Volltext Seite (XML)
Riesaer H Tageblatt «nd Anzeiger (Eibeblatt md Äwekg«). Telegramm-Adresse: i rtz I Fernsprechstell« .Tageblatt-, Riesa. 20. für die Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 87.Freitag, 17. April 1V14, abends.«7. Jahrg. D°« Riesaer Tageblatt «scheint jeden Tag abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Biertchährltcher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa I Mart 50 Pfg.. durch unsere Tröger frei in» Han» 1 Mart 65 Pm., bei Abholung ain Schalter der kaiserl. Postanstalte» 1 Mark 65 Pfg., durch den Briestrüger frei ins Haus 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabouuemeutS tverdcn angenommen. Anzrigen-Annahme für die Numm« des Ausgabetages bis voruiittag S Uhr ohne Gewähr. Preis für die kleingespaltene 43 rum breite KochuSzeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Lamger L Winterlich in Riesa. — GeschH'Mtelle: Goethestrahe 5K — Für di« Redaktion verantwortlich: ArthurHähnelin Riesa. 1. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummernr 1360—1397 aus den Höchster Farbwerken, 279—283 ans der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 249—262 aus dem Eerumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 241 auS der Fabrik vormals E. Schering in Berlin, 1—8 auS dem Sächsi'chen Gerumwerk in Dresden, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung pp. eingezogen flnd, und 2. Letauus-Sera mit den Kontrollnummern: 196—199 au» den Höchster Farbwerken sind wegen Ablauf» der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 15. April 1914. 520/211111. Ministerin« des Inner», II. Abteilung. 2369 Die diesjährige Hauptlörniig der Bullen wild in der Zeit vom April di» Mitte Juni vorgenommen werden. Die Anmeldung der Bullen zur Körung ist bis zum 21. April 1914 bei dem GeMeiudeVorstande zu bewirken; dies hat auch hinsichtlich der bereit» vor- gekörten Bullen zu geschehen. Die zur Körung vorzuführenden Bullen müssen mit Nasenring versehen sein (zu oergl. auch Unfallverhütungsoorschriften der Landwirtschaftliche» Berufsgenossenschaft unter L II 6). Alle Bullen, welche keinen vorschriftsmässigen Nasenring tragen, sind zurück, zuweisen, wobei auch auf die Strafbestimmungen unter I) des 1. Nachtrag» zu den UnfallveihütungSvorschrisleu der genannten BernsSgenossenschast hingewiesen wird. Großenhain, den 16. April 1914. 594 e L. Köuiglicke Amtshaupimanuschaft. LWW Wbil-Ws- M KachWIe zu Riesa. I. Montag, den 20. April, uachm. 2 Uhr haben sich alle jungen Leute, die ksteru 1914 forldildungsschulpflichtig werden, in der Albertschule anzumeldeu (Eingang durch die Seitenpforte, nicht durch da« Hauptgebäude). Borzulegen ist das SchulentlassungS- zeugni», mttzubringen sind Schreibsache» (Heft, Feder, Bleistift). Falls ein Schüler, für defsers^berufliche Ausbildung Zeichnen von Bedeutung ist, an den Zeichenstunden doch nicht teMehmen soll, hat er eine schriftliche Bescheinigung darüber vom Lehrherrn und vom Bater spätestens bis zum 23. April 1914 beizubringen; sonst wird als selbstverständlich angenommen, daß Lehrherr und Erzieher einer derartigen Beeinträchtigung der beruflichen Bildung nicht geneigt sind, und der Schüler hat den Zeichenunterricht zu besuchen. Im Laufe des Schuljahres ist Austritt aus dem wahlfreien Zeichenunterricht nicht zulässig. Für Schreiber und Kontoristen gellen dieselben Bestim mungen über den Besuch des Unterrichts in Kurzschrift. H. Zttgezogene Fortbildungsscküler des 2. und 3. Jahrganges haben sich Dienstag, den 21. April 1914, nachm. 2 Uhr anzumelden. Für die Schüler des 2. und 3. Jahrgangs gilt im Schuljahre 1914/15 die Der- Pflichtung zum Besuche des Turnen» noch nicht; für sie ist demnach auch die Beteiligung y,n Zeichenunterricht — und ebenso an der Kurzschrift — nicht Wahlfrei. Berzögerte Anmeldung zur Fortbildungsschule wird wie ungerechtfertigte Versäumnis behandelt. Jange Leute, die noch im fortbildungSschulpflichtigen Alter stehen, sind zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichtet, auch wenn sie in einem anderen Staate di« Fortbildungsschule nicht oder nicht mehr besucht haben, solange sie nicht durch Zeugni» Nachweisen, daß sie ihre FortbildungSschnlpflicht nach den Gesetzen ihrer Heimat genügt haben. Riesa, den 17. April 1914. Der Leiter -er ftSdtischen Aortbiidnngss und Fachschüler». Schuldirektor Dankwarth. , Oeffentliche Sitz««« des Gemeinderates M Gröba, Sonnabend, de» 18. April 1914, nachmittags V«8 Uhr. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Bansachen der Herren Cartrnschläger, Heyde, Nobi», Schwarze, Wünsche und Kirsten. 3. Beschlußfassung wegen Festsetzung der Borgärtenbrelte an der Schloßstraße. 4. Beschlußfassung zu der geplanten Aufstellung eines Kabelverzweigers dnrch die Obcrpostdirektio» Dresden au der Riesaer Straße. 5. Aufstellung von weiteren Straßenlaternen in der Strehlaer Straße. 6. Vergebung der Sprengwagenfuhren. 7. Beschlußfassung wegen Beschaffung eines neue»» GemetndestegelS. Nichtöffentliche Sitzung. Gröba, am 17. April 1914. Der Gemeittdevorflaud. Schule Gröba. Die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder erfolgt Montag, de» 29. April, nach«. 2 Uhr i»» der Turnhalle. Auch können noch Knaben und Mädchen ans de»» benachbarten Dörfern in Klaffe VIII bis VI der höheren Volksschule ausgenommen werden. Zu »eiteren ArrSkllnften ist der Unterzeichnete gern bereit. Gröba, den 3. April 1914. Der Schuldirektor. Börner. Die Schulaufnahme in Weida findet Montag, den 20. April, nachm. I Uhr statt, und zivar für die Kinder aus dem alten OrtSteile in der alten Schule, Zimmer 1, aus dem neuen OrtSteile in der neuen Schule, Zimmer 1. Weida, an» 16. April 1914. Der Ortsschuliuspettor. Freibank Mesa. Morgen Sonnabend, den 18. April ds. I»., von vormittag» 8 Uhr an, gelangt das Fleisch eines Rindes -um Preise von 40 Pfg. pro r/z zum Verkauf. Riesa, am 17. April 1914. Die Direktion des ftii-t. Schlachthofes. — Freibank Glaubttz. Morgen Sonnabend nachmittag 4 Uhr, sowie Sonntaq früh 6—8 Uhr kommt Rindfleisch, roh, Pfund 50 Pfg., -um Berkans. Der Äemeiudtvorstand. Oertliches u«d Sächsisches. Riesa, den 17. April 1914. — * Bei den mehrfachen Einbrüchen, die in den letzten Wochen, hier und tn der Umgebung verübt wurden, hat es sich wieder gezeigt, daß die Betroffenen sehr oft zu spät die Polizei oder Gendarmerie benachrichtige»» und dadurch die Ermittlung der Diebe erschweren oder unmöglich machen. Es ist zu empfehlen, daß nach stattgefundenen Einbrüchen am Tatort möglichst alles un berührt gelassen und vor allem in erster Linie sofort die Polizei benachrichtigt wird. Werden diese Erfordernisse anßer acht gelassen, dann wird der Polizei die Arbeit sehr erschwert und auch die Heranziehung eines Polizei hundes bleibt erfolglos. —* Im März ist hier eine unbekannte Frau ausgetreten und hat weiße Häkelspitzen feilgeboten. Herr schaften hat sie über ihre angebliche Notlage geklagt und nachdem sie Mitleid erweckt, hat sie ihre Spitzen zum Kauf angeboten, die sie sich sehr teuer bezahlen ließ. In einem Falle hat sie sich auch verschiedene Sachen erschwindelt und hierdurch eine Familie um etwa 15'M. geschädigt. Tie Unbekannte ist 1,60 Meter groß, 30 Jähre alt, hat dunkles Haar, dunkle tiefliegende Augen und blasse Gesichtsfarbe. Bekleidet war sie mit einem Krepp- hnt und graubraunem Jackett. Sie hat zwei Knaben bei sich gehabt, von denen derX eine ungefähr 4, der andere 5 Jahre alt ist und die mit blauen Mänteln und blauen Mützen mit Bändern bekleidet waren. Etwaige Wahr nehmungen über den Aufenthalt der Fra»» wolle man zur Kenntnis der Polizei oder Gendarmerie bringen. —* Sm unteren Slbkat entgleisten heute früh »ährend de» Rangierdienste» eine Maschine mit dem Tender und ein dahinter befindlicher beladener Pack- wagen, wodurch in der Bedienung der Ladeplätze am oberen Elbkai eine Verzögerung entstand. Nach mehr stündigen Bemühungen konnten die Maschine sowohl wie der Wagen wieder in die Gleise gebracht werden. Material schaden ist nicht entstanden. — In Ergänzung der Borschriften in 88 4 Absatz 2 und 11 der Verordnung über die Fahrten mit Flug- zeugen und Luftschiffen vom 31. März 1911 wird vom Ministerium de» Innern noch folgende» angeordnet: Flüge überverboteneZonen oder Ausstiege innerhalb solcher sind zu verbieten, falls nicht eine schriftliche Erlaubni» der zuständigen militärischen Behörde (Gouvernement, Kommandantur usw.) erteilt ist. Die verbotenen Zonen flnd durch die Militär- (Marine-) Verwaltung festgesetzt. Die Karte, aus der die verbotenen Zone»» ersichtlich sind, ist vom Deutschen Luftfahrerverband in Berlin, Nollen- dorfer Platz 3, veröffentlicht worden und kann von ihm bezogen werden. Die Mitnahme von photographischen Apparaten ist nicht zu gestatten. Die OrtSpoltzei- behörden de» Aufstiegorte» (AmtShauptmannschaften und Stadträte in den Städten mit der revidierten Städteord nung) können jedoch zuverlässigen Personen die Mitnahme solcher Apparate, abgesehen von fernphotographischen Appa raten, im Etnzelfalle ausnahmsweise gestatten. —88 Der Inhaber de» Warenhauses «Germania'' in Plauen t. V., der Kaufmann Gelehrter, war wegen lieber- tretung der 88 7, 9 und 10 de» Wettbewerb»gesetze» vom 7. Juni 1909 und der Verordnung der KretShauptmann- schäft Zwickau vom 15. Februar 1913 unter Anklage ge- stellt, weil er in Plauener Zeitungen im August vorttzen Jahre» einen «schleunigen Ausverkauf" von 2700 Paar Schuhen ohne nähere Angabe der Gründe ange- . kündigt, dem Stadtrat zu Planer» aber weder ein Ver zeichnis der auSzuoerkaufenden Waren vorgelegt, noch den Begin»» des Ausverkauf» angezeigt hatte. In den In serate»». war noch angekündigt worden, daß die Waren 50 Prozent unter dem regulären Wert verkauft würden. — Da» Schöffengericht sprach den Angeklagten frei, weil es in dein Ausverkauf keinen Ausverkauf im Sinne des Wettbewerbsgesetzes, sondern nur einen Reklameverkpuf er blickte. Ander» dagegen da» Landgericht. Diese Instanz kam auf eine Verurteilung de» Angeklagten zu, denn der letztere habe einen bedeutenden Teil seine» Lager», nämlich 2700 Paar Schuhe, und noch da-»» zu einem Preise von 50 Prozent unter dem regulären Werte zum Verkaufe ge stellt. Er habe durch teilweisen fetten Druck der Inserate da» Publikum auf den beschleunigten Verkauf Hinweisen wollen und au» diesem allem gehe zur Geniige hervor, daß er einen regelrechten Ausverkauf veranstaltet habe. — Die vorn Angeklagte»» gegen da» landgerlchtliche Urteil einge legte Revision rügte Verletzung de» 8 7 de» Wettbewerbs gesetze» vom 7. Jnni 1909. Der Begriff «Ausverkauf" sei von der Borinstanz falsch «»«»gelegt worben. Der von dem Angeklagten angekündigte Verkauf von 2700 Paar Schuhen bedeute nicht» weiter al» ein beschleunigter ver- kauf ähnlich dem der «Weißen Woche", der «95 Pfennig- Woche" usw. Ei»» verzeichnt» der zu verkaufenden Ware»» brauche überhaupt nicht vorgelegt zu werden, denn ein Verkauf von Schuhwaren sei nach der Verordnung der Kreishauptmannschaft Zwickan überhaupt nnd bedingungs los zug,lassen. Insoweit fei die Verurteilung de» Ange- klagten zu unrecht erfolgt. — Da« Oberlande»g«tcht Dresden wie» die Einwände hinsichtlich de» falsch auSgr- legten Begriffe» ««»»verkauf»" zurück und stellte sich in der Hauptsache auf den Standpunkt de» Landgericht». Der Kasino-Theater (Wim KH. Die W n M MM (ß Akte) mir smh Heck. »BL