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Riesaer - Tageblatt 49. Jahr« Freitag, ZS. September 1896, Meads Rdl. Prsch- Mke. 2877 L. r diesjährigen Sommer wird die genannte Firma sicherlich keine Thränen nachweinen. Die warmen Tage haben der '.n zuzahlen. Schmoz fuhr nach Empfang des Geldes sofort nach Wurzen und verpraßte dasselbe binnen kurzer Zeit in der leichtsinnigsten Weise, so daß er bald nicht einen Pfennig mehr besaß und deshalb einige Kellnerinnen wegen Darlehen an ging. Um von der Kellnerin Schurig 3 Mk. geliehen zu erhalten, log er dieser vor, er habe seinem Vater nach Ko- motau eine Postkarte geschrieben und darin um Uebersendung von 200 Mk. an die Adresse der Kellnerin Torneck gebeten. Sobald >"aS Geld eingetroffen sei, werde er das Darlehn der Zeugin Schu-ig zurückerstatten. Schmoz hatte der letz teren eine dementsprechende Postkarte vorgelegt; dieselbe trug als Adresse den fingirten Namen Schulze in Konotau. Die Zeugin ließ sich nicht täuschen, sie gab dem Angeklagten das Darlehen nicht und blieb demnach der von Schmoz beabsich tigte Betrug nur in den Grenzen des Versuchs. Mit Rück sicht darauf, daß der Angeklagte ein arbeitsscheuer Mensch ist und die Sttafthaten mit großer Frechheit ausgesührt hat, hielt der Gerichtshof eine strenge Ahndung für geboten und verurtheilte Schmoz zu 1 Jahr Gefängniß; da die von diesem erlittene Untersuchungshaft ohne sein Verschulden verlängert worden ist, wurden ihm 3 Wochen der Strafe als verbüßt angerechnet. — Daß in unserem Stadtparke in warmen Sommer nächten dann und wann obdachlose Personen bei Mutter Grün nächtigen, ist Thatsache, daß aber auch noch in jetziger Jahreszeit, wenn auch an weniger wirthlichen Orten, dort campirt wird, dürfte weniger bekannt sein. So wurde heute Morgen aus dem dortigen Herrenabort ein schlaftrunkener Jüngling zu Tage gefördert, der sich in der letzten Nacht dort häuslich niedergelassen hatte. Eine mächtige, bis auf den letzten Tropfen geleerte Schnapsflasche zeugte davon, daß der seltene Gast angesichts der bereits empfindlichen Kühle auch für die nöthige Wärmezufuhr Sorge getragen hatte. — Die Badegelegenheit ist nunmehr auch für die eifrigsten und abgehärtesten Elbbadbesucher vorüber. Be reits seit einigen Tagen ist die Firma Dechert L Große mit dem Abbruche ihrer beiden Badeanstalten beschäftigt. Dem Da» Riesaer Tageblatt rrscheiat jede« Tag Abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in dm Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch Mlser- Träger frei in» Hau» 1 Mark SO Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Psg., durch dm Briefträger frei tn» Hau» 1 Mark SS Pfg. Auzeigm-Amlahmr für di« Nmmn« de» Ausgabetage» bi» Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße SS. — Für die Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt^ Riesa. Bekanntmachung, die Auslegung der Urlisten der zum Schöffen- und Geschworenendienste befähigten Personen betreffend. Die Verordnung vom 23. September 1879 — Gesetz- und Verordnungsblatt S. 376 — schreibt im 8 4 vor, daß die Gemeindebehörde« in die Bekanntmachung, welche sie in Gemäß heil von § 36 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes über Auslegung der Urlisten der zum Schöffen- und Geschworenendienste befähigten Personen zu erlassen haben, die 88 31—34, 84 und 85 dieses Gesetzes, ferner den 8 24 des sächsischen Gesetzes vom 1. März 1879 im Wort laute aufnehmen sollen. Nach einer an das Königliche Ministerium des Innern gelangten Mit theilung des Königlichen Justizministeriums begnügen sich jedoch die betreffenden Behörden viel fach damit, auf die erwähnten Gesetzesbestimmungen mit dem Bemerken hinzuweisen, daß diese an Amtsstelle eingesehen werden können. Lin solches Verfahren steht mit jener Verordnung nicht im Einklänge, erscheint aber auch nach dem Gesetze vom 15. April 1884 nicht gerechtfertigt. Dieses regelt die üustere Form, in welcher behördliche Erlasse veröffentlicht werden müssen, um rechtsverbindliche Kraft zu er langen und enthält in 8 H allerdings die Vorschrift, daß bei der Bekanntmachung umfänglicher Schriftstücke, deren Inhalt nicht mit veröffentlicht zu werden braucht, es vielmehr genügen soll, wenn deren Ausliegen zu Jedermanns Ansicht in gehöriger Form zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Während es in der Regel dem Ermessen der einzelnen Behörden überlasten bleibt, ob und wann sie von dieser Füglichkeit Gebrauch machen wollen, fällt die Ermächtigung hierzu selbstverständlich in den Fällen weg, wo diese Art der Veröffentlichung im Hinblick auf bereits bestehende andcrweite Anordnungen als ausgeschlossen betrachtet werden muß. Das Königliche Ministerium des Innern hat es daher schon aus diesem Grunde und abgesehen von der weiteren Frage, ob die Gesetzesparagraphen, deren Abdruck vorgeschrieben ist, als „Schriftstücke" im Sinne von 8 6 des Gesetzes vom 15. April 1884 anzusehen sind, nicht für genügend erachten können, wenn Bekanntmachungen über den hier fraglichen Gegenstand sich auf die oben angegebenen allgemeinen Bemerkungen beschränken, hat vielmehr die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß den Bestimmungen in 8 4 der Verordnung vom 23. September 1879 künftighin allenthalben nachgegangen wird. Den Gemeindebehörden des hiesigen Verwaltungsbezirks wird demgemäß die Befolgung dieser Bestimmungen hiermit ausdrücklich zur Pflicht gemacht. - Großenhain, am 21. September 1896. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. Wikucki. Einzelheiten des in Frage kommenden Gesetzentwurfs für annehmbar. — Wie mitgetheilt wird, ist den sächsischen Handel-« und Gewerbekammern eine Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zugegangen, die in erfreulicher Weise davon Zeugniß ablegt, welchen großen Werth die Regierung auf das Gelingen der im nächsten Jahre.jn Leipzig stattfindenden sächsisch Thüringischen Industrie- und Gewerbe-Ausstellung legt, und wie sie das Unternehmen auch ihrerseits durch Beschickung der Ausstellung seitens der fis kalischen W:rke rc. in chatkräftiger Weise zu unterstützen ge willt ist. Die Ausstellung ist im recht eigentlichen Sinne des Wortes als eine Landesausstellung unter Einbeziehung derjenigen mitteldeutschen Gebiete geplant, welche in lebhaften traditionellen Handelsbeziehungen zu Leipzig stehen. Da« Ministerium des Innern wünscht dem Ausstellungs-Unter nehmen den günstigsten Erfolg und hat sich deshalb auch mit mchceren anderen Ministerien wegen Betheiligung an der Ausstellung in Verbindung gesetzt. — Im Auftrage der Ministerien des Innern und der Finanzen wird auch in diesem Jahre in der Kgl. Forstakademie zu Tharandt ein Lehrkursus für künstliche Fischzucht (vorzugs weise Forellenzucht) durch den Professor vr. Nitzsche abgehalten werden. Derselbe beginnt Donnerstag, den 12. November, Nachmittags 5 Uhr und schließt Sonnabend, den 14. November, Nachmittags 5 Uhr. Der Kursus wird, wie früher, aus Vor lesungen und praktischen Uebungen bestehen und Jedermann unentgeltlich gegen einfache Einzeichnung deS NamenS in die an Ort und Stelle ausliegende Liste zugänglich sein. — Bekanntlich hat der BundeSrath in einer der letzten Sitzungen vor seinen Ferien beschlossen, einem Anträge de« Deutschen Fleischerverbandes stattzugeben und auf Grund de« 8 31 des Unfallversicherungsgesetzes sämmtliche Betriebe der Fleischerei im Deutschen Reiche zu einer eigenen Berufsge nossenschaft unter dem Namen „Fleischeret-Berufsgenoffenschast" zu vereinigen. Die neue Berufsgenossenschaft wird am 1. Januar 1897 in» Leben treten, von welchem Zeitpunkte ab die Fleischrrbetrtebe aus der Nahrungsmittelindustrie verufs- genoffenschaft, der sie bisher angehörten, ausschetsen werden? Am S. October wird tn Leipzig die konstituirenbe Versamm lung Mtfindrn, in welcher für die neue BerufSgrnossenschast ein einstweiliger Vorstand gewählt und über den vom Reichs ¬ eben zu Ende gegangenen Saison sehr gefehlt. — Eine jetzt in Dresden abgrhaltene Versammlung sächsischer Handelskammer-Sekretäre erklärte sich gegen die geplante ZwangSorgantfatioa de« Handwerk« und sand nur vertliches und Sächsisches, z Riesa, 25. September 1896. r — Herr Amtsrichter Siebdrat hier ist zum Vorstand f de» Kgl. Amtsgerichts zu Brand ernannt worden und wird ? demzufolge Ende dieses Manats von hier scheiden und nach Brand übersiedeln. Sein Nachfolger ist H-rr Amtsrichter Oe. Kraner, seither Assessor in Großenhain. — Die vierte Strafkammer des K. Landgerichts Dres den verhandelte gestern gegen den Handarbeiter, früheren Tapezirer Ernst Oscar Schmoz wegen Diebstahls, Urkunden fälschung, vollendeten und versuchten Betrugs. Der Ange klagte ist am 22. Infi 1875 in Frohnau bei Annaberg ge boren, in Riesa mehrfach polizeilich, dann in Komotau im vorigen Jahre wegen Fälschung mit vier Wochen strengem Arrest und vom k. Landgericht Dresden in der Sitzung vom 5. März d. I. wegen Urkundenfälschung im Zusammentreffen mit Betrug mit 4 Monaten Gefängniß bestraft worden. Nachdem Schmoz diese Strafe bis zum 5. Juli verbüßt hatte, begab er sich wieder hierher nach Riesa, wo seine Eltern wohnen, die ihn jedoch verstoßen haben. Sm 5. August er fuhr der junge Mann, daß seine Eltern nicht zu Hause waren und sie den Schlüssel zur Wohnung einem Mädchen in Ver wahrung gegeben hatten. Nachdem Schmoz das Mädchen zu überreden gewußt, ihm die elterliche Wohnung zu öffnen, stahl er darin aus einem offenen Schranke ein dem Schützen turnvereine zu Riesa gehöriges, auf eine Einlage von 700 Mark lautendes Quittungsbuch der hiesigen Sparkasse. Der Vater des Angeklagten ist Kassirer des genannten Vereins und hatte deshalb das Buch in Verwahrung. Um nun Geld auf das Buch zu erlangen, schrieb er, wie von uns s. Z. schon mitgetheilt, einen Zettel, den er unbefugt mit „Der Gefammt- vorstand des Schützenturnvereins" unterzeichnete, und worin angeblich letzterer den Sparkassenkassirer Schuster bat, dem Ueberbringer des Buches 150 Mark und wen: dies ohne vorherige Kündigung nicht möglich sei, wenigstens 100 Mark zurückzuzahlen. Schmoz überbrachte das Quittungsbuch und das von ihm fälschlich angefertigte Schriftstück dem Zeugen Schuster, gab diesem bierbei auf dessen Fragen der Wahrheit zuwider an, der Verein brauche das Geld zur Anschaffung estirr neuen Reckstange und noch verschiedener anderer Sachen. Der Kasfirer glaubte den Angaben de- Angeklagten und trug deshalb kein Bedenk«, ihm IVO Mark auf da« Buch au». Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 2«. September, von Vorm. 8 Uhr ab gelangt auf der Freibank im städt. Schlachthof das Fleisch zweier Schweine in gepökeltem Zustande zum Preise von 40 Pf. pro i/, KZ. zum Verkauf. Riesa, den 25. September 1896. Die städt. Schlachthofverwaltung. Meißner, Sanitätsthierarzt. iür das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns bi» spätesten» ST 4tz H S d U ü» Bormittags v Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Bekanntmachung. Die am 15. laufenden Monats fällig werdenden Wemetndeaulngen auf den 3. Termin dieses Jahres sind baldigst, längstens aber bis zum 1. Oktober dieses Jahres an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. Riesa, am 14. September 1896. Der Rath der Stadt Schwarzenberg, Stadtrath. Bekanntmachung Da wahrzunehmen gewesen ist, daß der Bestimmung in der Bekanntmachung des unter zeichneten Stadtraths vom 4. September 1875, nach welcher die Bäcker und Backwaarenver- käufer hiesiger Stadt bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 Mk. allmonatlich ein Ver- zeichnlß der Preise ihrer Maaren unter Angabe des Gewichts derselben tn zwei Exemplaren hier einzureichen haben, nicht mehr in gehöriger Weise nachgekommen wird, wird die angeführte Bekanntmachung hierdurch in Erinnerung gebracht mit dem Bemerken, daß in Unterlassungsfällen nunmehr Bestrafung eintreten müßte. Riesa, den 24. September 1896. ^Der Rath der Stadt Klötzer. und Anzeiger WeblaN md Anzeiger). relegamm-Adresse «L 6 Femsprechstelle „Tageblatt", Riesa.; TTT 4 N V 4 TT H Rr. 20. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts «nd des Stadtraths z» Riefa.. 224