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««d A«-»rg»V MtbM «a> Alychty. «egrammAdeess« A Fernsprechstell» ras dl-t^.»t s» Nr-SL für -ie König!. AmtShauptmmmfHast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesh sowie den Gemeinderat Gröba. SS8. Mittwoch, IS. Oktober 1SVS, avenSS. «2. Jahrg. La» Riesaer Tageblatt erscheiot jede» Tag abend» mit -lutnahme der Sonn» und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung i« der Expedition in Riesa 1 Mart bv Psg., durch unsere Tröger sret in» Hau» I Mark SS Psg„ bei Abholung am Schalter der kaisrrl. Postanstalten 1 Mark SS Psg., durch den Briestrüger srei ins Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnement» werden angenommen. Anziigrn-Annahmr sür di« Nummer de» Ausgabetages bi» vormittag v llhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Woethestraste SS. — Für die Redaktion verantwortlich; Hermann Schmidt in Riesa. -- - "" " In Abänderung der Bekanntmachung der Königlichen AmtShauptmannschaft vom I 5. Oktober 1909 — Nr. 235 da« Riesaer Amtsblattes — wird auf Grund nachträglich gestellter Anträge bekannt gegeben, daß die Wahlzeit in den drei Wahlbezirken 1. Glaubitz mit Gagerttz und Langenberg und GutSbeztrk Glaubitz (83. Bezirk), 2. Pausitz (102. Bezirk), 3. Zeithain mit LutSbezirk Truppenübungsplatz Zeithain (109. Bezirk) bi« nachmittags S Uhr verlängert, also auf die Zeit von vormittags 10 bi- «ach- mittag- 7 Uhr festgesetzt worden ist. 2537 o L. Königliche AmtShanptmauuschaft Srotzenhain, am 12. Oktober 1909. Das unterzeichnete Amtsgericht hat heute auf Blatt 460 seines Handelsregisters '"w""" Herma«« Kramer und als deren Inhaber den Viehhändler Ludwig Hermann Kramer in Riesa eingetragen. Angegebener Geschäftszweig: Biehhandel. Riesa, den 13. Oktober 1909. 1L.Ro§. 505/09. Königliche- Amtsgericht. In das SüterrechtSregtster des unterzeichneten Amtsgerichts ist auf Seite 72, den Geschäftsführer Alexander Max Weitze in Riesa und dessen Ehe frau Elisabeth Martha geb. vohland betreffend, eingetragen worden: Dir Verwaltung und Nutznießung des Mannes ist durch Ehever trag vom 9. Oktober 1909 ausgeschlossen. Riesa, den 11. Oktober 1909. I^Rsx. 504/09. Königliche- Amtsgericht. Freitag, de« 15. Oktober 1S0S, vorm. 11 Nhr kommen im AuktionSlokalhier 80 Paar Holzsohlen gegen sofortige BezahlungzurVersteigerung. Riesa, am 11. Oktober 1909. Der Gerichtsvollzieher de- Königl. Amtsgerichts. Sonnabend, den 16. Oktober IVOS, vorm. 11 Uhr kommt im AuktionSlokal hier ein Anzug, bestehend au» Jackett, Hose und Weste, gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 11 Oktobber 1909. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Im AuktionSlokal hier kommen Montag, den 18. Oktober 190S, vorm. 11 Nhr 1 Fahrrad, 1 Vertiko, 1 Kleiderschrank und 1 Harmonium gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. , Riesa, am 11. Oktober 1909. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Die Mannschaften der Pflichtfeuerwehr zu Weida haben sich Sonntag, den 17. Oktober, früh Uhr zu einer UebltUg am Spritzenschuppen einzufinden. Ab zeichen sind anzulegen. Auf §8 22, 23 und 25 des Statuts wird hingewiesen. Gemeinde Weida. MöbiuS, G.»B. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 13. Oktober 1909. —* Die hiesige Ortsgruppe vom Deutschnationalen HandlungSgehilfen-Verband hielt gestern abend im Hotel Wettiner Hof ihren ersten dieswinterlichen Vortrags- abend ab, der sich zahlreichen Zuspruchs zu erfreuen hatte. Ts war ein nationaler Abend im besten Sinne, den die Erschienenen verleben durften. Als Vortragenden hatte der Verein den bekannten Schriftsteller Max Bewer, Dresden-Laubegast, gewonnen. Dieser stellte an die Spitze seines feinsinnig auSgeftalteten Vortrages die beiden Kar- dinalfragen: „WaS ist Vaterland?" und „WaS ist Gott?" Herr Bewer hat die Antwort auf diese Fragen in zwei von ihm verfaßten Gedichten gegeben, die in seinen Ge dichtsammlungen „Vaterland" und „Göttliche Lieder" ent- halten sind. Er trug beide Gedichte vor, die in ihrer kraft- und geistvollen Sprache von tiefem Eindruck auf Herz und Gemüt waren. Eh« der Vortragende dann zu Rezitationen aus seiner Gedichtsammlung „Lieder au« der kleinsten Hütte" überging, trug er noch das ernst« Gedicht „Johann Sebastian Bach" vor, das stürmischen Beifall auSlöste. AuS seinem Werke: „Lieder aus der kleinsten Hütte", gab Herr Bewer einige Liebeslieder mehr heiterer Art zum besten. Die Lieder dieser Gedichtsammlung besingen da- Glück der Liebe in der Ehe. Dar Werk steht damit im Gegensatz zu jenen dichterischen Erzeugnissen, die sich mehr an di« „Liebe auf der Straße" wenden, in ihrem Inhalt dadurch aber mehr zur Liebe reizen, als das wahre seelische Glück, wie eS die Ehe gibt, beschreiben. Die Gedichte, die der Herr Betragende rezitierte, schilderten aus dem deutschen HeimatSgefühl heraus das Glück einer jungen Ehe. Znm Vortrag kamen: „Unsere Martha", „Unser Mädchen-, „Schmückung", „Unser Doktor" und „Er- Wartung". Heiterkeit ist der Himmel, unter dem alle» gedeiht — Gift ausgenommen. Ein Stück von diesem Himmel spiegelte sich in diesen Gedichten wieder und der spontane Beifall der Erschienenen bewies, daß sie sich unter ihm wohl gefühlt hatten. Den zweiten Teil seine« Bor- IrageS leitete der Herr Vortragende mit der Rezitation de» Gedichte« „Waldweben" ein. ES führt die Erschie nenen im Geist« unter die alten Eichen de» SachsenwaldeS in FriedrichSruh und vor da» Schloß des Altreichskanzler». Sie i n da« Schloß zu führen, unlernahm sodann Herr Bewer mit der Schilderung seine- Besuche- beim Fürsten vi-marck in Friedrtch-ruh. Diese Ausführungen haben sicherlich nicht verfehlt, die Liebe und grenzenlose Ver ehrung für unseren Altreichskanzler bet allen Erschienenen aus» neue wachzurufen und zu verliefen. Hochinteressant waren besonder- di« AuSsührungen dr- Vortragenden über Christentum und vt-marcktum. Herzlich wurde gelacht, al» Herr Bewer einige köstliche Proben von dem kern- deutschen Humor Bismarcks zum besten gab. Auch durch >aS im zweiten Teile seines Vortrags Gebotene sicherte ich Herr Bewer die dankbare Anerkennung der Erschienenen, >ie sich in reichem, anhaltendem Beifall äußerte. Der Bor- itzende der Ortsgruppe, Herr Kaufmann Hagemann, dankte außerdem noch namens der Anwesenden Herrn Bewer für eine genußreichen Ausführungen, womit der gehaltvolle Abend sein Ende erreichte. —l. —* Durch da» Dir. Zahnsche Theater-Ensemble ging gestern abend als Benefizvorstellung sür Herrn Theo Zahn das hier schon vielfach gesehene und gehörte 5aktige Schauspiel von Meyer-Förster „All-Heidelderg" in Szene. Der Benefiziant hatte mit der Wahl des Stückes keinen Fehlgriff getan und sein Appell an da« theater liebende Publikum war nicht ungehört verhallt, denn ein ziemlich zahlreiches Publikum hatte sich eingefunden. Die Aufführung selbst ging glatt vonstatten, war gut inszeniert und mit ansprechender Dekoration auSgestattet. Im zweiten Akte namentlich nahm sich die Beleuchtung de« Heidel berger Schlosse» ganz hübsch aus. Herr Theo Zahn spielte die Rolle de» Dr. Jüttner. In trefflicher Weise charakte risierte er den „Schulmeister des Erbprinzen", der als lebensmüder Greis unter der Studentenschar in Alt-Hetdel- berg von neuem auslebte. Den Erbprinzen Karl Heinrich stellte Herr Eüßengut und die „Käthi" Frl. Wald dar. Velde hatte ihre an wechselnden Empfindungen so reichen Rollen trefflich,erfaßt und gestalteten so das Spiel zu einem belebenden und packenden. Der Kammerdiener Lutz, der gern aus sich etwas machen wollte, hatte natürlich in Herrn Direktor Zahn den geeignetsten Vertreter gefunden. Mit der ihm auf dem Gebiete des Humors eigenen Ge schicklichkeit wußte er das Feinkomische der Rolle hervor- zuheben und die Lachlust des Publikum» zu wecken. Herr Janson gefiel allgemein in seinen Doppelrollen al» strenger GtaatSminister von Haugk und als lebensfroher flotter Student Graf von Asterberg. Auch die übrigen Darsteller, di« zum Teil mehr oder weniger zur Geltung kamen, waren bestrebt, der Vorstellung zu einem guten Gelingen zu verhelfen. Der lebhast gespendete Beifall rief die Spieler wiederholt auf die Bühne. — r. —* Der dieSjährtgeHerbstjahrmarkt findet vom 17. bi» mit 19. d. M. mittag« statt. Auf dem Albert- platz, der gestern mit einer frischen KieSdecke versehen worden ist, hat man bereit» mit dem Aufbauen der Buden begonnen. — Der Kaiser hat bestimmt, daß bet Aufnahme de» Reichadler» in den Fahnen und Bannern der Krieger- und Milttärverrine die Kette de» Schwarzen Adlerorden» wegzubleiben hat. — Prinz Max von Sachsen ist nach kurzem Aufenthalt von Athen nach Smyrna abgrreist, um sich von dort nach der Insel Papmo» zu begeben und die berühmte Bibliothek de» JohanniSkloster» mit ihren kostbaren Hand- schriften zu besuchen. — Ueber einen Fall tadelnswerter Aus- kunfterteilung durch eine Auskunftei beschwert sich ein Abonnent der „L. N. N." mit vollem Recht. Er satte bei einer Verlagsbuchhandlung ein Konversationslexikon bestellt, zahlbar in monatlichen Raten. Die Buchhandlung nahm die Bestellung durch Postkarte an, schickte die Bücher aber nicht. Auf eine Anfrage nach dem Grund« schrieb die Buchhandlung, daß sie bereit sei, das Werk zu liefern, „jedoch müssen wir Sie mit Rücksicht auf Ihre materiellen Verhältnisse bitten, unS entweder eine genügende Garantie in irgend welcher Form beizubringen oder aber um Barzahlung bitten." Offenbar hatte sie sich nachträglich an ein AuSkunstSbureau gewendet und dort eine ungünstig« AuSkunst erhalten. Nun ist zwar der Besteller vor etwa 10 Jahren in Konkurs geraten; er hat aber bald danach einen ZwangLvergleich geschloffen und befindet sich seit Jahren wieder in den besten Verhältnissen; seine WohnungS- miete allein beträgt 800 Mark. Das alles weiß die AuS- kunftei nicht: sie kümmert sich auch nicht darum, sie hat vor 10 Jahren erfahren, Haß der Besteller in Konkurs verfallen ist; das genügt ihr, uüd nun erteilt sie diese längst veraltete Auskunft. Empört verlangte der Besteller den Wortlaut und den Namen der Auskunftei zu erfahren. Da» lehnte die Buchhandlung ab, weil sie zur Diskretion verpflichtet sei. Derartige gewissenlose Auskünfte sollten bestraft werden. Mindestens sollte der Betrieb von Auskunfteien unter Ge- werbeaufsicht gestellt werden. — Tas Abbrennen von Kartoffelkraut» Quecken und anderen Abfällen der Feldwirtschaft ist 1. Lei starkem Winde und nach Eintritt der Dunkelheit, 2. an Stellen, die weniger als 100 Meter von öffentlichen Fahrwegen, Gebäuden und Feimen entfernt find, 3. in solchen Mengen, daß das Feuer für Schadenfeuer ge halten werden kann, verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft Außerdem wird darauf hingcftnesen, oaß nach Paragr. 368 Ziffer 6 des Strafgesetzbuches oas An zünden von Feuer in gefährlicher Nähe von Gebäuden, besonders auch von Scheunen oder feuerfangenden Sachen, wie Strohfeimen usw., sowie an gefährlichen Stellen in Wäldern oder Heiden ebenfalls mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Lägen geahndet wird. Eltern, CrziehungS- und Aufsichtspflichtige wollen Kin- der aus da? Verbotswidrige der vorbezeichneten Hand lungen aufmerksam machen und sie davon abhalten. — Tie Verzollung der Zigarren der Rei- senden regelt eine neue Verfügung. Tie Bestimmungen des Zollrarisgesetzes über die zollfreien Mengen eingc- Ass gute V«d«ek-Aler