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Mesaer G Tageblatt und Anzeiger (Eldeblatt und Alyeiger) Donnerstag, SO. Juli 1N11, abends 16« «4. Jahr« Glh. hat zu der sparsamen Einrichtung geführt, daß man die I Hygiene-AuSstellung Dresden angefertigte Wandkarte über eine Seit« der Postkarte mit Aufschrift für die Antwort I die wachsende Verbreitung de« LandeS-Eamariter-Derbande« Ferukprechsteü» ist». «4 Da» Rtrlaer Lageblatt erscheiut jede» La- abend» mit Au»nahme der Sonn- und Festtag«, virrtrlillhrllchrr Bezn^lyretS bet Abholung in der Expedition in Niela 1 Mart ü0 P>g., dnrch «nje»e Trtiger tret tn» Han» 1 Mark SS Pfg, bet Abholung am Schalter der katserl. Poslanstaltrn I Mark vü Psg, durch den Brieitrtlger ftel in» Hau» 4 Mart 7 Psg. Auch Monat»abonneni«nlS werden angenommen. Anzeigen-Anuahmr fitr dl« Nummer dr» Au«gabr«agr» bl» vormlliag 0 llhr ohne VrmLhr. SlotatlonSdruck und Verlag von Langrr t Winterlich in Niela. — Vrl<bl>st»steNe: iiioetvesirasi« bst. — Ftir di« Nedakllvn verantwortlich: Arthur Hähne! in Niela. Oerttiches und Sächsisches. Riesa, 20. Juli 1911. —y Vor der zweiten Strafkammer de» Dresdner Kgl. Landgerichts hatte sich der 33 Jahre alte, aus Leuben ge bürtige, in Gröba bei Riesa wohnende, schon mehrfach be- strafte Arbeiter Friedrich Wilhelm Hermann Bürger we gen schweren Diebstahls zu verantworten. Am 18. Mai dieses Jahres verkehrte der Angeklagte in dem Gasthof „3 Rosen" in Lommatzsch. Während der darauf folgenden Nacht stieg Bürger daselbst in eine Tchlafkammer, nachdem er die verschlossene Türe mittels falschem Schlüssels geöffnet hatte, und stahl daraus 40 Mark bareS Geld, so- wie eine Anzahl geringwertige Sachen. Da» Anführer! de» Angeklagten, er sei damals sinnlos betrunken gewesen, wie» man ihm al« widerlegt zurück. DaS Urteil lautete, unter Annahme mildernder Umstände, auf 1 Jahr Gefängnis und 3 jährigen EhrenrechtSverlust; 1 Monat gilt als verbüßt. — Außerdem erhielt noch die 32 Jahre alte, in Meißen wohnende Töpfersehefrau Anna Klara Anselmeyer wegen Urkundenfälschung eine 10 tägige Gefängnisstrafe; 4 Läge werden al» verbüßt angerechnet. Die Angeklagte kaufte in dem Geschäft von F. in Riesa ein Kleid und unterzeichnete den hiermit ausgestellten Vertrag unbefugt mit dem Namen Kroneß. — Sin jäher Ende fand auf der Elbe in der sy- genannten „roten Grube" oberhalb Rosawitz der au» Wehlen stammende Steuermann Köhler, der mit dem ihm anoer trauten Kahne stromab fuhr. Gr stand am Steuer und war von dort auf rätselhafte Weise plötzlich verschwunikkn. Man nimmt an, daß der Kahn mit der Spitze aufgefahren war und nun herumgehen wollte. Der Steuermann, die Gefahr erkennend, setzte die „Schlicke" ein und ist nun aller Wahrscheinlichkeit zwischen Steuer und Schricke gequetscht worden. Dadurch verlor er da» Bewußtsein und stürzte in den Strom. Der Leichnam des in den 60 er Jahren stehenden Manne» ist noch nicht gefunden. — Gestern vormittag gegen V-10 Uhr blieb ein fast leerer, talwärts schwimmender Hahn auf dem rechtsseitigen Grunde zwischen der Chaussee- und der Eisenbahnbrücke in Meißen sitzen. Nach einiger Anstrengung wieder flott geworden, ward derselbe Kahn am Stetnheger an der Ftschergasse wieder fest und legte sich quer über die Fahr- rinne. Das vor 10 Uhr stromabwärts dampfende Per sonenschiff mußte am Winterhafen eine Weile „stopfen", bis «» der Mannschaft de» havarierten Kahne» gelungen war, ihr Fahrzeug hinten herum zu legen und di« Fahrrinne frei zu machen. — In der Wissenschaftlichen Abteilung der Hygiene- AuSstellung in Dresden finden von nun an in der Gruppe „Städtebau" (Halle 54) sachkuudige Führungen statt, und zwar jeden Donnerstag von 4 bi» 5 Uhr durch Herrn Geheimen Oberbaurat Professor Genzmer. — Um wetteren Verwechselungen und Fehlleitungen oorzubeugen, haben di« Postort« vrunndöbra die vezetch- nung Brunndöbra (Vogtland) und Lößnitz bet Au« die Bezeichnung Lößnitz (Erzgebirge) erhalten. — Die neue Bestimmung, daß jetzt bet allen Post karten bi« Unke vorderhälste beschrieben werden darf, ist in einer übersichtlichen Reproduktion an den Bericht an gefügt. In der Berichtszeit hat der Verband den ihm an gehörenden Korporationen 4 Rettungswagen, 3 Kranken fahrbahren und 35 EntleihdepotS von Gegenstände» zur Krankenpflege übergeben können. Die Fürsorge de» Ver bandes erstreckte sich 1910 auf 172 Ortschaften, die sich auf 23 Amtshauptmannschaften verteilen. Sehr ausführliche statistische Zusammenstellungen über die Tätigkeit und über die Verwendung de» Materials bilden den Schluß des Be richt». —88 Da» König!. Sächs. Oberlandesgericht hat soeben eine Entscheidung gefällt, die für die gesamte kaufmännische Welt von großer Bedeutung ist, und nach der die Ueber- sendung von Katalogen und Preisverzeich nissen als Belästigung ausgelegt werden kann. Der prinzipiellen Entscheidung liegt folgender Tatbestand zugrunde: Die Sportfirma Georg Zeidler L Söhne in Annaberg i. S. hatte an zahlreiche ihr bekannte Sport freunde unaufgefordert Kataloge über Schneeschuhe und andere Gportartikel versandt. Die Kataloge enthielten Len aufgedruckten Vermerk: „Dieser Katalog bleibt Eigentum der Firma." Einige Zeit nach dem Versand der Kataloge erhielten die Empfänger der letzteren eine Postkarte, in der die Firma Zeidler L Sühne die Sportgenossen aufforderte, die Kataloge zurückzusenden, wenn innerhalb 14 Tagen keine Bestellung erfolge. Andernfalls werde die Firma dm Preis deS Kataloge» in Höhe von 2,25 M. per Post nachnahme erheben. Dieses GeschäftSgebahrcn veranlaßte nun ein Mitglied de» Leipziger SkiklubS, den Kaufmann Max Binkmann tn Glauchau, an den ebenfalls ein Katalog der Firma Zeidler L Söhne abgeschickt worden war, der letzteren mitzüteilen, daß er da» Gebühren der genannten Firma dreist und gesetzwidrig finde. Eine derartig gesetz widrige Handlungsweise verdiene an de» Pranger gestellt zu werden. Dem Briefe fehlte am Schlüsse die übliche HöflichkeitSform „Hochachtungsvoll". Die Firma Zeidler L Söhne klagte gegen den Schreiber der Karte wegen Be- leidtgung, wurde aber in allen Instanzen, sowohl vom Amtsgericht Glauchau al» auch vom Landgericht Chemnitz, abgewiesen. Beide Gerichte erklärten übereinstimmend, daß dem Empfänger de» Kataloge» ungeachtet de» Aufdrucke»: „Dieser Katalog bleibt Eigentum der Firma" nicht zuge mutet werden könne, den Katalog zurückzusenden oder zu bezahlen. In diesem konkreten Falle sei auch die Weg lassung der Höflichk«it»form in dem an die Firma Zeidler L Söhne gerichteten Briefe nicht al» Beleidigung anzusehen. Der Prioatbeklagte habe Anspruch auf den Schutz de» § 1S3, denn er habe lediglich beabsichtigt, seine im ganzen deut schen Reiche verbreiteten Sportgenoflen zu warnen, jenen unverlangt zugesandten Katalog zurückzusenden oder zu bezahlen. — Auf diesem Standpunkt stellt« sich jetzt auch da» Sächs. Oberlandr»gericht, indem e» die von der Firma Zeidler L Söhne gegen da» Urteil de» Landgericht« Chem nitz eingelegte Revision kostenpflichtig verwarf. Zur Be gründung sührte der oberste sächsische Gerichtshof au», daß in d«, Kundgabe der Geringschätzung durch Weglassung der HöflichkeitSform im allgemeinm «in« Beleidigung zu «k MeM All Weil iS WnMtsUlk» W. AtlkW. Wie zu unserer Kenntnis gelangt ist, wird die Polizetoerordnung, da» Hundewesen in der Stadt Riesa betreffend vom 9. April 1907, veröffentlicht in Nr. 74 de« Riesaer Tageblattes vom 31. März 1909, immer nicht genügend beachtet. Wir bringen sie deshalb hiermit nachstehend anderweit unter besonderem Hinweis »nf K 4 zum Abdruck und bemerken, daß wir nunmehr Zuwiderhandlungen unnachstchtlich bestrafen werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 18. Juli 1911. Polizeiverordunug das Hnndewese« in der Stadt Riesa betreffend. Unter Aufhebung der bisherigen Bestimmungen wird folgende» angeordnet: 8 1. DaS freie Umherlaufenlaflen von bissigen Hunden und hitzigen Hündinnen, sowie das unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen von Hunden mit einer Schulterhöhe von mehr al» 40 om auf den öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt ist verboten. 8 2. DaS freie Umherlaufenlassen der Hunde in den Anlagen deS Kaifer-Wtlhelm-PlatzeS und im Stadtpark, ist und zwar auch auf den Wegen, verboten. > 8 3- Insoweit nach 8 1 und 2 da» freie Umherlaufenlassen von Hunden verboten ist, müssen die Hunde an kurzer Leine geführt werden. Bissige Hunde müssen außerdem mit einem gut konstruierten und sicher befestigten Maulkorbe versehen sein. 8 4. In Schankwirtschaften einschließlich der Gartenlokale und in Geschäft« ISd en jeder Art dürfen Hunde nur dann mitgenommen werden, wenn sie während der ganzen Dauer de» Aufenthalte« an kurzer Leine gehalten werden. 8 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bi» zu 60 M., an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit entsprechende Haftstrafe tritt, geahndet. In besonder» leichten Fällen, insbesondere wenn entschuldbare Unkenntnis dieser Vorschriften anzunehmen ist, kann von Bestrafung abgesehen werden und nach Befinden «ine Verwarnung an ihre Stelle treten. Der Rot der Stadt Rieka, am 9. April 1907. Rtt-germeister vr. Dehne. vorgedruckt hat und so ein und dieselbe Karte zur Anfrage und zur Antwort benutzt. Darauf hat da» Reich-Postamt entschieden, daß solche Karten mit zwei Auflchrtft». feiten grundsätzlich nicht zur Postbrfvrderung zugckaffen werden können. Auch wenn eine der beiden auf der Karte befindlichen Aufschriften durchstrlchen ist, entstehen Zweifel, die die glatte Abwickelung de» Sortier- und Bestellgeschäft» erschweren und deshalb unter allen Umständen ferngehalten werden müssen. — Daß bet Fltegensttchen größte Vorsicht geboten ist, lehrt wieder nachstehender bedauerlicher Bor- fall. Eine 22 Jahre alte Frau war vormittags während der Arbeit auf einem Felde bet Sptchern von einer Fliege gestochen worden. Sie achtele aber nicht auf die Wunde, da sie keine besonderen Erscheinungen wahrnahm und ging unbekümmert ihrer Arbeit weiter nach. Am Abend schwoll da» Gesicht plötzlich an, und die Frau starb noch in der Nacht unter entsetzlichen Qualen. — In der Zeit vom 14. bi» 17. Juli haben nahe 10000 Personen Sachsen mit billigen Sonder- zügen verlassen. Bon diesen haben etwa 6500 di« Alpen- sonderzüge benützt, ferner 2460 die vier Sonderzüge nach den Ostseebädern, während 594 den Nordseebäderzug am 15. Juli über Hamburg gewählt haben. Die Nachfrage nach den Ostseebädern war so stark, daß der Verkauf von Sonderkarten bereit» mehrere Tage vorher geschlossen werden mußte. Der «norme Verkehr wurde glatt bewältigt. —* Nach dem vor Kurzem erschienenen Bericht de» Lande».Samariter.Verbände» für da» König- reich Sachsen unter dem Protektorat Seiner Majestät de» König» ist die Tätigkeit derselben in der Berichtszeit (1909 und 1910) wiederum ein« sehr rege gewesen. Seine Haupt- gebiet, find 1. Samariter - vu»bildung und -Ausrüstung, 2. Verbesserung de» Krankentransportwesen» und 3. Ver- besserung der Krankenpflege auf dem Lande. In 93 Au», btldungskursen und 47 Wiederholungskursen sind rund 1800 Nothelfer au»gebild«t worden. Lehr- und Hebung», material wurde zum großen Teil von der Geschäftsstelle de» Lande« - Samariter-Verbandes geliefert. Auch für di« Ausbildung der Eisenbahn-Samariter ist der Generaldirektton der Sächs. StaatSetsenbahnen da» Lehr- u.Uebung»maiertal für die Samariterkurse leihweise zur Verfügung gestellt worden Der Samartter-Unterricht findet allenthalben nach den vom verband herausgegebenen Grundsätzen statt. Im ganzen bestehen 10 ständige Sanität-wachen, davon 1 in Chemnitz, 2 in Dresden, 4 in Leipzig und 3 im Bezirk Mügeln- Heidenau. Sonstige verband- und Hilfsstationen find in den verschiedensten Ortschaften zusammen 87 vorhanden, damnter 6 Unfallhilfsstellen im Gebirge. Zahlreich find die Geräte für die erste Hilfe, den Krankentransport und die Krankenpflege, über welche die Korporationen de» Ver- bände» verfügen. ES find vorhanden 658 verband»schränke, Verbandkästen und Berbändtafchen, 236 Krankentransport- geräte, darunter 2 Krankenautomobile und 24 bespannte Rettungswagen, 94 Enttethdepot» von Gegenständen zur Krankenpflege. Die Leistungen betrugen 67778 Fälle von erster Hilf« und 8018 Krankentransporte. Di« für die Freibank Gröba Freitag, den 21. Juli 1911, vormittag» 7 Uhr wird voheS Rindfleisch verkauft. Preis 40 Pf. für V- Gröba, den 20. Juli 1911. Ter Gemeindcvorstarrd. Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.