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Riesaer H Tage «nd Anzeiger MibedlaN und An-eiger). Rvkegramm-Ldress« Femsprech stell» .Tageblatt». «i-k». Nr 2V. für die Kömgl- AmtLhaiiptniannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 4«. Freitag, 24. Februar 1911, abeuvs. 64. Aabrg. Da» Rtejaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» mit Ausnahme der Sonn» nnd Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa I Mark SO Psg., durch unsere Träger srei in» Hau» 1 Mark 65 Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postansialten I Mark 65 Psg., durch den Briefträger Irrt in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MouatSabonnement» werden angenommen. Anzelgrn-Aunahme slir die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Nhr ohne Gewähr. Notation-druck »mb Verlag von Langer L Winterlich in Liiela. — EeschästvsleNe: Goetbeslrasie bv. — Fiir die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Die Musterung der im AuShebungSbezirke Groszevhata im laufenden Jahre angemeldeten und aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: Tag. MasteraugS- ort. vegiaa. vnetchauag der gestellaagspflichtigea Maauschaftea. Montag, Riesa, Hotel Borm. die Mannschaften auS Bobersen, Böhlen- den 27. Februar „Kronprinz" V-9 Uhr Jahnishausen, Forberge, Nauwalde, Glau- bitz-Sageritz-Langenberg, Gostewitz, Gröba und Lichtensee,- DieuStag, den 28. Februar V die Mannschaften auS Gröditz, Grödel, Heyda, Klelntrebnitz, Kobeln, Lefla, Leute witz, Markstedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nickritz, NieSka, Nünch ritz und Röderau; Mittwoch, den 1. März G die Mannschaften auS ReppiS, Echwein- furth, Tiefenau, Oberreußen, Oelsitz, Pah renz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Spansberg, Streumen, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschaiten; Donnerstag, den 2. März G G die Mannschaften der Jahrgänge 1890, 1889 »Md äl«rre Mannschaften aus der Stadt Riesa,- Freitag, den 3. März W G die Mannschaften LeS JahrgLÜgbS 1891 auS der Stadt Riesa. Sonnabend, den 4. März Radeburg, „Ratskeller" Vorm. 9 Nhr die Mannschaften auS Bärnsdorf, Bär- walde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, CunnertSwalde, Dobra- Zschorna, Ermendorf, FreitelSdorf, Groß dittmannsdorf, Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, MarSdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Nieder-EberSbach, Nieder-Rödern; Montag, den 6. März V die Mannschaften aus Ober- u. Mittel- EberSbach, Ober-Rödern, Sacka, Stein bach, Stölpchen, Tauscha, Volkersdorf, Welxande, Würschnitz und Radeburg. Dienstag, den 7. März Großenhain, „GesellschaftS- hauS" Vorm. 8 Uhr die Mannschaften aus Adelsdorf, Alt leis, Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, Blattersleben, Blochwitz, Böhla b. G, Böhla b. O , Brockwitz, Brößnitz, Colm nitz, Dallwitz, DieSbar, Döschütz, Foldern- PaulSmühle, Frauenhain-Lautendorf, Gä vernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Großraschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Klein raschütz; Mittwoch, den 8. März die Mannschaften auS Kleinthiemig, Kmehlen, Koselitz, Kottewitz, Krauschütz, Kraußnitz, LampertSwalde, Laubach, Leck witz, Lenz-Döbritzchen, Liega, Linz, Me dessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbttz, Nasseböhla, Nauleis, Naundörfchen, Naun dorf b. G., Naundorf b. O., Neuseußlitz, Nie- geroda, Oelsnitz, Peritz; Donnerstag, den 9. März die Mannschaften auS Ponickau, Por- schütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Stäbchen, Skassa,Skaup, Stauda, Strauch, Strießen-Kolkwitz, Thien- dorf-Dammhain, Treugeböhla, Uebigau, Walda, Wantewitz-PiLkowitz, Wustaude, Weißig a. R., Weißig b. Sk., Weßnitz; Freitag, den 10. März W U die Mannschaften de« Jahrganges 1890, 1889 und etwaige ältere Mannschaften aus der Stadt Großenhain und sämtliche Mannschaften nachstehender Ortschaften: Wtldenhain, Zschauitz und Zschieschen; Sonnabend, den 11. März U o die Mannschaften deS Jahrganges 189l auS der Stadt Großenhain und sämtliche Mannschaften der nachstehenden Ort schaften: Zabeltitz-Stroga und Zottewitz. Montag, den 13. März G Losungstermin. 1. Die sämtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen, welche sich im AuShebungSbezirke Großenhain aufhalten, werden zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen in Hem für sie bestimmten MusterungStermine — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis auf die bei etwaiger Nichtbefolgung nach § 26,7 der Wehr» ordnung zu erwartenden Strafen und Nachteile hierdurch aufgefordert, während das persönliche Erscheinen im Losungstermine Jedem überlassen ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im MusterungStermine verhindert sind, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigtes ärztliches Attest anher einzureichen. (Z 62,4 Wehr-Ordnung.) Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. werden nach vorheriger Vorlegung von in derselben Weise ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Gestellung entbunden werden. 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamtete,! Arztes (BezirkSarzt, Gerichtsarzt usw.) beizubringen. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zett vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Diejenigen Handwerker, welche auf den Kaiserlichen Werften ausgebildet und mit den Einrichtungen der Kriegsschiffe vertraut sind, haben dies im MusterungStermine zu melden. 5. Jeder Militärpflichtige kann sich im MusterungStermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffen gattung oder des Truppenteils erwächst. (§ 63,8 der Wehr-Ordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bet der Kavallerie sich verpflichtenden Mann schaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, außer der Vergünstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots in der Regel auch während ihre» Reserveverhältnisses Befreiung von den jährlichen llebungen. Diejenigen MiktMpfkichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bet der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine Einwilligungserklärung des Va.'erS t<zw. der Mutter oder deS Vormundes, womöglich schon tm MusterungStermine, beizubringrn. 6. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam gemacht: Nach Z 63.7 der Wehrordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens Im MusterungStermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, welche nach ß 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und SaLverständigen zu unterstützen. Diejenigen Personen, deren Arbeits» bez. Auffichtsuufähigkeit zur Begründung der Reklamationen behauptet wird, haben in den ReklamationStermiuen nnd zwar in Mesa am 3. März l „ ... in Radeburg am 6. März l vorm. ,11 Nhr in Grosieahain am II. Mär; vor«. IO Uhr zu erscheinen. Ist dies untunlich, so ist ein von einem beamteten Arzte ausgestellter Zeugnis rechtzeitig und spätestens bis znm Reklamationsteruüne einzureichen. (8 33,5 Abs. 2 Wehr-Ordnung) Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem MusterungSgeschäfte entsteht, kann der Antrag noch im AuShebnngStermine angebracht werden. Jedoch wird sich für diesen Fall empfehlen, diesen Antrag noch vor dem Aus- hebungSgeschäst anzubringen, um Erörterungen zu ermöglichen. Die Entscheidungen der Ersatz-Kommilsion auf derartige Anträge werden je am 3. Tage nach den vorbezeichneten ReklamationStermineu mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant btS dahin zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der veachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Srsatz-Kommisston für bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist, und -war bis nachmittag« 5 Uhr bei der Ersatz-Kommision unter gehöriger Begründung angebrackt werden. 7. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit veranlaßt die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichttgen Mannschaften zum pünktlichen Erscheinet, im Musterungslokale vorzuladen, sowie der Musterung bez. was die Städte anlangt, durch Beauftragte beizuwohnen. Neber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die RetrulierungSstaMmrollen sind zum MusterunpSlermine mitzubringen. 8. Die Mannschaften der Reserve, Martnereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatz reserve und Marine-Ersatzreserve, sowie ansgebUdete Laudsturmpsttchttge des II. Aufgebots, welche gemäß 8 123,1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung für den Fall einer etwaigen Mobilmachung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hierauf gerichtete Gesuche bei dem OrtSoorstande ihre« Wohnorts nnd zwar noch vor Beginn der Musterung anzubringen. Der OrtSoorstand hat diese Gesuche zu prüfen und darüber eine alsbald anher einzureichende Nachweisung aufzustellen. Ans dieser Nachweisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögensver hältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, ersichtlich sein. Ueber dies« Gesuche wird die Königliche verstärkte Srsatz-Kommission Montag, den 13. März dieses Jahre», vormittags S Uhr Entscheidung treffen. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. zu etwaiger AuSkunftS- erteiluna haben sich die betreffenden Antragsteller in Person zur gedachten Zeit tm „Gesellichaft-Haase" la Grotzeahaia einznfinden. Großenhain, am 13. F biuar 1911. Der Zivil-Vorsitzende der Königliche« Ersatz,Kommisfio» V 52. -e- Aa-hebnng-bezirlS Grotzeahaia.