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Riesaer W Tageblatt ««d- A«r»rg»r Mktlitt «tz Aqrirch. Amtsblatt der König!. AmtShsuptmamischast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StabtrathS zu Riesa. 7S. Donnerstag, 3. April 1902, «den»». SS. Iahrg So» «ich« Lageblatt erscheint jede« Lag Abend» «tt «u,nähme der Sonn- und Festtage. «irrtchLhrlicha veP^PrA» bei Abholung in der «gpeditt» in «Acht 1 »art SV Psch, d«ch nns«, «tz« 'M M» Ha» 1 «ar» « Psg., »ei »holung am Schalter der kaiserl. Postaustaltm 1 Mart « Psg., durch d« «riestrilgrr frei bl« Hau» 2 Mark 7 Vs«- «nch «rmmböadaemenunt» mW« inigniimmil- ßbVtgae-Ammhmr für dl« Nummer de» AMlgabetage« bt» Bormittag S Uhr oh« Gewähr. Druck «d »erlag von Langer L »intrrltch in Riesa. — Geschäft»stelle: Kaftanienftraß« SS. — Mr di, Rrdactto» «rantwortllch: Har«««« «chmtdt in Mas«. Der Stadtrath zu Radeburg, sowie die Herren GutSvorsteher ««d Gemeinde, vorstilude i« amtShauPtmmmfchastlich« Bezirke Großenhain werden mit Bezugnahme auf § 14 d«r Verordnung vom 4. April 1879 — Echtz blatt Seite 160 ff. — die Auf- briuguug de- Bedarf- für die katholische« Kirche« ««d Schul« der Srblaude pp. bett., hiermit veranlaßt, spätesten» bi» zum 2«. April 1902 über di« in ihren Orten bez. ihren Bezirken wohnhaften oder ansässigen, über 14 Jahre alten Katholiken, welche eigne» Einkommen haben, einschließlich der nach § 3 de» Einkommensteuer gesetze» vom 24. Juli 1900 sür ihr« Person beitragspflichtigen katholischen Ehefrauen, nach Braud- kataster-Nr., Name, Stand und Elnkommenstrurrsatz unter Benutzung de» auf Seite 172 de» iKesetzblattr» vom Jahre 1879 enthaltenen Schema» ein Berzelchniß anher «inzureichrn. Hierbei ist § 12 Absatz 1 und 2 de» Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900, so- wie noch Folgende« besonder» zu berücksichtige». Bei Grundstücksbesitzern, die nicht am Orte beziehentlich im Bezirke wohnen, ist statt de» ElnkommensteuersatzrS die Summe der aus ihren Grundstücken daselbst ruhenden Steuereinheiten anzugeben. Bei solchen Personen, deren Einkommen »ach Z 12 dcS vorgenannten Gesetzes zur Ein kommensteuer nicht herangrzogen wird, ist anmerkungSweise zu erwähnen, daß das Einkommen derselben nicht über 400 M. beträgt. Wenn in dem betreffenden Orte bez. Bezirke Katholiken sich nicht aushalten, so ist Fehl- schein einzureiche». Großenhain, am 2. April 1902. Königliche AmiShauptmannschaft. 458 L. vr. Uhlemau«. Cs. Am 10. 15. 16. 17. 18. 19. 26. 28. 29. und 30. April dieses Jahre» von V Uhr vormittag- bi» « Uhr «achmtttagS werden aus dem Jnfanterie-Tchießplatze bei Haidehü«ser und am 18. 19. 21. 22. 23. 24. 25 26 28. 29. und 30. April dieses JahreS von V Uhr vormttta-S bis « Uhr «achmtttagS aus dem Artillerie-Schießplatze bei Zetthaiu abgehalten und werden die Schießplätze einschl. drr Gefahrenbereiche an jedem dieser Schießtage etwa S Stunden vor Beginn des Schießen- gesperrt. Der von Haltestelle JakobSthal nach Wülknitz führende sogen. Wülknitzer-Weg bleibt für den Verkehr frei. Hierzu wird Folgende» bemerkt: 1. Alle öffentlichen Wege, welche den Gefahrenbereich der Schießplätze schneiden, werden an den Schießtagen sür jeden Verkehr durch Schlagbäume gesperrt werden. 2. Al» weithin sichtbare» Zeich«, daß geschaffen wird, werden bei Jakobsthal, Klein- trebnitz, NieSka, Haidehäusir, Lichtensee und am Södende dcS Barackenlager» Zeithain roth- weiß-rothe Flaggen gehißt. 3. Da» Suche« und Aufuehme« von Sprengstückm und Munitionsthilien auf dem Truppenübungsplätze außerhalb der öffentlichen Wege ist Zivilpersonen Verbote« und wird nach 88 248 und 291 des ReichSstcasgesihbuche» unter Umständen auch nach 88 1—4 des Gesetzes gegen den Verrath militärischer Geheimnisse vom 3. Juli 1893 bestraft. Sprengstück« u. s. w, die von Zivilpersonen auf öffentliche« Wegen gefunden und ausgenommen werden, sind im Artillerie-Schei-en-Depot des Barackenlagers Zeithai« gegen Geldvergütung abzugebe«. Wer sich Spreizstücke oder Munit'onStheile aneignet, macht sich deS Funddiebstahls schuldig. Jede» ganze Geschoß, gleichviel, ob Granate oder Schrapnel, ob mit oder ohne Zünder, ferner Zünder mit Zündladungen, einzelne Zündladungrn (kleine cylindrische Kapseln au« Messing) und Sprengladungen (Pappbüchsen oder Leinwandbrutel mit Füllung) dürfen vom Finder unter keinen Umständen berührt oder gar ausgenommen werden, weil dir» mit Lebensgefahr Verbund« ist und wird hiervor eiadriuglichst gewarnt. Sieht jemand ein derartige» Geschoß bezw. Grschoßtheil, so hat derselbe weiter nicht» zu thun, al» dir Fundstelle kenntlich zu mach« und dieselbe im Geschäftszimmer der Kommandantur zu melden. Für jede» auf dem Trupp«» Übungsplatz« nachgewirsene, blindgrgangene Geschoß bezw. Zünder wird ein« Vergütung gewährt. Da» Findegeld für Blindgänger wird nicht auSgezahlt, wenn den Umständen »ach an zunehmen ist, daß der Finder das Geschoß bewegt hat. 4. Außerdem wird erneut bekannt gegeben, daß Theile de» Truppenübungsplätze» arrstem halb der öffentlichen Wege nicht betreten werden dürfe». Uebertretungen der vorstehend unter 1. und 4. angeführten Verbote werden, soweit nach dem Reichsstrafgesetzbuche nicht härtere Strafen rinzutreten haben, mit Geldstrafe bi» zu SO M. oder mit Hast bestraft. Die Herren Gemeind«Vorstände bez. GutSvorsteher der umliegenden Orte werd« ver anlaßt, den OrtSeiuwohnrrn bez. Bewohnern drr Gutsbezirke von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntniß zu geben. Großenhain, am 1. April 1902. Königliche Amtshauptmannschast. D. 465 Ke. Uhlemauu. Di« Königliche KreiShauptmanvschast Dresden hat ihre in No. 109 de» Riesaer Amts blattes vom Jahre 1892 abgedruckte Verordnung vom 6. Jult 1892 zu Absatz 1 Ziffer 2, d« Kleinhandel mit Heizung-- mrd Beleuchtuugsmaterial betreffend, außer Kraft gesetzt. Gemäß 8 105 b Absatz 2 drr ReichSgewerbrordnung werden die Vorschrift« unter 1b der Bekanntmachung der unterzeichneten Königlichen AmiShauptmannschaft vom 26. Juli 1892 (No. 117 und 118 deS Messer Amtsblattes) infolgedessen dahin abgrändrrt, daß im hiesig« Bezirke der Kleinhandel mit HelzungS- und BrleuchtungSmaterial an Sonn- und Festtag« nur von früh 6—8 Uhr im Sommer, 7—9 Uhr im Winter und Nachmittag» von 1—4 Uhr stattfind« darf. Königliche AmiShauptmannschaft Großenhain, am i. April 1902. 926 L. vr. Uhlemarm. Mke. Montag, den 7. April 1902, Borm. 1« Uhr, kommt im AuktionSlokal hier ein Pianino gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 2. April 1902. Der Ger.-Vollz. des Kgl. AmtSger. Dienstag, de« 8. April 1902, Borm. LV Uhr, kommen im AuktionSlokal hier 2 Pfeilerspiegel, 2 Vertiko und 1 Sopha gegen sofortige Be zahlung zur Versteigerung. Riesa, 2. April 1902. Der Ger.-Vollz. des König!. AmtSger. Die LoosungSschrinr der ia diesem Jahre in Riesa — Stadt — gemustert« Mann schaften — Jahrgang 1882 — find innerhalb 14 Tagen im hiesigen Einwohnermeldeamt — RathhauS, Zimmer No. 14 — in Empfang zu nehm«. Der Rath der Stadt Riesa, am 3 April 1902. Brgrmstr. Boeters. F. vernicht» MS Jächfifchrs Riesa. 3. April 1902. — EintragischerUnglück»sall,der zwei Menschen leben forderte, ereignet« sich gestern Abend gegen 8 Uhr hier am Stadtpark, indem der 12 jährige Schulknabe Fritz Jähnichrn, Sohn de» Herrn Elsrnbahnschaffner» Jähnichrn, Albertplatz 7 wohnhaft, in nächster Nähe drr oberen Jahnabrücke in die Jahna gefallen oder möglicher Weise gesprungen ist, während ihm feine Mutter sofort nachsprang, um ihn zu retten. Die letzter« wurde indrß sosort tödtlich vom Herzschlag getroffen, während der Knabe ertrank. Sofort hrrbeigerufrnen Mitgliedern de» Freiwilligen RrttungScorp» gelang e» alsbald die Leiche der Frau Jähnichrn zu bergen, während die de» Knaben erst nach etwa 3 stündigem Suchen aufgesunden wurde. Herr Jähnichm war tag» zuvor nach Leipzig gereist und wollte dort einige Tage bleiben, um daselbst da» Examen als Oberschaffner abzulrgrn. Dem so jäh schwer Betroffenen, dem noch drei Kinder jüngeren Alter» verbleiben, wird da» herzlichste Mitleid gezollt. — Wie man erzählt, hätte der ertrunken« Knabe von seiner Matter wegen einer Ungehörigkeit einige Schläge bekommen, er sei infolgedessen fortgelausrn, woraus Frau I. auSgegangen, um ihn hrimzuholrn; dabä hat sich dann da» Unglück wie oben erwähnt zugetragm — Bei der Sparkaffe zu Riesa wurden im Monat März 1902 883 Einzahlungen im Betrage von 89160 M. 18 Pf. geleistet, dagegen erfolgten 1027 Rückzahlung« im Betrage von 123606 M. 10 Pf. Neue Eirlagrbücher wurden 118 Stück auggestrllt. Kasfirt wurden 139 Bücher. Die Gefammt-Ein nahme betrug 363446 M. 28 Pf. nvd die Grsammt-AuSgabe 368882 M. 29 Pf. — Heute vollendeten sich 25 Jahre, daß Herr Prokurist Alexander Götschmann bei der Firma C. F. Förster hier- selbsi thätig ist. AuS Anlaß diese» Jubiläum» fand gestern Abend in Daches Elbtrrrasie eine von einer Anzahl Freunde de» Jnbilar» veranstaltete Festlichkeit statt, bei welcher demselben ein Ehrengeschenk mit WidmungStafel überreicht und ihm sonst mannigfache Beweise drr Werthschätzung, die ihm auch ander- seitig noch vielfach zugingen, dargebracht wurden. Die Firma C. F. Förster beabsichtigt in den nächsten Tagen eine weitere besondere Festlichkeit. — Vor der 2. Strafkammer deS königlichen Landgericht» zu Dresden erschienen gestern, Mittwoch, die 15 Jahre alten, bisher unbestraften Dirnflknechte Edwin Arno Behrtsch aus Heida und Friedrich OSwald Kirsten auS Mesa, um sich wegen Urkundenfälschung und Betrug« zu verantworten. Dir jungen Leute dienen in Pahrenz. Am 22. September v. I. erschwindelte sich Jeder von der Stellrnvermittlrrin Quletzsch in Lommatzsch 3 Mark. Bride gaben dieser wahrheitSwidrig an, sie seien die Knechte Franz Böhme au» Heida und Edwin Ungar au» Merzdorf und sie wollten sich anderweit vermiethrn Die Zeugin Quletzsch wurde hierdurch getäuscht und bewogen, jedem 3 Mark als sogenannte» MiethSgeld ouSzuhändigrn. Die beiden Burschrn unterzeichneten auch die Miethkontrakte mit dm falsch« Namen. Diese Delikte brachte jedem der Angeklagten eine 14 tägig« Gesängnißflrase «in. — Dir Genrraldirrction drr sächsischen Staat»eisrnbahnm beabsichtigt die Abtastung von Sonderzügm zu ermäßigt« Preisen Pi, die da» 6. Deutsch« S»ng«r-»undr»fest in Graz besuchenden Theilnehmer. Diese Sonderzüge soll« von Dre». dm, Leipzig und Chemnitz, nach Bedarf auch von Zwickau, ab gelassen werden. Sie werden nur dann genehmigt, wmn min- bestens 300 Theilnehmer von einer der genannten Abfahrt»- stellen vorhanden sind. Die Sonderzüge können von Jedermann benutzt werden. Sie halten je nach Bedarf an allen Station». Die Fahrpreise soll« ermäßigt werden. — Wie jetzt mitgrtheilt wird, sind die Fehldruck« der neuen Dreipfennig-Marken „MVI80W8 8LI0II" dadurch entstanden, daß an dem ersten 8 der Ausschrift „VLHI80W8 KLI6L" drr untere Querbalken abgesprungrn war. Man sieht, wie unverschuldet Druckfehler entstehen können. — Der nationalliberale Lunde-verein für da» Königreich Sachsen wird seine diesjährige Hauptversammlung am 3. mch 4 Mai in Leipzig abhalten. — Die Einführung einer verschärften Kontrole der Rück fahrkarten ist in Aussicht genommen. Nachdem bereit» bei Ein führung der 45 tägigen Gültigkeitsdauer der Rückfahrkarten die Bestimmung getroffen Word« ist, daß aus dies« Karten dir Reife an einem beliebigen Tage innerhalb der Gültigkeitsdauer ange treten werd« darf, kann die Elsenbahnverwaltung «ine Kontrole über den Beginn und die Ausführung drr Reife nur noch anf Grund der Datumkprägung der Lochzangen au-üben. Da jedoch dies« Prägungen nicht immer deutlich genug auSsallm, so ist die Möglichkeit einer wiederholten Benutzung «in und derselbe» Rückfahrkarte zur Hinfahrt nicht au-grschlost«. Bereit» hänfig aus preußisch« Eifmbahnstrrck« vorgrkommrne Betrügerei« dieser Art haben daher eine Anzahl von preußisch« Eisenbahm- direktioum neuerdiug» veranlaßt, eine verschärftr Kontrole der Rückfahrkarten rinzusührm und Anordnung dahin z« treff«, daß Versuchswelse vom 15. d. M. au bi» aus Weitere» stimmt- liche Rückfahrkarten (auch Bkmkorücksahrkartrn) nach au»g« führt«