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ffKNWWWWWWW Mesaer G Tageblaü 49. Jahrg. Donnerstag, SS. April 1896, AvendS. ««d> Anzeiger Metlall snd Anzeiger). AmLsötaLL der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag Abend» mit «uSnahm« der Sonn- und Festtage. BirrteljShrlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditlogen in Riesa und Strehla oder durch unsere Träger frei in» Lau« 1 Mark LO Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pfg., durch den Briefträger frei in» Hau« 1 Mark «S Pfg. Anzeigen-Annahme für die Nummer de« Ausgabetage« biS Bormittag S Nhr ohne Eewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße SS. — Für die Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. Bekanntmachung, die Zählung der Fabrikarbeiter betreffend. Am 1. Mai dieses Jahres ist eine Zählung der Fabrikarbeiter nach dem dafür be stimmten Formulare durch diejenigen Gewerbeunternehmer auszuführen, welche Fabrikarbeiter im Sinne der Gewerbeordnung beschäftigen. Wenn auch im Allgemeinen davon auSzugehen ist, daß als Fabriken olle diejenigen Ge schäfte zu betrachten sind, welche die Herstellung oder Zurichtung von Handelswaaren im Großen und zum Vertriebe im Ganzen oder zum Wiederverkäufe, insbesondere unter Anwendung nicht gewerbsmäßig ausgebildeter Gehülfen und mit Theilung der Arbeit betreiben, so ist doch, um bei der gedachten Zählung gleichartige Ergebnisse zu gewinnen, bestimmt worden, daß die Aus füllung der Formulare zur Zählung der Fabrikarbeiter von allen denjenigen Gewerbeunter nehmern zu erfordern sei, welche A. in ihren Gewerbeanlagen a. mindestens 10 Arbeiter beschäftigen, oder b. Dampfkessel verwenden, oder e. mit Wind-, Wasser-, Gasmaschinen- oder Heißluftmaschinenbetrieb arbeiten, oder ä. Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, Werften, sowie solche Ziegeleien, Brüche und solche nicht bergmännisch abgebaute Gruben besitzen, die nicht blos vorübergehend im Betriebe sind, oder L. nach § 16 der Reichsgewerbeordnung und den Nachträgen dazu zur Errichtung ihrer Anlagen besondere Genehmigung erhalten haben, mit Ausnahme der in der Bekanntmachung der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast vom 10. Februar dieses Jahres, zu Nr. 508 F., Absatz 2 unter 1 bis 7 — vergl. Nr. 35 dieses Blattes — gedachten Anlagen. Den vorbezeichneten Gewerbeunternehmern im Verwaltungsbezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast werden durch die betreffenden Ortsbehörden Erhebungsfor mulare zugestellt werden und werden jene Unternehmer hiermit aufgefordert, diese Formulare, auch wenn in ihren vorstehend snd d. o. und ü., sowie s«d 8. bezeichnete« Betriebsanlagen am Zahltage keine Arbeiter beschäftigt werden, am 1. Mai dieses Jahres wahrheitsgetreu auszufüllen, unterschristlich zu vollziehen und sodann bei ihrer Ortsbehörde einzureichen. Sollten einzelne Gewerbeunternehmer, auf deren Arbeiter beziehentlich Betriebe die Zählung Anwendung zu finden hat, bis zum 30. April dieses Jahres Zählungssormulare nicht erhalten haben, so haben dieselben dergleichen längstens am Zählungstage bei ihrer Ortsbehörde abzuholen. Großenhain, am 21. April 1896. Die Königliche Amtshauptmannschast. 1311 F. v. Wilucki. H^ Bekanntmachung, das diesjährige Aushebungsgeschäft betreff. Tie diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Großenhain findet wie folgt statt: am v. Mai Bormittags 6 Uhr, - 11. - - 7'/, - - IS. - - 7/, - für die Mannschaften aus der Stadt Großenhain und auS den Landortschaften des Amtsgerichts bezirks Großenhain im Hotel zum Gesellfchastshanse in Großenhain; am IS. Mai BormittagS 7*/, Uhr -IS. - . 7'/, - für die Mannschaften aus der Stadt Riesa und aus den zum Verwaltungsbezirk Großenhain gehörigen Landortschaften des Amtsgerichtsbezirks Riesa, sowie aus Wülknitz im Gasthofe zum „Wettiner Hofe" in Riesa; und am 1«. Mai BormittagS S*/, Uhr für die Mannschaften auS der Stadt Radeburg und aus den Landortschaften des Amtsgerichts bezirks Radeburg im Rathskeller zu Radeburg. Es wird dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß die sämmtlichen ge stellungspflichtigen Mannschaften zu Vermeidung der in 88 26*, 62» 72° verbunden mit 8 66° der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile in den vorbezeichneten Aus hebungslokalen gemäß der Gestellungsordres vor der Königlichen Ober-Ersatz-Kommisston pünkt lich, «Achter« und in remlichem Zustande sich einzufinden haben. Die bekiffenden Mannschaften haben zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe im Betrag bis »u 10 Mark gemäß 8 67° der Wehrordnung behufs der Legitimation ihre Ordres, sowie die voosmtgsschebte bez. Berechtigungsscheine mitzubringen und vorzulegen. Hierbei wrrd noch darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 68* der Wehrordnung nur solche Reklamationen (Anträge auf Zurückstellung) noch zulässig sind, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen Musterungsgeschäftes entstanden ist und welche spätestens im AuShebungStermme angebracht und bescheinigt werden. — Diejenigen Personen, wegen deren Erwerbs- bez. Arbeits- und Aufsichtsunfähigkeit nach 8 32° sd der Wehrordnung me Rekla mation erfolgt, haben gemäß 88 68* und 88° der Wehrordnung im Aäshedmrgstermt« persönlich «m z« erscheine«, während etwa vorzulegende Urkunde« obrigkeitlich beglaubigt sein müssen. Rach Beendigung des AuShebungsgrfchäftS find Reklamationen nur dann «och zulässig, wenn deren Veranlassung erst nachher entstanden ist. Die Herren Gemeindevorstände p. der Militärpflichtige zum Aushebungstermin stellenden Ortschaften haben an jedem Aushebungsorte nur an einem Tage und zwar in Großenhain am 12. Mai, « Riesa - 18. - und « Radeburg - 16. «, dann aber sämmtlich zu erscheinen. Die Herren Stammrollenführer haben gemäß 8 46" der Wehrordnung über das Brr« ziehe« und das Zuziehen Gestellungspflichtiger ««verweilt Anzeige anher zu erstatten. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, am 20. April 1896. 1175 O. v. Wilucki. Tn. Das unterzeichnete Amtsgericht hat heute auf Fol. 280 deS Handelsregisters für seinen Bezirk, die Firma Erste GSchs. Malerschabloneu'Aabrik Haupt ch Brummer in Riesa betreffend, verlautbart, daß Herr Kaufmann Adolph Haupt in Riesa ausgeschieden und die Firma künftig Sächs. Malerschablonen-Fabrik Julius Brummer firmirt. Riesa, am 20. April 1896. - Königliches Amtsgericht. Helduer. Brehm. Aufgehoben ist die auf Dienstag, den 28. dies. Mon. Borm. 11 Uhr, im „Gesellschaftshaus- zu Nünchritz anberaumte Versteigerung. Riesa, 23. April 1896. Dee Ger.-Vollz. beim Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Bekanntmachung, den Schluß der Schlachthallen im hiesigen städtischen Schlachthofe ) an den Sonnabenden betreffend. In den Schlachthallen des hiesigen städtischen Schlachthofes darf künftig zwecks gründlicher Reinigung an den Sonnabenden von Nachmittags 4 Uhr an Vieh nicht mehr getödtet werden. Riesa, am 22. April 1896. Der Rath der Stadt daselbst Klötzer. S. Bekanntmachung. In der Elbstraße Hierselbst ist im Monat März dieses Jahres ein Fußsack gefundm worden. Riesa, am 22. April 1896. Der Rath der Stadt daselbst Klötzer. S Bekanntmachung. Gemäß der Bestimmung in 8 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 10. September Sonn-, Fest- und BußtagSseier betreffend, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntn' von jetzt an bis auf Weitere- die Zeiten, in denen an den Sonn-, Fest- und dienst Hierselbst abgehalten wird, für den Vormittagsgottesdienst von 8 für den Nachmittagsgottesdienst von S bis 6 Uhr festgesetzt w-- Riesa, den 22. April 1896. Der Rath der Stadt daselb' Klötzer. Bekanntmach Die fälligen «emekrdeanlage« auf de»' längstens aber bis zum 1. Mai d^ an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzufük^ Riesa, am 10. April 1896. ««zeige: