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——.—- V. Der LhrtAxrtt. 8 84. Auf dem Christmarkt ist da, geitholten von war«, »tt tzltGGch«» der Thrlstbäum«, nur Riesaer Elnwohnern Erstattet. 8 Lö. Dia Berkaufsständ, find an den wochenlageo'«» 1V Uhr. «» da» Gon»- lagen um 9 Uhr, am Weihnachtsheiligaßentz um 8 Uhr adendß -u schlimm. 8 SV. van jedem, dar auf dam Ehrtstmartt, fatihiUt, wird Gtättagald nach» d,m 1« der Anlage v »nthaittnen Tarif« erhoben. Vl Ochlutz» »ud G1r»sseßt»»»ße». § S7. verdorben», verfälschte, unreife ob« sonst der Gesundheit nachteilig« Nahrung»« und Genvhmittel werden vorbehSliltch der Einleitung des Strasoerfahreus weggenommen und »ernichtet. 8 SS. Mindergewichtig« Butter (vergl. Büchs. Gesetz« und Verordnungsblatt 1870, Gelte 97) wird entweder in zerschnittenem Zustande zurück,»gebe« oder «ingezagea. ß 39. Die in dieser Marktordnung vorgesehenen Gebühren einschließlich de» Stätte- grlde« haben die Eigenschaft von öffentlichen Gebühren t« Sinne de, 8 21 de, Gesetzt oo« SV. April 1906, betreffend die Erhebung von kosten für >mt,handluug«n der Be hörde« der inneren vrrrbaltung und von Gebühren für di« Benutzung öffentlicher Ein« rlchtungen. Ihre Beitreibung geschieht nach Maßgabe d», Gesetze, über die Zwangsvoll streckung von Geldleistungen in verwaltungssachen »om 18. Juli 1902. 8 40. Zuwiderhandlungen gegen die Marktordnung werden, soweit nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe venvtrtt ist, nach 8 149 der Reichs gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 30 M. und im llnvermögensfall« mit Haft bi, zu 8 Lagen geahndet werden. 8 41. Diese Marktordnung tritt mit dem Lage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Marktordnung oom 12. Mürz 1894 ist damit aufgehoben. Für di« Besitzer gelöster Plätze treten die veränderte« Berlvsungsbestimmungen erst mit Ablauf der Lösezett in Kraft. Riesa, den 29. «är, 1912. Der Nut tzer «tudl Rief». (I-. 8.) vr. Scheider, Bürgermeister. Tarif für das Stättegeld a« Jahrmärkte«. E« find zu zahlen: 1. Kür Buden und überdacht« Stände, letztere von über 2 m Länge für den lfd. m 0,60 M. 2. Für ander« überdachte Stände x .... 0.50 . 3. Für di« übrigen Stände .... 0 80 . 4. Für eine Schuhmacherstange .... O,1L - 5. Für Karusselle, Schaubuden und bergl. 1,— M. bis 50,— » Bruchteile bi, zu 0,5 m werden al, */, w, - über 0,5 m al, volle m gerechnet. Tarif für das Etättezeltz a» Christmarkt». Gg flnb ,u zahlen: 1. Für »ud«« und überdacht, Stände für den lfd. « 0 20 M. 2. Für ander, Stände und dergleichen .... 0,15 . Bruchteil« bis zu 0,5 « werden al, */, w, « » über 0.5 w al, volle m gerechnet. Bekanntmachung. »etrefientz vtuwrihuog der Carola-Schule. Da, au der Tarolastrotz« «»richtete neue Sckmlaebäiide — die Carola-Schule — soll Montag, den 15. April dS. IS. seiner Bestimmung übergeben werden. Die Einweihung toll gefeiert werden durch eine« Schulattu» in der Turnha^e des neuen Schulgebäudes vormittags 11 Nhr und durch ei« Festmahl im Saal« de, Hotel svplner — im Anschltttz an den AktnS etwa nachmittags 1 Nhr. Wir laden hiermit die Eltern und Angehörigen der Schülerinnen und Schüler, die am Neubau tätig gewesenen Gewerken sowie die Behörde» und alle Freunde der Schule ein, sich an diesen Veranstaltungen zu beteiligen. Riesa, am 4. April 1912. Der «at der Stadt Riesa. Es wird gebeten, die Beteiligung an dem Festmahl bis Mittwoch, den 10. April dß. As. in der auf der hiesigen RatSkanzlei aukliegenden Liste einzutragen, bezw. durch Fernsprecher dorthin mitzuteilen. Der Preis de« trockenen Gedeck« beträgt 3 M. vrgr. Sparkasse Heyda. Bom 1. Januar 1913 ab werden die Einlagen bei unserer Sparkasse mit jährlich 8/, Rnmmmeeü * verzinst. Ter Vorstand. Freibank Riesa. Nächsten Sovnabend, den 6. April d«. Js., von norm. V-O Uhr gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthos daS Fleisch dreier Rinder zum Preise von 35 Pfg. pro V, dg zum Verkauf. Riesa, den 4. April 1912. Die Direktion des städt. SchlaLtkokes. - - > " OertlicheS mU> SSchslsches. 4. «PI« ISI2. —* Gefunden wurde eine vergoldete Dien stau«, zeichnung urit der Inschrift „Für treue Tienste in der Sanitätskolonne". Im Mittelschild der Auszeichnung be findet sich das rote Kreuz znit eurer in Silber ausge- führten 15. Der Eigentümer wolle sich bei der Polizei melden. —* Fest genommen wurde der Arbeiter Ludwig Dieliczek auü Schreibersdorf, der von. der Königlichen ÄmtShauptmannschiLft Dippoldiswalde wegen Entweichens aus der dortigen Arbeitsanfall und vom Stadtrat zu Radeberg wegen restlicher Strafen steckbrieflich gesucht wird. —* Auf hiesigen: Bar,nhos wurde ein 13 jähriger Knabe aus Bcrbersdorf bei Roßwein festgcno mmen, der seinen Eltern auL Furcht vor Strafe entlaufen war. Hst seinem Besitze befanden sich gegen 20 Mrrk bareS Geld und ein Sparkassenbuch mit 200 Mark Ein lage. Lier Knabe wurde von seinem Dater hier abgeholt. —* Wie auö dem amtlichen Teile vorliegender Nr. zu ersehen ist, sinket die Lin Weihung der neuen Mädchenschule am 15. April, vormittags 11 Uhr> in der Turnhalle der neuen Schirle statt. —* lieber den Ztrku« Straßburger, der Lkl? auf dem Schützenplatz «ingetroffen ist und an den Ostsr- tagen hter Vorstellungen geben wird, lesen wir im Kötzschen, brobaer »General-Anzeiger": »Wenn der General-Anzeiger gestern von einer Sensation berichtete, die der Zirku« Straß burger bet seinem Eintreffen mit Sonderzug in Kötzschen, broda machte, so wurde damit nicht zu viel gesagt, viel mehr ward der Berichterstatter noch überrascht, als er am Abend den Zirkus auf dem Schützrnplatz« betrat. Die ge räumige Manege, die Logenplätze, die teraflensörmig ange« oümeten Zuschauerplätze, die blendende Beleuchtung durch ein Dutzend Bogenlampen, doppelte Kasseneingänge, eigene Restauration, AnstchtSpostkartenverkaufsstände, Schokolade- und Blsquitverkäufer, kurz, wenn man so mitten im Zirkus- Betriebe saß, da war e«, al« wenn einem ein Stück Groß stadt umfangen hätte. Kaum glaublich hält man es, daß ein solche« Unternehmen mit allen Nebrnanlagen, Stallungen, Garderoben, Lichtzentrale usw. in kaum 8 Tagesstunden aufgerichtet werden kann und auch schon au« allen Rich tungen der Windrose diesem Unternehmen Hunderte von Zuschauern zuströmen. Der Direktion stellt die ganz« An- lag« rin glänzende« Zeugnis aus, wie sie e« versteht, die modernen Betriebsmittel, die LageSpresse, die Lfstchirrungs- kunst und alle« andere in ztelbewußler einheitlicher Weise dem ZirkuSunternehmeu dienstbar zu machen. Wenn man nun aber ein Gesamturtetl über die Leistungen de« Zirku» vorweg geben soll, so kann es nur da« sein: durchaus glänzend und in Kötzschenbroda noch nicht dagewesen.' —' Vom hiesigen Etnwohner-Meldeamte wird un« geschrieben: Ostern, der Zeitpunkt, zu dem der größte Teil der schulentlassenen Jugend da« Eltern- pp. Hau« verläßt, um hier oder auSwärtS in die Lehre oder in den Dienst usw. zu treten, steht vor un«. Nach den bisher hier gemachten Erfahrungen wird gerade zu dieser Zett von den Ellern, Pflegeellern, Vormündern pp. vielfach übersehen, hie beim Weg. oder Umzuge ihrer Pflege- befohlenen erforderliche polizeiliche Ab- oder Anmeldung im hiesigen Einwohner-Meldeamte zu erstatten. Zweck dieser Zeilen soll e« daher sein, die Eltern, Pflegeeltern, vor- münder, Lehr- und Dienstherren daran zu erinnern, baß in jedem Falle, wo eine Person von hier nach aufwärts ver zieht oder innerhalb Riesas umzieht, ein» polizeiliche Ab- bqz. Ummeldung bet dem Einwohner-Meldeamte zu be wirken ist. Ferner wird hierbei gleichzeitig darauf hinge- ßstefen, baß jede Person, sofern sie noch minderjährig ist, vor dem Eintritte in ein Lehr- oder Arbeitsverhältnt« mit einem Arbeitsbuch« und jede Person, ohne Altersunterschied, vor dem Eintritt« in ein Dienstverhältnis mit einem Ge- sindezeugnts-(Dienst.)vuche versehen sein muß. Die Aus stellung der genannten Bücher für die hier wohnhaften Personen erfolgt im hiesigen Einwohner-Meldeamte, Rat- Haus, Zimmer Nr. 14, während der gewöhnlichen Geschäft«- stunden. Zur Ausstellung eines Arbeit«, oder Dienstbuch«« ist vorher die Einwilligung des gesetzlichen Vertreter«, als welcher in erster Linie der Vater, sofern dieser verstorben ober an der Ausübung der elterlichen Gewalt tatsächlich verhindert ist, die Mutter oder der Vormund in Frage kommt, erforderlich. Außerdem ist da« Schulentlassungs zeugnis vorzulegen. Die Erklärung de» gesetzlichen Ver- treter« kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Im Letztere« Falle muß die Unterschrift amtlich beglaubigt sein. Sind gesetzliche Vertreter tagsüber infolge ihrer Be schäftigung oder aus irgend einem anderen Grunde ver- hindert, an Meldeamirstelle zu erscheinen, so können die- selben sich abends nach ArbeitSschluß usw. auf der Polizei, wache einstnden und dort die Erklärung abgrben. Für Diejenigen, die von aulwärt« hierher kommen und hier in die Lehre oder in den Dienst treten, erfolgt die Au«, stellung des in Frag« kommenden Buches durch die Polizei behörde desjenigen Orte«, wo die betreffende Person zuletzt ihren Aufenthalt hatte. Für die Ausstellung eines Dienst- buche« ist «in« Gebühr von 50 Pf. zu entrichten; die erste Ausstellung eine» Arbeitsbuches erfolgt gebührenfrei. —' Da« 1. Wiener Operrtten-Ensemble wird am Donnerstag, den 11. und Freitag, den 12. April in Höpf- ners Hotel die Operette »Wiener Blut" Musik von Johann Strauß zur Ausführung bringen. Bekanntlich Hot diese Operette in Berlin, Wien, Leipzig, Dresden und allen anderen Großstädten einen beispiellos großen Erfolg gehabt und monatelang ausoerkauft« Häuser erzielt. Die Zeitungen schrieben einstimmig, daß »Wiener Blut" die feinste und melodienriichst« Musik enthalte, die Johann Strauß, der berühmte Walzerkönig jemals geschrieben habe. Nähere« über diese Gastspiele bringen die Annoncen in den nächsten Tagen. — Mit dem 1. April hat das hiesige städtische Eichamt aufgehSrt zu bestehen. Die bisherigen Staats, und Gemeinde-Eichämter sind mit diesem Tage ausgehoben und es sind lediglich al» staatliche Behörden errichtet worden: Haupteichämter, Unterelchämter und Neben- eichstellrn, Haupteichämter bestehen nur an den Sitzen der Kreishauptmannschaften. Hter ist »ine Nebeoeichstelle er- richtet worden. — «u« allen Teilen Sachsen« und Thüringens laufen Meldungen über Schneefall und Kälte ein. Im oberen Erzgebirge sind bei starkem Schneefall 2 Grad Kälte zu verzeichnen, au« Thüringen werden sogar 4 Grad Kält« gemeldet. In Jena entstand infolge des Schneetreibens im Elektrizitätswerk Kurzschluß, fo daß die Straßenbahn und eine Anzahl gewerblicher Betriebe empfindlich gestört würden. —y Die zweite Strafkammer des Dresdener Kgl. Landgerichts verhandelt» als Berufungsinstanz gegen den Lagerhalter Max Karl Haarig, den Eisrnwerksarbeiter Max Robert Klemm, den Schlosser Franz Bruno Reichel und den EisenrverkSarbelter Friedrich Karl Dieke, sämtlich in Gröditz wohnhaft, wegen llebertretung de« veretnSgesetze«. Die Angeklagten hatten von dem Kgl. Amtsgericht Großenhain je einen auf 15 Mark oder 2 Tage Morgen Karfreitag bleibt sie Geschäftsstelle tz. vl. DM" geschlossen. 'M, Haft louienden Strafbefehl erhalten, da sie die am 12. März vorigen Jahres gegründete Ortsgruppe Gröditz des sozialdemokratischen Vereins im 7. sächsischen Reichstags» Wahlkreise nicht binnen 14 Tagen nach der Giündung bei der Bthörde angemeldet und die Satzungen nicht eingereicht hatten. Gegen diele Strafbefehle hatten die Angeklagten gerichtliche Entscheidung beantragt. Haarig führte an, nach dem ReichSoereinSgesetze sei nicht nötig, den Verein anzu- melden, sowie die Statuten einzureichen. Die Ortsgruppe Gröditz sei kein selbständiger Verein, sondern eine Abteilung vom KreiSoerein Meißen im 7. Wahlkreise. Tie Gründung der Ortsgruppe sei erfolgt, damit die Agitation etwas leb hafter betrieben werden könne. ES würde» zehn Pfennige pro Woche Steuer erhoben, die zum größten Teile nach Meißen angeführt würden. Nur ein gewisser Prozentsatz werde von der Ortsgruppe zur Bestreitung notwendiger Auslagen bei Abhaltung von Versammlungen, Flugblätter verteilung usw. zurückbehalten, Uber die von der Ortsgruppe Rechnung abgelegt werden müßte. Die Tätigkeit der OrtS- gruppe sei von der Kreisleitung abhängig. Der als Zeuge vernommcue Vorsitzende des KreisvereiuS Meißen im 7. ReichStagSwahlkreise, Schersfig, erläuterte in eingehender Weise daS AbhängigkettSverhältnis der Ortsgruppe vom KreiSverein. DaS Kgl. Schöffengericht Großenhain sprach die Angeklagten kostenlos frei, da eS nicht zu der Uebcr- zeuguug gelangen konnte, daß die Ortsgruppe Gröditz als ein selbständiger Verein anzusehen sei. Gegen dieses Urteil hatte die Kgl. Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Nach mehrstündiger Beweisaufnahme in der heutigen Verhand lung vor dem Kgl. Landgericht wurde daS vorinstanzliche Urteil kassiert, die Angeklagten für schuldig erkannt und deshalb Haarig mit 6 Mark Geldstrafe oder 2 Tage Haft, die Mitangeklagten je mit 3 Mark oder 1 Tag Haft belegt. —§8 Eine Aufsehen erregende, im Widerspruch zum Schöffengericht stehende Entscheidung hat das Dresdner Landgericht als Berufungsinstanz in Sachen der Flug- blattvertetlung vor den Läden der Meister gefällt. AIS im Sommer vorigen JahreS die in den Ortschaften Deuben, Tharandt, HainSberg und Potschappel beschäftigten Fleischergesellen wegen Lohnforderung und Arbeitszeit verkürzung in eine Lohnbewegung traten, von der größten Anzahl der Meister aber mit ihren Forderungen abgewiesen wurden, beschloß der Zentraloerband der Fleischergesellen, nunmehr an das konsumierende Publikum heranzutreten, um dieses für die Gesellenforderungen zu interessieren. Zu dem Zwecke wurden vor den Geschäftiläden der Fleischer meister an die Kunden und Passanten Flugblätter verteilt, in welchen diejenigen Meister namhaft gemacht wurden, die sich weigerten, die Forderungen der Gesellen zu be- willigen. Dieses Vorgehen der Gesellen hatte auch zur Folge, daß verschiedene Kunden vor den Läden der Meister wieder umkehrten und ihren Bedarf in denjenigen Läden deckten, deren Inhaber die Gesellenforderungen anerkannt hatten. Die also boykottierten Meister riefen nunmehr die Hilfe des Gemeindevorstande« an und dieser erließ auch eine Verfügung, die das Verteilen von BoykotiflugblSttern auf der Straße und in der Nähe ber Geschäftsbetriebe der boykottierten Fleischermeister bei Strafandrohung untersagte. Gegen die Verteiler jener Flugblätter wurde nunmehr An klage wegen groben Unfuges und Beleidigung erhoben, so daß sich vor dem Schöffengericht Döhlen 12 Angeklagte zu verantworten hatten. Sie alle bestritten, sich strafbar ge- macht zu haben und bezogen sich auf eine Entscheidung des Sächsischen Oberlandesgericht», nach welcher Androhung de« Boykott« durch Verteilung von Flugblättern usw. eine erlaubte Strelkwaffe sei. Von dem beleidigenden Inhalt der Flugblätter — wollte keiner Kenntnis gehabt haben. Nur einer gab zu, da« Flugblatt vor der Verteilung ge- lesen zu haben. Dieser wurde infolgedessen wegen ve-