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Riesaer DTllgMM ««- Anzeiger (MebiM ««- AriMger). Tckgramm-Adnfl« ß!ß Femstnechst«, ras »Ian «t,s» vir. SC für die Königi. AmtshaupLmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 28S. Donnerstag, 12. Dezemver 1»12, abenvs. 65. Jahrg. LaS Rielarr Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Conn- nnd Festtage. Ltterteljührlichrr Bezugspreis bei Abholung in der Expedition In Riesa I Mark 50 Psg., durch unsere TrSgrr Irei tnS HauS I Marl 65 Psg., lei Abholung am Schalter der kaiserl. Posianstalten I Mark 65 Psg., durch den Brlestrli'grr srei ins HauS 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnemrntS werden angenommen. Änzrigrn-Annahme siir die Äuninier tcS Ausgabetages bis vormittag V Uhr ohne S'elrbbr. Preis siir die klcingespaltene 43 mm breite Korpuszeile 18 Psg. tLokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. RolattonSdnick nnd Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Cesa KstSsielle: oeihesiras, e 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hiihnel in Riesa. Freitag, -en 13. nnd Sonnabend, -en 14. Dezember 1S12 finden bei un« wegen Rkinignvg -er Geschäftsräume nur unaufschiebbare Sachen ihre Erledigung. Im Königlichen Standesamts werden an beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten und Eterbefälle vormittags von 8 bis 9 Uhr angenommen. Der Rat -er Stadt Riesa, am 10. Dezember 1912. Fnd. Gemeinde-Verbands-Sparkasse Gröditz verzinst die Einlagen vom 1. Jan. zsi3 an mit 312 Os, vom Tage der Einzahlung. Geschäftszeit: Montags, Mittwochs und Freitag» von 11—2 Uhr. Scheibe, Vorsitzender. Oertlichcs «ud Sächsisches. Riesa, 12. Dezember 1912. —* Se. Majestät der Kaiser, König von Preußen, Haben aus Anlaß der diesjährigen Kaisermanöoer geruht, Herrn Bürgermeister Dr. jur. Alfred Scheider den Roten Adlerorden 4. Klasse zu verleihen. Die Allerhöchste Aus zeichnung wurde Herrn Bürgermeister heute durch den Herrn Königlichen Kreishauptmann übermittelt. Aus gleichem Anlaß ist dem Polizeioberwachtmeister Herrn Max Fuchs das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen und heute durch Herrn Bürgermeister Dr. Scheider auSgehändigt worden. —* Unter dem 1. Januar 1913 werden versetzt: Herr Ger.-Assessor Dr. Kranichfeld hier als HilsSrichter zum Amtsgerichte Leipzig und der Ger.-Assessor der Staats anwaltschaft Dresden, Herr Dr. Nietzold, bisher im Kaiser lichen Patentamte beschäftigt, zum hiesigen Amtsgerichte. —* Die gestrige erste Ausführung deSWeihnachtS- Märchenspiels „Prinzessin Edeltraut" war mäßig besucht. Gleich vorweg sei gesagt, daß die Er wartungen der Besucher voll und ganz erfüllt wurden. Die herrlichen, tadellosen Kostüme, die reizenden Ballett- Einlagen und dazu die prächtige Bühne des „Stern" stempelten die Ausführung zu einem wirkungsvollen Ausstattungsstück. Hoffentlich finden die Wiederholungen deS Weihnachtsmärchens recht viel Unterstützung. —* Bei der Polizei ist dieser Tage ein Fahrrad al» gefunden abgegeben worden. Der Eigentümer kann e» auf der Polizeiwache wieder in Empfang nehmen. — Der einem Lehrling abhanden gekommene Handwagen mit Werkzeugen ist am Eisenwerk wiedergefunden worden. —* Der Reingewinn des Konzertes, das der hiesige Männcrgesangverein „Orpheus" am 4. Dezember zugunsten des Vereins für das Deutschtum im Ausland veranstaltete, beträgt M. 212.20. Dem Verein sei auch an dieser Stelle für seine Opferwilligkeit herzlich gedankt. Der Vorstand der Ortsgruppe Riesa vom B. D. A. beabsichtigt, die genannte Summe dem vom Hauptoerein angelegten Stipendienfond zu überweisen, dessen Zinsen dazu dienen, Söhnen von Auslanddeutschen das Studium in der alten Heimat zu ermöglichen und sie damit fest an unser Volks tum zu binden. —* Am 9. dieses Monats hielten die Meister- PrüfüngSkommissionen für das Sattler« und Tapezierer-Handwerk, für daS Schmiedehandwerk und für das Wagner- und Stellmacher-Handwerk zu Riesa im Rat- hauSsaale unter Vorsitz de» Herrn Bürgermeister Dr. Scheider Meister-Prüfungen ab. Der Prüfung unterzogen sich die Herren: Franz Emil Böuisch, Sattler in Zabeltitz, Oswald Bruno Lange, Schmied in Zabeltitz, Paul Bruno Schatz, Schmied in Blattersleben und Alwin Otto Hennig, Stell macher in Riesa. Die Vorgenannten haben die Prüfung bestanden und sind nunmehr befugt, den Meistertitel zu führen. Sie haben damit auch die Berechtigung zur An leitung von Lehrlingen in ihrem Handwerk erlangt. — Im „König!. Sächs. MtlitärverordnungSblatt" gibt da» KriegLministerium nunmehr offiziell bekannt, daß mit Genehmigung Sr. Majestät de» König» da» 2. Feld- artillerte-Regiment Nr. 28 zum 1. Juli 1913 von Pirna nach Bautzen verlegt wird. — Sine königliche Jagd wurde vorgestern auf Wildenhatner Revier abgrhalten. Se. Majestät der König kam mit dem Jagdgefolge vormittag» 8 Uhr auf der Halte- stelle Weißig an, von wo au» man sich nach dem Jagd- realer begab. Da» Jagdfrühstück wurde im Oberen Gast- Hofe zu Wildenhain eingenommen. Um 5 Uhr nachmittag» kehrte der König mit seinen Jagdgästen im Sonderzuge vom Berliner Bahnhöfe in Großenhain au« nach Dresden zurück. Die Jagdstreck« betrug über 700 Hasen. — In den führenden Kreisen de» sächsischen Hand werk» und Gewerbe» ist eine Bewegung in der Entwicklung begriffen, die sich die Errichtung einer staatlichen Gewerbehochschule in Sachsen zum Ziel« gesetzt hat. Die neu« Lehranstalt, di« au» den Technisch«, Staat«. lehranstalten zu Chemnitz heroorgehen soll, soll der bereit« bestehenden Handelshochschule entsprechen. Die Idee einer sächsischen Gewerbehochschule ist au« der Erwägung hervor- gegangen, daß das Handwerk und Gewerbe, dem die in starker Entwicklung befindlichen Gewerbeschulen bildend und helfend zur Seite stehen, den gleichen Bedarf nach vor züglich ausgebildete», mit der Praxis vertrauten Lehrkräften hat, wie sie dem Handel seit vielen Jahren in den auf der Handelshochschule zu Leipzig ausgebildeten Handel«- lehrern zur Seite stehen. — Als geschlossene Zeit in Beziehung auf Tanzbelustigungen an öffentlichen Orten und auf die Veranstaltung von Prioatbällen, auch wenn diese in Privat häusern oder in Lokalen geschloffener Gesellschaften abge halten werden, gelten im Königreich Sachsen nach der Verordnung der sächsischen Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts und de» Innern über die Beobach tung der geschloffenen Zeiten in polizeilicher Hinsicht vom 14. Februar 1911 die Tage vom 22. Dkzembtr bis zu und mit dem ersten WeihnachtSfeiertage. An diesen Tagen dürfen Ausnahmen von dem Verbote der Abhaltung von Tanzveranstaltungen keinesfalls gestattet werden. Die Tanzbelustigungcn können erst am zweiten Weihnachts feiertage wieder beginnen. Am ersten WeihnachtSfeiertag ist ferner die Abhaltung von öffentlichen Versammlungen aller Art, ingleichen der Versammlungen der Gemeinde vertreter, der Innungen und anderer Genossenschaften nach den Bestimmungen in ß 8 deS Gesetzes vom 10. September 1870 über die Sonn-, Fest- und BußtagSfeier gänzlich verboten. Hierunter fallen im Sinne deS ReichSoereinS- gesetzeS und nach den hierzu erlassenen Verfügungen bi» auf weitere» solche Veranstaltungen, bei denen politische, gemeinnützige oder ähnliche Angelegenheiten zur Sprache gebracht werden. ES können daher am ersten Weihnacht», feiertags zugelaffen werden Borträge und Reden rein wissen schaftlichen Inhalts, sowie Rezitationen und Deklamationen ernsten Inhaltes. Maskenbälle und Kostümfeste dürfen nur in der Zeit vom 7. Januar bi» mit FastnachtSdienStag — da» ist im Jahre 1913 nur bis mit 4. Februar! —, jedsch nicht an Sonnabenden und Sonntagen, abgehalten werden. Doch kann geschlossenen Gesellschaften von der Kreishauptmannschaft die Abhaltung von Maskenbällen an Sonntagen diSpensationSweise gestattet werden. Endlich sei daran erinnert, daß in der Zeit vor Ostern Tanzver- gnügen aller Art nur bi» zum Donnerstage nach dem Sonntage Judica stattfinden dürfen. —88 Eine für das Nahrungsmittelgewerbe interessante Entscheidung traf jetzt der Strafsenat des Sächsischen Ober- landeSgerichtS in folgendem Strasfalle. Der Kaufmann Jakob» in Leipzig stellt „Zuckerhonig" in großen Mengen her und verkauft denselben an die Detaillisten als „Tafel- zuckerhonig" mit dem Zusatze „Tafelzuckerhonig er setzt echten Bienenhonig". Die Produktionsmenge betrug z. B. im Jahre 1910 62 000 kA. Der Jakob»sche Tafelzuckerhonig wird nach der Analyse der Nahrungs mittel-Chemiker au» Ameisensäure, Kristallzucker und echtem Bienenhonig hergestellt. Da aber der letztere nur in gan- geringen Mengen — 0,26 Prozent — in dem Tafelzucker- Honig vertreten war, erblickte die Behörde in den, Zusatz „Tafelzuckerhonlg ersetzt echten Bienenhonig" eine Täuschung de» Publikum» und in dem Produkt selbst ein verfälschte» Nahrungsmittel im Sinne von 8 10 Absatz 1 und 2 deS Nahrungsmittelgesetze« vom 14. Mai 1879. Der Hersteller diese» Tafelzuckerhonlg» wurde sowohl vom Schöffen- al» auch vom Landgericht Leipzig wegen NahrungSmtttelver- fälschung verurteilt. Er machte zwar geltend, daß eine Täuschung dr» Publikum« erst dann eintrete, wenn der Zuckerhonig überhaupt keinen Hontgzusatz enthalte. E» komme nicht auf die Menge de« Honigzusatze«, sondern lediglich darauf an, ob der Tafelzuckerhonlg überhaupt Honig enthalte, im Gegensatz zum Kunsthonig, der über- Haupt keinen echten Bienenhonig enthalten brauche. Da« Landgericht ließ diesen Einwand nicht gelten, denn nach dem Gutachten d« Nahrung«mtttelfachoerstä»digru muß beim Zuckerhonig der echte Bienenhonig der wesentlichste Bestandteil de« Fabrikate» sein. Der Luckerzusatz dürfe höchsten» 50"/» betragen. Demnach sei der von dem An- geklagten fabrizierte Tafelzuckerhonig al« ein minderwertige» Produkt anzufehen. In der beim Oberlande»gericht ein gelegten Revision rügte der Angeklagte unrichtige Anwen dung de« 8 10, 1 und 2 deS NahrungSmittelgesetze» und Verkennung des Begriffs „Zuckerhonig". Da« Oberlande«- gericht erkannte jedoch auf Verwerfung der Revision und führte hierzu folgende» aus: Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verfälschung vorliege, sei davon aurzugehen, daß echter Bienenhonig der wesentlichste Bestandteil de» Zucker- Honig« sein müsse. Wenn auch der JakobLsche Tafelzucker honig Honig enthalte, so sei dieser Zusatz von nur so geringfügung, daß nicht einmal da» Honig-Aroma da durch hergestellt werde. Mit Recht sei daher auf eine Nahrung«mittelverfälschung im Sinne de» 8 10 Absatz 1 und 2 des NahrungSmittelgesetze« zuzukommey gewesen. —* Lange vor dem heiligen Wbend wird in vielen Familien geklebt, geflochten und gebunden- damit der Schmuck des Christb aum es ein besonders schöner sei. Eine Vorliebe hat man in manchen Gegenden für kunstvoll aus Papier geschnittene, lange Ketten- die sich über die einzelnen Zweige ziehen und das einförmige Grün der Nadeln unterbrechen. Vergoldete Nüsse dürfen nicht fehlen. Das Rollen der Früchte in Goldstaub macht namentlich den Kindern viel Vergnügen. Aber auch aus halben Nußschalen lassen sich hübsche und aparte Dinge Herstellen. Man brennt z. B. mittels einer glühend gemachten diadel einige Löcher hinein, zieht Lamettafäden hindurch und legt in den so entstehenden kleinen Kahn etwas Zuckerwerk. Viel Heiterkeit erregen die zuerst geöffneten und danu wieder sorgsam zusam- mengeklebten Nüsse, in denen statt des süßen Kernes eine witzige lleberraschung mit einem passenden Berschen oder auch ein Stößchen goldener Zehn- oder Zwanzig markstücke liegt. Eine geschickte Hand weiß auch aus leeren Streichholzschachteln niedliche Körbchen zu ver fertigen, in dem sie buntes Papier um die Schachtel klebt, einen Henkel aus Seidenfäden daran anbringt und in das Ganze Süßigkeiten steckt. Großer Beliebtheit erfreut sich ferner das durchsichtige Gelatinepäpier, das zu Tüten, Sternen, Rollen nsw. geformt, farben prächtige Effekte hervorrust. Wer Erfindungsgabe be sitzt, der kann mit geringen Kosten seinen Weihnachts baum auf eigenartige und geschmackvolle Weise be hängen- Selbst leere Eierschalen lassen sich dazu noch verwenden. Sie dienen, halb mit Rüböl gefüllt, als Miniatur-Ampeln, und nachdem ein Nachtlicht hinein gesetzt wird, brennt es wie in einem Glase und leuchtet durch die dünne Schale hindurch. Einen großen Platz in der Industrie des Weihnachtsschmuckes nehmen die Süßigkeiten ein. Da hängen Marzipanfiguren, Schoko ladenherzen, Zuckerringe, Körbchen ans Kuchenteig und andere allerhand verlockende Tinge neben rotbäckigen Aepfeln, zur Freude der Knaben und Mädchen. Sind nur Erwachsene im Hause, dann kleidet man die Tanne wohl gern in ein Schneegewand, streut präparierte Watte auf die Aeste und befestigt Eisnadeln aus Glas und natürliche Tannenzapfen daran, so daß cs aus- sieht, als käme der Baum direkt aus dem verschneiten Walde. Eines darf aber niemals fehlen, das ist der schönste Schmuck: die Kerzen. Je einfacher diese sind, um so poetischer wirkt ihre Schlichtheit. Gerade der Lichterglanz macht den Wcihnachtsbaum zu dem, was er ist: dem Symbol der Freude, die sich «ach oben wie eine Flamme erhebt und die von dem ewigen Lichte der Welt, Christus, ein Sinnbild sein soll. Selbst wenn uns das Leben in Länder führt, wo der Weihnachts baum unbekannt ist, wird die Erinnerung an die vielen Kerzen leuchtend in unserm Gedächtnis bleiben. —k— — Die diesjährige ordentliche Konferenz der S ä ch - fischen Gewerbekammern fand am 6. Dezember im Sitzungsaale der Gewerbekamm« zu SWanitz tzatt,