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Fernspr. Nr.18. Tel.-Adr. Wochenblatt Pulsnitz V eZikKS ÜNZ 6ig 6V Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Fall- höherer Gewalt — Krieg oder lonsttg« irgend welcher Störung d-S BrtriebeS der Zeitung oder der Reförderungseiurichtungen M der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rikkzahlnng des Bezugspreises. — ^erteljahrlich M 7.50 bei fteier Zustellung: bei Abholung vierteljährlich M 7.—, monatlich St 8.35,durch die Bost abgeholt Bi 7.50. und 3 E^1nn g Postscheck-Konto Leipzig 24127. Gem.-Giro-K. 14S Inserate find bis oonnittags 10 Uhr «Kfzugeben. Die sechsmal aesvalteri Petitzeilc (Mojst's geilenmcsier l4) 100 Psg., im Bezirke der Amtshaupt- mannschaft 85 Pf. im Amtsgcrichtsbezirk 70 Pf. Amtliche Zeile M S.—, 2.50 und 2.10. Reklame M 2 — , Bei Wiederholung Rabatt. — Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 »/, Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der rolle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnrng. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz, -es Kommunalverbandes und Finanzamts Kamenz, der Ministerien und der Gemeindeämter des Bezirks. Haupiblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgcrichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Ballung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder Gretna Weißbach, Ober, und MedeclichtenLU, Kriedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckmatz Nr 265. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Kymmer 165. Sonnabend, den 4. Dezember L92V. 72. Jahrgang Amtlicher Teil. Bekanntmachnng. i. Für die Verwaltung der Reichsstempelabgaben im Landesfinanzamtsbezirke Dres den find Künftig zuständig: 1,) das Finanzamt Dresden ° Neustadt für seinen Bezirk und den Bezirk der Finanzämter Dresden-Altstadt i und», Deuben, Dippoldiswalde, Großenhain, Heidenau, Meißen, Oschatz, Pirna, Radeberg, Radebeul, Riesa, und Sebnitz ; 2 .) das Finanzamt Bautzen für seinen Bezirk und den Bezirk der Finanzämter Bischotsweroa und Kamenz; 3 ) da» Finanzamt Zittau für seinen Bezirk und die Bezirke der Finanzämter Ebersbach und Löbau. 4 .) da» Finanzamt Freiderg für feinen Bezilk und die Bezirke der Finanzämter Annaberp, Döbeln, Flöha, Hainichen, Marienberg, Nossen, Olbernhau, Zschopau Irdoch bleibt die Domabinr der Abstemp?lunasgeschä!te allein den Finanzämtern Dresden Neustadt, Freiberg und Zittau Vorbehalten. Für die Abstempelung ausländischer Wertpapiere sowie inländischer und ausländischer Genvßscheine gelten die Vorschriften in 8 2 der Ausfübrunflsbestlmmungen zum Relchsstempelgesetz- mit der Maßgabe weiter, daß an Stelle des Hauptzollomts Dresden >1 das Finanzamt Dresden Neustadt tritt. Steuerstellen für die Abgabt nach Tarftnummec 8 des Reichsstemvelaesetzss (Kraft fahrzeuge) beeiden bis auf weiteres alle Finanzämter, soweit ausländische Kraftfahrzeuge in Betracht kommen, auch die Grenzzollämter. ii. Mit dem Verkauf und Umtausch uon Schlußnoten, und Frachturkundenstempeft marken sowie von amtlich gestempelten D-rSruckcn zu Schlnßnoten und mit der Verwen dung von Schlußnatrnstrmpelmaiken zu Verlragsurkunden <8 27 des Rrichsstempelgejetzes), ferner mit der Erledigung aller sonstiger m«i der Reichsslempelabgabe für Frachturkunden (Tarifnummer 6) zusammenhängenden Geschäfte sind alle Finanzämter beauftragt. Die Zollstellen, denen bis jetzt außer den bisherigen Rsichsstempelämtern noch die Wahrnehmung der in Absatz 1 bezeichneten Geschäfte übertragen war — zu vergl. 8 2 Ab satz 1 und 2 der Verordnung vom 21. August 1918 zur Vollziehung der vom Bundesrat erlassenen Aussührungsbestimmunge« zum Reichsstempelgesetze vom 3. Juli 1913 und des Gesetzes zur Aenderung dieses Gesekes vom 26. IuH 1918 (Zollnerordnungsblatt Seite 661) sowie die Bekanntmachung der vormaligen Generalzolldirektion vom 28 Oktober 1918, Verkauf und Umtausch von Reichsstempelzeichen betreffend, (Zollverordnungsblatt S. 11V1) — bleiben damit auch weiterhin beauftragt, soweit sich nicht an ihrem Sitze ein Finanzamt befindet. Tie gelten insoweit als Hilfsstellen der neuen Reichsstempeltmter, in deren Bezirke sie ihren Sitz haben m. Die Bestimmungen unter 1 und II treten am 1- Dezember 1920 in Kraft. Bautzen, am 30. November 1920. Finanzamt. NeifebrVLmarken. Zufolge Verordnung des Direktoriums der Reichsgetreidestrlle wird die Gültigkeit der Reiscbrolmarken alten Musters (aroßes Format) mit Ablauf des 31. Dezember 1920 aufgehoben. Bom 1. Januar 1921 ab sind also nur noch die neuen Marken (kleine» Format) ausschließlich gültig. Es darf also vom 1. Janvar 1921 ad Gebäck oder Mehl von den Bäckern und Mehlkleinhändlern aus .die alten Reisebrotmarken nicht mehr oer- absolgt werden. Tin Umtausch der alten Marken in neue bann den Verbrauchern nicht zugestan« den werden, da die außerordentlich lang« Gültigkeitsdauer der alten Marken neben den neuen den Verbrauchern genügend Zeit zum sparsamen Verbrauch gelassen hat. Etwaige Anträge auf Umtausch werden ausnahmslos abgelehnt werden; Eingaben an dis Retchsgetretdestelt« find zwecklos Kamenz, am 2. Dezember 1920. Dte Amtsha«ptmK»«schaft für den Kommunalverbnnd. Hkfer gegen Bezugsschein, sowie Heu Kauft fortgesetzt Reichsverpflegungsamt Königsbrück. — Telephon Nr 8. Das Wichtigste. In der Pariser L-derhalle wurde gestern «ine neuer liche Baisse in Rohleder feftgrstellt. ,Tel«yr«af* meldet au? Doorn, da» Befinden -er Kaisers« sei äußerst kritisch, man erwartet jeden Augenblick den Tod. Gin« Bestätigung dieser Meldung aus Hans Doorn ist bisher nicht ein-- getroffen. Dir .Rieuwe Gourrant' meldet, daß am 31. Mai 1921 in Haag ein Kongreß der Juden der ganzen Welt «atlstnden wird. , Im Jnterefsr der Boltternähruug ist beschlossen wor den, von «iner kontingenterten Einfuhr von Salz heringen abzusehen und die Einfuhr vom 15. d. M. ab bi» aus weiteres freizugeben. Eine dahinge hend« Verordnung wird demnächst erlassen werden. Tausend« von «nglisch«n SchiUSw«f1«rbeitern habrn wrgrn Lohnforderungen di« Arbeit niedtrgelegt. Ler Hamps Ler Leiches gegen Gewinnsucht und Wucher. Der W«Hkri«g selbst und natürlich auch seins schlimm«. Folgt» hab«» sür di« öffentliche Moral Sanz unerträglich« Zuständ« geschvffen. Während di« Not d«s Vaterlandes und des Volke» immer schlimmer geword«» fixd, haben groß« Kritse d«S Volk«» untrr der UuSnutzung der Notlag« ung«h«ur« Erwin»« «in- seheimst. So blüh«» auch immer noch der öffentlich« Wucht, und dtt unv«rschämt« Preistreiberei und ebrnso bringt» »och imwt, d», Echl«ichhand«l und dir v«r- botene Ausfuhr l«b«n»wichtig»r G«g«nstände d«n Se- tr'ffindt» giwinnsüchtigtn V«rs»»«n ganz sabtlhafte Gewinn«. ES muß ab«r auch a,»s«sprochen werden, And der ««ichStrnährungSministt, vr. H«rm«S hat «S la auch b-ßätigt, daß auch «tu groß«, Tril 'd«r d«ut- Landwirt« sor1g«s,tzl in «iu«, ganz u»a«heu«r- l'chrn weist di« Notlagt dt« »,lk«S «»rSruttt »nd unerhörte Kew'.««« anhäuft. Bei den Verhandlungen, die in den letzte« Tagen im Reichstage unt;r B-tei ligung dek Reichs Minister» für Ernährung und Land wirtschaft über dir Fragt» der Vrrüefferuug unserer Brotversorgung und der Getreideablieferung stattge sunden haben, rrtiärte der Reichsminister l)r. Hsrmek, daß fich die Rückgänge in der Ablieferung an Brot getreid« nicht etwa nur aus dem angeblichen schlech ten Ausfälle der Ernte aoleiten ließen, sonder» daß vielmehr die landwirtschafilicht» Betrieb« selbst die Schuld an dieser geringen Ablieferung deS Getreidek trügen, da die Landwirte sich von der Krankheit un feier Zett, der schrankenlosen Gewinnsucht hätten er greifen lassen und sich ihrer Verpflichtung zur genü genden Getrrideablirferung vielfach entzögen. Reichs Minister vr. Hermes führte dann noch aus, daß diese Entwickluug der Ding« nicht so weiter gehen könne, weil ste schließlich zur» Zusammenbruch der ganzen Finarzwutschaft de» Reiche» führen müsse. Wenn aber der Reichsminister vr Herme? die Beseitigung dieser unerhört«» Gkwiknsucht nicht nur bei den Landwirten, sondern auch bet anderen Vertretern de« wirtschaftlichen Liber.« - der HanbelSwelt einfach nur von einer Ansprache und von einem öffentlichen Ausruf« erwartet, so irrt sich der Herr Reichsminister ganz gewaliig, denn die Gewinnsucht ist viel«» unse rer Volksgenossen schon in einer Weise zur Gewöhn- heit geworden, daß mit Aufrufen gegen einen solchen Mißbrauch der öffentlichen Rot garnichis erreicht wer den kann, sondern mit neuen G«setzen und sehr schar- fen Strafen g«gen diejenigen vorgegangen werden, mutz, welche die Notlage des Reiches und des Volkes zu wucherischen Srschästen und Preistreibereien a»s- nutzen. So müssen vor allen Dingen alle diejenigen Fälle unter ein« grsttzliche Kontrolle gestellt wrrden, in denen ek sich um dar Fordern von Preisen um da« Zehnfach« und Zwauztgsach« handelt. Da» fall heißen, daß gegenüber solchen unerhörten Pr«isen «ine gesetzliche ^Untersuchung verlangt werden kann, ob solche Preise auch berechtigt sind. E» handel', sich hier nicht nur um Lebensmittel, sondern auch um andere Artikel des täglichen Bedarfs, und wenn zahlreiche Aktiengesellschaft«» SO Prozent Dividende bezahlen und andere Aktiengesellschaften SO Prozent Dividende aulschütten ade, noch einen sogenannten Bonus von 20 Prozent bezahl«», also ihren Aktionäre» eine» un» erhörten besonderen Gewinn überweisen, so heißt da» auf deutsch, baß viele Aktiengesellschaften mit ihren großen Gewinnen gar nicht wissen, wo? ste damit an fangs» sollen, dabei seufzt aber das Volk untrr un erträglichen Wucherpreisen. Der Reichstag beschäftigt sich ja jetzt mit einem neuen Gesetz über die Verschär fung der Strafen gegen Schleichhandel und Preistrei berei, mag daher auch der Reichstag in dsr engsten B-rbindung mit d«r RetchSregterung in diese» neue Gesetz die Paragraphen hineinbringen, welche der Ausbeutung der öffentlichen Nor ei« Ende machen können. OertNche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. (Volksschule.) Am 30. November schied Herr Hilfslehrtr Stübner von unserer Schule. Er ist ständiger Lehrer in Kleindittmannsdorf ge worden. — Angsstellt wurde Herr Schwandt aus Riesa. In der feierlichen Einweihung schilderte Herr Direktor Nier, wieweit der Lehrer den Kindern Helfer und Freund in den leiblichen, geistigen und sittlichen Nöten der Zeit sein kann Im Namen des Stadtratss überreichte Herr Beyer die Ansiellungsurknnde. Pulsnitz. In dem Artikel in der letzten Rum- mer über den Religionsunterricht in Plauen wird die Meinung vertreten, daß man in derAbme»dung von nur etwa '/« der Kinder vom Religionsunterricht eine Gesundung der Begriffe sieht. Damit ist zu erkennen gegeben, daß man in den Bestrebungen der Lehrerschaft eine Erkrankung der Begriffe erblickt (sonst könnte man nicht von Gesundung sprechen). Wir wollen dazu die Worte eines anfahren, der dem Lehrerverein fern sieht. Herr Schuldirektor Günther in Kamenz, ein Theologe, beschäftigt sich im „K. T' mit dsr Darstellung der Plauener Angelegenheit und der Haltung der Eltern und sagt zum Schluß: »Soll alles beim alten bleiben? Allerdings unglaublich groß scheint die Unwissenheit in religiösen Sachen zu