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Uiesaer G Tageblatt Sonnabend, IS Juli 1895, Abend« Sänger, G.-S. Tn. v. 1937. der ferner der sowie Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta, Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pf., durch die Träger frei inS HauS 1 Mark SO Pf., durch den Briefträger frei ins HauS 1 Mark 65 Pf. Auzeigeu-Annahme für die Nummer des Ausgabetage« bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. IS. September 1895, Vormittags 1v Uhr als VersteigeruugStermin, 30. September 18S5, Vormittags 10 Uhr der 30. September 18S5, Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des BerlhetlnngSpIanS worden. Tine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnifses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein gesehen werden. Riesa, am 12. Juli 1895. Königliches Amtsgericht. Ass. Reiche« anberaumt Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Gutsbesitzers Richard WorenS MöbiuS unbekannten Aufenthaltes, zuletzt in Kobeln wird heute am 13. Juli 1895, Nachmittags */,3 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Ter Rechtsanwalt Fischer in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 5. September 1895 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in Z ILO der Konkurs ordnung bezeichneten Gegenstände — auf -en 13. August 1895, Vormittags 9 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf -en 30. September 1895, Vormittags 9 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den For derungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 5. September 1895 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Riesa. Ass. Reiche«. Bekannt gemacht durch: Sänger, G.-S. Bekanntmachung. Im Anschlüsse an die Bekanntmachung vom 17. vorigen Monats — in Sir. 141 des Riesaer Amtsblattes — und unter Hinweis auf die darin enthaltenen Sicherheitsbestim mungen rc. wird hierdurch bekannt gegeben, daß am Dienstag, -en 16. Juli auch Aben-s von 9—10 Uhr der Schießplatz bei Zeithain zu Tchiestübnnae« benutzt wird, daß daher die Schlagbäume 1>/g Stunde vorher geschlossen werden und der Platz für die Nacht gesperrt bleibt. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, am 12. Juli 1895. v. WUnckl Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Sattlers Grnft Richard Lruschuer eingetragene Grundstück, bestehend aus Wohn- und Nebengebäuden, Garten und Teich, Folium 220 des Grundbuchs für Zeithain, — Grödeler Antheil — Sir. 90 L des Brandcatasters und Nr. 87 des Flurbuchs, 4,8 Ar groß und mit 62,72 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 11500 Mark — Pfg , soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist 4. September 1895, Vormittags 19 Uhr als Anmeldetermin, und Anzeiger (Weblatt md Aiyeizn). , Tclegramm-Mresse jl- 6 4 FemspmOelle „Tageblatt«, Riesa. AH, AAD- H, N 4- Nr. 20. der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa 48. Jahr«. Vom Balkan. Seit längerer Zeit ist schon die Aufmerksamkeit der po litischen Welt und oer diplomatischen Kreise Europas auf den Balkan gerichtet, dessen ewig gähreMem Kessel eine neue drohende Wolke rn Gestalt der macedonischen Frage entstieg. Heroorgegangen aus der Bewegung zu Gunsten der bedräng ten Armenier, für sie bekanntlich England, Frankreich und Rußland sehr nachdrücklich ihre Stimme erhoben und von der Pforte einschneidende Reformen zur Besserung der ar menischen Zustände begehrt haben, stützt sich die macedonische Bewegung im Wesentlichen auf die im Artikel 23 des Ber liner Friedens festgelegten Wünsche der Macedonier, wodurch die Pforte verpflichtet wird, in den Provinzen der europäischen Türkei, für welche durch den gegenwärtigen Vertrag eine besondere Organisation nicht vorgesehen ist, durch den ört lichen Bedürfnissen angepaßte Reglements Sonder-Kommis sionen zu bilden, in deren Schooß das eingeborene Element zahlreich vertreten sein soll. Diese Verpflichtung ist aller dings bisher nur auf dem Papier geblieben, ganz ebenso wie der Artikel 61 desselben Vertrages, durch den für Armenien Reformen vereinbart worden sind. Das Gefährliche an der Lage war, daß das Verlangen Makedoniens, sich von der Türkei loszureißen und den Anschluß an Bulgarien Herbei zufuhren, naturgemäß bei den Bulgaren selbst starken Wie- derhall sand und von ihnen thatkräftigst unterstützt wurde. In Bulgarien organifirte Banden unter Führung bulgarischer Offiziere wurden in das macedonische Gebiet entsendet und jeden Tag fürchtete man, daß die offene Erhebung gegen die türkische Oberhoheit ausbrechen werde. Diese Befürchtungen gaben auch den ersten Anlaß zum Einschreiten der Mächte, das zunächst aus freundschaftliche Verwarnungen sich beschränkte. Die Einmüthigkeit, die sich in diesen Warnungen kundgab, scheint in den leitenden Kreisen Bulgariens nicht ohne Ein druck geblieben zu sein, denn aus halbamtlicher Quelle wird jetzt ein langes Rundschreiben des bulgarischen Ministers des Innern Stoilow an alle Präsekten bekannt gegeben, worin in aller Form abgewiegelt wird. Es sei, heißt es in dem Schreiben, zur Kenntniß des Ministers gekommen, daß ge wisse Leute sich bemühen, Freiwillige und Bewaffnete zu sammeln, um den Aufständischen in Makedonien beizustehen. Ohne Zweifel interrssire das Schicksal der Landsleute in den Vilajet« jeden Bulgaren, aber die nationalen Gefühle der Bulgaren müßten begrenzt sein durch die Pflichten, welche ihnen durch ihre Stellung in einem autonomen konstitutio nellen Staate einerseits und andererseits durch dessen inter nationale Stellung auferlegt sind. Ein Reich, welches die I Freiheiten und Rechte seiner Bürger schütze, könne nicht die i Pflicht der Nachbarschaft vernachlässigen. Es sei daher seine Pflicht, streng darüber zu wachen, daß das Vaterland nicht ein Feld werde, von welchem etwaige gegen sreundnachbarliche Staaten gerichtete Handlungen auSgeyen. Die Bildung von Gesellschaften und die Veranstaltung von Meetings zu dem Zwecke, die bulgarische Bevölkerung zu feindseligen Akten gegen benachbarte befreundete Staaten aufzureizen, sowie die Veranstaltung von Geldsammlungen zu Gunsten der Auf ständischen in einem fremden Reiche, die Werbung von Frei willigen, die Bildung von Banden zum Einschreiten auf fremdem Gebiete, sowie endlich der Ankauf von Waffen für derartige Banden seien Handlungen, welche gegen einen an deren Staat nur im Falle eines offenen Krieges unternom men werden dürften. Abgesehen davon würden solche Aktio nen vom Standpunkte des internationalen Rechts verworfen und es könnten deren Folgen die Interessen des BaterlanreS gefährden. Das Rundschreiben erinnert die Präfekten daran, daß solche Handlungen, wenn sie vorkämen, den Thatbestand verbrecherischer Angriffe aus die Ordnung im Staate und die innere und äußere Sicherheit des Landes darstellen wür den, gegen welche Angriffe in der Verfassung und im Straf gesetze Vorkehrungen getroffen seien. Die bulgarische Re gierung kenne und erkenne ihre Verpflichtungen gegen das bulgarische Vaterland. Das Programm ihrer Haltung in der macedonischen Frage sei in der Rede des Fürsten Fer dinand vom 10. April an die Abordnung des macedonischen KomitreS gekennzeichnet. Bon diesen Grundsätzen geleitet, wende die Regierung alle Kräfte an, um die Hoffnungen aller Bulgaren zu ersähen. Ausgehend von diesen Erwä gungen, beauftragt der Minister die bulgarischen Präfekten, mit aller Strenge darüber zu wachen, daß keine Handlungen vorkommen, die mit den internationalen Pflichten Bulgariens nicht im Einklänge stehen und welche den Charakter von Feindseligkeiten gegen die 'Nachbarstaaten haben könnten. Bulgarien lebe in Frieden mit ter ganzen Welt und müsse in dieser schweren Zeit zeigen, daß es in der Grenze seiner Machtsphäre auch zur Erhaltung des europäischen Friedens beitrage, den.die gesammte civilisirte Welt anstrebe. Dem Rundschreiben ist der Wortlaut der erwähnten Rede des Fürsten Ferdinand beigesügt. Wie lange die Wirkung des Schreibens andauern wird, läßt sich bei dem wandelbaren und nicht ganz aufrichtigen Charakter der bulgarischen Regie rung nicht absehen; man kann heute nur hoffen, daß das einmüthige Wirken der europäischen Diplomatie nicht durch elementare Ausbrüche der Volksleidenschaft gestört werde. TaneS-efchichte. Deutsche- Reich. Wie verlautet, lehnte es die preußische Regierung, auch die Mehrzahl der verbündeten Regierungen, nach wie vor ab, dem Gedanken der Einführung des Befähigungsnachweises für die Handwerker näher zu treten. Alle Maßregeln, die jetzt in Frag« stehen, beziehen sich lediglich auf den fest ren Zusammenschluß des Handwerks zur Hebung des Lehrlingswesens und zur Organisation des Personalcredits. Der „Vorwärts" brachte kürzlich die Bemerkung, daß, da durch die diesjährige Volkszählung die Zahl der militärisch ausgebildeten oder nicht ausgebildeten Landsturmpflichtigen ermittelt werden soll, mit Sich rheit auf eine neue Militär- vorlag« geschloffen werden könne. Demgegenüber ist festzu stellen, daß ntit der in Rede stehenden Maßregel lediglich ein militärisch-st-tistisches Interesse verbunden ist. ES soll da durch nur ermittelt werden, wieviel Landsturmpflichtige über- Haupt vorhanden sind, und wie sich diese auf die einzelnen Bezirke vcrtheilen. Hierüber kann die Militärverwaltung sich auf andere Weise nicht unterrichten, da eine gesetzli-be Konirole des Landsturms nicht besieht. Als Unterlage für eine neue Militärvorlage würde diese Statistik überhaupt keinen Werth haben können. Zu der in Aussicht genommenen statistischen Aufnahme über das preußische Apothekenwesen erfährt man noch, daß der Kultusminister mit diesen Erhebungen, denen der Stand vom 1. Juli d. I. zu Grunde gelegt werden soll, die Kreis physiker beauftragt hat. Die von diesen zu liefernden An- gaben werden später dem kaiserlichen Reichsgesundheitsamie zu weiterer Bearbeitung übergeben werden. Die ferner ver langte Statistik über die Bewegung der Apothekenwenhe während der letzten 30 Jahre soll vorzugsweise den Beweis dafür liefern, daß sich in diesem Zeiträume ein vollständiger Handel mit Apotheken herausgebildet hat und daß es durch aus nothwendig ist, hier durch feste gesetzliche Bestimmungen einen Riegel vorzuschieb.n. In den im Reichsamte de« Innern ausgcarbeiteten Grundzügen zur reichsgesetzlichen Regelung des Apothekenwesens ist ein Verbot de« Apotheken verkaufs überhaupt vorgesehen. Von den für die einzelnen (preußischen) Provinzen an geordneten Verhandlungen zur Verbesserung des bäuer lichen Realkredites hat die erste am 10. d. MtS. für die Provinz Pose» stattgesund :! und zwar mit durchaus be friedigendem Erfolge. Der Verhandlung, welche der Ober präsident leitete, wohnte der Referent des Landwirthschafts- Ministerium, Vertreter der Landschaft und der Provinzial. Hilfskasse, der Provinzialregierungen, sowie auch ein Mitglied