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Riesaer M Tageblatt und Anzeiger (ElbeblM rmd Anzeiger). Telkgramm-ALresi« 6 Yemsprechstell» „Tageblatt-. Rtefa. M.» für die Köylgl. AmtShaupLmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba, 291. Freitag, IS. Dezemüer 1911, abends. . 64. Jahrg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung In der Expedition in Riesa 1 Mark SV Pfg., durch unsere Träger frei ins HauS 1 Mark VS Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten I Mark 63 Pfg., durch den Briefträger frei ins HauS 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonncmcntS werden angenommen. Anzelgrn-Annahme sür die Nummer des Ausgabetages bis vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße SO. — Mir die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. TS werden Scharfschießen abgehalten a) auf dem Schießplatz Haidehiiuser: am 18., 19., 20., 21. und 22. Dezember d. I. in der Zeit von 8 Uhr vorm. bi» 4 Uhr nocbln., i>) auf dem Schießplatz Gohrisch sArtillerieschießplatz) nur nördlich des Wülknitzer Weges: am 18., 19., 20., 21. und 22. Dezember d. I. in der Zeit von 8 Uhr vorm. bi» 4 Uhr nachm. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß» tage so bewirkt, daß sie Vs Stunde vor Beginn des Schießens durchgefiihrt ist. Bei Schieben auf dem Schießplatz Gohrisch ist die Mühlberger Straße gesperrt, der Wülknitzer Weg dagegen ist frei. Die Wege des Platzes sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtShauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 18. Mai d. I., Nr. 298 ä v, abgedrnckt in Nr. 116 des Riesaer Amtsblattes, wird die» mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 8 366^ bez. 368' Les ReichSstraf» gesetzbuchS bestraft werden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den Ortseinwohnern auf dem vorge schriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 14. Dezember 1911. 524 s v. Königliche AmtShauptmauuschaft. Die GIs>usn»«iivk» ist in Heyda erloschen. Heyda wird nunmehr Beobachtungsgebi^t. Die als BeobachtungSgebiet bestimmt gewesenen Orte Gostewitz, Leutewitz nutz Kobeln bleiben Beobachluugsgebiet zu anderen Seuchensällen. Die Orte Mergeudorf und Poppitz siud Sperrbezirke. Prausitz wird aus dem Beobachluugsgebiet ausgeschieden. Großenhain, am 15. Dezember 1911. 3942 0 L. Königliche AmtShauptmauuschaft. Oesfeutliche Sitz««- des Gemeinderates zu GrSda Sonnabend, den 16. Dezember 1S11, nachmittags V,8 Uhr. Tagesordnung: 1. Mitteilung. 2, Gesuch der Baumwollspinnerei Riesa, Akt.- Ges., nm Kautionkrückzahlung. 3. Gesuch des Herrn Bennewitz, Fußwegbelag betr. 4. Bausachen der Spar- und Baugenossenschaft Gröba und Akt.»Ges. Lauchhammer. 5. Beschlußfassung über Errichtung eines StrigerturmeS auf Flurstück 4121. Nicht öffentliche Sitzung. Gröba, am 14. Dezember 1911. Der «emcindevorstaud. Der Uuttrricht in der Schifferschule in Riesa beginnt Mittwoch, deu 26. Dezems ber 1911, votm. 8 Uhr; er wird Mittwoch» und Sonnabends im Restaurant Deutscher Herold abgehälten. OrtSvorstand A«g. Dechert. Freibank Riesa. Morgen Souuabeud, deu 16. Dezember d». I»., von vorm. V29 Uhr ab gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof roheS Rindfleisch zum Preise von 40 und 50 Pfg., gekochtes Rindfleisch zum Preise von 40 Pfg., gekochtes Schweinefleisch zum Preise von 50 Pfg., rphts Schweinefleisch zum Preise von 35 Pfg. pro Vz IlZ zum Berkaus. Riesa, den 15. Dezember 1911. Die Direktion des ftSdt. Schlachthofe-. - - Freibank Gröba. Sounabend, den 16. Dezember 1911, vormittags 8 Uhr, wird da» Fleisch zweier Schweine verkauft. Breis 50 P g. für V- i»'8- Gröba, am 15. Dezember 1911. Ter Gemeindeborstand. Oertliches ««» Sächsisches. Riesa, 15. Dezember 1911. —* Der Ehrenbürger unserer Stadt, Herr Rechnungs inspektor Ludwig Theodor Th 0 st, ist gestern hier im nahezu vollendeten 80. Lebensjahre an den Folgen eine» Gehirn schlage» gestorben. Der Heimgegangene, der sich in weiten Kreisen allgemeiner Wertschätzung und Beliebtheit erfreute, hat viele Jahre regen Anteil am öffentlichen Leben unserer Stadt genommen. Als Mitglied de» Stadtoerordneten kollegiums, Stadtoerordnetenvorsteher und Stadtoerordneten- Btzevorsteher hat er während dreier Jahrzehnte seine Kraft in den Dienst der Stadt gestellt. 1906 wurde er in An erkennung seiner verdienstlichen Wirkens zum Ehrenbürger unserer Stadt ernannt. Der Verstorbene war auch Ritter der K. S. AlbrechtSorden» 2. Klaffe. —§8 Welchen Gefahren und Schädigungen der Land wirt in diesem Jahre der Futternot beim Einkauf von Futtermitteln ausgesetzt ist, zeigt folgende Veröffent lichung des Landeskulturrats in dessen Organ, der „Sächs. Landw. Zeitschrift". Dieselbe lautet: Die Futternot in diesem Jahre hat nicht nur ein Steigen der Preise für Futtermittel bewirkt, sondern auch einen Rückgang in der Qualität der Futtermittel zur Folge gehabt. Auf diese Tatsache ist bereit- von seilen der Versuchsstationen hin gewiesen worden. Im „Getreide- und Futtermakler" be- findet sich folgender Bericht: „Haferschalen. In diesem Artikel fand ein recht reger Umsatz statt und genügte da- Angebot nicht der Nachfrage. Preise sind 70 M. Hamburg, Hauptbahn, einschl. Sack." — Dies beweist, daß der Handel mit solchen Stoffen, die zur Verfälschung von Futtermitteln verwandt werden, in diesem Jahre, zum Schaden der Land wirtschaft, besonders blüht. E» erscheint daher im höchsten Maße angezeigt, die Landwirte darüber zu unterrichten, welche Stoffe zur Verfälschung von Futtermitteln ver wendet werden. In vielen Fällen wird erst dadurch, daß solche wertlose oder nahezu wertlose Stoffe in den Spezial tarif 3 de» deutschen Eisenbahngütertarif» Aufnahme finden, die Möglichkeit geschaffen, sie auf wettere Entfernungen zu versenden und damit die Verwendung zur Verfälschung von Futtermitteln gefördert. Aus den beantragten Frachtver- günstigungen kann man daher ersehen, welche Stoffe zur Verfälschung Verwendung finden sollen. In den letzten Jahren wurde beantragt, in den Sprzialtarif 3 auszu- nehmen: 1. Gemahlene Kaffeehülsen, die zur Herstellung von Melasse verwendet werden sollten. 2. Spreu von vuchwetzenschalen, Gerstenschalen, Haferschalen in zer kleinerten» Zustande. Wenn in dem Anträge auch nicht gesagt war, wozu diese Abfälle Verwendung finden sollen, so ist doch hinlänglich bekannt, daß man damit gern Kraft- futtermittel verfälscht. 3. Die beim AuSdrcschcn der RadieSchensamen abfallenden Kappen und Fruchtstengel, um sie als MelasseträLcr zu verwende». 4. Rückstände der Rübsamenreinigung, die wohl auch zur Herstellung von Melassefütter Verwendung finden dürften. Erdnußschalen, KokoSschalen (auch zerkleinert), Hirsefchalen, Reishülsen, Maiskolben (auch zerkleinert), Buchweizenschalen, Gersten- schalen, Haferschalen und Stroh, auch RapS-, Mais- und Reisstroh (auch zerkleinert), sind in diesem Tarif und in folgedessen auch in den NotstandStarif eingereiht worden. ES ist dies im höchsten Maße bedauerlich, weil durch die in diesem Jahre eingetretene Frachtermäßigung die Ver fälschung geradezu begünstigt wird. Alle diese genannter» Abfälle sind, wie bereits erwähnt, al» Futtermittel minder wertig, wenn nicht ganz wertlos. Kauft der Landwirt also Futtermittel, die mit solchen minderwertigen Stoffen ver mengt sind, so leidet er ganz beträchtlicher» Schaden. Ihm selbst ist eS meist unmöglich, die Verfälschung festzustellen, denn die Abfälle, die häufig in gemahlenem Zustande Ver wendung finden, sind mit bloßem Auge nicht oder nur sehr schwer von den Futtermitteln zu unterscheiden. ES kann den Landwirten daher nur dringend geraten werden, die Futtermittel von einer Versuchsstation unlersuchen zu lassen." — Trotz aller Strafbestimmungen reisen fortgesetzt Werber für di« französische Fremdenlegion im Deutschen Reiche umher, um junge, unerfahrene Leute zum Eintritt in die Fremdenlegion zu überreden. In jüngster Zeit wären diese Werbungen mehrfach von Erfolg gewesen, wenn nicht im letzten Augenblick und lediglich durch einen Zufall die Eltern der verführten Jungen die Sache noch rechtzeitig erfahren hätten. Da» gemeingefährliche Treiben dieser Werber wird aber noch dadurch verschärft, daß sie die jungen Leute anreizen, sich au» der Kaffe der Eltern durch Diebstahl Geldmittel an- zueignen. Angesicht» dieser Sachlage erscheint «» doch not wendig, daß mehr al» bisher in den Schulen, insbesondere auch in den Fortbildungsschulen, die Kenntnis über da» Leben und Treiben in der französischen Fremdenlegion verbreitet wird und daß sich die Lehrer mit dieser Dache möglichst vertraut machen. Die jetzt an allen Orten ge bildeten Ausschüsse sür Jugendpflege sollten diese Sn- gelegenheit ebensallr in thr Arbeitsgebiet einbeziehen, all- jährlich Warnungen «klaffen, öffentlich au»hängen und die Aufmerksamkeit der Eltein, Vormünder und Erzieher dauernd auf diese hochwichtige nationale Frage lenken. In den Jugend- und Bolksbtbliotheken müssen Schriften über die französische Fremdenlegion, die zuverlässige, au» der Erfahrung oder genauen Kenntnis geschöpfte Mitteilungen und Angaben enthalten, in größerer Zahl vorhanden sein. Die praktische Aufklärungsarbeit ist nicht nur wichtig, sondern auch notwendig und sie kann nur erfolgreich sein, wenn sich möglichst viele Kreise in den Dienst der Auf gabe stellen. — Gesetz, die vorläufige Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1912 betreffend, vom 9. De zember 1911. 8 1- Im Jahre 1912 sind vorbehaltlich der Vorschriften in Absatz 2, zu erheben: a) die Einkommen steuer mit den vollen gesetzlichen Beträgen (Normalsteuer), b) die Grundsteuer nach 4 Pfennigen von jeder Steuer einheit, v) die ErgänzungSsteuer, 6) die Steirer vom Ge werbebetrieb im Umherziehen, a) die Schlachtsteuer ingleichen die UebergangSabgabe von vereinSländischem und die Der- brauchSabgabe von vereinSauSländischem Fleischwerke, k) die landesrechtliche Erbschaftssteuer, soweit sie für einen Erwerb zu entrichten ist, der bereits am 1. Juli 1906 begründet war (8 61 de» ReichSerbschaftSstenergesetzcS vom 3. Juni 1906, R. G. Bl. S. 654), und x) die landesrechtliche Stempelsteuer. Die endgültige Bestimmung über die Er hebung dieser Steuern und Abgaben bleibt auch hinsichtlich de» Jahre» 1912, dem für die Finanzperiode 1912/13 zu «klaffenden Finanzgesetze Vorbehalten. In letzterem wird insbesondere darüber definitive Bestimmung getroffen werden, ob die Einkommensteuer mit den vollen gesetzlichen Be trägen (Normalsteuer) oder nur mit einem in Zehnteilen auSzudrückenden Bruchteile derselben zu erheben ist. 8 2. Alle sonstigen Abgaben, Natural- und Geldleistungen, die nicht ausdrücklich aufgehoben sind oder noch aufgehoben werden, bestehen vorschriftsmäßig fort. Auch bleiben den Staatskassen die ihnen im Jahre 1911 in Gemäßheit de» Staat-hauShaltS-Etat» zugestellten übrigen Einnahmequellen ebenfalls bi» zum Erlasse de» künftigen Finanzgesetzes für die Ftnanzperiode 1912/13 zugewiesen. —83 Unter Teilnahme von Vertretern de» Königlichen Ministerium» de» Innern, de» Lande»kulturrate» 'und der landwirtschaftlichen Kr«i»vereine fand in Dresden die Kon ferenz der Direktoren und Lehrer an den landwirt schaftlichen Schulen de» Königreich« Sachsen statt. Oberlehrer Höfe-Wurzen hielt einen Vortrag über „Zeichen unterricht an landwirtschaftlichen Schulen". Die interessan ten Ausführungen de» Vortragenden, welche manche »ich- Rbsin-, Uosel- und Loräsnuxtveme, sovis 6eutsobs öokklllmtveive, krnvr. Oknmpuxnsr rm6 I^ikörs in xroütsr ru Orizioalpreisen von ks^er <L Oo. AnodL, Oresäso.