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3. Beilage z„„, „Riesaer Tageblatt". Motallonbdruck nnd «erlag von Lang.r 4 MInt.rlIch In »Irfa. — Für dl, «ebaNIon verantwortlich: Arthur Htlhnel I» «», sa. 184 Loaaavead, 18. Juul 1814, aveabS. -7. Jahr-. Die Strafe in »er Erziehung. Eines der wichtigsten Erziehungsprobleme ist die Be- strasuv.g der Kinder. Man müßte ja jeden einzelnen Fall individuell behandeln, aber es lassen sich doch ge wisse Regeln, die jeden wahren Erzieher bei der Bc- stttifung eines Kindes leite» sollen, aufstellen. Darüber schreibt P. Hoche in der „Alten und Neuen Welt". Wir wollen unS zunächst mit den Anschauungen über sie Notwendigkeit und Berechtigung der Strafen guS- einandersetzen. Die Ansichten hierüber gehen extrem aus einander. Es gibt eine starte Richtnng in der modernen Pädagogik, die von Strafen überhaupt nichts wissen will. Einer ihrer Wortführer sagt: „Es gibt nichts, was be straft werden müßte. Wo wir aber strafen, d. h. unsere Macht zeigen, um unseren Willen durchzusetzen, da ge stehen wir stillschweigend zu, daß wir mit unserer besse ren Einsicht am Ende sind." Jede Strafe käme daher einer Bankcrotterklärung des Erziehers gleich. Diese Neupädagogen, die ja von der besten Absicht beseelt sein mögen, gehen einen gefährlichen Irrweg. Es ist ein naiver Glaube und ein verhängnisvoller Irrtum, wenn man völlig ohne Strafen auszukommen meint. DaS führt zu der Verweichlichung, zu der Empfindlichkeit und Anmaßung, wovon unsere Jugend wahrlich schon mehr als genug hat. Sehr richtig sagt Otto Ernst, ge wiß ein warmer Freund der Jugend: „Man tut nachge rade so, als wäre jeder Eingriff, auch der allernot wendigste und vernünftigste, ein Ausfluß bornierter Herrschsucht und ein Verbrechen am Allerheiligstcn; man sieht das Kind nur noch auf einem Gottes-Thron und gesteht dem Erwachsenen nur noch die Berechtigung zu, ihm ohne Unterbrechung Gold, Weihrauch und Mirrhen darzubringen." Im Gegensatz zu jenen, die im Kinde das Blümchen „Rühr mich nicht an" erblicken, stehen andere, denen die Strafe das Universalmittcl jeglicher Erziehung ist. Tas Kind muß mit Furcht und Zittern gehorchen lernen, Strafen müssen ihm etwas Alltägliches sein wie das liebe Brot, mit Gewalt wird es auf den gewünschten Weg gezwungen. Tas ist aber §ine so gedankenlose, wie -gefährliche finstere Gewaltherrschaft- Aus dieser rück sichtslosen Tyrannei müssen scheue, verhärtete, vcrbit- 'tert.c, abgestumpfte, abgestrafte Menschen hervorgehen, die. sich unmöglich zum Guten entfalten können, denen zum mindesten ihre Kindheit geraubt worden ist. Nein, in diesen beiden Extremen liegt die Wahrheit sicher nicht. Ohne Strafe wird es so lange nicht gehen, als wir eben Menschen und nicht Engel zu erziehen haben. Aber sie wird auch nur dann ihre Berechtigung haben, wenn sie von der Weisheit des Erziehers getragen wird. Am wichtigsten ist es wohl, darauf hinzuweisen, daß dieses Mittel erziehlich wirken uniß; cs soll nicht wie Lei den gesetzlichen Strafen für Erwachsene im staat lichen Leben eine Sühne für eine Missetat erstrebt werden, sondern die Besserung des Kindes. Jede Strafe, die diesen Zweck nicht verfolgt, ist nutzlos oder gar schädlich. Wie schon angedeutet, wird oft dadurch gefehlt, daß zuviel gestraft wird. Der weise Erzieher wird dieses Erziehungsmittel nur sparsam anwenden. Tie Meinung, daß von vielem doch etwas wirkt, trifft eben hier nicht zu. Für die meisten Fälle wird es andere Lrzichungs- inittel geben als die Strafe, die immer nur in letzter Reserve gehalten werden sollte. Noch schlimmer freilich ist es, wenn der Erzieher von einem finsteren Gemüt erfüllt ist, wenn ihm der Sinn für die Kinderart fehlt, dann wird manche Strafe verhängt werden, die ungeheu ren Schaden anrichtet. Man denke nur an das überaus traurige Kapitel von den Kindcrmißhandlungen. Tas führt uns zugleich zu der Forderung, daß jede Strafe gerecht sei. Tie Parteilichkeit leitet uns so leicht Lei unseren Strafen. Ta spricht uns dieses Kind durch sein schönes Gesicht an, das andere durch seine Begabung, ein drittes durch seine ricbenswürdigkeit, und wir be strafen es wohl geringer als ein anderes von gleichem Vergehen uno senken damit Hochmut und Eitelkeit in das eine, Not und Bitterkeit in das andere Herz. Be rücksichtigen soll die Strafe freilich mancherlei, aber eben in gerechter Weise. Es wiro sehr darauf ankommen, ob wir es mit einem geistig armen oder begabten Kinde zu tun haben, ob mit dem ersten Fehltritt eines sonst gehorsamen Mädchens oder mit der wiederholten Rück fälligkeit eines rückfälligen Burschen, ob mit einem älte ren oder jüngeren Kinde, bei dem übrigens nur von konsequenter Gewöhnung, aber nicht von Strafe die Rede sein kann. Man gehe nur immer ernstlich mit sich selber zu Gericht, überlege erst den individuellen Fall und die Eigenart des Kindes, und man wird vor groben Miß griffen sicher sein. Von wesentlicher Bedeutung wird es sein, wie sich der Erzieher beim Strafen innerlich zum Kinde stellt. Er soll sich nicht, wie es so häufig' vorkommt, von seinen Affekten fortreißen lassen und so die Besinnung ver lieren. Selbstzucht ist daher vor allen Dingen beim Strafen nötig. Ebensowenig darf er aber innerlich kalt bleiben. Wo wahre Liebe vorhanden ist, wird das ja auch nicht vorkommen. Tas Mitgefühl mit dem Kinde braucht die Strafe noch nicht zu mindern. Gerade wenn das eigene Herz am bittersten mitleidet, wird die Strafe oft am allerhärtesten ausfallen. Angebracht wird es daher auch sein, die Strafe schnell zu erledigen, wie sie ja auch unmittelbar zum Vergehen als natürliche Folge gehört. Ebenso hüte man sich vor dem langen Nachtragen. In diesem Punkte sei das Vergangene auch wieder vergessen. Endlich sei noch hingewiesen auf die Art der Strafen. ES gibt ihrer ja so viele, daß dem Erzieher eine reiche Auswahl übrig bleibt. Da sind zunächst die sogtnannten stummen Strafen — Blick, Gebärde, Geste —, das strafende Wort, die Entziehung der Freiheit, die Versagung eines Genusses, oie körperliche Züchtigung. In den meisten Fällen wird man mit den leichtesten, erst- genannten Strafen auskommen können, und eS mackit unserer Erziehungskunst jedenfalls Ehre, wenn wir die schwereren nicht erst anzuwenden brauchen, wie diese überhaupt mehr aus der Ferne als durch ihre Verwirk lichung beeinflussen sollen. Ein ungeheurer Mißbrauch wirs besonders mit zwei Strafen getrieben, mit dem tadelnden Wort und der Prügelstrafe. Tie körperliche Züchtigung zum alltäglichen Erziehungsmittel zu machen, das ist eine Torheit und ein Unrecht ersten Ranges; wenn mit irgend einer, dann sollte mit dieser Strafe sparsam und weise umgegangen werden. Man kann als Erzieher nicht oft genug daran denken, daß die Strafe nur ein, aber nicht daS Erziehungs mittel ist, dann wird man schon weniger oft in Verlegen heit kommen, sic falsch anzuwendcn. Ihre Berechtigung Hot sie als Zuchtmittel auch nur in einer gewissen Zeit. Fängt das Kind an, dem Jugcndlande zu entwachsen, oann sollten auch die Strafen unnötig werden. Tie rich tige Erziehung muß zur Selbsterziehung des Kindes lei ten, und diese macht Befehl und Zucht immer mehr ent behrlich. Ans aller Welt. Hamburg. Die l. Strafkammer des hiesigen Landgerichts verurteilte gestern nach zweitägiger Verhandlung den früheren Hamburger Notar Dr. Becker zn IO Jahren Zuchthaus und lO Jahren Ehrverlust. In der Urteils-Begründung wurde hervorge hoben, daß für den Angeklagten als erschwerend in Betracht komme, sich des Vertrauensbruches in seiner amtlichen Tätigkeit schuldig gemacht zn haben. Daß der Angeklagte irgendwelche Mittel bei seite geschafft habe, um sie später verwerten zu können, glaubt das Gericht nicht, wenngleich man nicht weiß wo 500 000 Mark hinge kommen sind. — Grandenz. Gestern mittag kurz vor 12 Uhr explodierte aus dem Fluqfelde Granden, in einen: Schuppen ein Benzin-Reservoir. Vier Personen, ein Sergeant, ein Unteroffizier und zwei Soldaten, wurden getötet. Die Ursache der Explosion konnte noch nicht ermittelt werden. — Toulouse. Ein mit fünf Ungehörigen der Familie des Arztes Lautre besetzter Kraftwagen ist gestern früh infolge Einsturzes einer Brücke in einen Graben ge stürzt. Alle fünf Insassen wurden getötet. Sport. Luflschiffahrt. C. K. Eine wunderbare Rettung. Kein lebender Flieger kann auf em so aufregendes Abenteuer zurückblicken wie der junge amerikanische Amateurflieger Knox Morton, der am Mittwoch in Long Island mit seinem Zweidecker aufstieg. AIS daS Flugzeug eine Höhe von über 1000 Fuß erreicht hatte, klemmte sich plötzlich de: Draht der Steuervorrichtung fest, und daS Flug zeug überschlug sich. Mit rasender Geschwindigkeit stürzte eS herab, und alle, die vom Flugplätze aus das grauenhafte Schauspiel mit ansahe:q opferten sofort jede Hoffnung. Allein plötzlich, nach einem Sturze von 200 Fuß, geriet das Flugzeug in eine Boe und richtete sich auf einige Sekunden wieder auf. Dann begann es, vollkommen steucrlos, in der Luft hin und her zu taumeln, bis eH sich wieder zur Seite neigte und von neuem siel. Aber nach 100 Fuß richtete sich der.Apparat wieder auf, blieb etwa eine Minute lang im wagerechten Fluge, um dann, zum dritten Male, senkrecht hinab zustürzen. Das Schicksal des Fliegers schien besiegelt, als sich wie durch ein Wunder in kurzer Entfernung über den: Erdboden die Maschine wiederum ausrichtete und nun in einem Gebüsch nieder fiel. DaS Flugzeug fing sofort Feuer, man half Knox Morton von seinem Sitze, die Menge wollte erst nicht glauben, daß der Flieger noch an: Leben sein könnte. Allein er war mit einem leichten Nervenchock davongekommen und konnte zu Fuß ohne Hilfe in sein Hotel gehen. Futzballsport. Kommenden Sonntag stellt der Riesaer-Sport-Verein 3 Mann schaften ins Feld. Die ersten beiden Kümpse versprechen infolge der Gleichwertigkeit der Gegner sehr interessant zu werden. Im letzten Kampfe wird die Regimentsmannschaft wohl die Glück lichere sein, zumal der Gaumcister mit Ersatz für seine Besten antritt. Vermischtes. Wer hat das Unterseeboot erfunden? Eine ganz zeitgemäße Frage ist wohl die nach dem Erfinder der Unterseeboote, die gerade in diesen Tagen Veranlassung zu lebhaften Polemiken für oder gegen die Dreadnoughts gaben. Allgemein überraschend dürfte wohl diese Frage lauten, nämlich die Unterseeboote sind schon über 300 Jahre alt. Olaus MagnuS schrieb damals nämlich von den Seeräubern Grönlands, daß sie „Boote aus Leder benutzten, um zu fahren wohin sie wollten, sei es über oder unter Wasser, um in die Kauffahrteischiffe Löcher zu bohren". Olaus Magnus meint damit zweifellos nur eine ganz besondere Eigenart der Eskimo-CanoeS, deren allgemeinere Verwendung als wirk liche „Unterseeboote" im heutigen Sinne doch wohl ausge schlossen erscheinen muß. Ein Engländer, William Bome, ist nun tatsächlich als der erste Urheber von Unterseeboot-Plänen anznsprechen, die im Jahre 1620 ein Holländer, van Drebbel, sich zu nutze machte und ein Boot baute, mit dem er unter dem besonderen Schutze des König Jakobs I. auf der Themse Tauchversuche unternahm, die begreiflicherweise damals ge waltiges Aufsehen erregten. CK. DerlogischeStalltarif. Auf der Straße, die von Dieppe nach Gournay führt, steht, nicht allzu fern von Gournay, ein freundliches ländliches Gasthaus, an dessen Toreinfahrt eine Inschrift prangt, oie wahr- scheinlich schon viele Vorübergehende ein wenig verwun dert hat. Ta liest man: „Hier werden Pferde gefüttert. Tarif: Pferde mit kurzem Schwanz 50 Centimes für de» Tag, Pferde mit langem Schwanz 1 Fr." Welches Ge heimnis verbirgt sich hinter dieser seltsamen Unterschei dung? Ein Mitarbeiter eines Pariser Blattes, der in Tieppc weilt und zufällig die seltsame Inschrift las, hat den wackeren Wirt jenes GasthofcS um Aufklärung gebeten. Ter pflichtgetreue Hausvater gab eine höchst logische und einwandsfrcie Erklärung. „Aber daS ist doch selbstverständlich," antwortete er. „Ein Pferd mit kurzem Schwanz wird fortwährend von den Fliegen und Mücken belästigt. Es verjagt die Störenfriede mit dem Kopfe, und während dieser Zeit frißt es natürlich nicht. Ein Pferd mit langem Schweif dagegen benutzt seinen Schwanz dazu, um die Fliegen und Mücken zu vertreiben und kann währenddessen ruhig weiter fressen. Infolge dessen frißt das Tier auch mehr. Es ist also nur logisch, wenn cs die Folgen dieser Umstände trägt und seine Pension höher bezahlt." Und so erklärt es sich, daß den Pferden mit kurzem Schweif die Fütterung billiger berechnet wird. CK. Die Bi cnensch lacht von Washington. Einer ungewohnten Aufgabe sahen sich am Mittwoch die Schutzleute und die amtlichen Sachverständigen für Bie nenzucht gegenüber-gestellt. Ein telephonischer Hilferuf jagte die Beamten nach der F-Straße, einer der vor nehmsten Straßen der Bundeshauptstadt- Höchste Eile tat not, denn eine Anzahl sehr leichtgeklcidetcr zunger Damen war plötzlich von — einem Bienenschwarm überfallen worden. Woher die Bienen kamen, war nicht festzustcllen, aber sie waren da, daran blieb kein Zweifel. In Hunderten und Tausenden machten sic sich au die jungen Damen, die infolge der ungewöhnlichen Sommer hitze zu ihren leichtesten Kleidern und Blusen gegriffen hatten. Aber die zarten Gewebe mit ihren weiten Aus schnitten und die dünnen durchbrochenen Strümpfe boten wenig Schutz gegen die Stiche der zornigen kleinen In sekten, und so hallte bald das ganze Stadtviertel von Weherufeu und tzilfcgcschrei wider. Schutzleute stürmten herbei nnd nahmen heldenhaft den Kampf mit den Bienen auf, aber nachdem die meisten der Beamten mit Stichen gar übel zugerichtct worden waren, rief man die amtlichen Sachverständigen für Bienenzucht aus dem Ackerbauministerium zu Hilfe. Es dauerte ziemlich lauge, bis die gelehrten Herren die Lage beherrschen konnten, aber schließlich endete die Bicneuschlacht mit einem Er folge der Menschen, nnd die Insekten wurden gefangen oder vertrieben. CK. Eine Waldkirchc im Grunewald. Manchem Berliner Pfingstansslüglcr mag e.' eine lleber- raschung gewesen sein, als er plötzlich auf seiner Wan derung durch den Grünewald auf die eigenartige neue Waldkirche stieß, die kürzlich die Berliner Gruppe des „Deutsch-Evangel. Volksbundes" dort errichtet hatte. Sie besteht aus einer großen luftigen Halle, die für etwcr 1000 Personen Sitzgelegenheit bietet. Statt der Glocken ruft ein Posaunenchor die Hörer herbei. Ten vielen Tau senden, die an Sonn- und Feiertagen schon frühmorgens aus der staubigen Großstadt in die friscl-e Waldlust hin- auseilcn, eine Gelegenheit zu stiller Andacht und gottes dienstlicher Feier zu bieten, ist der gewiß begrüßenswerte Gedanke, der dem Ganzen zu Grunde liegt. Einiges aus der deutschen Fürstenge« schichte. Das Ableben des Großherzogs Adolf Friedrich von Mccklcnburg-Strelitz lenkte die Blicke aller Deutschen nach der kleinen norddeutschen Residenz, die nun mit dem gesamten Großherzogtum in tiefe Tranei» versetzt wurde. Es ist ein uraltes Fürstengeschlecht, dem Großhcrzog Adolf Friedrich entsprossen war, dem Hause Mecklenburg, das schon seit dem 12. Jahrhundert regiert. Tas älteste deutsche Fürstengeschlecht überhaupt sind die Zähringer, die bereits seit dem 10. Jahrhundert in Baden regieren. Ebenfalls sehr alt nnd nochhis ins 11. Jahrhundert zu- rückrcichend sind die Häuser Württemberg, Oldenburg, Wcttin (in Sachsen) und vor allen Dingen die Askanjer in Anhalt. Tie meisten deutschen Geschlechter regieren seit dem 12. Jahrhundert. Tas genaue Jahr läßt sich nicht mehr feststellen bei den Fürsten von Waldeck, Reuß, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Son- dc-rshausen, wohl aber bei dem Hause Braunschweig (1127), Lippe-Tetmolo (1150) sowie Wittel'sbach (Bayern) (1180). Nicht wesentlich jünger ist das Haus Brabant, das seit. 1247 in Hessen regiert. Im 13. Jahrhundert kamen Zweige des Hauses Wettin in die sächsischen Herzogtümer Wei mar, Coburg, Meiningen und Altenburg. „Erst" seit dem Jahre 1415 regieren bekanntlich die Hohenzollern iu Preußen. Tas jüngste deutsche regierende Haus ist das Haus Schaumburg-Lippe, denn dies kam erst im Jahre 1643 nach Lippe. — Eine viel umstrittene Frage ist auch die nach den standesherrlichen Häusern, denen das Recht der Ebenbürtigkeit mit den regierenden Fürstenhäusern zusteht. Sie zerfallen in Herzogliche und Fürstliche Häuser, deren sämtliche Mitglieder das Prädikat Durchlaucht führen, und Gräfliche Häuser. Zn den erstgenannten gehören nur vier, die katholischen Häuser Urenberg unt Croy-Dülmen in Westfalen, Looz und Corswarem in Belgien sowie Ratibor-Corvey in Schlesien. Wesentltch größer ist die Zahl der Fürstlichen Häuser, sie beträgt 57. Nur einige der bekanntesten Namen, davon seien hier angeführt: Bentheim, Castell, Fugger, Fürstcnberg, Hohenlohe, Löwenstein, Metternich, Salm, Sayn, Schwär- zenberg, Solms, Stolberg, Thurn und Taxis, Wakdburg, Wied, Windisch, Graetz und Ysenburg-Büdingen usw. Bei den gräflichen Häusern, die das Ebenbürtigkeitsrecht be sitzen, steht nur den Häuptern das Prädikat „Erlaucht" zu. Es gibt deren 36, die aber zum Teil nocki in mehrer» Linien und Neste zerfallen.