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Uiesaer D Tageblatt bis 16 und U. 1 200 140 1163 799 249 Jin Einzelnen der Abth. 18 bis 26, 31, 32, 35, »6, 39, 53, 59 bis 67, 72—74, 76-78, 81, M (Alte Lichrelsee, Am Gohrisch, Am Königsstand, Brand, Kiengehau, Hirschlecken, Diebs winkel, Steinsbreite.) kieferne und 3 Rin. birkene Brennscheite, - - 9 - - Brennknüppel, - - 7 - - Aeste, kiefernes Astreisig. Dienstag, den 17. Marz 18V«, Barm 2 birk. Stämme, 12 und 17 om Mittenst., 10,z m lang, 439 tief. 510 38 3 Das Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta« Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung tn den Expeditionen^in Riesa und Strehla oder durch unser« Träger frei inS HauS 1 Mark 50 Pf., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pf., durch den Briefträger frei inS HauS 1 Mark 65 Pf. Auzetgeu-Auaahme für die Numaer de» Ausgabetages bis Bormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Rieia. — Geschäftsstelle: Kastantenstrafte 59. — Für die Redactton verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. Holz-Versteigerung. Gshrischer Redier. Gasthof „zur Königslinde" in Wülknitz Kreitag, de« IS. März 18VS, Borm. v Uhr. 73 kieferne Langhaafen I. Classe, 111 - -- II. - 78 - - III. - 40 - - IV. - Bekanntmachung, den Nachrichten- und Signaldienst bei Eisgängen und Hochstuthen der Elbe betr. Nachdem der Anschluß der Ortschaften Oppitzsch und Zschepa an das Reichstelegraphennetz erfolgt ist und von jetzt ab die Hochwassernachrichten unmittelbar von der Königlichen Wasser- baudirection den genannten Ortschaften auf telegraphischem Wege zugehen werden, hat sich die in Punkt 13 der Beifuge D zur diesseitigen Bekanntmachung vom 9. März 1894 und bez. in der Bekanntmachung vom 15. Januar v. Js. angeordnete Benachrichtigung einerseits der Gemeinde und des Rittergutes Oppitzsch durch den Bürgermeister zu Strehla und andererseits des OrtstheileS Gtrostzschep« durch den Gemeindevorstand zu Lorenzkirch erledigt, Meißen, am 7. März 1896. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. 68 o.vo« Tchroeter bis 15 16 - 22 23 - 31 birk. Klötzer, 23 und 30 cm Oberst, bez. 22 ena Mittenst., 4,« 4,, bez. 6 m lang, kiefernes Klotz, 24 em Oberst., 4,» m lang, kieferne Derbstangen, 12—15 em Unterst., bis 14 m lang. Montag, den 1«. März 18V«, Borm. V Uhr. » Rm. Uhr. In den Durchforstungen der Abth. 21, 43, 53, 62, 63, 72, 76, 77. (Alte Lichtensee, Rustel, Am Gohrisch, Kiengehau, Hirschlecken.) Königs. Forstrevierverwaltung Gohrisch und Königl. Forstrentamt Moritzburg, den 2. März 1896. Eppeadorff. * Mittelbach. 10 O s» 1 M s» 4» für das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns spätestens bis ! Vü A tz- » A H- H» Bormittags v Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. ««d Anzeiger Meblall m- Anzeiger). Telegramm-Adrrfle m A 4 4 Femsprechstelle »Tageblatt-, Riesa. AAl H, N L* 4-4 A Nr. 20. . der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 56. «»«tag, S. Mörz 1896. MendS. 49. Jahrg. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 9. März 1896. — Tagesordnung für die öffentliche Stadtverord« netensitzung Dienstag, den 10. März 1896, Nachmittags 6 Uhr. 1. Rathsbeschlüsse über Erneuerung der Bedachungen der Ställe U und Ul der neuen Kasernen. 2. Bekanntgabe eines Auszugs aus der auf das Jahr 1895 abgelegten Rech, nung der Sparkaffe zu Riesa. 3. Weiterberathnng des Haus haltplaner der Stadt Riesa auf das Jahr 1896. Als Raths- deputirte: Herr Stadtrath Grundmann, Herr Stadtrath Hynek, Herr Stadtrath Bretschneider, Herr Stadtrath Schwar zenberg. —* Zwei Bekanntmachungen von besonderer Wichtigkeit hat der BundeSrath in den letzten Wochen erlassen. Laut Beschluß vom 27. Februar 1896 haben vom 1. April ab in Ergänzung der Branntweinsteuergesetzes folgende Be stimmungen über den Berkaus von denaturirtem Branntwein in Geltung zu treten, auf die wir an dieser Stelle nochmal» Hinweisen wollen: Mit Ausnahme des Klein handels bedarf der Handel mit denaturirtem Branntwein weiter der Concession. Spätestens 14 Tage vor Eröffnung jedes Handels ist die zuständige Steuerbehörde, sowie die Ortspolizeibehörde davon in Kenntniß zu setze». Wer bereits einen solchen Handel betreibt, hat diese erforderliche Anmeldung spätestens bis zum 20. März 1896 zu vollziehen. In jedes BerkaufSlocal ist an einer in die Augen fallenden Stelle eine Bekanntmachung auszuhängen, die untersagt, denaturirten Branntwein von weniger Stärke als 80 Gewichtsprocent und solchen, aus dem das DenaturirungSmittel auf irgend welche Art beseitigt ist, feilzubieten oder zu verkaufen. Zu widerhandlungen gegen diese Bestimmungen kann die Ent ziehung de» Handel» durch die Steuerbehörde nach sich haben. Vorschriftsmäßig gedruckte Bekanntmachungen zum Aushängen in den Verkaufslocalen sind von heute ab in der Geschäfts stelle unsere» Blattes erhältlich. — Eine zweite Bekannt machung de» BundeSrath» vom 4. März 1896, eine Aus führung der Bestimmungen de» tz 120 s der Gewerbeord nungsnovelle vom 1. Juni 1891, regelt den Betrieb von Bäckereien und Tonditoreien. Darnach unterliegen diese Betriebe vom 1. Juli 1896 ab nachstehenden Be- schränkungen, deren Nichteinhaltung gemäß H 147,4 der Ge werbeordnung mit Geldstrafe bis zu 300 Mark, im Unver mögensfalle mit Haft, zu ahnoen ist. Anwendung finden sie auf alle Bäckereien und Tonditoreien, die mindestens 4 Mal wöchentlich backen und zwischen der Zeit von 8'/, Uhr Abend» und 5'/, Uhr Morgen» (b. i. Nachtzeit im Sinne der Bekannt machung) Gehilfen oder Lehrlinge mit der Herstellung von Maaren beschäftigen; ausgenommen find davon diejenige« Gehilfen und Lehrlinge, welche zur Nachtzeit nur die Her stellung oder Herrichtung leicht verderblicher Maaren, die unmittelbar vor dem Genuß hergestellt oder hergerichtet werden müssen, wie z. B. Eis, Crtme rc., besorgen. Die Beschränkungen selbst find folgende: Kein zur Nachtzeit be- chäftigter Gehilfe oder Lehrling darf mehr al» 7 Arbeits schichten machen. Die Arbeitsschicht der zur Nachtzeit thätigen Gehilfen darf höchstens 12, bei einer Pause von mindestens 1 Stunde, einschließlich dieser, höchstens 13 Stunden, die eines Lehrlings im 1. Lehrjahre höchstens 10 bezüzl. 11, die eines älteren Lehrlings höchstens 11 bezügl. 12 S'.unoen betragen. Zwischen je 2 Arbeitsschichten ist dem Gehilfen eine ununter brochene Ruhe von mindestens 8, dem Lehrling im 1. Lehr jahre von mindestens 10, den älteren Lehrlingen von min destens 9 Stunden zu gewähren. Außer der gesetzlich nor- mirten höchsten Arbeitsschicht dürfen Gehilfen und Lehrlinge, vorausgesetzt, daß dies außerhalb der Ruhezeit geschieht, nur noch höchstens >/, Stunde und nur zur Herstellung des VorteigS beschäftigt werden. Ueberschichten dürfen nur statt finden an solchen Tagen, (d. i. z. B. vor regelmäßig den Festen) für welche die untere Verwaltungsbehörde durch vorherige Bekanntmachung in den Amtsblättern die Ueberschicht aus drücklich gestattet, und an jährlich 20 vom Arbeitgeber frei wählbaren Tagen. Jedoch darf auch dann die Ruhezeit der Beschäftigten nicht gekürzt werden. Zur Controlle hat jeder Arbeitgeber, den diese Bestimmungen angehen, an einer in die Augen fallenden Stelle seiner Betriebsstätte eine mit dem ortspolizeilichen Stempel versehene Kalendertasel aus zuhängen, an der die vom Arbeitgeber frei zu wählenden Tage der Ueberschicht durch Durchlochung oder Durchstreichung mit Tinte ausgezeichnet werden müssen. Kür de» Rest des Jahres 1896 beträgt die Zahl dieser Tage zehn. Außerdem muß jeder Arbeitgeber, auf den diese Bestimmungen An wendung finden, eine Tafel mit dem Wortlaute der Bekannt machung an einer ebenfalls in die Augen fallenden Stelle seiner Betriebsstätte aushängen. Vorschriftsmäßig gedruckte Tafel« find ebenfalls seiner Zeit in unserer Geschäfts stelle zu billigem Preise erhältlich. — Aus Anlaß des 50jährigen Militärdienstjubiläums Sr. Kgl. Hoheit des Prinzen Georg fand gestern Vormittag eine Paradeaufstellung des hiesigen Regiments auf dem Ka sernenhofe der 1. und 2. Abtheilung statt, zu der auch die hiesigen Militärvereine und die hierorts sich aufhaltenden Osficiere der Reserve geladen waren. Das Regiment hatte deshalb auf dem unteren Kasernenhofe, mit seiner Front nach dem trennenden Mittelgebäude zu, Ausstellung genommen, an seiner äußersten Rechten die erschienenen Militärvereine, mit ihrer Standarte die Kampfgenossen von 1870/71, mit ihren Fahnen der Sriegerverein „König Albert" und der „Militär verein von Riesa und Umgegend." An sie schlossen sich nach links hin die Herren Reserveoffiziere an. Glockenschlag 11 Uhr erschien der Kommandeur des Regiments, Herr Oberst Schmidt, drückte dem Vorstand des Kriegervereins „König Albert", Herrn Gärtner Pinkert, freundschaftlichst die Hand, ein lebhafte»: „Guten Morgen, Herr Oberst", erschallt« von Seiten des Regiments, weithin hallend durch den geräumigen Kasernenhof, worauf der Herr Kommandeur die Front der einzelnen Abtheilunaen abschritt. Nach dem Abschriften der selben wie» Herr Oberst Schmidt in einer kurzen Ansprache auf die Bedeutung des Tage» hin und gedachte am Schluffe derselben des Jubilars in der üblichen Weise. Der Pa- radeaufstellunz folgte gestern auch ein strammer Parade marsch. In Zügen formirt marschnte das Regiment in der Längssroni der genannten AbtheilungSkasernen an seine« Kommandeur vorüber. — Ein ungebetener Gast hat in der Nacht vom Freitag zum Sonnabend unser Rettungshaus mit seinem Besuche ab gefunden und die Bewohner desselben in nicht gelinge Ver legenheit gesetzt. Kommt da just um die Mitternachtsstunde in die noch offene Hausflur ein Handwerksbursche, singt dort den scheinbar tauben Wänden ein lautes Klagelied, und als diese keine Antwort geben, und er selbst sich überzeugt, daß es hier doch behaglicher sei als draußen in der windigen Märznacht, dauert es denn auch gar nicht lange, und unser Bruder Schlendrian befindet sich, dreist nach Handwerksbur schen Art, auf dem nahe befindlichen Boden, wo er sich nach sorgfältigem Verschließen der Hausthür und nach festem Ver riegeln der Bodenthür in Schlummer wiegt, den Haus schlüssel sorgfältig verwahrt an seiner Seite. Aber die Wände hatten diesmal Ohren gehabt. Doch erst in früher Morgen stunde wagten sich die gefangen n Bewohner hervor und ge langten zwar nicht durch die Hausthür, wohl aber auf indi rektem Wege ins Freie. Kurze Zeit darauf stand dann vor dem noch schlummernden Gast ein Mann des Gesetzes zur Abholung nach der Nummer Sicher, wo er nach RecognoSci- rung seiner Persönlichkeit wieder auf freiem Fuß gesetzt wurde. — In der Ortsgruppe Riesa der deutschen Kolo nialgesellschaft hielt vorigen Sonnabend im Hotel Münch Herr Lieutenant Werther einen hochinteressanten Vortrag über „den Südosten des Bictoria-Nyansa und die Länder bis Jramba." Der Victoria-Ryansa gehört zu den Nilseen, wurde vor etwa 40 Jahren entdeckt, war aber auch schon im Alter- thume bekannt, wie aus den Schriften und Karten des alexandri nischen Geographen PtolemäuS hervorgeht. Der See liegt im Norden deS deutsch-ostafrikanischen Schutzgebietes, ist der größte aller afrikanischen Seen, ungefähr so groß wie Bayern, hat grünes Wasser ohne Salzgehalt und füllt ein verhältnißmäßig flaches Becken von einer jedoch an den tiefsten Stellen immer hin 70 m messenden Tiefe aus. Sein Wasser ist 20—23 Grad 6 warm; es in nicht abgekochtem Zustande zu trinken, ist der Gesundheit nicht zuträglich. Zu Dutzenden kann man in den Mündungen der in den Nyansa sich ergießenden Flüsse die Krokodile sich tummeln sehen. Die Neger stellen den Eiern dieser Thiere nach, schießen auch Krokodile, ohne daß sich bis jetzt Vie Zahl der letzteren vermindert hätte. Bei der Sorglosigkeit der Neger fällt Mancher den Ungeheuern zur Beute. Allerlei Sagen erzählen die Neger von diesen Thieren, z. B. behaupten sie, daß kein Krokodil seine Beute allein verzehren dürfe, sonst würde es von den übrigen seine» Geschlecht» ausgefressen. Das Ufer im Südosten des SeeS ist theils hügelig und bergig und fällt dann steil ab; eS giebt aber auch flache, sumpfige Stellen, die jedoch sehr fruchtbar sind. Die steinigen Hügel tragen ost wunderbar gestaltete Gneis- und Granitkronen. An dem tief inS Land einschneiden den Golf von Bnkumbi endet ein von Osten kommender Kara-