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Riesaer W Tageblatt und Anzeiger (Weblatt und Iiyeiger). Telegramm-Adresse: ßU 6 I Fernsprechstclle .Tageblatts Riesa. N--20. für öle Königs. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht nnd den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 134. Sonnabend, 13. Juni 1V14, abends. 67. Jahn;. Da« "E lebe« Tag abmdS mit Ausnahme der Sonn- und Festlage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Niesa 1 Mark 50 Psg, durch unsere Träger frei ins HauS I Mark 65 Psg., bei Abholung an« Schalter der kaiserl. Postanstalte» 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei inS Haus 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabounementS werde» angenommen. Anzeigen-Annahmc jiir die Nummer des Ausgabetages bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis siir die kleingespaltene 43 wiu breite Korpuszeile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Niesa. — Geschäftsstelle: G o e t h e st r a st e 5L - Für die Redaktion verantwortlich: ArthurHähnel in Niesa. Mit Rücksicht auf das weitere Umsichgreifen der Mauls und Klauenseuche werden die schon früher in Kraft gesetzten verschärften Maßnahmen deS 8 45 unter a. (Ursprungs- und Gesundheils,eugnisse) nnd s (10 tägige polizeiliche Beobachtung) der Ausführung«. Verordnung vom 7. April 1912 zum Biehseuchengesetz (Gesetz, und Verordnungsblatt S. 59) für den Handel und Verkehr mit Rindern (einschließlich der Kälber), Schafen und Schweinen, soweit die Tiere nicht zur alsbaldigen Schlachtung (8 45 Abs. k a. a. O.) bestimmt sind, erstreckt auf die Herkünste aus 1. dem Königreich Preußen mit Ausnahme der Provinzen Pommern nnd Schleswig; 2. „ Königreich Bayern; 3. „ Großherzogtum Hessen; 4. „ „ Mecklenburg-SchAerkn; 5. „ Herzogtum Sachsen-Altenburg; 6. „ „ Anhalt. Außerdem bleiben die bereits in Kraft gesetzten Vorschriften des angezogeneu 8 15 unter b, o, 6, k, Absatz 1 bis 4, x, i, k und i für den Klanenviehverkehr deS ganzen Landes weiter in Geltung und die Maßnahmen in 8 45 unter ! Absatz 5 und 6 werden für den Bereich der Kreishauptmannschaft Chemnitz bis auf weiteres in Kraft gesetzt. Durch diese Verordnung, die mit ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt, erledigen sich die Verordnungen vom 6. Dezember 1913 (Dresdner Journal Nr. 284 nnd Leipziger Zeitung Nr. 285), vom 12. Januar 1914 (Dresdner Journal usw. Nr. 10) und vom 9. Mai 1914 (Dresdner Journal usw. Nr. 107'. Ueber Einzelheiten der hiernach geltenden Vorschriften geben die Ortspolizeibehörden und die Bezirkstierärzte Auskunft. Dresden, am 10. Juni 1914. 640II V. Ministerium des Jun er». 3668 Die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen deS Aushebungsbezirks Großenhain findet wie folgt statt: am 18., 19 , 2«.. 22. und 23. Juni -s. Js. vorn». ^9 Nhr im Hotel Kronprinz zn Riesa für die Mannschaften aus der Stadt Riesa und aus den zum Verwaltungsbezirk Großen- Hain gehörigen Landortschaften des AmtSgerichtsbezirkS Riesa, sowie aus Gröditz, Nau walde, Reppis, Schweinfurth und Tiefenau; am 24. Juni d. I., vormittags V-9 Uhr, im Ratskeller zu Radeburg für die Mannschaften aus der Stadt Radeburg und aus den Landortschaften deS Amt?» aerichtSbezirkS Radeburg; am 25., 26., 27. und 29. Juni -s. Js. vorn». V-9 Nhr im Gesellschaftshaus z» Großenhain für die Mannschaften aus der Stadt Großenhain und aus den Landorten deS AmtS- gerichtSbezirks Großenhain außer den Landortschaften Gröditz, Nauwalde, Reppis, Schweln- surth und Tiefenau. ES wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die sämtlichen gestellungS- pflichtigen Mannschaften zur Vermeidung der in 88 26?, 62^ und 72" verbundenen mit 8 66^ der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachteile in den vorbezeichneten AuS- hebungslokalen gemäß der Gestelluugsbesehle vor der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission pünktlich, nüchtern und in reinlichem Zustande sich einzufinden haben. Die fraglichen Mannschaften haben zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 10 Mark behufs Legitimation ihre Ordres, sowie die Losungsscheirre bez. Musternngs- Ausweise Ntitznbringeu und vorzulegen. In Rücksicht auf frühere Vorkommnisse werden die Gestellungspflichtigen bedeutet, sich insbesondere auch auf den Straßen nicht ungebührlich zu benehmen, widrigenfalls die Bestrafung herbeigesührt werden wird. Hierbei wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 63^ der Wchrordnung nur solche Zurückstellungsanträge noch zulässig sind, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen MusterungSgeschästS entstanden ist. Solche Reklamationen oder sonstige Gesuche der Militärpflichtigen sind vor der Aushebung bei der Königlichen Ersatzkommission Großenhain einzureichen. Ueber die Reklamationen wird am 29. Juni vormittags im GesellschaflshauS zu Großenhain entschieden werden und haben diejenigen Personen, wegen deren Erwerbs- bez. Arbeit-- und AussichtSunsähigkeit die Reklamation erfolgt, am genannten Tage im AuShebungStermine persönlich mit zu erscheinen oder eine Bescheinigung von einem be- amteten Arzte (Bezirks-, Gerichts-, Polizei-, Armen- und Jmpfarzt) über ihren GesundheitS- zustand vorher bet der Königlichen Ersatzkommission einzureichen. Die etwa vorzulegenden Urkunden müssen obrigkeitlich beglaubigt sein. Nach Beendigung deS Aushebungsgeschäfts sind Reklamationen nur dann noch zu lässig, wenn deren Veranlassung erst nachher entstanden ist. Die Herren Bürgermeister bez. deren Abgeordnete und die Herren Gemelndeoorstände derjenigen Orte, a»S welchen Militärpflichtige zum AnshebungStermine sich stellen, haben t>» Riesa am 23. Juni ds. Js. vor»». 1v Uhr, i»» Radeburg an» 24. Juni ds. Js. vor»». 10 Uhr, in Großenhain an» 29. Jnni ds. Js. vorm. 10 Uhr dann aber sämtlich zu erscheinen. Die Herren Stammrollensührer haben gemäß 8 46^ der Wehrordnung über das Verziehe»» und Zuziehen Gestellungspflichtiger «»verweilt Anzeige anher zu erstatten. Die Aushändigung der AuSmusterungS-, Landsturm- nnd Losungsscheine usw. hat seinerzeit nur gegen Quittung zu erfolgen. Großenhain, am 25. Mai 1914. Ter Zivilvorsitzende der Köuiglichen Grsaßkomnliisio» des AnshebungSbczirks Großenhain. 417 0. ES werden Scharfschießen nbgehalten «. aus dem Schießplatz Heidehänser am 15., 16 , 17., 18, 19. und 20. Juni ds. IS. in der Zeit von 7 vormittags bis 2 Uhr nachmittags und am 20. Juni v. 8—10^ nbeuds. . b. auf dem Schießplatz Gohrisch (Artillerieschießplatz), nördlich und südlich des Wülknitzer Weges, am 18., 19. und 20. Juni ds. Js. in der Zeit von 7 Uhr vormittag? bis 2 Uhr nachin. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schießtage so bewirkt, daß sie Vü Stunde vor Beginn des Schießens durchgeführt ist. Bei Schießen auf dem Schießplätze Gohrisch sind die Mühlberger Straße und der Wülknitzer Weg gesperrt. Letzterer wird dann aber von 1 Uhr bis 3 Uhr nachmittags freigegeben. Die Wege deS Platzes sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 24. Mai 1914, Nr. 379 ä v, abgedruckt in Nr. 94 deS Riesaer Amtsblattes, wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 8 366,10 bez. 368 9 des Reichsstraf gesetzbuchs bestraft werden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den Ortseinwohnern auf dem vorge schriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 12. Juni 1914. v. Königliche Amtshauptmannschaft. Die Lieferung verschiedener Kasernengeräte aus Holz, Eisen usw. sowie von gläs. und ird. Geschirr soll öffentlich verdungen werden. Die Bedingungen usw. sind im Geschäftszimmer — Pionierkaserne, Stabsgebäude, Zimmer 61 --- einzusehen und Angebote bis 29. Juni d. I. 10 Uhr vcrm., verschlossen einzusenden. Verdingungsunterlagen werden nicht versandt. Bewerber, welche die Bedingungen nicht eingesehen haben, bleiben un berücksichtigt. Zuschlagsfrist 2 Woche». Königliche Garnisonverwaltnng Riesa. * Der KommunikationSweg von Gröba (Straße Am Eisenwert) nach Weida (über die sogenannte Blcchbrücke), einschließlich deS Zugangs zum Güterbahnhafe, wird mit Genehmigung der Königlichen Amrshnuptinannschaft Großenhain von Sonntag, den 14. dieses Monats bis auf weiteres für alle»» Verkehr gesperrt. Der Fahr- und Fußverkchr wird tagsüber vorläufig über die neuerbaute, im Be bauungsplan mit „L." bezeichnete Straß« von der Blcchbrücke bis zur Schulstraße in Gröba verwiesen. Während der Zeit von 8 Uhr abends bis 5 Uhr morgen? bleibt aber auch vorgenannte Straße für allen Fahr-, Reit- und Fußverkehr gesperrt. Der Verkehr muß während der Nachtstunden über die, in der Bekanntmachung deS GemeindevorstaudeS zu Gröba vom 6. diese? Monats angegebenen Straßen verwiesen werden. Die unterm 5. Juni vom Königlichen Eisenbahnbauamt Niesa bekanntgegcbene Sperrung der Zufahrtsstraße zum Güterbahnhofe wird hierdurch nicht berührt. Gröba, Elbe, den 12. Juni 1914. Ter Gemeindevorstand. Freibank Zeithain. Sonntag früh 6 Nhr wird rohes Schweinefleisch verkauft. Pfund 40 Pfg. Ter Genieindevorstand. Ensembles. Eine besondere Genugtuung muß es für die Direktion sein, daß unsere ersten Gesellschaftskreise, welche doch durch die zu Gebote stehenden Mittel nnd die un mittelbare Nähe der Großstadt versucht sein könnten, diese zu bevorzugen, das sogenannte Stammpublikum des Thea- terS bilden. Wünschen wir unserem rührigen strebsamen Herrn Richter weitere so gute Erfolge; denn eS ist das eigene Interesse der Stadt ein gutes Ensemble und dadurch ein finanziell gesichertes Theater zu besitzen. — 8 Ueber ihre Grundsätze bei der Er- richt» ng staatlicher Kraftwagenliuien in Sachsen hat die Regierung neuerdings interessante Mit teilungen gemacht. Der Verband der sächsischen Gewerbe- und Handwerkeroereine war bet der Königs. Staatsregie- rung dahin vorstellig geworden, daß der Errichtung staat- sicher Kraftwagenliuien dort, wo daS Bedürfnis anerkannt werden muß, nachgegangen werde, auch ohne daß von den beteiligten Gemeinden die Kosten der Wagenhallen und Dertliches mid Siichfischcs. Riesa, den 13. Juni 1914. —* Platzmusik spielt bei günstigem Wetter am Sonntag, den 14. dieses Monats von 11"" bis 12^ Uhr mittag« auf dem Kaiser-Wilhelm-Platz daS Trompeterkorps de» 3. Feldartilleri« - Regiment» Nr. 32 nach folgendem Programm: 1. Deutschland» Heldensöhne, Marsch v. Wig- gert, 2. Ouvertüre z. Op. „Die Zigeunerin" v. Balfe, 3. Fantasie a. d. Op. „Der Prophet" v. Meyerbeer, 4. Walzer a. d. Opt. „Der Juxbaron" v. Kollo, 5. Divertissement a. d. Op. „Undine" v. Lortzing. —* In Sachen de» Leichenfunde» an der Moritz» Kahnfähre werden die Nachforschung«» von der Polizei eifrig fortgesetzt und ,» ist nicht auSgeschloffen, daß «» gelingt, die Personalien de» Toten festzustellen. Für die Polizei ist e» nun von großer Wichtigkeit, zu wissen, ob in hiesig» Stadt von einem Unbekannten rin brauner, faltiger Lederkoffer zur Einstellung gelangt ist. Sollte jemand einen solchen Koffer zur Aufbewahrung er- halten haben, so wolle er hiervon der Polizei Kenntnis geben. In auswärtigen Blättern war milgeteilt worden, der Gastwirt und Fleisch» Herwig aus Hetzwalde bei Neugersdorf habe in dem Toten mit ziemlicher Sicherheit seinen ermordeten Sohn erkannt. Wie uns mitgeteilt wird, dürfte sich diese Annahme deS Gastwirts Herwig aber kaum als richtig erweisen. —* Im Direktor Richter'schcu Sommerlheater im Hotel „Stern" gelangt morgen abend das Lustspiel „Hof- gun st" zur Aufführung. Der „Pirnaer Anzeiger" schreibt über eine Aufführung diese» Stückes: „Gestern feierte man in unserem Stadttheater unter Beifallsbezeugungen und Spendenregen da» seltene Jubiläum der 25. Aufführung. Ein Lustspiel bis zu dieser Anzahl zu steigern steht einzig da in den Annalen der Pirnaer Theatergeschichte und ist der beste Beweis für die Leistungsfähigkeit de» Richier'schen