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Messer K Tageblatt «nd A«r»tg»r Mrblatt Md Wchch. ÄwlsUaü DM»MM WGMGG ch n»GdWg HW» Eva» EMM für Lle König!. AmtShauptrnannschast Großenhain, -aS König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie dm Gemeinderat Gröba. ' n Donnerstag, 12. Januar 1811, abends. 61. Jahrg. Da» Rtejaer Tageblatt erscheint jeden Lag abend» mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Vierteljährlicher LeznzSdrri» bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart KV Psg., durch unsere Träger frei In« Hau» 1 Mark VS Psg, bei Abholung am Schalter der kaisrrl. Postanslalte» 1 Mark VS Psg, durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch Monatrabonnenient» werden angenommen. Auzrigrn-Annahme slir die Nummer de» Auägabetage» bi» vormittag v Uhr ohne Bewähr. Rotatlon»druck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — VeschäslSslrlle: Doetheslrabe SS. — Für ble Redaktion verantwortlich: Arthur Hähne! in Riesa. Mliilm-M ick. im sniMellkM W mjrjWtn«ktimWlWieH. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst Sei den Fußtruppen, den Maschinengewehr- Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, ober zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat zunächst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission seines Aufent haltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchsn. 3. Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommisston gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung de» Meldescheins ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung deS gesetzlichen Vertreters, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich nntadelhaft ge führt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl d«S Truppenteil», bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bet dem Kommandeur de» gewählten Truppenteils nachzusuchen.*) Hat der Kommandeur keine Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekrnten-Einstellungstermi» (im Oktober) und nur inso weit statt, al» Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militärmusikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber, die, welche zum drei- oder vierjährigem aktiven Dienst *) Für den Eintritt bei den sächsischen Eisenbahnkompagnien und der sächsischen Telegraphen kompagnie in Berlin sind die Anmeldungen an den Kommandeur des König!. Preuß. Eisenbahn regiments Nr. 2 oder des König!. Preuß. Telegraphenbataillons Nr. 1 zu richten. bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bi» 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellunggtermine. Wenn keine Stellen offen find, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat be- urlaubt «erden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar deS Kalenderjahres, in welchem der Betreffende der 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und im Falle de» Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens deS Unteroffizter- DienstgradeS bet fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den ZivilverforgungSschein und die Dienstprämle von 1000 Mark bereit» vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppen, der Maschinengewehrabteilungen, der fahrenden Feldartillerie und deS LrainS, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahr« aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr ersten Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während de» ReserveverhältnissrS in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht ein berufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterung»termine freiwillig zur Aus- Hebung melden, erwächst ein besondere» Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. 242 KriegSministerinm. 17IL Kiarschlag-Lieferung betr. Die Gemeinde Mergeudorf braucht 100 ebm guten, harten Klarschlag. Ange bote und Preisforderung sind bis 22. Januar b. I. an Unterzeichneten abzugeben; auch können die Bedingungen daselbst eingesehen werden. Mergendorf, den 12. Januar 1911. Der Gemeiudevorftaud. Donnerstag» den 19. Januar 1911, vormittag» 11 Uhr werden am hiesigen Bor- rat-gebäude alte Leinewand, ältere Geräte, Eisen, Zink usw. versteigert. Königliche Sarnisouverwaltuug Tr. P. Zeithain. Oertliches mW Sächsisches. Riesa, 12. Januar 1911. —* Zu der Notiz im örtlichen Teile der Nr. 3 des Riesaer Tageblattes vom 4./1. 1911 über „Arbeiter-Legiti- mationSkarten", die mit den Worten: „Eine neue Ein richtung" beginnt, wird un» von zuständiger Stelle folgendes mitgeteilt: Für die im Königreiche Sachsen in landwirtschaftl., gewerblichen und industriellen Betrieben al» Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigten ReichiauS- länder handelt er sich nicht um eine am 1. Januar d. I. in Kraft getretene Neueinrichtung, sondern um eine bereits seit 1. Februar 1909 in Kraft stehende Bestimmung, wo nach ausländische, in vorgenannten Betrieben beschäftigte Arbeiter und Arbeiterinnen, und zwar zunächst solche pol nischen und ruthenischen Stamme», verpflichtet waren, Arbeiter-LegitimattonSkarten zu führen. Mit Wirksamkeit von 20./9. 1910 ist aber die Verpflichtung zur Führung von Arbeiter-LegilimationSkarten auf alle reich-ausländischen Arbeiter und Arbeiterinnen ausgedehnt worden. ES müssen also vom letztgenannten Zeitpunkte ad alle Reichsausländer, die in einem der mehrerwähnten Betriebe al» Arbeiter in Beschäftigung stehen, Arbeiter - Legitimationskarten sichren. Ausgenommen bleiben nur: 1) diejenigen Arbeiter, die im Auslande wohnen und in der Regel täglich nach Beendi- gung ihrer Arbeit dahin zurückkehren, 2) Häusl. Dienstboten, 3) diejenigen Arbeiter, die im Besitze eines auf sie lauten den, von einer österreichischen Behörde ausschließlich in deutscher Sprache ausgestellten AuSweiSpapiere» sind. Als AuSweiSpapiere gelten Reisepässe, Hetmatscheine, Arbeits oder Dienstbücher, Tauf- oder Trauscheine und Militär papiere. Die Ausstellung der Arbeiter-LegilimationSkarten für die hier in Arbeit stehenden ReichSanSländer erfolgt durch die AbfertigungSstelle der deutschen Feldarbeiterzen tralstelle in Dresden gegen eine Gebühr von 2 Ml. Die Arbeiter und Arbeiterinnen können hierbei die Vermittelung der Ortspolizeibehörde der Arbeitsstätte in Anspruch nehmen. Die Arbeiter-Legitimationskarten gelten nur für da» Kalenderjahr, in dem sie ausgestellt worden sind, und sind nach seinem Abläufe zu erneuern. Die Erneuerung muß bei der OrtSpoli-eibehörde der Arbeitsstätte — d. t. hier der Stadtrat — beantragt werden und erfolgt für nach weislich in Deutschland verbliebene Arbeiter u. Arbeiterin nen gebührenfrei. Berücksichtigung auf gebührenfreie Er neuerung von Karten finden nur solche Anträge, die inner- halb der ersten 8 Tage des neuen Kalenderjahre» gestellt worden sind. Bei Stellung von Anträgen auf Ausferti gung von Arbeiter-LegilimationSkarten sind die HeimatS- papiere, bei ErneuerungS-Anträgen außerdem noch die alten LegitimationSkarten mit abzugeben. —* Weihnachten und mit ihm die Reihe der Festtage liegt nun endgiltig hinter uns, die Arbeit macht wieder voll ihr Recht geltend. Aber in' den begonnenen arbeits reichen Wochen winkt neue eigenartige Freude. Der Humor will mehr in seine Rechte treten al» sonst. Prinz Karneval ist eingezogen und schwingt sein Zepter, diesmal mit einer solchen Ausdauer, daß jeder in der jetzt beginnen den Hochsaison der Vergnügungen auf seine Rechnung kommen kann, wenn er nur will. Luch der Gesang verein „Amphion" wird seine Mitglieder und Gäste um da» Zepter de» launigen und närrischen Prinzen scharen. Sein am 20. Februar stattfindendeS Winter vergnügen wird sich im Rahmen eines Kostümfeste» ab- spielen, dem die Idee einer Weltausstellung zugrunde ge- legt ist. SS ist damit Gelegenheit zu einem internationalen, kosmopolitischen Treiben geboten, dem e» sicherlich nicht an fesselnden Bildern fehlen wird. Vorher, und zwar für den 18. Januar, ladet der Verein seine Mitglieder und Gäste aber noch zur Feier der 72. Stiftungsfeste». Diese Veranstaltung besteht in Konzert und Ball und findet im Hotel Höpfner statt. Da» Konzert wird von der 32 er Kapelle gespielt. —* Für die Herren Installateure und deren Ange- stellten wird ein Starkstromkurs für Installations arbeiten am Technikum Riesa abgehalten, dessen Be- such allen Interessenten feiten» der Direktion der Neber- landzentrale warm empfohlen wird. Am Sonntag, den 15. Januar, vormittag 11 Uhr findet eine Besprechung der Interessenten im Technikum zu Riesa statt, dessen Direktion die auf den Kur» bezüglichen Bedingungen kosten!«» ver sendet. Im Interesse der Gewerbetreibenden rc.^ welche sich mit JnstallattonSarbeiten befassen, kann zum Besuch diesk» Kurs,» nur geraten werden. —* Der Deutsche Uhrmacherbund ist jetzt unter der Bezeichnung „Deutscher Uhrmacher-Bund und ReichSoerband der Deutschen Uhrmacher" in da» amtliche VerelnSregister eingetragen worden, wodurch er die Rechte einer juristischen Person erworben hat. Der Bund erstrebt die Förderung der Kollegialität und der gemeinsamen tdea- len und gewerblichen Interessen der Uhrmacher de» Deut schen Reiches, die er infolge seiner Eintragung in da» Ber- einSregister in Zukunft noch wirkungsvoller wird vertreten können, al» dies bisher möglich war. Der Deutsche Uhr macherbund ist al» die bedeutendste Fachorganisation de» deutschen Uhrmachergewerbes anzusprechen. —ZZ Mit großer Spannung hat man in Sachsen dem Ergebnis der Viehzählung vom 1. Dezember 1910 entgegengesehen. Jetzt liegt dasselbe vor und bestätigt die Vermutung, daß sich da» Verhältnis zwischen Einwohner zahl und Viehhaltung in den letzten 10 Jahren zu Un gunsten der Viehhaltung verändert hat. Nach dem im Kgl. Statistischen LandeSamte vorläufig ermittelten Zählung«- ergebni» betrug die Zahl der Pferde in Sachsen: 173897 (1900: 166 730), Rinder: 690404 (1900: 688953), Schwein«: 712 694(1900:576953), Schafe: 58185(1900: 74 628), Ziegen: 131231 (1900: 139 706). 1909 wurden gezählt: 171623 Pferde, 698672 Rinder, 656113 Schweine, 58 913 Schafe und 131025 Ziegen. — Die Gesamtzahl der Pferde im Königreich Sachsen hat im Laufe «ine» Jahre» um 1,03 Prozent zugenommen. Mehr al» die Hälfte dieser Zunahme fällt allein auf den Kreis Bautzen, wo sie in der Hauptsache der Neusormation de» 20. Husaren regiment» beizumeflen ist. Die Rinder haben dagegen in dem letzten Jahre um 1,18°/« abgenommen. Da» zu dieser weiteren Abnahme trotz der reichen Futterernt« de» Jahre» 1910 geführt hat, ist nach Ansicht de» Kgl. Statt- stischen LandeSamte» zum großen Teile der immer mehr sich verbreitende Scheidenkatarrh, der «ine Nachzucht schwer aufkommen läßt. Aber auch die Maul- und Klauenseuche wird nicht ganz ohne Einfluß gewesen sein. Durch diesen Rückgang hat sich da» Verhältnis zwischen Einwohnerzahl und Rinderhaltung weiter verschlechtert, denn während 1900 noch auf je 100 Einwohner 16,39 Rinder gehalten worden sind, waren e» 1910 nur noch 14,18, da» ist über 1,3 Prozent weniger. — Die Schweinebestände haben sich da-