Volltext Seite (XML)
Mesaer G Tageblatt nird Anzeiger (ElbeblM «nd Ilytiger). Telegramm-Adresse: 0 I 6 Fernsprechstelle .Tageblatt*. Riesa. Nr. 20. für die Königl. Aintshauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. > W- »1».» »»I>'! ! I , ——W——W»»» 120. Mittwoch, 27. Mai 1014, a»ei,Ss. «7. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Viettchührlichcr Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark SO Psg., durch unsere Träger frei ins Haus ^Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei in» Hans 2 Marl 7 Psg. Auch MonatSaboiniciiicntS werden angenommen. Anzcigen-Annahuie siir die Lummer dcS Ausgabetages bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Preis siir die kleingcspaltene 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg.' (Lokaipreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sah nach besonderem Tarij. Rotationsdruck und B-rlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraste 5b. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. ' - ' , - ------------- ------------- Die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Großenhain findet wie folgt statt: am 18., 19, 29., 22. und 23. Juni ds. Js. vorn», V-9 Uhr im Hotel Kronprinz zn Riesa für die Mannschaften aus der Stadt Riesa und aus den zum Verwaltungsbezirk Großen hain gehörigen Landortschaften des Amtsgerichtsbezirks Riesa, sowie aus Gröditz, Nau walde» ReppiS, Schweinfurth und Tiefenau; am 24. Juni d. I., vormittags Ve9 Uhr, im Ratskeller zn Radeburg für die Mannschaften ans der Stadt Radeburg und aus den Landortschaften des AmtS- gerichtSbezirkS Radeburg; am 25., 26., 27. und 29. Jnui ds. Js. vorn». V-9 Uhr in» Gesellschaftshaus zu Groszenhaiu für die Mannschaften an.» der Stadt Großenhain und aus den Landorten des AmIS- gerichtSbezirks Großenhain aüßer den Landortschasten Gröditz, Nauwalde, Reppis, Schwein- surth und Tiefenau. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die sämtlichen gestellungs pflichtigen Mannschaften zur Vermeidung der in 88 26?, 62'' und 72" verbundenen mit 8 66" der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachteile in den vorbezeichneten Ans- hebungslokalen gemäß der Geftelluugsbefehle vor der Königlichen Obcr-Ersatz-Kommission pünktlich, nüchtern und in reinlichem Zustande sich einzufinden haben. Die fraglichen Mannschaften haben zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 10 Mark behufs Legitimation ihre Ordres, sowie die Losuugsscheiue bez. Musteruttgs- Auswetse Mltzubriuger» und vorzulcgen. In Rücksicht auf früher» Vorkommnisse werden die Gestellungspflichtigen bedeutet, sich insbesondere auch auf de» Straßen nicht ungebührlich zn benehmen, widrigenfalls die Bestrafung herbeigeführt werden wird. Hierbei wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 63^ der Wehrordnung nur solche Zurückstellungsanträge noch zulässig sind, deren Veranlassung erst nach Beendigung deS diesjährigen Musterungsgeschäfts entstanden ist. Solche Reklamationen oder sonstige Gesuche der Militärpflichtigen sind vor der Aushebung bei der Königlichen Ersatzkommission Großenhain eiuzureichen. Ueber die Reklamationen wird am 29. Juni vormittags im Gesellschaftshaus zu Großenhain entschieden werden und haben diejenigen Personen, wegen deren Erwerbk- bez. ArbeitS- und AussichtSunsähigkeit die Reklamation erfolgt, am genannten Tage im Aushebungstermine persönlich mit zu erscheinen oder eine Bescheinigung von einem be amteten Arzte (Bezirks-, Gerichts-, Polizei-, Armen- und Jmpfarzt) über ihren GesundheitS- zustand vorher bei der Königlichen Ersatzkommission einzureicheu. Die etwa vorzulegenden Urkunden müssen obrigkeitlich beglaubigt sein. Nach Beendigung des Aushebungsgeschäfls sind Reklamationen nur dann noch zu lässig, wenn deren Veranlassung erst nachher entstanden ist. Die Herren Bürgermeister bez. deren Abgeordnete und die Herren Gemeindevorstände derjenigen Orte, aus welchen Militärpflichtige zum AuShebuugstermine sich stellen, haben in Riesa an» 23. Juni ds. Js. vor»«. 19 Uhr, in Radeburg au» 24. Juni ds. Js. vorn». 19 Uhr, i»» Grotzenhain an» 29. Juni -s. Js. vorn,. 19 Uhr dann aber sämtlich zu erscheinen. Die Herren Stammrollenführer haben gemäß 8 46^ der Wehrordnung über daS Verziehe»» und Anziehen Gestellungspflichtiger »»»»verweilt Anzeige anher zu erstatten. Die Aushändigung der AuSmusterungS-, Landsturm- und Losungsscheine usw. hat seinerzeit nur gegen Quittung zu erfolgen. Großenhain, am 25. Mai 1914. Der Zivilvorsitzende der Königliche»» Ersatzkouintission des Aushebungsbezirks Grosze»»ham. 417 v. Die unterzeichneten Kgl. AmtShauptmanuschasten haben die Erfahrung machen müssen daß das Verhalten des Publikums den Hochspannungsleitungen der Elektrizitätswerke gegenüber nicht allenthalben den Forderungen entspricht, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit und deS ungestörten Betriebe« der Leitungsnetze gestellt werden müssen. So sind Stroh- nnd Gctreidefeiiuri» in solch geringer Entfernung von Hoch spannungsleitungen errichtet worden, daß sie im Falle einer Entzündung nicht nur die Leitung zerstören mußten, sondern daß sogar die an den Feimen arbeitenden Leute der Gefahr ausgesetzt waren, mit den Drähten In Berührung zu kommen. Auch ist vorgekommen, daß die beim Obstpflücker» beschäftigten Personen Stangen oder Leitern au die Hochspannungsleitungen gelegt Haden, wodurch sie sich in Lebensgefahr begaben und außerdem erhebliche Störungen des Betriebes der Elektrizitätswerke hervorriefen. Die Kgl. Amtshauptmannschaften ordnen daher folgendes an: ES ist verboten 1. Stroh, und Getreidefeimen in einer Entfernung von weniger als 15 m von Hochspannungsleitungen zu errichten, 2. Stangen, Leitern oder andere Gegenstände an die Hochspannungsleitungen anzulegen. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht durch Gesetz oder Verordnung anderweit härtere Strafen angedrvht sind, mit Geldstrafe bis zn 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Döbeln, Großenhain, Meißen und Oschatz, am 22. Mai 1914. Die Königliche»» AmtShanptmannschaften. 591 o I?. In das Senossenschastsrcgister deS unterzeichneten Amtsgerichts ist heule auf Blatt 14, den Beamten-Wohnuttgsbauverei!» in Gröba (Elbe), eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gröba betreffend, eingetragen worden: Montagerevisor Alfred Mädler und Architekt Paul Göpferl sind aus dem Vorstaude auSgeschieden und Gemeindesckretär Martin Günther nnd Zollanfseher Emil Knobloch, beide in Gröba sind Mitglieder deS Vorstandes. Riesa, am 26. Mai 1914. Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Die Sekte der Adventisten schickt neuerdings wieder Kolporteure mit Schriften und Büchern von der „Internationalen Traktatgesellschaft in Hamburg" in Riesa herum. Da ihre Aussage, „sic komme»» von der Mission", dahin verstanden werden könnte, daß sie von dem Sächsischen Landesverein für innere Mission, den auch die hiesige Gemeinde treulich unterstützt, kommen und von dem unterzeichneten Pfarramt empfohlen seien, sc wird hiermit bekannt gegeben, daß die kv.-lnth. Kirche und auch die hiesige Kirchgemeinde mit dieser Kolportage nichts zu 1»l»l hat, sondern daß sie lediglich Sache der Sekte der Adventisten ist. Riesa, 27. Mai 1914. Tas ev.-lnth. Stadtpfarramt. Friedrich. für das „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bis spätestens vormittags 9 Nhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. auf die nächsten 5 Jahre die Ausführung der Reparaturen an den Wassermcssern zu übertragen. 2. Der Nachtrag zum Statut deS 23. Hebammen bezirks vom 10. Mai 1895 wurde vom Kollegium eben falls einstimmig angenommen. Dem 23. Hebammenbezirk gehören an die Stadt Riesa und die Gemeinden Poppitz und Mergendorf. Der Nachtrag ist durch daS am 20. Juli d. I. in Kraft tretende Landesgesetz veranlaßt und setzt für die im Ruhestand befindlichen Hebammen die jährliche Mindestuntersttttzung auf 150 Mk. gegen 120 Mk. bisher fest. Die Höchstgrenze der Unterstützung wurde auf 450 Mk. gegen 350 Mk. bisher bemessen. Von den anteiligen Lasten entfallen zurzeit entsprechend dem Verhältnis der in den drei Orlen stattgefundenen Geburten auf Riesa 90°/», auf Poppitz 8i/z°/y und auf Mergendorf 1Vr°/o- Die von den Hebammen nach Maßgabe'der geleisteten Geburten bisher entrichteten Beiträge zum Unterstützungsfonds, ebenso die bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der Beiträge auSgewor- fenen Strafgelder kommen mit Inkrafttreten deS neuen Landesgesetzes in Wegfall. Die Mehraufwendungen für die Stadt Riesa betragen etwa 400 Mk. jährlich. Im 23. He bammenbezirk befinden sich zurzeit 2 Hebammen im Ruhe stand. Wie Herr Bürgermeister Dr. Scheider auSführtr, besteht die Tendenz de» neuen LandeSgesetzes darin, die zum Teil unzulänglichen Einkommensverhältnisse der He bammen zu verbessern. Bet der großen Wichtigkeit des HebammenbernfeS und der Verantwortlichkeit, die auf ihm rnhe, sei e» wünschenswert, daß nur gute Elemente sich Oertliches uns Sächsisches. Riesa, den 27. Mai 1914. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Uhr ab im Rathaussaale abgehaltene öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Vom Kollegium fehlte Herr Stadto^Vizevorsteher Beruh. Müller und Herr Stadtv. Geißler. Als Vertreter des Rat» wohnten Herr Bürgermeister Dr. Scheider und Herr Stadtrat Dr. Dietzel der Sitzung bei. Außerdem war Herr RatSassessor Dr. Leip- nitz anwesend. 1. Die früher von der Firma A. C. Spanner in Aachen ausgeführten Reparaturen an den Wasser messern werden seit November 1909 durch den Maschinen meister des Wasserwerkes, Herrn Hermann, vorgenommen. Anfang Mai hat nun Herr Wasserwerksdirektor Junge mit- geteilt, daß in letzter Zeit infolge deS starken Eisen- und Säuregehalts des Wasser» eine große Anzahl von Wasser messern größere Störungen aufweisen, sodaß umfangreiche Reparaturen nötig waren. Herr Maschinenmeister Hermann wird aber durch die im Wasserwerk versuchsweise auf gestellte Enteisenung»-- und EntsäuerungSanlage zurzeit so in Anspruch genommen, daß er nicht die Zeit hat, die Re paraturen an den Wassermessern allein anSzuführen. Die Arbeiten werden aber al» dringlich bezeichnet, weil die Waflermeffer durch ia» schlechte Funktionieren falsche An gaben machen, durch die sowohl die Verbraucher als auch da» Wasserwerk geschädigt werden. Auf Anfrage bet der Firma A. C. Spanner in Aachen hat diese sich bereit er klärt, die Reparaturen wieder auszuführen. Die Kosten werden von ihr auf jährlich 1100 Mk. berechnet. Die Firma erwähnt, daß die Stadt hierbei billiger komme, als wenn sie die Reparaturen durch einen Schlosser auSsühren lasse. Der Rat hatte darauf versucht, mit der Firma einen auf 2 bis 3 Jahre sich erstreckenden Vertrag abzuschließen, war aber von der Firma dahin beschieden worden, daß sie unter den von ihr gestellten Bedingungen sich nur zu einem Vertrag auf 5 Jahre verstehen könne. Der Wasserwerks ausschuß und der Rat haben infolgedessen vorgeschlagen, einen 5jährigen Vertrag einzugehen. Herr Stadtv. Hugo vermutet, daß Herr Maschinenmeister Hermann die Repara turen nicht mehr ausführen wolle, weil'er nicht die ent sprechende Entschädigung erhalte. Herr Stadtv.-Borsteher Kommerzienrat Schön Herr wendet sich gegen diese Aeußerung. ES sei lediglich der Mangel an Zeit und die Anhäufung von Reparaturen die Ursache. Zurzeit seien 75 bis 80 Wassermesser vorhanden, die repariert werden müßten. Auch Herr Bürgermeister Dr. Scheider weist darauf hin, daß die Entschädigung an den Maschinenmeister nicht» mit dem Vertrage zu tun habe. Er bedanre, daß Herrn Hermann daS angesonnen worden sei. Die Sache lasse sich tatsächlich garnicht ander» machen. Am guten Willen de» Maschinenmeisters fehle e» nicht, er habe keine Zeit zu den Reparaturarbeiten. Da» Kollegium beschließt hierauf einstimmig, der Firma A. C. Spanner in Aachen