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Mesner G Tageblatt Dienstag, IS. August 1896, Abends. und Anzeiger Wbrblatt und Ameiger). Telegrmnm-Adrefle T /A Frrnsprechftrlle „rag.blatt", Riesa. KAß, H, N KD H, TT H-L- Nr.?20. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths z« Mesa 197. Dienstag, ZS. August 189«, Abends 49. Jahrg Da« Riesaer Tageblatt «scheint jeden Lag Abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in de» Expedition« in Mesa und Strehla od« durch uns«» Träger srei in« Hau» 1 Mark 50 Psg., bei Abholung am Schalt« der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Psg., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark S5 Pfg. Auzeigru-Amlahme sür die Nummer de» Ausgabetage» bi» Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. -Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. Bekanntmachung, ' die Kaiserparade auf dem Truppenübungsplatz Zeithain am 3. September dieses Jahres betreffend. 1. Anläßlich der am 3. September Vormittags 10 Uhr beginnenden Truppenparade vor Ihren Majestäten dem Kaiser und dem Könige ist an diesem Tage dem Publikum das Betreten des Truppenübungsplatzes außerhalb des den Paradeplatz eingrenzenden Drahtzauns gestattet. Der Verkehr durch und im Barackenlager bleibt jedoch untersagt. 2. Die Zuschauer werden die Paradeaufstellung und den Vorbeimarsch der Truppen am besten sehen, wenn sie sich an der westlichen Seite des Paradeplatzes längs des Draht zauns aufstellen bez. auf der daselbst errichteten Tribüne Platz nehmen. 3. Der Zugang und die Anfahrt zu dem unter 2 bezeichneten Zuschauerplatz und zur Tribüne erfolgt ausschließlich auf der Exerzierplatzstraße, welche sich nördlich an die vom nordwestlichen Ende des Dorfes Zeithain nach dem Barackenlager führende Straße anschließt. Es haben deshalb und wegen der nachstehend unter 4 angegebenen Straßensperren a. die von der östlichen Seite des Truppenübungsplatzes her anfahrenden Wagen die Streumen-Zeithainer Straße und sodann den an der Südseite des Paradeplatzes sich hinziehenden Grenzweg bis zu dessen Einmündung in die Exerzierplatzstraße zu benutzen; b. die aus den westlich und nördlich vom Truppenübungsplatz gelegenen Ortschaften kommenden Wagen entweder auf der Gohlis-Zeithainer oder auf der Jakobsthal- Zeithainerstraße nach der Exerzierplatzstraße zu gelangen. 4. Es werden gesperrt: ». Die Militärstraße und in deren Verlängerung die westliche Zeithainerstraße von Vorm. 8 Uhr 30 M. bis nach dec Abfahrt der Allerhöchsten Herrschaften von Röderau nach Schluß der Parade; d. die Exerzierplatzstraße von 10 Uhr an bis nach der Abfahrt der Allerhöchsten Herrschaften vom Paradeplatz; o. der unter 3 a gedachte Grenzweg von 10 Uhr bis nach Beendigung der Parade; cl. die vom Bahnhof Röderau nach dem Südende von Zeithain führende Straße von 9 Uhr Vorm. bis zur Abfahrt der Allerhöchsten Herrschaften nach dem Parade platz, und von der Beendigung der Parade an bis zur Abfahrt des Hofznges nach Dresden; v. die Straße von Lichtensee nach Zeithain von früh 7 Uhr bis nach Beendigung der Parade; k. Die Straßen von Bobersen und von Gohlis nach dem Barackenlager je von den Punkten an, wo sie von der Jakobsthal-Zeithainerstraße gekreuzt werden, von Vorm. 7 Uhr 30 M. bis nach Beendigung der Parade; x. alle Wege innerhalb des den Paradeplatz begrenzenden Drahtzanns vom S. Sep tember früh 7 Uhr bis nach Beendigung der Parade. 5. Jeder Wagenverkehr in der Richtung vom Truppenübungsplatz nach den Orten Gohli», Röderau, Langenberg, Glaubitz, Streumen und Lichtensee ist von Vorm. 7»/, bis 9»/, Uhr untersagt. 6. Die Wagen fahren, soweit sie nicht nördlich oder östlich vom Paradeplatze stehen bleiben, sämmtlich bis zum Eingang in den Tribünenhof, wobei sie innerhalb des Truppen übungsplatzes Reihe zu halten und rechts zu fahren haben. 7. Die mit Wagen kommenden Inhaber von Tribünenkarten, sowie die Wagen mit Insassen rechts und links der Tribüne haben spätestens 8 Uhr SO M. ihre Plätze einzunehmen, weil nach dieser Zeit der Verkehr auf den Zugangsstraßen durch die an- marschirenden Truppen gehindert ist, und da nur eine Anfahrtsstraße nach der Westseite des Paradeplatzes und nach der Tribüne vorhanden ist, so ist dem mit Wagen ankommen den Publikum dringend anzurathen, bereits vor 7 Uhr 30 M. auf dem Truppenübungs plätze einzutreffen. 8. Für die Wagen, welche Besitzer von Tribünenkarten bringen, werden beim Aussteigen der Insassen je S Karten mit gleichlautenden Nummern — eine für den Kutscher und eine für den Wagenbesitzer — ausgegeben. Der Kutscher hat die Nummerkarte sichtbar vorn^am Hut oder auf der Brust zu tragen. Die leeren Wagen fahren den Weisungen der Gendarmen und Militärposten entsprechend auf dem durch Tafeln mit der Inschrift „Leere Wagen" bezeichneten, süd lich des Lagerzaunes gelegenen Felde in Reihen so nebeneinander auf, daß die Pferdeköpfe nach Osten gerichtet sind und die No. 1 auf dem linken Flügel der vordersten Reihe zu stehen kommt. ' 9. Die Wagen mit Insassen fahren in der Reihenfolge ihrer Ankunft den Weisungen der Gendarmerie- und Militärposten entsprechend links und rechts der Tribüne so auf, daß die Pferdeköpfe nach Westen gerichtet sind. 10. Auf der Westseite des Paradefeldes anwesende berittene Zuschauer haben ausschließlich auf dem am Südende des Drahtzaunes für sie bestimmten Platz zu verweilen. 11. Das Fahren auf Fahrrädern ist auf der Tribünenseite des Paradeplatzes nur bis an die Exerzierplatzstraße gestattet. 12. Auf dem südlich vom Paradefelde gelegenen Gelände dürfen Wagen und Zuschauer zu Pferd überhaupt nicht halten. 13. Die leeren Wagen ebenso wie die Wagen mit Insassen auf der Westseite des Parade» patzes dürfen ihre Plätze nicht eher verlassen, als bis ihnen durch die Gendarmerie- und Militärposten die Erlaubniß zur Abfahrt gegeben wird. 14. Biererzüge, Leiterwagen, Planwagen werden aus dem Truppenübungsplatz nicht zugelassen. 15. Das Aufrechtstehen auf der Tribüne und das Stehenbleiben auf den Gängen der selben ist untersagt. 16. Das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Bänke«, Gerüsten und dergl. zwecks Auf nahme von Schaulustigen zwischen und hinter dem Publikum auf dem Truppenübungsplatz, sowie das Klettern auf den Lagerzaun ist verboten. 17. Aus verkehrspolizeilichen Rücksichten wird das Aufstellen sog. fliegender Büffets auf den Straßen und in der Umgebung des Truppenübungsplatzes untersagt. Ebenso ist das Ausschenken von Bier, Wein und Spirituose« daselbst nur Denjenigen gestattet, welche von Seiten der unterzeichneten Amtshauptmannschaft hierzu besondere Genehmigung erhalte« haben. 18. Den Weisungen der Gendarmerie- und Militärposten ist unweigerlich Folge zu leisten. 19. Zuwiderhandlungen gegen obige Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- oder landes gesetzlichen Vorschriften, eine höhere Strafe einzutreten hat, nach §360" 366»° des Reichs strafgesetzbuches bez. 8 147» der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis 60 Mark oder entsprechender Haft bestraft. Großenhain, den 21. August 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. 2485 0. v. Wilucki. Tn. Zn der Hauptversammlung des Landesvereins der Hausbesitzer im Königreich Sachsen, die bekanntlich am -Sonntag in Pirna stattfand, erstattete, wie wir einem Berichte de» „Pirnaer Anz." entnehmen, zu nächst der Schriftführer de» Landesvereins, Herr Kanzleirath und Stadtverordneter Jähne-Leipzig, den die ausgeübte mannigfache Thätigkeit in orientirenoer Weise kennzeichnenden Jahresbericht, verknüpft mit dem Ausruf zu fortgesetzter kräftiger Slärkung der BereinSposition durch den möglichsten Anschluß an den Landesverein, da eben nur dann, wenn der Vorstand den größten Theil der sächsischen Hausbesitzer hinter sich weiß, etwas wirklich Großes erreicht werden kann. Den rin befriedigende» Bild bietenden Casfenbericht gab im An« schluffe hieran der Cassirer de» Landesvereins, Herr Stadt verordneter Scheller-Leipzig, worauf nach dem Bericht der Revisoren alsbald die Entlastung des Vorstandes ausgesprochen wurde. — Die Reihe der größeren Referate fand ihre Ein leitung durch Herrn Kanzleirath Jähne-Leipzig mit de« zeit gemäßen Thema: „Was bringt das neue sächsische Landtags wahlrecht dem Hausbesitzer?", wobei der Referent zunächst »ine speziellere Eharakt ristik der eingetretenen WahlrechtS- Arnderung gab und dann darzulegen suchte, daß die den Vertretern des Grundbesitze» unter den neuen Verhältnissen sich eröffnenden Au»sichten durchaus nicht als ungünstig be zeichnet werden könnten. Nothwendig seien hierzu aber rin frische« Eingreifen und eine g-sunde Jnteressen-Vertretung durch Ausstellung von Hausbesitzer. Candidaten resp .Brrpflich- tung der zu wählenden Abgeordneten für die seitens de» Grundbesitzes zu stellenden berechtigten Forderungen. Die dem eingehenden Bortrage folgende Debatte trug in ihrem Anfang einen höchst stürmischen Charakter, indem die seitens de» Referenten geschehene beifällige Beurtheilung der Wahl- gesetz-Aenderung eine starke oppositionelle Stellungnahme der nachfolgenden Redner, der Herren Fabrikant Ulrich-Chemnitz und Privatschuldirector Schmidt-Dresden, herbeiführte und namentlich der letztgenannte Freisinns-Vertreter diese Ge- legenheit benutzte, um seinen hinlänglich bekannten Stand punkt ganz im Style früherer Wahlreden erneut des Breiteren zu entwickeln und damit ein höchst unerquickliches agitatorisches Element in die Versammlung zu bringen. Erfreulicher Weise gelang es jedoch Herrn Baumeister Hartwig-Dresden, das bereits arg gefährdete Gleichgewicht bald wieder herzustellen und der weiteren Berathung die erwünschte Basis zu geben. Nachdem das sächsische Volk 30 Jahre hindurch ein allge meines Wahlrecht besessen und sich dessen würdig gezeigt hat, sei nach der Ansicht des Redners das Bedürfniß nach einer Aenderung kein so dringendes gewesen, als man vielfach zu behaupten suchte ; jetzt stehe man aber vor einer vollzogenen Thatsache, da das neue Wahlgesetz nun einmal beschlossen wurde und man daher mit demselben zu rechn« habe. Nachdem in» Weiteren noch mehrer« Herren zur Sache ge sprochen hatten, erklärte sich die Versammlung sür die ein stimmige Annahme einer Resolution, welche e» als noth wendig erachtet, daß in allen städtischen Wahlkreisen Sachsens die Hausbesitzer bei den Landtagswahlen selbstständig vorgehen und ihre Stimmen und ihre sonstige Unterstützung nur solchen Candidaten zuwenden, welche der Ueberzeugung sind, daß die zur Zeit vorhandene Sonderbelastung des Grund besitzes mit den Forderungen einer gerechten Vertheilung der Steuerlast nicht mehr vereinbar ist. Als zweites Hauptreferat der reichhaltigen Tagesord nung erschien nächstdem dasjenige de» Herrn Kaufmann Schmidt-Reudnitz über „Die Beleihung des städtischen Grund besitzes Sachsens durch die Sparkaffen", wobei die leitende Tendenz der auf genauester Sachkcnntniß beruhenden Aus führungen des als Bevollmächtigter der Leipziger Hypotheken stube so recht als berufener Fachmann zu bezeichnenden Redners in dem Verlangen nach der Gewährung billigeren Geldes durch die Sparkassen zu finden war. Der Herr Referent verbreitete sich zur Unterstützung de« Verstäudntffe- sür diese Materie de» Näheren über die Anlage der Spar- caffen-Gelder und die Hypotheken. Gewährungen, in welcher Hinsicht der Finger auch auf so manchen wunden Punkt ge legt wurde. So erfolgte u. A. der HinsweiS darauf, daß der Zufluß von Geldern bei einzelnen Sparkassen ost ein zu großer sei und dann vielfach zur Unterbringung der Capitalien dieselben an Bauunternehmer vergeben würden, womit sich in gewisser Beziehung geradezu eine Förderung des Bauschwindels bemerkbar mache. Es gäbe viele Fälle, die eine laute Sprache sührten und angesichts deren an die Mitglieder der städtischen Collegien nicht dringend genug die