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Riesaer K Tageblatt urrd Arr;eigrr (Lltcklstt »i- Auftizn). Telegramm-Abreß. Hs gL Itz »V Ferulprechfirll« ^Tageblatt«, Mesa. AH-44ß, H, N KI H, H-H- «r. 20. -er König!. Amtshanptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa. IS 17». Freitag, 24. Juli 18S«, Abends. 4». Jahr,. La» Mrsaer Tageblatt erscheint jede» La» Abend» mit »«»nähme der Sonn» und Festtag«, vierteljährlicher vezn^prei» bei Abholung in den Expeditionen in Mesa und Strehla oder durchßjanser, Träger frei dl» Hau» I Mar! 80 Pfg., bei Abholung am Schalter der kaffer!. Postanstalten 1 Mark 2V Pfg., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark S5 Pfg. Anrrigen-Lmlah»« für die Nummer HM »«»gabetage» bi» vormittag v Uhr ohne S«»Shr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäst»fieLe: Kastanienstraße öS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. Bekanntmachung. Herr Gemeindevorfiand Eckel««arm in Pausitz ist al» stellvertretender GtaudeSdeamter für deu zufammeuaesetzte« Staude»« a«t»de»trk Pauptz auf die Zeit dt» zum »1. Dezember d. I und Herr Gutsbesitzer Earl Walther Hauufteiu in Pausitz ul» WemeiudeSltefter für Pauptz auf die «Schpen fech» Jahre brs i. Juli isos in Pflicht genommen worden. Großenhain, am 21. Juli 1896. 2223 L Die Königliche Amtsha«ptmannsch«ft. 21«« r. I. V.: vou Graben. Mke. Bekanntmachung. Bon dem Königlich Sächsischen Pionier-Bataillon Nr. 12 werden in der Nacht vom 8. zum 4., sowie am s. rrud 8. August dss. I». größere Uebungen im Schlagen von Brücken über die Elbe zwischen Strehla und Meiste« auszeführt werden, wozu sich folgende elbstromamtliche Vorschriften erforderlich machen: i Mr de« Brückenschlag an der Strehla er Mhre in der Nacht vom S. zum 4. August: Das Passiren der Frachtschifffahrt zu Berg und zu Thal, von Schlepp- und Ketten dampfern, von allen Fracht- und Segelschiffen, sowie dasjenige der Flößerei ist in der Zett vom 3. August Abends 8 Uhr bis zum 4. August Vormittags 8 Uhr auf der Stromstrecke von Großzschepa — oberes Ende der dort beginnenden Stromcorrectionsecke — bis zur Kahnfähre an der Dampffchifslandestelle vollständig untersagt. Die zu Thal gehenden Schlepp- und Frachtschiffe, sowie die Flöße haben auf der Strom strecke zwischen Großzschepa und Gohlis, di« zu Berg gehenden Schleppzüge und etwaige Segel schiffe auf der Stromstrecke unterhalb der vorgenannten Dampfschifflandestelle vor Anker zu gehen bez. zu stellen. 2. Mr die Brückenschläge bei Promuitz und Nünchritz am «.August: Der oben unter 1 bezeichnete Schifffahrtsverkehr zu Berg und zu Thal, ebenso wie der Flößereiverkehr ist am 6. August auf die Zeit von früh 7 Uhr bis Abends 9 Uhr auf der Stromstrecke von den Wolfsbergen oberhalb Nünchritz bis zur Abdrücke in Riesa vollständig «ntersagt. Die zu Thal gehenden Schlepp- und Frachtschiffe, sowie die Flöße haben auf der Strom strecke zwischen der Rosenmühle und den Wolfsbergen, die zu Berg gehenden Schleppzüge unter- «halb der Abdrücke in Ries» vor Anker zu gehen bez. zu stellen. s. Mr de« Brückenschlag bei Klasterbä»fer unterhalb Meiste« am 8. Aqmrst: Der unter 1 bezeichnete Schifffahrtsverkehr zu Berg und zu Thal, ebenso wie der Flößerei verkehr ist am 8. August auf die Zeit von Tagesanbruch (früh 4 Uhr) bis Nachmittag» 2 Uhr vollständig untersagt. Di« zu Berg gehenden Schlepp- und Frachtschiffe, sowie die Flößerei habe» oberhalb der Fährstelle bei Spaar, die zu Berg gehenden Schleppzüge bei der Karpfenschänke vor Anker zu gehen bez. zu stellen. Hiernächst wird »och Folgendes zur Nachachtung eröffnet bez. angeordnet: ». die Grenzen der Stellungspunkte, welche in der Richtung »ach den detr. Schiffbrücke« nicht zu überschreiten sind, werden durch grünweiße Dienstflaggenackenuzeichnet, d. den Anrufen der an den StellungSorten aufgestellten Militärposten ist, gleichviel wo dieselben stehen, unweigerlich Folge zu leisten. o. bei dem Stellen der Schleppdampfer, Frachtschiffe, Bergzage und der Flößerei ist da rauf Rücksicht zu nehmen, daß die Durchfahrt der Personenschiffe und der Fähren frei gelassen bleibt. <1. bei dem Abfahren der Schifffahrt nach Freigebung der Fahrt ist den Weisungen der Strompolizeibeamten unweigerlich Folge zu leisten, auch deren Weisungen hinsichtlich der Reihen folge genau zu entsprechen. v. beide Elbufer sind während der Dauer der Uebungen nicht nur an der betreffenden Uebungsstelle, sondern auch 200 in ober- und unterhalb derselben von der Schifffahrt und Flößerei frei zu halten. k. die Bergfahrt Seiten der Schifffahrt darf nur erst dann fortgesetzt «erden, wenn eine blaue Flagge an der betreffenden Brückenstelle gehißt wird. 8- Zuwiderhandlungen gegen die sämmtkchen Borschriften dieser Bekanntmachung werden nach Z 366 des Reichsstrasgesetzbuchs mit Geldstrafe vis zu 60 Mark — oder Hast bis zu 14 Tagen geahndet werden. Meißen, am 22. Juli 1896. Königliche Amtshauptmarmschaft als Elbstromamt. 280 S. I. v. Me«fel, Regierungsaffeffor. W. Freibank Rtesa. Morgen Sonnabend, de« LS. Juli, von Bonn. 8 Uhr ab gelangt auf der Freibank im städt. Schlachthof das Fleisch eines Rinde» zum Preise von 40 Pf. pro »/, tcx zum Berkaus. Riesa, den 24. Juli 1896. Die städt. SchlachthosverwaltVNg. Meist«»», Sanitätsthierarzt. vertliches und Sächsisches. Riesa, 24. Juli 1896. — Zum Besuch des Kaisers in Meißen erfährt die „Mittels. Ztg." daß — nach den bis jetzt getroffenen, aber noch nicht endgültigen Bestimmungen — von Riesa aus die Fahrt der hohen und höchsten Herrschaften auf dem Wasserwege erfolgt, und zwar würden Se. Majestät der Kaiser, Se. Majestät König Albert, sowie die übrigen Fürst lichkeiten ganz wahrscheinlich die Dicht „Alexandria" benutzen, während ein oder zwei von der Stichs.-Böhm. Dampfschiff- fahrts-Gesellschaft zu stellenden Dampfer die Suite, Genera lität und höheren O ficiere aufnehmen würden. Definitiv festgestellt sind jedoch diese Reise-Dispositionen noch nicht. — Große Uebungen im Schlagen von Brücken über die Elbe werden in der Nacht vom 3. zum 4. August, sowie um 6 und 8. August vom K. S. Pionier-Bataillon Nr. 12 zwischen Strehla und Meißen stattfinden. Brückenschläge finden statt in der Nacht vom 3 zum 4. August an ter Strehlaer Fähre, am 6. August bei Pro rnitz (-Riesa) und Nünchritz und am 8. August bei Klosterhäuser. Der amtliche Theil der heutigen Nr. bringt diesbezüglich elbstromamtliche Vorschriften, auf die die Schiffsahrtskreise hiermit aufmerk sam gemacht seien. — Aus Anlaß der bereits stattfindenden kleineren und der bevorstehenden großen Herbstübungen wird darauf auf merksam gemacht, daß auf eine sichere, unverzögerte Beför derung der an die Offiziere, Beamten und Mannschaften der mauöorirenden Truppen gerichteten Postsendungen nur dann zu rechnen ist, wenn dieselben eine genaue und deutliche Auf schrift tragen. Zur genauen Aufschrift gehört außer Angabe des Namens und des Dienstgrades de- Empfängers die Be zeichnung des Truppentheiles — Regiment, Bataillon, Com pagnie, Eskadron, Batterie, Colonne rc. — und was besonder wichtig ist, die Angabe des ständigen Garnisonortes des Em pfängers. Nur wenn der lctztere auf den Sendungen ver zeichnet ist, vermögen die Poftanstalten die Zuführung der Sendungen an den Empfänger ohne Zeitverlust zu bewirken. Die Avrefstrung muß demnach im Wesentlichen so erfolgen, al« ob der Empfänger die Garnison gar mckr verlassen hat. Die Angabe im Manüocrterrain oder die Bezeichnung eine- AarschquartiereS al» Bestimmungsort ist zu vermeiden. Be sonders wird darauf aufmerksam gemacht, daß auch bei den an die Osficiere und Militärbeamten gerichteten Sendungen die genaue Bezeichnung des Truppentheiles erforderlich ist. Sendungen aus dem Garnisonorte selbst sind gleichfalls mit dem Garnisonorte zu bezeichnen. — Eine bedauernswerthe Frau, die in Folge eines Leidens nicht weiter konnte, wurde gestern in den Sträuchern bei der Ziegelei Göhlis gefunden und nachdem man hiervon die hiesige Polizei benachrichtigt, auf deren Veranlassung in's Krankenhaus übergeführt. Die Kranke, die schon einige Zeit an besagter Stelle zugebracht haben soll, ist die 48 Jahre alte Friederike Pauline Rudolph geb. Schumann aus Jahna bei Goldhausen; sie hat ihren Mann, der z. Z. in Sieglitz als Erntearbkiier beschäftigt ist, aufsuchen wollen. — Das Schuster',che Restaurant an der Kastanienstraße, in dem zuletzt die socialdemokratischen Volksversammlungen abgehalten wurden, hat bereits seit einiger Zeit seine Locali- täten nicht mehr jenen Zwecken zur Verfügung gestellt und damit auch den Verkehr der hiesigen socialdemokratischen Kreise, als deren Sammelpunkt es gleichzeitig galt, von sich abgelenkt. Den hiesigen Socialdemokraten dürste z. Z. über haupt kein Local zur Verfügung stehen. Au» diesem Grunde hat auch die letzte Volksversammlung in einem Gartengrund stück an der Meißnerstraße stattgefunren. — Ein Osficier, dessen Name nicht genannt werde» soll, machte der 3. Batterie des 1. Feld «Artillerie-Regiment- Nr. 12, sowie der 2. und 11. Batterie des 3. Feld-Artillerie- Regiment» Nr. 32 ein Geschenk von je 1000 Mark mit der Bestimmung, daß die Zinsen alljährlich zu Weihnachten für die am heiligen Abend nicht beurlaubten Unterofficiere und Mannschaftcn genannter Batterien verwendet »erden sollen. — Ein Herr hatte in Halle ». S. und in Hamburg ein Kaffeehaus errichtet und ihm den Namen „Lass Bauer" gegeben. Hiergegen hat Herr Josef Bauer, der Sohn des Begründers des Caf6 Bauer in Berlin, wie die Firma Cafs Bauer, Bauer L Co. in Berlin, gerichtlich Anspruch erhoben. Das Berufungsgericht sagt< in seinem UrtheUe u. A.: „Der Familienname de» Menschen ist «in Recht-gut, dem civilrechtlicher Schutz nicht versagt werden darf. Bauer- Recht am Namen ist nicht ererbt, sondern angeboren. Der Kläger ist Mitglied der Familie Bauer, die da» Berliner Kaffeehaus gegründet hat, und gleichzeitig Theilhaber der Firma, von der dasselbe betrieben wird. Diese» Hau» er freut sich in allen Theilen Deutschlands eine» weit verbreiteten Rufes. Wenn der Beklagte feine Kaffeewirthschaft als Lass Bauer bezeichnet, so wird dadurch unmittelbar die Meinung wachgerufen, als ob er mit der Berliner Familie zusammen hänge. Das Hamburger Geschäft wird als eine Zweigaustalt des Berliner Hauses angesehen werden. Da» muß dem Kläger unerwünscht sein. Der Ruf seine» Hauses geräth dadurch in eine gewisse Abhängigkeit von dem Rufe eines fremden Hauses. Jeder Mißerfolg, den diese» erfährt, kam» auf das Gedeihen seines eigenen Geschäftes hemmend zurück wirken. Aus diesen Gründen wird der Beklagte verurtheilt, den Titel „CafS Bauer" von seinem Hamburger und seinem Hallenser Kaffeehause zu entfernen." Gleiche Klagen schweben gegen die Cafs Bauer genannten Häuser in anderen deut schen Städten. Das Urtheil entspricht dem modernen Rechts bewußtsein, da» sich gegen den unlauteren Wettbewerb i» jeglicher Gestalt kehrt. — Rathschläge für den Verkehr mit Konsularbehörde». Der „Reich-anzeiger" schreibt: „In dem soeben i« Berlage der hiesigen Mittler'schen Hosbuchdruckerei erschienenen, vom Auswärtigen Amte herausgegebenen amtlichen Verzeichnisse der Kaiserlich deutschen Konsulate wird auch diesmal in» Interesse de» Publicum» dar mf hingewiesen, daß e» sich empfiehlt, Schreiben, in denen die amtliche Thätigkeit einer Konsularbehörde in Anspruch genommen wird, an da» be- treffende Konsularamt (die Adresse in lateinischer Schrift: vsutsettss sSsosral-, Vlos-f Qoosulut) und nicht an die Person de- Stelleninhabers -u Achten. Die Nichtbe achtung dieses Hinweise» kann zur Folge haben, daß Schreibe» mit persönlicher Adresse, welche einem au» dem Amte anS- geschiedenen oder für längere Zeit beurlaubten Konsul nach gesandt werden, erst eine verspätet« oder überhaupt keine Erledigung finden. In Fällen, wo da» Berzeichutß Konsular ämter al» zur Zeit vaeant bezeichnet, find die Schreiben dennoch an die betreffende Konsularbehörde zu richten, damit sie von dem zuständigen, wenngleich in dem Verzeichnisse nicht namhaft gemachten Verweser erledigt werden können." —* Im Jahre 1898 soll in München die 2. Krast- und Maschtnrn-Ausstellnng abgehaltea werden. Die HaudelS- und Gewerbe-Kammer in Dresden ist von dem Direktorin« der geplanten Ausstellung ersucht worden, die Fabrikanten