Volltext Seite (XML)
MMIMMWWWMWMDMM HMßlxdt- <ms ihr« Soft«» Markthalle» »ach dem Muster der wermier städtisch«» Markthallen zu erbaue« «ad »ach 45 Braunschweig, S. September. Das „Amtsblatt" veröffentlicht da» erwartete Lolterieverbo:, nach de« mit Geldstrafe bis zu 300 Mark oder mit Haft bestraft wird, wer Loose zu auswärtigen, im Herzogthum nicht zuzelassenrn Lotterien in Braunschweig oder von hier au» selbst oder durch Mittelspersonen ausbietet, feilhält, verkauft oder ver treibt. Außerdem wird bestimmt, daß aus Verträgen, die durch derartige strafbare Handlungen abgeschlossen sind, ein rechtlicher Anspruch nicke zusteht. Hauptsächlich soll hierdurch der Vertrieb der Mecklenburger Loose verhindert werden. Bericht über die Sffentl. Titznnq de» K. Schöffe« Gericht» zu Nies» am 2. September 1896. Vorsitzender: Assessor Reichest. Schöffen: Apotheker Stempel und Kaufmann Pietschmann, Beide zu Riesa. AmtS- anwalt: Referendar Maurer. Gerichtsschreiber: Referendar Pfeiffer. — 1. Beim Hausiren mit Bürstenwaaren in R. am 22. Mai wurde die Angeklagte, wegen Körperverletzung und Diebstahls vorbestrafte Bürstenmachersehefrau L. S. geb. H. aus Z. von einem Schutzmann« auf der Straße angehalten und zum Vorzeigen ihres Hausirscheines aufgefordert. Das Ver langen des Schutzmannes beantwortete die Angeklagte, welche sich im Besitz eines solchen Scheines nicht befand, mit den verächtlichsten, den Schutzmann gröblichst beleidigenden Reden. Hierbei strengte sie ihr Sprachorgan dermaßen an, daß die Ruhe erheblich gestört wurde. Die Anklage lautete daher auf öffentliche Beleidigung und Verübung ruhestörenden Lärms. Nach den §8 185 196 360" des RStrGB's. wurde die Angeklagte zu 4 Tagen Gesängniß und 1 Tag Haft, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurtheilt. Dem be leidigten Schutzmann wurde nach 8 200 des RStrGB's. die Befugniß zugesprochen, den Urtheilstenor während der Dauer einer Woche nach eingetretener Rechtskraft am städtischen Amts brette zum Aushang zu bringen, auch auf Anfertigung einer Urtheilsausfertigung für den Beleidigten uuf Kosten der Ange klagten erkannt. — S. Die beiden jugendlichen, bisher noch unbestraften Dienstkncchte in L., I. M. V., 17 Jahre alt und B. M., 16 Jahre alt, geriethen am 7. Juui mit dem etwas älteren Knechte des Gutes, W. F., welcher gewissermaßen die Aufsicht zu führen hatte, wegen einer von dem Letzteren ge troffenen Anordnung in Streit, im Laufe dessen es zu nicht unerheblichen Gewaltthätigkeiten kam, die theils von den Ange klagten gemeinschaftlich gegen ihren Gegner ausgeübt wurden und nicht geringe Verletzungen desselben im Gefolge hatten. Wegen gemeinschaftlich verübter Körperverletzung wurden die Angeklagten nach tz 223a 223 des RStrGB's. und zwar V. zu 15 Mark Geldstrafe, an deren Stelle im Falle der Unein bringlichkeit 5 Tage Gesängniß zu treten haben, M. zu 20 Mark Geldstrafe, an deren Stelle im Falle der Uneinbring lichkeit 7 Tage Gefängnis; zu treten haben, verurtheilt. Die Kosten des Verfahrens haben die Angeklagten, die Auslagen als Gesammtschuldner zu tragen. - 3. Am 20. Juni er. er schien auf der Sparkassenexpedition zu 8t. die Marmorarbeiters ehefrau E. P. K. geb. 8t. aus N. Unter Vorlegung eines ihrem Sohne gehörigen Sparkassenbuches, welches derselbe bei den Eltern in Verwahrung gegeben, machte sie den beiden expedirenden Beamten der Sparkasse Vorhalt darüber, das; von ihr angeblich am 27. Mai auf dieses Buch eingezahlte 200 Mark in dasselbe nicht eingetragen seien. Beide Beamte kontrolirten sofort die Bücher, doch nirgend fand sich ein dies bezüglicher Eintrag, es war also eine Einzahlung der ge nannten Summe nicht erfolgt und dahin mußte die Frau be schicken werden. Dieselbe begab sich nach Hause, kehrte aber später wieder zurück und wiederholte ihre Behauptungen. Aber malige Revisionen der Bücher ergaben aber keine Spur einer Ein tragung, die Angeklagte mußte deshalb dahin beschicken werden, daß ihre Angabe jedenfalls auf einem Jrrthum beruhe. Alle wohlmeinenden Vorschläge der Beamten, zu Hause doch genau nachzusehen, ob sich das Geld nicht noch irgendwo vorfinde, fruchteten nichts, brachten vielmehr die über den Fall ohnehin erregte Frau derart in Harnisch, daß sie sich, und noch dazu in Anwesenheit Dritter, zu einer groben Beleidigung gegen die Beamten herbeiließ, die eine Aufforderung zum sofortigen Ver lassen des Expeditionslokals im Gefolge hatte. Die Beamten erstatteten der vorgesetzten Behörde von dem Vorkommniß Anzeige und letztere stellte Strafantrag gegen die Angeklagte. Dieselbe wollte sich in der Verhandlung nicht erinnern, die belei digenden Worte, die jedoch von den beeidigten Zeugen be stätigt wurden, gebraucht zu haben. Das fragliche Geld hatte sich später bei ihr in dem auch sonst zur Aufbewahrung von Geld benutzten Schranke, nur an einer etwas versteckteren Stelle, vorgefunden. Wegen öffentlicher Beleidigung von Be amten wurde die Angeklagte nach 8 185 196 des RStrGB's. Hof«»", fand zwar in de« Lufsüllro de» Urft«» a»» «dm» Faß in et« ander«» nicht» Ungehörige«, allerdings «üfsr «» dieselbe Sone vier sei« und nicht et» G««enge von ver schiedenen Gotten, verschenkt wurde i» de« Kehsr'schru Lokal nur Kulmbacher vier, die andere« Gorte» vier «nrd«> al» Flaschenbier au» de« Hause verkauft. Der Gerichtshof hat Fehse de« vergehen» gegen 8 10, 1, 2 de» Nahrung»- Mittelgesetzes für schuldig befunden und denselben zu 5 Tagen Gesängniß und 500 Mark Geldstrafe verurtheilt, außerdem ist aus Publikation de» Urtheil« erkannt worden. Ein Be trug wurde in der Handlungsweise de» Angeklagte« nicht gefunden. (Chemn. Tagebl.) Der Berliner Herausgeber einer HeirathSzettuug, der Lederhändler Friedrich Pod-zu», welcher jüngst die Un verschämtheit besaß, der Wtttwe de» versiorbenen Landgerichts präsidenten Pr. in Leipzig eine HeirathSzettung zu übersenden, noch ehe ihr verstorbener Mann zur Ruhe bestattet war, ist jetzt von der Ferienstraskawmer des Köaigl. Landgericht» zu Leipzig wegen Beleidigung zu 6 Wochen Gesängniß und zu den Kosten de- Verfahren» verurtheilt worden. M verpflichte» hat, während dieser 45 Jähr« di« regel mäßige» Wochttmiärkte aufznheben und keine« ander» Uuter- «M«r i» dieser güt de» Bau einer Markthalle zu gestatte«. Vi» jetzt ist noch nicht bekannt geworden, daß tu einer säch sischen Stadt da» Projekt sinnah«« gesunde« hat; dagegen soll die» in Preuße« bereit» in «ehrereo Otten der Fall sein. — I» wenig Wochen steht eia Hauptzieh-Termin bevor, der erste Oktober, und Alle, die dann daran sind, «erden da», «a» ihnen bevorsteht, schwerlich mit Freuden begrüßen. Der Umzug, der fast regelmäßig eine ganze Anzahl von ge- täuschten Erwartungen t« Gefolge hat, kann in der großen Stadt znr wahren Höllenqual werden, wenn die „starken Männer", welche da» Verlade« der sieben Gachen besorgen solle«, stundenlang auf sich warten lassen, hinterher dann noch -ei den liebsten Gegenständen irgend eine Ecke mitnehmen, der Umzug ist aber auch in der Mittel- und Weinstadt kein Platfier, auch dort pflegt man mit gewissem Gchauder zu sagen; „Dreimal ziehen ist so gut, wie einmal abbrenneu?" Ettimmt da» nun auch nicht ganz genau, «» sagt doch, wa» »au vom Umziehe« denkt. Run giebt e» aber auch häufig in den letzten Wochen vor dem Umzuge Erörterungen, die zu sicht» weniger gehören, al» zu den angenehmen; da» sind die Auseinandersetzungen zwischen Bermiether und Mtether da rüber, «a» der Miether in der von ihm zu räumenden Woh nung renovireu lasten soll. Der natürlichen Anschauung der Dinge entspricht e» nun, wen» der Bermiether so viel wie " möglich renovirt haben möchte, der Miether aber so wenig wte möglich, oder auch gar nicht» renoviren lasten will. Die Debatten sind ost mit solche« Eifer geführt, daß lange Pro zesse die Folge waren, die wenigsten» das Gute hatten, daß klare Entscheidungen über diese für Tausende und Abertausende interessanten Streitpunkte gefällt wurden. Darnach kann derMie- ther nun allerdings nicht in der gemietheten Wohnung machen, was er will: Er muß renoviren lasten, Alle», wa» durch tat sächliche Fahrlässigkeit oder durch ungeeignete Behandlung ruinirt oder verdorben ist Werden Kohlen auf dem Koch herd geklopft und besten Platten zerschlagen, Löcher in die Dielen gebrannt^ Wände und Tapeten durch ein „Probiren" mit Nägeletnschlagen' zerklopft, und wa» dergleichen mehr ist, so hat der Miether für den so angerichteten Schaden unweigerlich aufzukomme«. Hingegen hat er nicht» für die natürliche Abnützung der Wohnung zu entrichten, also wenn im Laufe der Zeit Tapeten und Decken schwarz werden, die Dielen abgetreten werden u. s. w. Diese Abnützung durch den Miether ist, wenn Muthwille oder Fahrlässigkeit aus geschlossen ist, selbstverständlich, und der Bermiether kann hierfür in keinem Falle irgendwelche Entschädigung vom aus ziehenden Miether beanspruchen. *Lorenzkirch, 5. September. Auf dem heutigen Viehmarkt ging es ziemlich lebhaft zu. Der Besuch von Auswärts war ein besonder» starker. Der diesjährige Vieh bestand blieb jedoch hinter dem vorjährigen weit zurück. Bi» heute Vormittag 10 Uhr beliefen sich bei der hiesigen Marktoerwaltung die Anmeldungen an Vieh auf 638 Stück (gegen 858 Stück im Vorjahre.) Der größte Prozentsatz entfiel diesmal auf die Pferde, von denen etwa 450 Stück ausgetriebrn waren. Freilich war darunter auch viel minder- werthige Waare. Unter den Raren dominirten die Dänen und Hannoveraner. Fohlen zählte man nur wenige. Zug- und Mastochscn, in der Hauptsache Oldenb. Schlages, waren Heuer in auffallend starker Zahl vor handen. Dagegen machte sich ein außerordentlich starker Mangel an Kühen bemerkbar, von denen nur neun auf dem Platze waren, Kälber gab es auch nur drei. Verkauft wurde flott, wenn auch die Preise sich l icht allzu hoch hielten. Vergleichsweise seien die Präsenz-Ziffern einiger früherer Jahre angeführt. Bor 10 Jahren wurden auf dem Lorenz markte gezählt: 1230 Stück Vieh, diese hohe Zahl ist seit dem noch nicht wieder erreicht worden. Im Jahre 1887 zählte man 1178 Stück, 1888: 1035 S:ück, 1889: 1045 Stück, 1890: 731 Stück, 1891: 726 Stück, 1893: 654 Stück und 1894: 668 Stück. Meißen. Den Königlichen Kron-nordcn 3. Klasse erhielt am Donnerstag H:rr Stadtralh Dr. Ay während des Paradc- dinerS auf der Albrechtsburg durch den Chef des Geheimen Cioilcabinets, Geheimen Rath v. Lucanus, überreicht. — Am Donnerstag Abend, als die Höhenbeleuchtung begann, staute sich der Menschenstrom auf cer Eisenbahnbrücke in der Nähe des Cöllner Uf rS derart, daß die starken Barrieren i-ach der Sette der Schienen zu, mehrfach umgebrochen wurden und eine beängstigende Situation entstand. Glücklicherweise scheinen -ei dem aller Orten herrschenden furchtbaren Gediänge keine uennenSwerthe Unfälle vorgekommen zu sein. Die bekannten „ältesten Leute" wissen sich liner solchen Menschenmenge nicht zu entsinnen, wie am Donnerstag in unserer Stadt auf und ab wogte. Bischofswerda. Zigeunerbanden haben in der letzten Zeit die hiesige Umgegend unsicher gemacht. In Groß harthau bedrängten sie «inen Gaftwirth so sehr, daß er Hilfe bet den Nachbarn holen mußte, denen es nach regelrechtem Kample gelang, die Bande in die Flucht zu schlagen. Ohne verwundete ging es dabei nicht ab. Eine andere Horde richtete auf dem Felde vielfach Verwüstungen an. Sie wurde, nachdem mehrere ihrer Mitglieder verhaftet waren, durch die telegraphisch herbeigerufene Gendarmerie weiterbe- fördert. Chemnitz, 3. September. Während die gesammte Maschinenindustrie hier sehr flott geht und namentlich gute Bestellungen für da» Ausland auSzusühren hat, leidet die Textilindustrie unter einem gewissen Drucke. Sie hat sonst große Mengen der erzeugten Maaren nach den Vereinigten Staaten gesandt, sieht sich aber jetzt in ihrem Absätze dahin gehemmt, theils weil drüben die Kauflust oder der Bedarf fehlt, thril» auch, well man allgemein damit rechne^ daß di, Bereinigte« Staate» al» Absatzgebiet doch bald verloren gehe«, wer auch al« Präsident gewählt wird, ob Mac Kinley oder Bryan, beide könne» für unsere Industrie nicht günstig wirke«; den« ob höhere Zölle oder ob die Silber währung drüben eiogeführt «erden, für unsere Auefuhrin- duftrie bedeutet da» einen gewaltigen Schlag, dessen Abwen dung wohl schwerlich möglich ist. Die Krage scheint vor läufig nur so zu liegen, ob da» Absatzgebiet schon in der nächsten oder in späterer Zett verloren geht. Freiberg. Dtt Düagrrabsuhr ist hier vom Rathe einer Aktien-Gesellschaft übertragen, die Bürgerschaft klagt aber darüber, daß die Abfuhr nicht nur zu theuer sei und in Zukunft noch thrurer werden solle, sondern daß auch dabei unzulängliche Geräthe und Maschinen benutzt würden, rie einen peftttenzartigen Gestank verbreiten. E» ist deshalb vorgeschlagen, die Düngerabfuhr zur Konkurrenz auszuschreiben. Zwickau. Da» hiesige Landgericht verurtheUte einen Lehrer au» Schönberg wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Ueberschrettung des Züchtigungsrechtes einem Schüler gegenüber zu 10 Mark Strafe und eine hiesige Ehefrau, die, nur um ihren Ehemann zu täuschen, über 5 Mark, welche sie zur Bezahlung von Steuern erhalten hatte, unbe- fugt auf de« Steuerzettel einen Quittungsmerk bewirkt hatte, wegen Urkundenfälschung zu 5 Tagen Gesängniß. Buchholz, 4. September. In Lebensgefahr schwebte gestern Abend ein GaSarbeiter, der mit einem Arbeitskollegen auf der Karlsbader Straße mit dem Aufsuchen eine» Gas- rohrbruche» beschäftigt war. Hierbei hat dieser Arbeiter von dem ausftrömrnden Ga» «ine dererartig große Menge «in- geathmet, daß ihn ein plötzlicher Taumel überkam und er be sinnungslos umfiel. Scheinbar leblos wurde er aus der Gtraßenöffnung herausgezogen und in ein benachbartes Haus gebracht. Die sofort angestellten Wiederbelebungsversuche und angewendeten Gegenmittel waren zum Glück von Erfolg begleitet, so daß er sich gegenwärtig wieder außer Lebensge fahr befindet. Netzschkau. Der Restaurateur Löhle, in dessen Lokal kürzlich ein erheblicher Skandal verübt wurde, ist dreser Tage Abends, als er aus seinem Hause heraustreten wollte, von eine« unbekannten Manne überfallen worden. Der Fremde hat Löhle, vermutlich mit einem Steine, eine» derartigen Schlag an den Kopf versetzt, daß der Restaurateur sofort bewußtlos zusammenbrach und in seine Wohnung getragen werden mußte. Mutzschen, 3. September. Auf dem Neubaue des Herrn Braumeisters Kern hier bekam der Maurer Eisermann am 2. d. M. Nachmittag» einen Schwindelanfall und stürzte vom Gerüste herab. Der 70 jährige Mann war sofort todt. Leipzig, 3. September. Daß da» Sektenwesen in den Großstädten, trotz der oft beklagten Gleichgiltigkeit der Bewohner gegen kirchliche Fragen, doch noch günstigen Boden findet, dafür sprechen die Zahlen, die das Landeskonsistorium alljährlich veröffentlicht. Die Methodisten und Apostolisch- Katholischen, die einen streng gläubigen Standpunkt einnehmen und von ihren Anhängern eine volle Hingabe zur Religiosität fordern, gewinnen besonders arme, schwer heimgesuchte Frauen, wie Wittwen und alleinstehende unverheirathele ältere weib liche Wesen, während die Heilsarmee, die jetzt alltäglich stark besuchte Versammlungen im Stadttheile Neustadt abhält, ihre Netze auch nach solchen Leuten auswirst, die von der Kirche vollständig entfremdet sind. Da» wäre an und für sich ein sehr löbliches Beginnen, wenn es nicht die großen Nachtheile hätte, daß viele Neugierige zu den Versammlungen kämen und ihren Spott mit den mancherlei Formen und Gebräuchen dieser Bekehrer trieben. Dadurch wird manches für religiöse Dinge noch zugängliche Gemüth verletzt. Dennoch kann man behaupten, daß die Heilsarmee hier Fortschritte macht. Als sie vor zwei Jahren ihre erste Versammlung hter abhielt, waren nur etwa 20 Personen erschienen; heute reicht der » Raum, den sie in einem Privathause für ihre Zwecke ge- miethet hat, nicht aus, um die Versammelten zu fassen. Noch auf der Treppe steht die Schaar der Neugierigen, um ja etwas von dem Treiben der sonderbaren Leute zu erspähen. Die Offiziere dieser Heilsarmee, die von regem Bekehrungs eifer erfüllt sind, werden nicht allein aus der Zahl der männlichen, sondern mit Vorliebe auch aus der der weiblichen Anhänger gewählt, weil diese leichter auf die männliche Be völkerung wirken können als die Männer. Die Heilsarmee will schon in der nächsten Zeit ein eigenes großes Heim in der Mitte der Stadt für sich erwerben. Leipzig, 4. September. Unter großem Andrang des Publikums sand heute vor der hiesige« König!. Straf kammer eine Verhandlung wegen Bierpantscherei gegen den Restaurateur Friedrich Karl Fehse statt. Fehse hat in der Grimm äschen Straße eine Kulmbacher Bierstube, welche sich, vorzugsweise wegen des vielfach ärztlich empfohlenen Bieres, eines starken Besuches von Seiten der Damenwelt erfreut. Im Juni d. I. tauchten nun Gerüchte auf, welche behaup teten, das vorzügliche Bier bei Fehse bestände aus einem Gemisch von Kulmbacher mit einfachem Braunbier, dem noch Syrvp zugesctzt sei. Fehse verwahrte sich energisch in der Lokalpresse gegen diese Anschuldigung, doch führte die einze- leitete Untersuchung zu der heutigen Anklage. Durch die umfangreiche Zeugenvernehmung wurde festgestellt, daß auf Anordnung des Fehse in seiner Kellerei da« von ihm aus der Brauerei Matthias Hering I in Kulmbach bezogene Bier mit sogenanntem Mönchshoscr Bier von Holper L Lang- Heinrich in Münchberg bei Hof verschnitten (wie der fach männische Ausdruck lautet) sei, etwa im Verhältniß Hekto liter zu 2'/, Hektoliter. Fehse giebt an, da» sei nur ge schehen, weil das Kulmbacher matt gewesen sei. Sodann find in dem Fehse'schen Keller die s genannten Kippen (der Rest im Faste) der von ihm verkauften Biere, Kulmbacher, Mönchshofer und Braunbier, in einen Eimer gethan und dieses Gemenge dazu benutzt worden, um die kleineren Fässer Kulmbacher, welche er aus den von ihm bezogenen großen Fässern abziehea ließ, aufzufüllen. Der als Sachverständige vernommene Herr Grimpe, Besitzer des bekannten „Thüringer