stadtv. Ketzer ist der Ansicht, daß diese Be- ! stimmung unbedenklich augenümmeu weiden könne, da sie I die kleinen Handelstreibenden vor dem Eindringen der I Warenhäuser schütze. Auch Herr Bürgermeister Dr. Schei - ! der hält die Annahme de» Anträge» für unbedenklich. I Den Konsumverein treffe die Steuer nicht. Sie treffe hier aber doch schon Geschäfte, und »war dl« auswärtigen j FabrikationSgeschäste, die in den kleinen Städten Geschäfte aufmachten. Mit der Einkommensteuer seien diese Geschäfte nicht zu fasten, dagegen würden sie von ter neuen Steuer getroffen. Auch dies« Steuer seien wir unseren heimifchen l Gewerbetreibenden schuldig, denen man die Unterstützung gönnen könne. Herr Stadto.-Borst. Kommerzienrat Schön- Herr: Die Molkereigenossenschaft, unter Umständen auch di« Firma Ernst Schäfer Nochf. würden ebenfalls getroffen «erden. E» werd« sehr zu erwägen sein, ob «» fiel empfehle, ein Gesetz zu machen, von dem nur einig« in I der Gemeind, betroffen werden. Dieser Antrag Dietz« ! steh, z, den Beratungen der vereinigten Ausschüsse direkt im Widerspruch. Dies« hätten' beschlossen, daß r« sich zur- I »eit nicht empsehle, auf diese Steuer zuzukommen, weil in Riesa zu wenig Betriebe der in Frage kommenden Art vor handen seien. Herr Stadtv. Richter legt dar, daß e» richtig sei, da- der Konsumverein jetzt schon 8°/, seine» I Umsatz«» versteuere. Wenn durch di« neue Steuerordnung ' noch »in» weitere Belastung dr» Konsumverein» berbri- Amm ftsteSätze «tngeiührl würben, besser schm, deswegen, , weil di» «tuzelueu Berlin« unter einander Fühlung hätten und «wm» st» Mit verschiedm hohen G»HUHr,n herangezogen würden, leicht de» Auffassung käme«, «» werd« ei» uu- Fletcher Maßstab angelegt. Unter ü heiß« e»r .für «inen I MaSken dal, ein Kostüwftst oder dergl. Beronftattnngen" I «s«. Unter dergl. Veranstaltung«, seien wahrscheinlich I Kappenadenbe gemeint. Die Kappenabend« aber soll«, I »ur Kostüms«-» ersetzen und fei«, nicht al» solch« anzusehen. l La» -le Singspiele unter 6 anbelange, so hab, «an in I verschiedenen Restaurationen di« Gewohnheit, da» elektrisch« Piano bi» in di« Morgenstunden hinein spielen zu lassen, vielleicht könne «in« Besteuerung für da» Spielen nach I ttner bestimmten Abendstunde in» Auge gefaßt werben. I Hier Slad1o.-Bvrst. Kommerzienrat Schönhrrr: Die festen Gebührensätze würden der Stadt di« Arbeit ahn« Zweifel «rlelchietn, aber wenn ein Verein nur 15 oder 20 Mitglieder hab« und nur einen kleinen Abend veranstalte, er aber dieselbe Steuer bezahle» soll« wie ein Verein, in dem sich 200 Personen vergnügen, dann werd« di« Steuer ungerecht empsunden. Auch Herr Bürgermeister Dr. I Scheider spricht sich dahin au», daß e» verfehlt sein würde, wenn man fest« Sätze rinsühre. Bet Bemessung der Gebühr müsse di« Größe der Veranstaltung berück- l stchtigt »erden, wa» die elektrischen Piano» anlaug«, so sei auch er der Meinung, daß sie zu den Annehmlichkeiten I nicht gehören. Man könne e» aber nicht al» Lustbarkeit I onsehen, wenn ein Instrument gespielt werde. Da» Ein- schreiten liege hier auf polizeilichem Gebiet, und r» sei klar, daß »ingeschriltrn werden könne, wenn da» Spielen in Gastwirtschaften di« Nachtruhe störe. El sei Gastwirt- I schäften auch schon angedraht worden, daß wegen Ruhe störung «ingeschrttten werden würde. Hinsichtlich der Kappenabende sührte Redner au», da- e» darauf ankomme, ob di« Kappenabend« lediglich Veranstaltungen seien, bei denen nur «tue Kappe aufgesetzt werde. Dann werd« auch keine KostümfestgebUhr eingehoben. Aber e» seien schon Fälle dagewesen, in denen «ine Umgehung der Steuer stattgesunden habe und dagegen müsse sich di« Behörde «ehren. Herr Stadto.-Vorst. Kommerzienrat Schvnherr bemerkt noch, daß di« LustbarkeitSstrver so sehr ertragreich überhaupt nicht sei. Wenn feste Sätze eingeführt würden, werde sie vielleicht noch weniger einbringen. Herr Stadtv. Hugo erwidert, wenn die Steuer nicht viel bringe, so liege da» auch daran, daß für manche Veranstaltungen, z. v. Maskenbälle usw., sehr hohe Steuern erhoben würden. Die Folge fei, daß solch« Veranstaltungen hier unterbleiben und viel« Personen di« Vergnügungen auf dem Lande besuchen. E» folgt die Beratung der ZuwachSstenrr. Fu dem Anteil am Ertrag« der Zuwachdsteuer, welcher der Stadt Riesa nach 8 58 de» Reichrzuwachrsteuergefetz«» vom l4. Februar ISll zusällt wird nach 8 59 desselben Ersetze» «in Zuschlag von 100°/, diese» Anteil» erhoben. Steuer und Zuschlag dürfen «tnschließlich de» bisherigen Anteils deS Reiche« zusammen 30 °/, der Wertsteigerung nicht über steigen. Dies« Steuer passiert debattelo», ebenso die ReHame-(Plakat-)Steuer, die bekanntlich erst im vorigen Jahr« hier eingesührt wurde I und in ihren Bestimmungen unverändert in die neu« Steuer- ordnung ausgenommen worden ist. Herr Stadtv. Dietz, beantragt hierauf, als wünschen«, werte Vervollständigung unserer neuen Gemeindesteuer- ordnung dieser noch die Wanderlagersteuer etn- zusügen, für die er folgende Fassung vorschlägt: Wanderla-ersttuer. 1. Die Sondersteuec von Wanderlageroetrieben wird «ach den Bestimmungen de« Gesetze« vom 23. März 1880 erhoben mit der Maßgabe, daß die Steuer mindesten« dem jährlichen Betrag« der staatlichen Steuer sür den Gewerbe- betrieb im Umherziehen gleichkommen muß und bi« zu LOO M. wöchentlich oder in Fällen, wo st« sür den Tag erhoben wird bi« zu 50 M. täglich zu betragen hat. 2. Dj« Festsetzung der Steuer liegt dem Stadtrat ob. Herr Bürgermeister Dr. Scheider wie» darauf hin, do- die Steuer eine schon bestehende LandeSsteuer ist. Nachdem «in« große Anzahl Gemeinden di« Wanderlager, steuer in die Gemeind,steuerordnung aufgenommen habe, «verd« e« richtig sein, wenn da» Kollegium dem Antrag Dietz« entspreche. Wenn wöchentlich bi» zu 200 M. Steuer vorgesehen sei, so erscheine der Satz von 50 M. sür einen Tag etwa» hoch, aber man möchte den täglichen Steuersatz auch nicht zu niedrig bemessen, damit die Steuer nicht immer täglich angemrldet werde. Unsere Gewerbetreibenden könnten r» nur dankbar begrüßen, wenn wir die Steuer kräftig handhaben. Mtt dem jetzt vorgesehenen Satz werde schon der Wanderlagelbrtrteb serngehalten werden können. Der Satz von 10 M. sei kein Schutz. Der Rat würde mtt der Einführung der Wanderlagersteurr sich sicherlich einverstanden erklären. Herr Stadt». Bergmann bittet ebenfalls, dem Antrag Dietz« zuzustimmrn und gibt seiner Freude Ausdruck, daß da» heimische Gewerbe in Schutz ge nommen wird. Früher sei die Wanderlagersteuer zum Höchstbetrag» von 20 M. wöchentlich erhoben worden. Durch di« jetzt vorgesehene Erhöhung der Steuer werd« der Wander- logerbetrieb fast unmöglich gemacht. Herr Sladtv.-Viz,vorst. Beruh. Müller weist darauf hin, daß da» Ersetz noch weiter geh« wie der Antrag Dietz«, r» lass« sogar zu, daß täglich 200 M. erhoben werden. Herr Stadto.-Vorst. Kom merzienrat Schvnherr ist auch der Meinung, daß wir un» bezüglich de» täglichen Steuersätze» kein« Vischränkuug auferlegen und bi» zu 200 M. gehen. Herr Stadtv. Hugo ist der Meinung, da- di« Steuer sür da« ganz« Land fest« Sätze ausstellrn müsse. Sonst könne e» vorkommen, daß eia Wauderlager in einem nahegelegenen Orte der Um- gebuug zu niedrigem Steuersatz, sich niederlasse und die hiesigen Eeschäft«lru1e hätten trotz der hiesigen hohen Steuer da» Nachsehen. Er hält ,» auch für angebracht, daß Be- stimmuageu geschaffen »«den, di« verhindern, daß di, vanderlaaerfttmer dadurch umgangen wird, da- der oder gelü-rt «erden könne, so wäre da» zu bedauern. Herr Stadto.-Borst. Kommerzienrat Schönherr zerstreut dies, Bedenken. Herr Stadtv. Romberg stabet «» auch be denklich, »«an «aa sich jetzt einfach über dl« Beschlüsse wr Auüschvsse hinnwgsetz». Herr Stadtv. Di« tzo erwidert, da- seinerzeit, al» im Ausschuß übex di« Steuer beraten worden sei, di« Ergebnisse au» anderen Städten uoch nicht Vorgelegen hätten. Jetzt sei die Steuer 1» vielen Städten «iageführt und deshalb habe er die Stmer auch für hier beantragt. Herr Stadto.-Vorst. Kommerzienrat Schön- Herr bringt wtederholt zum Auldruck, da- nur ganz wenig« Betriebe in Frage kommen und daher kein Anlaß sür die Steuer vorlieg». Herr Stadtv. Rich. Hofmann spricht dafür, daß die Steuer mit in die neu« Steuer ordnung ausgenommen wird. Herr Stadtv. Ketzer findet nicht, daß da« Abwetchen von dem VuSschußbeschluß irgend welche Konsequenzen zur Folg« haben werde. In seiner Stellungnahme zu der Steuer leite ihn ausschließlich da« Allgimetninterefl». Herr Stadtv. Men de weist darauf hin, daß auch schon bet der Vesttzwechselabgabe von Au«- fchußbeschlüssen abgewichen worden sei. Herr Stadtv. Romberg hält r« doch sür bedenklich, wenn Ausschuß mitglieder hinterher den AuSschußbeschlüffen entgegengesetzt« Anträge einbringen. Herr Stadtv. Bergmann meint, daß der Beweggrund de« Antragstellers doch gewesen sei, die hiesigen EischäiKleule in Schutz zu nehmen. Herr Bürgermeister Dr. Scheider erklärt, daß da« Einbringen che» Anträge« kein Umwerfen der Beschlüsse de« Ausschusses sei. Er sei «ine Ergänzung der Steuerordnung wie e» die Wanderlagersteuer auch sei. Ausdrückliche gegenteilige An sichten seien im Ausschuß nicht zum Auedruck gebracht worden. Auch habe eine lange Aussprache nicht statt gefunden. Herr Stadto.-Vorst. Kommerzienrat Schön- herr: Man müsse eigentlich verlangen, daß mehr Unter lagen vorgelegt würden. Jedenfalls treff« die Steuer nur wenige Unternehmer und au» diesem Grunde sei sie im Ausschüsse abgelehnt worden. Die Verhältnisse hätten sich seitdem nicht geändert. Herr Stadtv. Geißler sieht darin, daß vom AuSschußbeschluß abgewichen wird, für di« Geschäftsführung de« Kollegium« kein, Erfahr. Anderseits müsse er sagen, daß er nicht dafür sei, daß dem Kollegium in letzter Stunde ein so wichtiger Entwurf oorgelegt wird. Aber e» habe sich ja in letzter Zett so eingehend mit Steuerfragen beschäftigt, daß eS auch diese Steuer noch werbe erledigen können. Er stimme dem Antrag Dietze zu, denn er sei geeignet vorbeugend zu wirken. Herr Stadto.-Ltzevorst. Beruh. Müller spricht sich ebenfalls für den Antrag au«. Herr Stadto.-Vorst. Kommerzienrat Schönherr bittet den Herrn Bürgermeister um Auskunft» ob Aussicht be- stehe, daß hier ein Warenhaus errichtet werde. Die» könnt« maßgebend für ihn sein, sür die Steuer einzutreten. Herr Bürgermeister Dr. Scheider erklärt, daß ihm in neuerer Zeit etwa« derartige« nicht bekannt geworden sei. Aber e» sei ihm einmal gesagt worden, daß hier ein Warenhaus habe errichtet werden sollen. Ob derartig, Pläne noch be- stünden, wisse er nicht. Herr Ttadtv.-Vorst. Schvn herr verweist noch darauf, daß 8°/. de« Umsätze» ein« sehr hohe Steuer sei. Herr Stadtv. Richter hält r« nicht sür richtig, daß ein Antrag so kurzfristig ein gereicht wird. Man werde sich sonst ganz ander» vor bereitet haben. Er stellt den Antrag; di« Beratung über den Antrag Dietze zu vertagen. Dieser Antrag Richter wird abgelehnt, dagegen der Antrag Dietz« auf Ein führung der Umsatzsteuer nach Themnitzer Muster mtt 15 gegen 2 Stimmen angenommen. S» folgt die Beratung der Gemeiusameü Vorschriften. Diese enthalten in 8 1 die auf Zuwiderhandlungen gegen di« Bestimmungen dieser Steuerordnung angrdrohten Stra fen, die in ZwangSstrafe bi» zu 60 M. bezw. Ordnungs strafe bi» zu 150 M. bestehen. 8 6 bestimmt, daß die neue Steuerordnung am 1. Januar 1915 in Kraft tritt und führt außerdem diejenigen Ortrgesetze, Regulative und Bestimmungen auf, di« am 1. Januar 1915 durch die neue Steuerordnung außer Kraft gesetzt werden. Ein Antrag Geißler, daß ohne vorhandene Verbindlichkeit bezahlt« Steuern zurück«rstattet werden sollen, wenn der Anspruch innerhalb dreier Monate nach Entrichtung der Steuer ge stellt worden ist, wurde angenommen. Nunmehr beschäftigt da» Kollegium die Kirchensteuerorduung und die Schulsteuerordvuug. 8 1 der Kirchensteuerordnung bestimmt, daß 10°/<> deS kirchlichen Steuerbedarf» durch Erhebung von Grundsteuer, der übrige Teil durch Schebung von Befltzwechselabgabe in Höhe von 0,7 °/o de« GrundstlickSwerte» sowie von Ein kommensteuer gedeckt werden. Di« vereinigten Ausschüsse haben beschlossen, den gesamten Steuerbedarf der Kirch gemeinde auf die Gemeinden Riesa, Poppitz und Mergen- dorf umzulegen und den einzelnen Gemeinden die Auf bringung de» Teile» der Kirchensteuern, der auf sie ent fällt (Riesa 94 °/„ Mergendorf und Poppitz zusammen 6°/,), zu überlassen. Herr Bürgermeister Dr. Scheider bemerkt hierzu, daß die Gemeinden Poppitz und Mergendorf beim Rat den Antrag eingereicht haben, daß ihnen nur die Auf bringung von zusammen 4°/- zugewiesen werden möchte, da sie sich bei 6°/, immer noch beschwert fühlen. Herr Bürgermeister Dr. Scheider erklärte, daß diesem Antrag nicht stattgezeben werden könne und schlug dem Kollegium vor, den VuSschußbeschluß anzunehmen. Da» Kollegium trat diesem RatSbeschluß bet. 8 1 der Schulst«uerordnung bestimmt, daß 10°/<> de» Schulsteuerbedarf» durch Erhebung von Grundsteuer, der übrige Teil durch Erhebung von Einkommensteuer gedeckt wird. Herr Stadtv.-Vizevorsteher Beruh. Müller bean tragt, nicht 10°/, de» Schulsteuerbedarfs, sondern nur ?V, °/o durch Erhebung von Grundsteuer zu decken. Herr Bürgermeister Dr. Scheider macht darauf aufmerksam, daß bet der Schul« unser Hauptbedarf liege und e« dort am allerwenigsten angebracht sei, di« Grundsteuer herab- zufetzeu und ein Manko eintreten zu lassen. Er warnt auch davor, verschieden« Erundsteurrsätz« rinzufü-tn, e«