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Riesaer G Tageblatt ««-, Arrrrigr» lMtblattma AMtztr). A 6s«nsp«chpra, rar » « t « k» ßlr Lle König!. AmtshauptmMnschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 38. Montag, 16. Februar 1914, avends. 67. Aahrg. ?°S°blatt «schei«t jed«« Xag abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Viertel,Shrlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere Träger frei ins Hau» IMark SS Psg-, bet Abholimg am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Pfg., durch den Briefträger frei ins Haus 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Auzrigeu-Auuahme fiir die A-mmer des Ausgabetage» bi» vormittag S Nhr ohne Gewähr. Preis für die klringefpaltene 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalpreis 12 Pfg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestratze 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Bekanntmachung! Mit dem 15. Februar 1914 treten neue Bedingungen fiir die Abgabe elektrischer Arbeit innerhalb des BerbandS-VebietS, sowie uene Installations-Vorschriften in Kraft. Dieselben können durch den EleltrizitätSoerband Gröba zum Preise von je 25 Pfg. pro Stück bezogen werden. Ferner ist die Liste der in «nserem versorgungsgebiet zngelassenen Installations- Firmen neu ausgestellt worden und liegt bei den Gemeindeoorständen und GutSvorstehern zur Ginsicht au». Auch sind die Listen gegen Erstattung der Portokosten vom Elektrizität». verband Gröba zu beziehen. Die Listen werden V« jährlich ergänzt. Die Lieferung von rd. 240 ebm Brennholz, 13000 irg Petroleum, 500 Haarbesen, 200 Piassavabesen, ferner die Anfuhr von Steinkohlen, Brikett» und da» Räumen der Süoern-, Asche- und Müllgruben für 1914 soll öffentlich verdungen werden. Die Be dingungen sind im Geschäftszimmer der Garnisonoerwallung — Pionierkaserne, Stab»- gebäude, Zimmer 61 — einzusehen und Angebote, verschlossen, bi» 2. März 1914, oorm. 10 Uhr einzusenden. Bewerber, welche die Bedingungen nicht eingesehen haben, bleiben unberücksichtigt. Zuschlagsfrist 2 Wochen. Königliche Garnisouverwaltnng Riesa. vertliches niiS Sächsisches. Riesa, den 16. Februar 1914. —* Tagesordnung zur Sitzung de» Stadtver- ordnetenkollegium» am Dienstag, den 17. Februar 1914, nachmittags 6 Uhr. 1. RatSbeschluß, betreffend die Ein richtung des Kochunterricht» an den Mädchenschulen. — 2. Ratsbeschluß, betreffend die Errichtung eines Sparkassen- gebäudeS (RathauSerweiterung). — 3. RatSbeschluß, betreffend die Vornahme von Reparaturarbeiten in der Wohnung des Oberwachtmeister» und Bewilligung der Kosten an 550 Mt- Nichtöffentliche Sitzung. —* Die vorgestrige Generalversammlung der Säch sischen Dachsteinwerke, Forberge, welche von 29 Aktionären mit 600 Stimmen besucht war, genehmigte nach längerer, eingehender Debatte den Rechenschaftsbericht für da» Jahr 1913, erteilte Vorstand und AufstchtSrat Entlastung und erhob die Anträge der' Verwaltung auf Herabsetzung deS GrundkapitaleS von 750 000 Mark auf 150000 Mark» sowie die Ausgabe von 150 000 Mark Vorzugsaktien einstimmig zum Beschluß. Die freiwerden den 600 000 Mark sollen zur Beseitigung der vorhandenen Unterbilanz, zu Abschreibungen in größerem Umfange und zur Bildung von Rücklagen Verwendung finden. Die Sanierung darf als eine durchgreifende bezeichnet werden, sodaß nun eine Gesundung des Unternehmens zu erhoffen steht. Die auszugebenden Vorzugsaktien erhalten 6 Prozent DorzugSdividende, den Anspruch auf Nachzahlung und bei einer Auflösung der Gesellschaft Dorbesriedigung vor den Stammaktien. —88 Da» erste Gerichtsurteil über den „Ge nera lp ard o n" hat, wie wir vor kurzem berichteten, da» Landgericht Dresden gefällt, indem eS entschied, daß der „Generalpardon" auch auf solche „Steuersünder" auS- zudehnen ist, gegen die bereits das Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung aus früheren Jahren eingeleitet wor den ist, obgleich sie auf Grund einer nach dem Inkraft treten deS Wehrbeitragsgesetze» abgegebenen Steuererklärung richtig deklariert haben. Das Landgericht Dresden ging in seiner Urteilsbegründung von dem Fundamentalgrund- satze des Strafrechte» auS, wonach bei Verschiedenheit der Gesetze von der Zeit der begangenen Handlung bis zu deren Aburteilung da» mildeste Gesetz anzuwenden ist. — Zu dieser prinzipiellen Stellungnahme de» Dresdner Land gericht» hat nun, wa» in der deutschen Rechtspflege wohl einzig dastehrn wird, soeben da» sächsische Justizministerium da» Wort genommen und da» Dresdner Urteil für unhalt bar bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft hat natürlich auch Revision eingelegt. Da« Justizministerium begründet seine Anschauung folgendermaßen: Da» Landgericht Dresden habe sich in seinem Urteil über den Amnestieparagraphen (8 68) de» WehrbettragSgesetze» in Widerspruch mit dem im Urteil übrigen» nicht angezogrnen 8 15 Absatz 2 der AuSführungtbestimmungen de» BundeirateS zum Wehr- beitrag-gesetze gestellt. Diese Vorschrift besage, daß die Zusicherung der Freiheit von Straf« und Nachsteuer sich nicht auf solche bisher verheimlichte Vermögen»- und Ein- kommenSbrträge beziehe, hinsichtlich deren bereit» auf Grund der Lande»gesetze ein Straf- oder Nachzahlungsverfahren eingelettet worden sei. Wenn in der Press« darauf hin gewiesen worben sei, daß da» Urteil rechtskräftig geworden und daß die Steuerverwaltung di« Begründung de» Ur- teil» offenbar al» zutreffend angesehen habe, so sei diese Annahme unrichtig. Die Steueroerwaltung habe nicht nur die ihr entgangenen Steuern nachträglich eingrhoben, weil sie den ß 68 de» WehrbettragSgesetze» im Hinblick auf 8 15 Absatz 2 der AuSführungSbesttmmungen de» Vunde»- rate» im gegebenen Falle für unanwendbar hielt, sondern sie hab« auch alsbald nach der Zustellung de» landgericht- Itchnr Urteil» da» Rechtsmittel der Revision eingelegt.. Die Frage der Auslegung deS Amnestieparagraphen des WehrbeitragSgesetzeS werde auf diese Weise demnächst vor da» Reichsgericht kommen, und cS werde damit der von vereinzelten Schriftstellern aufgeworfene Zweifel, ob der 8 15 Absatz 6 der NuSführnngSbestimmungen de» Bundes- rat» etwa den Rahmen einer Ausführungsbestimmung überschreite, den höchsten deutschen Gerichtshof vorgetrogen werden. Bi» zur Entscheidung de» Reichsgericht» hätten die Steuerbehörden sich an die Vorschrift in 8 15 Absatz 2 der AuSführungSbestimmnngen des Bundesrats, deren RechtSgültigkeit von der Mehrheit der sich mit der Aus legung de» WehrbeitragSgesetzeS befassenden Schriftstellern anerkannt werde, zu halten. —y Die zweite Strafkammer des Dresdner Kgl. Landgerichts verhandelte gegen den in Gröba wohnenden Maschinenschlosser und Fahrradhändler Gustav Adolf Fitzner wegen gefährlicher Kör perverletzung und Freiheitsberaubung. Der jetzt in Großenhain wohnende Bierfahrer Erdmann war Besitzer des Gasthofes in Grddel. Dieser kam in Zwangsverwaltung und es war von dem dortigen Gemeindevvrstand der Angeklagte Fitzner, der vorher den Gasthof besaß, als ZwangSoerwalter eingesetzt worden. Erdmann hat aus dem Keller daselbst Wein genommen und ist deshalb auch bestraft worden. Als Fitzner während dec Nacht zum 20. Oktober vorigen Jahres Erdmann in dem Keller traf, soll er Ihn durch Schläge mit einer Flasche körperlich verletzt und längere Zeit eingesperrt haben. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme wurde Fitzner wegen Körperverletzung zu 15 Mark Geldstrafe oder 3 Tagen Gefängnis verurteilt, im übrigen aber freigesprochen. —8 Im Königreiche Sachsen macht sich neuerdings an Stelle des früher beobachteten Rückganges der forstlich genutzten Boden fläche eine erhöhte Neigung zum Waldbau immer deut licher bemerkbar. ES ist diese Erscheinung, dis man nur mit Freuden begrüßen kann, weil sie eine finanzielle Erstarkung des Volkes er kennen läßt, eine Folge günstiger Verkehrsverhältnisse im ganzen Lande und der Entwickelung der sächsischen Industrie. Das frühere Fehlen von Eisenbahnen ins Gebirge zwang dazu, die Bevölkerung von der cngbcgrenzten Scholle zu ernähren und so wurde manche Waldfläche zum Felde verwandelt, das natürlich nicht allzu reiche, sondern recht dürftige Frucht brachte. Dazu kam, daß man noch mehr Hände für den Feldbau zur Verfügung hatte, wie gegenwärtig. Mit der Zuführung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Gegenden mit blühender Landwirtschaft durch die Bahn wurde der Feldbau in der größeren Hälfte Sachsens immer unrentabler, während an gesichts des fortwährenden Steigens der Holzpreise die Waldrente sich verbesserte, wenn auch nicht übersehen werden darf, daß auch unserem heimischen Holzmarkte die Konkurrenz des Auslandes, namentlich Oesterreichs, eine große Rolle spielt. Wie groß der Holzbedarf in unserem Vaterlande ist, zeigt z. B. die Tatsache, daß von den 1248 im Deutschen Reiche vorhandenen Betrieben der Pa pierindustrie 408 oder 33 Prozent im Königreich Sachsen liegen. Die Umwandlung weniger ertragreicher Felder, namentlich in den über 260 Meter Mcereshohe liegenden Gegenden mit rauhem Klima, in Wälder würde noch viel rascher und umfangreicher vollzogen werden, wenn die Bodenbesitzer in der Lage wären, den beim Beginn des Waldbaues allerdings unvermeidlichen Verzicht auf eine Boden rente auLzuhalten. Nach den letzten Aufnahmen beträgt die Ge samtwaldfläche Sachsens 384540 Hektar oder mehr als ein Viertel des ganzen Landes. Die 173860 Hektar großen Staatsforsten um fassen 45,2 Prozent der Gesamtwaldfläche Sachsens. Von den übrigen Forsten, um die sich der sächsische Staat als Gesetzgeber bisher nur wenig gekümmert hat, entfallen 176843 Hektar oder 46 Prozent auf Privatforstcn, 23100 Hektar oder 6 Prozent auf Gemeindeforsten, 10092 Hektar oder 2,6 Prözent auf Stiftungs forsten und 645 Hektar oder 0,6 Prozent auf Genossenschaftsforsten. Die gegenwärtige Lage der gesamten sächsischen Waldwirtschaft hat einem der besten Kenner derselben, Herrn Geh. Forstrat Klette, den Vorsitzenden der Oekonomischen Gesellschaft im Kgr. Sachsen, ver anlaßt, in den Jahrbüchern für Volks- und Landwirtschaft die Forderung aufzustellen, daß die sächsische Regierung sich mehr als bisher nnt der Fürsorge um den nichtfiskalischen Wald befassen und einen regelrechten Forstdienst fiir ihn organisieren möge. Wie wir hören, beabsichtigt man in maßgebenden Kreisen, dieser an sich schwierigen Frage, die sich natürlich nicht von heute auf morgen regeln laßt, ernstlich näher zu treten. —* Wie uns mitgeteilt wird, werden freiwillige Gaben aller Art, z. B. von Lebensmitteln, Kleidern, Decken, Betten, Haus geräten, Brennmaterial, Kartoffeln, Heu, Stroh, Rüben, Saatgut, Düngemitteln usw., die zur Linderung der Not der durch die Urberschwemmungen im Küstengebiet dir Ostsee betroffenen Bevölkerung an Behörden, gemeinnützige öffentliche Komitees und Sammelstellen zur unentgeltlichen Verteilung an die Ucbcr- schwemmten abgegeben werden oder von solchen Behörden usw. zu gleichem Zwecke aus freiwillig gespendeten Geldern angeschafft und bezogen werden, widerruflich bis auf weiteres auf den sächsischen Eisenbahnstrecken frachtfrei befördct. Die Sendungen sind im Frachtbriefe mildem Vermerk zu versehen: „Freiwillige Gaben für die Ucberschwemmten im Küstengebiet der Ostsee. Nähere Auskunft erteilen die Güterabfertigungen. Dieselbe Vergünstigung besteht auch auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen. —* Man bittet uns, mitzuteilen, daß der in dein Bericht über die Landgerichtsverhandlung in voriger Nummer unseres Blattes genannte Chauffeur Paul Müller nicht identisch ist mit dem Chauffeur gleichen Namens der Firma Eckert L Donner hier. —Der Verein Sächsischer Schuldirekto ren hielt am Sonnabend im Säale des Handwcrkcr- vereinshauses in Chemnitz eine außerordentliche.Haupt versammlung ab, in der über die vom Verein ausge arbeiteten Grundzüge eines Lehrplanes für die Volks schulen des Königreichs Sachsen beraten wurde. —* Die Zeit des Bockbiers ist wieder da. Der ehrsame Brauer zu Einbeck in Hannover hätte sich vor fünf Jahrhunderten gewiß nie träumen lassen, daß sein Bräu zu solcher Ausbreitung und so großem Ruhm ge langen werde. Denn daß „Bock" von der Stadt Ein beck seinen Namen hat, daran zweifelt jetzt kein Sprach kundiger mehr. Freilich, die Volkssage kümmert sich um ernste Sprachstudien nicht, sie glaubt noch immer'an ven „Bock", der den allzu eifrigen Bockverehrer stößt. Sie weiß zu erzählen von einem München besuchenden Eng länder, dem das Münchener Bier zu leicht war. Darob ergrimmte der Münchener Braumeister, und er braute ein Bier, würzig und stark. Als dieses der Engländer trank, stieg es ihm in den Kops und raubte ihm die Herrschaft über seine Füße, sodaß er der Länge nach aus dem Boden lag. Der Braumeister brach ob des Besiegten in ein lautes Gelächter aus, der Engländer aber raffte sich auf, wies aus den Ziegenbock des Brau meisters, der frei herumlief, und schrie: „Das Bier war nicht schuld, der Bock da hat mich gestoßen!" Und seitdenl nannte man jedes besonders stark eingebraute Bier Bockbier. Aehnlich lautet eine andere Volkssage. Hier ist es ein braunschweigischer Ritter, der über das leichte Münchener Bier spottete und mit dem Brau meister die Wette einging, er werde nach dem Genuß des stärksten Münchener Bräus noch imstande sein, auf einem Bein stehend, Zwirn in eine Nadel einzufädeln. Der Braumeister braute ein so starkes Gebräu, und es mundete dem Braunschweiger so gut, daß er mit dem Einfädeln nicht fertig werden konnte, sondern zu Boden fiel. Als er sich aber aufrafste und von dem biederen Braumeister weidlich ausgelacht wurde, rief er, indem er auf des Braumeisters Ziegenbock zeigte: „Der Bock hat mich gestoßen!" So amüsant nun auch diese Sagen sind, so stammt doch der Name Bockbier von dem schon im Mittelalter berühmten und allseitig ge schätzten Einbecker Bier her; der Name Einbecker Bier wurde im Laufe der Zeit in „Einbockbier" verstümmelt - und schließlich in „Bockbier" gekürzt. Naundörfchen bei Großenhain. Die unter dest^ im hiesigen Vorwerk untergebrachtcn Remonten ausgc- brochene Brustseuche ist erloschen. Dresden. Tas Landgericht verurteilte den bei einer Firma in Radeberg ««gestellten Handlungsgehilfen Anton Cech, der sich bei einem Dresdner Bankhause 8500 Mark erschwindelte und damit nach Paris flüchten wollte, zu 1 Jahr 8 Monaten Gefängnis. — Großes Aufsehen erregte Anfang Februar die bereits gemeldete Verhaftung des bekannten Grundstücksspekulanten Fried rich Lorenz nnd seiner Helfershelfer. Die übrigen Ver hafteten waren seine Verwandten, und zwar der in den 50 er Jahren stehende Karl Hermann Wunderlich in Hohcnstcin-Crnstthal, ein gewisser Götze in Berlin-Char lottenburg und ferner der Buchhalter Ferdinand Lau. Weiter ist zu berichten, daß am Sonnabend im Dresd ner Untersuchungsgefängnis der oben erwähnte Wun derlich, angeblich infolge oer Aufregung, einem Herz-