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und Anzeiger (Meblatt md Anzeiger). Telegramm-Adresser O Utz Itzemsprechstell» „Tageblatt-. Riesa. Sv. für die Könlgl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. ^i- 2. Mittwoch, 3. Januar INI2, abends. NS. Jaltr«. i« DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Außnahme der Sonn- nnd Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark KO Psg., durch unjere Träger irei ins HauS I' Mark OK Psg., lei Abholung am Schalter der kaiscrl. Posianstaltcn 1 Mark OK Psg., durch den BriestrKger srei tnS HauS -> Mark 7 Psg. Auch MonatSabonncnicnlS werden angenommen. Anzelgen-Annahme siir die Nummer des Ausgabetages bis vonnittag Ü Uhr ohne Gewähr. Preis sür die kletngespaltcnc 13 mm.breite KorpuSzeilc 18 Psg.' (LotalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Taris. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße kö. — Mr die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Mit Rücksicht darauf, daß Ausbrüche von Manl- und Klanenseuche in letzter Zeit weniger häufig Vorkommen, wird die Verordnung vom 28. September diese« Jahres — 1102IIV — (Dresdner Journal und Leipziger Zeitung Nr. 229) mit Ende laufenden Jahre« aufgehoben. Hiernach haben auch innerhalb der Bezirke der Amtshanptmannschasten Döbeln. Großenhain, Meißen und Oschatz die OrtSpolizetbehörden vom 1. Januar 1912 ab den Bezirkstierarzt wieder bei jedem Ausbruch von Maul- und Klauenseuche zuzuziehen. Dresden, am 23. Dezember 1911. 1442IIV. Ministerium des Innern. 9814 Hie Orte Kobel« und Pahrenz werden nach Erlöschen der Mauls nnd Klauen seuche in den angrenzenden Ortschaften al» veobachtung«gebiete frcizcgeben. Großenhain, am 3. Januar 19l2. 44 a L. Königliche Amtshauvtmauuschaft. Freibank Zeithain. Morgen Donnerstag, den 4. Januar, von nachmittags 1 Uhr an, kommt da» Fleisch einer jungen feiten Kuh, zum Preise von 50 Pfa. pro Pfund zum Verkauf. Ter «emeindevorstand. heud. ..Ich »selbe inir nicht rerkte > fort, nurr- gen," > mir lügen ß ich Sürde Woh- -rlasse n Sie einem agun- damit tte. l« ob , ihn» sprach n Sie S2,2O ad in er, so amen, hatte, Wan- Lertliches nnd Sächsisches. Riesa, 3. Januar 1912 —- Der Gemeinderat zu Gröba hat in einer am Sonnabend abgehaltenen nichtöffentlichen Sitzung be schlossen, die Verhandlungen über die Einverleibung der Gemeinde Gröba nach Riesa jetzt nicht weiter fortzusetzen. ES sei hierzu nochmals bemerkt, daß die An regung zu den neuerdings gepflogenen Einverleibungs verhandlungen von Gröba ausgegangen war, dessen Ge meinderat im Sommer de« vergangenen Jahres mit 8 gegen 4 Stimmen einen der Einverleibung günstigen Be schluß gefaßt hatte. —* Mit dem Schluß deS Jahres 1911 trat ein ver- dienter Beamter unsrer Stadt, Herr Straßeiuneister Moritz nach 32 jähriger Dienstzeit in den wohlverdienten Ruhestand. Zur Feier des Abschiedes hatte sich die Beamtenschaft am 29. Dezember im „Kronprinzsaal" zusammengefunden. Ein ehrendes Zeugnis für den Scheidenden war es, daß zu dieser Feier sich auch der RatSoorstand, Herr Bürgermeister vr. Scheider mit Herrn Stadtrat Riedel und Herrn Ra!S- assessor I)r. Dietzel, eingefnnden hatte. Herr Stadtbau meister Zschau widmete dem Scheidenden in der Begrüßungs rede anerkennende Worte und überreichte als Geschenk der Beamtenschaft einen Spazierstock mit Widmnng. Herr Bürgermeister vr. Scheider bezeichnete ihn in seiner An sprache als daS Muster eine« pflichttreuen und pflichteifrigen Beamten, der es wohl verdiene, nach einer arbeitsreichen Dienstzeit eine lange Reihe von Ruhejahren zu genießen. Musikalische und deklamatorische Vorträge und gemeinsame Gesänge hielten dieTeilnehmer in froher Stimmung zusammen. —* Gestohlen wurde aus einem Hofraum eines hiesigen Grundstücks ein kupferner Waschkessel, ferner gestern abend gegen */z6 Uhr ein vor dem Hotel „Sächsischer Hof" stehendes Fahrrad, Marke „Wanderlust." Sachdienliche Mitteilungen werden an die Polizei oder die Gendarmerie erbeten. —- Die Meisterprüfung nach § 133 der Ge- werbeordnung haben vor den von der Königlichen Kreis- Hauptmannschaft Dresden errichteten Meisterprüfungs- Kommissionen im November ^911 folgende Handwerker abgelegt und bestanden: die Bäcker Richard Alfred Schober in Riesa; Ernst Richard Trage in Riesa. — DaS Organ der sächsischen Aerzteoereine schreibt: „AuS Brambach kommt die beunruhigende Nachricht, daß unmittelbar (3 Meter) jenseits der LandeSgrenze, kaum 500 Meter entfernt von der auf Brambacher Flur gelegenen „stärksten Radiumquelle der Welt" von sehr kapitalkräftigen FranzenSbader Leuten gewaltige Bohrungen eingeleitet und seit einigen Tagen in vollen Betrieb gesetzt worden sind. Diese haben auSgesprochener- maßen den Zweck, die Brambacher Quellen abzugraben! Abgesehen von der Gefährdung der reichen Wässer der Sprudelgesellschaft (2000000 Flaschen allein im Sommer 1911), der Köntg-Friedrich-August Quelle usw., kann dieser Vorstoß findiger Geschäftsleute die obenerwähnte 2285 Mach« Einheiten starke Radiumquelle treffen und somit Sachsen eine« ihm von der Natur geschenkten unschätzbaren Heilmittel» berauben. Obwohl man noch nicht den vollen Umfang der Heilkräfte radioaktiver Wässer kennt, so hoffen wir doch, daß dieser zurzeit noch verhältnismäßig wenig bearbeitete Edelstein durch die Wissenschaft bald zu hellstem Glanze gebracht werden wird. Deshalb müssen alle Kreise, denen die Heilung von Tausenden kranker Landsleute am Herzen liegt, sich vereinigen in dem berechtigten Wunsche, daß die vrambacher Quelle unserem Lande erhalten bleibt. Wie wir hören, wird der am 16. Januar 1912 wieder zusammentretende Landtag im Zusammenhangs mit dem Kapitel „Bad Elster" über diese wichtige Frage beraten. Unseres Erachten» muß hier die Oeffentlichkeit, insbesondere auch die ärztliche Oeffentlichkeit Sachsen», der Regierung und dem Landtage rechtzeitig ein lautes „earount con8ulo8" zurufen. ES gilt zu verhindern, daß Sachsen die heil- kräftige Quelle durch Abgraben jenseits der Grenze ver liert, und dahin zu wirken, daß der Staat kraft deS neu geschaffenen Radiumgesetzes die Ausbeutung der Quells zugunsten der Kranken, besonders der unbemittelte», selbst übernimmt, statt sie auf 10 bis 20 Jahre an industrielle Unternehmer zu verpachten." 1910 1911 Januar 23,6 Februar 38,3 März 19,2 April 38,5 Mai 36,5 26,6 — 10.9 Juni 66,1 43,1 — 23,0 Juli 14,2 47,4 — 66,8 August 78,0 18,1 — 59,9 September 31,0 45,6 -f- 14,6 Oktober 14,6 9,4 — 5,2 November 66,9 84,3 — 22,6 Dezember 27,1 58,2 -s- 31,1- 419,8 mm 403,3 mm Vorstehende Regennnngen sind seit 1. Mai 1910 hier für die Landeswetterwarte ermittelt worden und er ergibt sich auf die Vergleichkzrit vom Mai—Dezember ein Minus für 1911 von 42,7 mm. Nur die Monate September und Dezember geben ein Plus von 45,7 mm gegen die Vergleichsmonate 1910. Schneefall war an 6 Tagen mit 4,3 mm Tauwasser. Nachtfrost war an 58 Togen. Ge- Witter an 7 Tagen, das erste am 1. April mit Hagel, das letzte am 23. September. Prof. Dr. Kallenbach. — Die Maul- und Klauenseuche im König- reich Sachsen wurde am 1. Januar 1912 in 192 Ge meinden und 394 Gehöften amtlich festgestellt. Der Stand am 15. Dezember 1911 war 227 Gemeinden und 491 Gehöfte. — Von dem reisenden Publikum dürfte mit Freuden begrüßt werden, da,; von der ständigen Tarif kommission der deutschen Eisenbahnverwaltungen der Be- schluß gefaßt worden ist, daß künftig die Bestimmungen über den Uebcrgang in höhere Wagenklasscn (Ausftih- rungsbestimmung 2 und 3 zu Paragraph 20 der Eiscn- bahn-Verkehrsordnung) dahin geändert werden, daß in solchen Fällen nicht mehr der Zuschlag in Form von halben Fahrkarten, womit eine gewisse Uebervorteilung der Reisenden verknüpft ist, sondern nnr der reine Un terschied zwilchen dem Preis einer Fahrkarte der Klasse, in die der Reisende übergeht, und dem Preis der Fahr karte, aus der ex übergeht, zu entrichten ist. — Ferner wird durch eine Ergänzung der Ausführungsbestimmunz 7 zu Paragraph 31 der Cisenbahii-Vcrkeh'rsordttung zu gelassen, daß künftig über die Bestimmungsstation einer Fahrkarte hinaus auch eine Schnellzugszuschlagkartc ver abfolgt wird- wenn der Reisende für die Anfangs- oder für die Endstreckc seiner Fahrt Fahrkarten (Zeitkarten oder Fahrkarten, die als zur Rückfahrt gültig gekenn zeichnet sind) bereits besitzt. —88 Hinsichtlich der allen Streitfrage über die ve- rechtigung der Erhebung der Schlacht st euer und lieber- gangrabgabe hat die sächsische Regierung interessante Erhebungen angestellt und ist dabet zu folgendem Resultat gekommen: Nach den angestellten Erhebungen entfallen auf ein P-und Ochsenfleisch 2,7 Bfg. bez. 2.6 Psg., bei dem- jenigen Rindvieh, das mit 12 M. oder 6 M. zu versteuern ist, 2,5 Pfg. bez. 2,4 Psg. Schlachtsteuer. Bei einem Schweine macht die Schlachtsteuer sogar nur 1 Pfg. auf rin Pfund auS. Wenn trotz dieser Tatsache immer wieder behauptet wird, daß diese Steuern doch in dem Preis der Waren erscheinen, nnd daß die Beseitigung der Abgabe eine dauernde Verbilligung der Flcischpreise herbeiführen werde, so ist bis jetzt nicht nachgewiesen worden, daß bei den Preisen, die heute für Rind- und Schweinefleisch be zahlt werden, Beträge von durchschnittlich knapp 8 Pfg. auf daS Pfund eine dauernde Beeinflussung dieser Preise auSzuüben vermögen. Die Schlachtsteuer ist als ein ausschlaggebender Faktor zur Preisbildung nicht auzusehen. In Wirklichkeit liegt die Sache so, daß sich bei der geringen Belastung deS Fleisches mit der Schlachtsteuer diese tatsächlich als Bestand teil der Kleinhandelspreise überhaupt nicht mehr Nachweisen läßt, daß sie al» Bestandteil der Kleinhandelspreise über haupt nicht mehr vorhanden ist. Sie ist unter und zwischen den sonstigen stärkeren, oft sprunghaft wirkenden preis- bildenden Faktoren einfach verschwunden. Man wird in keiner Weise sagen können, daß die Schlachtsteuer wegen ihres gleichmäßigen Fortwirkens nur äußerlich nicht merk bar sei. Daß die» nicht der Fall ist, ergibt sich deutlich aus einem Vergleiche zwischen den Fleifchpreijen in sächsi schen und in schlachtsteuer- und oklrolsrcien prenßischen Gemeinden, denn die sächsischen Preise gehen oft in jähem Wechsel unter und über die preußischen, ohne daß ein Drängen der sächsischen Preise nach oben, das man vielleicht wegen der Schlachtsteuer erwarten könnte, sich zeigte oder festzustellen wäre. ES bleibt eben eine alte Wahrheit, daß örtliche Eigenarten der Produktion, deS BiehhandelS, deS Fleischergewerbe» und der Verbraucher, ab und zu auch Zufälligkeiten, wie reiche und arme Futtererntcn und Vieh seuchen, die in fortwährend wechselnder Stärke gegen- und nebeneinander wirkenden ausschlaggebenden Preisbildner sind und daß eine zwischen ihnen unverändert fortgehende niedrige Steuer ohne jeden Einfluß bleiben muß. Dies gilt von der Schlachtsteuer um so mehr, als sie bei ihren absoluten Sätzen sich gegenüber den Fleischpreisen prozentual fortgesetzt niedriger stellt, da diese infolge der allmählichen allgemeinen Geldentwertung zu immer höheren Beträgen ansteigen. Die Steuer wird gegenüber der zunehmenden Entwertung de» Geldes mit ihren sich gleich bleibenden Sätzen eben tatsächlich fortgesetzt niedriger. ES liegen be merkenswerte lehrreiche Beispiele au« der Praxis dafür vor, daß die Aushebung von Abgaben insbesondere auch auf Fletsch völlig wirkungslos au den Kleinhandelspreisen vorübergeht. Ts ist darauf hinzuweisen, wie in Preußen nach der Aufhebung der staatlichen Schlachtsteuer die Fleischpreise nach, vorübergehender geringer Schwankung nach unten bald wieder auf der alten Höhe waren und wie eindruckslos 1892 in Sachsen die Herabsetzung der Schweinelchlachtstcner von 3 auf 2 M. blieb. Daß sich aber nicht einmal dann dauernde Vorteile sür die Bevölke rung erzielen lassen, wenn im Anschluß an eine Aushebung der Fleischfteuer mit den Fleischern die Gewährung eines Preisabschlag« fest vereinbart wird, hat daS Beispiel Stutt gart« gelehrt, wo im Jahre 1905 ein derartige« lieber- einkommen getroffen wurde, sich jedoch höchsten« 2 Monate lang halten lassen konnte. Nu» darf überdie« auf die Er fahrungen hingewiesen werden, die in allerneuester Zeit in zwei anderen große» Stadtgemeinden gemacht morde» sind, in den Städten Aachen und Dresden, in denen am 1. April 1910 die städtischen Eingangsabgaben auf Vieh, Fleisch und einige andere VerzehrungSgegrnstände aufgehoben wor den sind. In Aachen, wo vor dem 1. April 1910 z. v. für einen Ochsen 32,70 M. und für ein Schwein 7,90 M. i-Lr.L.'LRr HM nt W«mi Mi» M, Aid« SL L-LIL«