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««d A«r»rg»r MebM m» Arychch. rübgramm-Adreff« 6 yemsprechstell» ^rag b at^ RtesL S^ 2L für die Köm'gl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und Len Rat der SLa-L Mesa, sowie den Gerneinderat Gröba. 82. Sonnabend, 10. April 1000, abends. 62. Jahrg. Da» Rtesaer Tageblatt erjcheiut jede« Tag abend» mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Psg., durch unsere Träger stet in» Hau» 1 Mark öS Psg., bei Abholung am Schalter der laiserl. Postanstalten 1 Mark LS Pjg., durch den Briejtrilger frei in» Hau» L Mark 7 Pfg. Auch MonatSabounement» werden angenommen. Anzeigen-Aimahme jür di« Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck nnd Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — GeschäslSstelle: Goethestratze SS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. - Verordn««», die Aumel-rm- der selbftöudt-en Apotheker und des Apothekeahtlf-persoual- bet de« VezirkSSrzte« betreffend, vom 1. April 1909. 8 1. Wer die Leitung einer Apotheke als Besitzer, Verwalter oder Pächter über nimmt, hat sich binnen 3 Lagen beim BezirkSarzte anzumelden. § 2. Alle Veränderungen in dem pharmazeutischen Hilfspersonale der Apotheken find von deren Leitern binnen 3 Lage« dem BezirkSarzte anzuzeigen. 8 3. Sind bei den Anmeldungen und Anzeigen (88 1 und 2) die vom BezirkS arzte benötigten Angaben und Unterlage« nicht bereits beigefügt worden, so ist der Auf- lorderung des BezirkSarzteS zu ihrer nachträglichen Beibringung von den Leitern der Apotheken ohne Verzug Folge zu leisten. 8 4. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft bis zu 1 Woche bestraft. 8 5. Die VezirkSSrzte haben die Veränderungen in der Leitung der Apotheken <8 1) gemäß 8 24 Ziffer 6 ihrer Instruktion alsbald zur Kenntnis des Apothekenrevisor» und der Kreishauptmannschaft zu bringen. Die KreiShauptmannschaften werden ange wiesen, diese Veränderungen dem Ministerium des Innern anzuzeigen, das dem Landes medizinalkollegium davon K-nntniS geben wird. Dresden, den 1. April 1909. 99 II N b Ministerium de- Inner«. Die jetzige Jahreszeit scheint insofern zur erfolgreichen Bekämpfung der Obst- bgumschiidltnge noch geeignet, als infolge des blätterlose« Zustandes der Bäume die Brut der schädlichen Schmetterlinge leicht sichtbar ist. Zu den letzteren gehören insbesondere: 1. der Goldafter, dessen Nachwuchs in Form kleiner Raupen in zusammen gesponnenen und deshalb in die Augen fallenden dürren Blättern an den Zweigen überwintert. 2. der Ringelspi«ner, welcher seine Eier perlschnürenartig in 14 bis 16 leicht sichtbaren Reihen gleich einem Fingerring um dürre Nestchen absetzt, und 3. der Schwamvtspinner, welcher seine Eier an Obstbäumen, Mauern und Zäunen tn daumdicken, feuerschwammähnlichen braunen Gebilden ablegt. Die Berntchtnvg geschieht am besten durch Abschneiden, beziehentlich Abkratzen und Verbrennen des Abfalles. Zu schone« dagegen sind die in geringen, zusammengesponnenen Mengen häufig zu findenden länglichen, kleinen, 2—3 Millimeter langen, seidenartig glänzenden Cocons, welche die Larven nützlicher Schlupfwespen beziehentlich Jchneumoniden enthalten. Hierbei wird gleichzeitig auch auf die Ber1U-««g Per BlatlaaS, der Schtldlänse und der Blvttläuse hingewiesen. Die Blutlaus, welche an ein- und zweijährigen Zweigen, aber auch an älteren Teilen der Apfelbäume meist in größerer Gesellschaft saugend zusammensitzt, ist leicht erkenntlich an dem weißen, schon in einiger Entfernung von den befallenen Bäumen zu bemerkenden schimmelarttgen Ueberzug. Unter den verschiedenen, gleich gut wirkenden Vertilgungsmitteln, welche in der im Jahre 1897 an die Herren Gemeindevorstände abgegebenen Belehrung erwähnt sind (Schweine- oder Pferdefett, Vaseline rc.), wird die Anwendung von Kalkmilch mit Seifen flederlauge und Petroleum empfohlen. Schildläuse findet man auf Pfirsich-, Aepfel- und Birnbäumen, sowie auch häufig an Weinreben und zwar in Form kreisrunder muschelartiger Höcker (Gallen) oder in der Form eines Bindestriches (Komma). Unter diesen kleinen Erhöhungen sind jetzt oft tausende von kleinen Eiern vorhanden. Die Eier der auf der Weinrebe vorkommenden Schildlaus überwintern recht ost unter dem Schilde der abgestorbenen SchildlauS. Starkbesetzte Zweigs sind auSzuschneiden. An den Stämmen ist mit der Stahl- örahtbürste abzukratzen und nachträglich Kalkanstrich anzubringen. Hinsichtlich der Rebenschildläuse empfiehlt sich — außer dem Abschneiden der stark befallenen Reb- schenket — die jetzt vorhandenen braunen Schilder, unter welchen sich die Streusand ähnlichen rosafarbenen Eier befinden, abzubürsten. Die Eier der Blattläuse find oft mals massenhaft an den Zweigen deS Kern- und Steinobstes vorhanden. Die glänzend schwarzen Eier sehen aus wie feines Schießpulver. Die besetzten, an der Spitze meist gekrümmten Zweige sind abzuschneiden und zu verbrennen. Durch die klebrige» Ausscheidungen der Schild- und Blattläuse bildet sich der Nährboden für weitere pflanzliche Schädlinge (Pilzes. Im Hinblick auf das obwaltende volkswirtschaftliche Interesse an der Vertilgung oer genannten Obstbaumschädlinge werden die Besitzer von Obst- und Fruchtbäumen angewiesen, auf ihren Grundstücken die hiernach erforderlichen Vernichtungsarbeiten vor zunehmen, mit dem Bemerken, daß etwaige Säumigkeiten in dieser Richtung gemäß 8 368 Ziffer 2 d«S Strafgesetzbuches mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bi« zu 14 Lagen werden geahndet werden. Die Ort-Polizeibehörden werden angewiesen, dies« Anordnung noch im Wege der amtlichen Verkündigung besonders bekannt zu machen, deren Befolgung zu überwachen und gegen etwaige Säumige unnachsichtlich mit Strafverfügungen vorzugehen. WaS endlich die an Obstbäumen hier und da wahrgenommenen Schädigungen durch Pilzkrankheite« anlangt, so sind e« namentlich zwei Pil,arten, welche im letzten Jahrzehnt in den Obstgärten zum Teil Verheerungen angerichtet haben. Diese Pilze, welche in die Gattung dlovili» gehören und als ilovilia vinora Loo. und Aonili» kruotigev« kers. unterschieden werden, machen einmal viele Früchte faul, zum anderen Ausschank: - - Solide Bedienung. geben sie Veranlassung zum Absterben der Blüten, Blütenzweige und kleinerer Laub zweige der Bäume. Zur Bekämpfung dieser schädlichen Pilze sind von sachverständiger Seite folgende Maßnahmen vorgeschlagen worden: 1. Sorgfältige» Sammeln des gesamten abgefallenen Laubes der von den Pilzen befallenen Bäume und Vernichtung dieses Laubes (Vermengen mit ge branntem Kalk). 2. Entfernung aller sonst getöteten Triebe und aller Fruchtmumien möglichst sofort, um die UeberwtnterungSherde zu vernichten. 3. HerauSschnetden und Verbrennen der abgetvteten Blütentriebe auS den Bäumen, um die Sommerfruchtformen des Pilzes auf den toten Blütenteilen unschädlich zu machen. 4. Umpfropfen der Bäume, d. h. Bepsropfen solcher Aepfel- und Birnsorten, die sich als besonders stark befallen von der Krankheit erwiesen haben, mit Sorten, die als widerstandsfähig und unempfänglich gegen diese parasitische Krankheit erkannt worden sind. Außer den vorstehenden Maßnahmen dürfte es sich 5. empfehlen, so lange die Blatt- und Blütenknospen noch geschlossen sind, die Obstbäume und Sträucher, sowie die Weinreben — mit Ausnahme von Pfirsich und Aprikose — mit 2°/oiger Earbolineumlösung mittels der Holderspritze zu übersprühen. Die Lösung wird derart hergestellt, daß zu 98 Liter Wasser 2 Liter Carbolineum (Lohsol von der Firma Lohse L Rothe in Niederau) gegossen werden und diese Mischung hierauf gut umgerührt wirb. Die milchige Flüssigkeit ist dann spritzfertig. Nach der Blattbildung darf nur noch mit °/g iger Flüssigkeit gespritzt werden. In dieser Stärke darf auch Pfirsich und Aprikose, jedoch in unbelaubtem Zustande, bespritzt werden. Im übrigen ist das Spritzen nie bei Regen oder Schnee, auch nicht bei starkem Wind, da solcher den feuchte» Nebel schnell verweht, vorzunehmen. Die OrtSpolizeibehörden wollen dafür sorgen, daß auch die vorstehend unter 1—L empfohlenen Bekämpfungsmittel — da wo nötig — gemeinsam und einheitlich bez. planmäßig durchgeführt werden. WaS die zur tunlichsten Verhütung des Auftretens von Krankheiten au -t« Weiastölke« — echter Meltau oder Traubenschimmelpilz (Oiklium luelrori) und falscher Meltau (koronospora vitioola) erforderlichen Maßnahmen anlangt, so wird auf die Be kanntmachung der unterzeichneten Königlichen AmtShauptmannschast vom 5. Mai 1906 — Nr. 106 des Riesaer Amtsblattes — verwiesen. Großenhain, am 8. April 1909. 986« L. Königliche Aintshauplmaunschaft. Bekanntmachung, -t« Schutz der Neiulichkeit i« Gast- und Schaukwirtschaste« nud Herbergen betr. Mit Zustimmung des Bezirksausschusses werden für die Aufnahme «nd Beher bergung Von Fremde« tn Gast- und Schankwirtschaften und Herbergen folgende Vor schriften erlassen; 8 1- Waschbare Serviette«, Bettwäsche und Zimmerhandtttcher sind, ehe sie nach Benutzung wieder einem Gaste zur Verfügung gestellt werden, unter Anwendung von heißem Wasser und Seife zu waschen und durchzukochen. 8 2. Bettzudetkeu sind entweder völlig in waschbare Bezüge einzuhüllen oder mit lei nenen Tüchern zu versehen, die derart befestigt sind, daß eine Berührung des Körpers mit der Zudecke selbst und ein Verschieben des Tuches während des Gebrauches ver hindert wird. 8 3. Trink- und Etzgeschirr ist nach gründlicher Reinigung nochmal» mit reinem Wasser abzuspttlen — zu oergl. auch Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmann- schäft vom 9. Oktober 1899 8 4. Das Personal ist zu peinlichster Sauberkeit anzuhalten. Zu diesem Zwecke sind Waschgelegenhetten mit Seife und Handtuch in leicht erreichbarer Nähe anzubrinzen. 8 5. Die Abtrittanlagen sind stets sauber zu halten. 8 6. Für UnterkuuftSstätte«, in denen gewerbsmäßig an Personen gegen Entgelt für einzelne Nächte derart Unterkommen gewährt wird, daß in einem und demselben Schlaf raume mehrere nicht zueinander gehörige Personen untergebracht werden, gelten folgende Bestimmungen: Die Lagerstätte muß mindesten» aus einem Strohsack, einem Kopfkissen und einer wollenen Decke bestehen. Die Bezüge der Säcke und Kissen sowie die Bettücher sind reinlich zu halten und, fall» benutzt, mindesten» aller 8 Tage zu waschen. Außerdem sind sie, fall» sie von den kontrollierenden Beamten schmutzig befunden werden, sofort zu wechseln. Da» Stroh der Säcke und Kissen ist mindesten» aller Vierteljahre, auf verlangen de» kontrollierenden Beamten sofort zu erneuern. Große Auswahl versch. Sorte« Gebäck von bekannter Güt«. K Lmll üäülsr's Hmlitorei «ml KO »HGGWSSd» « E.K Schlotz- „ Gyelhestr.