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Serusppechel' Sr. »r Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und Soonabcud. Im Kalle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Befördcrungseiurichtungen Dat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefe rung oder Nachlieferung der Zeitung oder — auf Rückzahlung des Bezugspreises. — Vierteljährlich M 4.20 bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljährl. M 3.70, monatl.' M 1.25, durch die Post abgehvlt M 4.20. Les Amtsgerichts, des Stadtrates zn Pulsnitz «nd der Gemeindeämter des Bezirks. Postscheck - Konto Leipzig 24127. — Gemeinde - Giro - Konto 14S. deiegi'.-gdi'.: wscdenblstt pulrvik Inserate sind bis vormittags 10 Uhr anszugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile lMofsc'S Zeilenmesscr 14) kO Pfg., im Bezirke der Amtsbauptmannschaft SO Pfg. Amtliche Zeile M 1.S0, außerhalb des Bezirks M 1.80 Reklame M 1.30 Bei Wiederholung Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25,/' Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebnhrcn durch Klage oder in Kon kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall v. Preisnachl. in Anrechnung. ägn Nnjqnik umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsüitz M. S., Vollung, Großröhrsdvrf, Breinig, Hauswalde, Ohorn, Oberstem«, Niederste!«» jUt vrll v'UlAlUp Weißbach, Ober-und Riederlichtcnau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. Druck und Verlag von E. L. Förster? Erden (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. ou> »m üoui eo NuMAM 38. Montag. dLK 8- Marz LS2V. 72. JatzrZMg Bmilichsr Ter!. AusfnhwngsbesüMMNNgen zu der Verordnung des Reichswi^schastsministers über die Erhöhung des Holzeinschlags zur Linderung des Mangels an Nutz- und Brennholz vom 29. November 1919 (RGBl. L. 1925). Auf Grund von § 1 der Verordnung über die Erhöhung des Holzeinschlags hat der ReichswirlsSaftsm-nister bestimmt, Laß der Mehrveischiag der Länder an Derbholz in -er Zett vom 1. Oktober 1S1S bis zum 30. September 1920 grundsätzlich aus '/« brs Einschlags vom Ja-re 1912/13 zu bemessen ist. Das Wlttschaftsministerium ordnet daher nach Gehör des Landeskulturrats im Einvernehmen mit dem Finanzministerium folgendes an: 1. Die Waldbefitzer haben in der lausenden Wirtschaflsperiode, längstens bis W September 1920 an Laub« und Nadeldeibbolz V» mehr einzuschlagen, als sie in der Zett vom 1 Oktober 1912 bis 30. September 1913 cinarschlagsu haben. Zur Durchführung dieses Mehreinschlags w rden sie nach Möglichkeit auch Sommerfüllungen, insbesondere in Nadeldolzbestünden, vornehmen müssen. 2. Die Amtshsupimannschaslen und Stadtrüte der Städte mit revidierter Städte ordnung haben Sem Wirtschaftsministerium den Emichttg des Jahres 1912/15 bis zum 1. April d- I. anzuzeigcn und haben die einzelnen Walbbesitzer ihrer Verwaltungsbezirks arsbold anzukalten, den um '/- erhöhten Einschlag, im ganzen also V- des Gesamteinschlages des Jahres 1912/13 bis längstens Ende Juni d I. durchzusützren. Ueber die eingeschlagenen Mengen haben sie bis zum 15. Juli d. I. an das Wiitschastsminii erium zu berichten. Buch ist darüber zu wachen, daß der ausgegebene Einschlag tatsächlich erfolgt. Zu dieser Ueberwachung stellt das Finanzministerium aus Antrag Staatsforstbeamte zur Verfügung Wo dies nicht möglich ist, vermittelt der Landeskultmrat geeignete Forstsachoerständige. - 3 Vir Amrshauytmonnschoston und StqdtrSre mit revidierter Sliidteordnung haben die Verpflichteten erforderlichenfalls durch Zwangsmaßnahmen gemäß 8 2 K. 2 der Reichsvrrordnung vom 2L 11. 1919 zur Vornahme des ihnen auserlegten Einschlags anzuhalten. 4. Soweit nötig, ist der Einschlag nach fruchtlosem Ablauf der für die Vornahme dek Einschlags ftstges?tz:en Frist durch Dritte auf Kosten des Verpflichteten vornehmen zu lassen. Der vorläufig zu bestimmende^ oder der endgültig festgesetzte Kostenbetrag ist im Zwangswege von, dem Verpflichteten sinzuzieden. Die zu erstattenden Kosten dürfen '/» des Erlöses nicht überschreiten (8 2 Ziffer 3 der Reichsverordnung vom 29 11 1919). L. Die Bewilligung ovn Ausnahmen in besonders begründeten, bei der Amts- hauptmannschast oder Lem Stadirat anzudrinaendcn und von diesen zu begutachtenden Fällen bleibt dem Wirtschaftsministerlum Vorbehalten. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft Dresden, -en 5 Mürz 1920. Wirts chästsmini st errum Das Wrischaitsmin-sterium nimmt mit Rücksicht auf die große wirtschaftliche B«. deutung -er Gesumerhalttma u erer zur .-n n!>n si s stark verminderten Schmeinebtstäude Veranlassung einem aus den We-t der Schutzimpfungsu geg n den Schweine*otl«nf ausmerksam zu machen. Dabei wird daraus d-ngew.esen, daß für Rotlausschutzimpsungen, welche die Echwsinebefitzer in den Monmen April bis Juli jedes Jahres trciwillg durch Tierärzte susliwren lassen wollen, der Impfstoff kostenlos zur Verfügung gestellt wird, sofern mindestens der vierte Teil der Scv oeinebesitzer einer -Wemeindr bi« Ende März jedes I hres die Vornahme der Impfung beantragt. Die Kosten der Jmpfuug selbst find von den Besitzern zu tragen. NSHeres ergibt sich aus den mit Verordnung vom 20. Januar 1917 veröffentlichten Grundsätzen sür Schutzimpfungen, gegen den Schweinerotlauf (Sächs. Staatszeitunn und Leipziger Zeitung Nc. 23> Die dort unter v Absatz 3 vorgesehenen «e- bvhrenhüchstsäZe für RollauMutzimpiungen werden aufgehoben und mit Rücksicht aus die bestrhende Teuerung wie folgt festgesetzt: Für die Impfung von Geständen bis zu 10 Schweinen eines Gedöüs je 1.50 Mk, mindestens jedoch 4,50 MK. Für die Impfung von Beständen bis zu 10V Schweinen ein:s Gehöfts je 1,20 Mk, mindestens jedoch 16,00 MK. Lür die Impfung von Beständen über 100 Schweine eines Gehöfts je 0,75 Mk, mindestens jedoch 120,00 Mk. Nie neuen Gebührensätze treten sofort in Kraft Dresden, ar. 3. März 1920. Witsch ftsminsteriu m. Bekanntmachung, die Anwendung der zweiten Verordnung über Maßnahmen gegen »ie Kapitalstncht vsm 14 Januar 1920 (RGBl. S. 50) auf die Kreditgenostenschasten betreffend. Zu Nr. 37 Steuer Reg. c In UeSereinstimmung mit einem Schreiben des Reichsministers der Finanzen vom 14. Februar 1920 HI ?e 3111 wird folgendes ungeordnet: Kreditgenossenschaften (Spar- und Darlehnskassen), die Lei Inkrafttreten des Gesetzes gegen die Kapitalflucht vom 8 September 1919 (RGBl. S. 1540) schon bestanden haben und die einem Rrvisionsverbande nach §8 64 sg. des Gesetzes, betreffend die Er werbs- und Wirtschastsgenosssnschasten in der Fassung vom 20. Mat 18S8 (RGBl. S. 81S) angeschloflenssind, wird, auch wenn sie die rechtzeitige Anmeldung ihres Betriebes nach 8 76 des ReiLsstempelgesetzes in der Fassung vom 26. Juli 1918 (RGBl. S. 799) ver säumt haben, die Fortführung ihres Geschäftsbetriebes im Sinne von 8 1 Abs. 1 der Der- vrdnung über Maßnahmen gegen die Kapitalflucht vom 14. Januar 1920 (RGBl- T. 5») gestattet. Finanzministerium. Für den Minister: Lorey. Bekanntmachung. Das dem ArbLitsministerium angegliederte Landeskohlenamt hat vom 1. März dieses Jahres ab die Geschäfte der Kohlenversorgung auch Mr das Land Sachsen-Altenburg mit übernommen. Das Landeskohlenamt führt infolgedessen von jetzt ab die Geschäfts- bezeichnung: Landes-Kohlenamt für Sachsen und Sachsen-Altenburg. In Altenburg ist eine Nebenstelle des Lanüeskvhlenamts errichtet worden, die die Geschäfte führt als Lan- deskohlenamt für Sachsen und Sachsen-Altenburg, Zweigstelle Altenburg. Dresden, am 3. März 1920. Arbeits - Ministerium. Abstempelung der Landeskartaffelkarten. Nach der Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft und des Stadtrates zu Kamenz Über dm Verkehr mit Kartoffeln aus der Herbstkartoffelernte 1S1S vom tz März 1920 — Kamenzer Tageblatt Nr 53, Pulsnitzer Wochenblatt Nr. S6 — find die Landes» kartofselkartcn. die unmittelbar durch einen Erzeuge» beliefert werden sollen, vor der Belieferung zur Abstempelung und unter Abführung eines Preiszuschlages »on 2,50 Mark für den Zentner an die Amtsdauptmannschast einzureichen. Zur Vermeidung von Zweifeln wird nochmals ausdrücklich darauf hingemiesen, daß die Abstempelung nur de-jenigen Landeekartoffsikarten erforderlich ist, die de stimmt durch einen Kartoffelerzeuger unmittelbar beliefert werden. Um unnötige Porto- Kosten usw. zu umgehen, werden diejenigen Landeskartoffelkarteninhaber, die bestimmt Aus sicht auf unmittelbare Belieferung durch einen Erzeuger haben, aufzesordert, die zu beliefernden Landeskartvffeikarten bet ihrer Gemeindebehörde einzureiMn und dabei den Preiszuschlag von 2,50 M sür den Zentner oder 1,25 Mark für den, äuf den L Abschnitt zu beziehenden halben Zentner zu bezahlen Die Gems ndebehörheN haben sodann die vereinnahmten Laffdeskartoffelkarten gesammelt an dir Amrshauptmannschaft zur Abstempelung einzu- reichen und die gezahlten Preiszuschläge an die Mehlvertrilungssielle der Amtshauptmann- schaft Kamenz zu überweisen. Die GemeindeMörden haben der Sendung an »ie Amts bauptmannschaft eine Liste beizusügen, sus/flec die Namen der Kartoffelkarteninhaber und die von jedem Emzelnen gezahlten Wettig ersichtlich sind Diejenigen Landeskaktoffelkarteninhaber dagegen, di- ihre Landeskartoffelkürten nicht unmittelbar durch einen KartoffMzeugec beliefert erhalten können, werden durch ihre Ge meindebehörde beliefert. Sie hatM dk zu beliefernden Landeskartoffelkarten ebenfalls bei ihrer Gemeindebehörde einzureiHM und »aber zu erklären, dich sie sich nicht unmittelbar bei einem Erzeuger eindrcken kö-chkn Die Einreichungsfrist hat die Gemeindebehörde zu be stimmen und öffentlich bekamst zu machen. Eine Abstempelung dieser durch die' Gemeinde behörde zu beliefernden Laodeskartoffclkarten ist nicht erforderlich, da der Pceisausschlatz von 2,50 M für den Zcnlucr in den Verkaufspreis cinkalkulirrt wird. Kamen z. am 6. März 1928. Die Amtshauptmattnschaft Mr S«« Komm««arver-K«d. Der Stadtrat z» Kamenz. eine,genügende stnavjirlle und' wirttrhofttMe Uotrr- stützung a»gedeihen loffrn will, um dr-i Z'rl- aus tinmerl zu erreich e, nämlich di-tt Z. hurn>, DeutschlurrdK im Bi-ug t-ilk KrirgLentiLa,. Isis WWW. Eröffrung des zweiten Deutschen Sozialistcntnges. Der zweite Deutsche Ssziilifientag ist «m Sonnieg in Berlin eröffnet worden. , Zwischen der Riitcrcgiernng und Finnland wurde durch Notenwechsel vereinbart, die Feindseligkeiten i» den Grenzgebiete« einzustellen. Vs dürfte« Fricdeusverh«ndlungen bevorstehen. Die neNL Lsge» Da» entsetzltchL Sirigrn Warevprrlsr und da§ grenzrnlosr Gink-n drs G-Idwrrtts in ,zll--> Lau- dein scheint in BrrHludu«g mit den ErnahruntS- schwtertgkettrn, Lsm Rchstr-ffManzel und der Lrbritkl- trtfltz «j«e Ertenntuis L« den 'Sraatt- wänvern der Uerval'-dLmächLe üervorgerufen zu haben, sodatz wir jetzt vor etr<cr Umwälzung der Politik orr Berbandswächte stehen. Diese Umwälzung zeig, stch darin, daß die StwUipolitir aus dem Fri-denS vertrage verschwinden soll, und daß man Deujschland I die Beseltigung der wtUsLhirfMchey Kr^stS tu Europa durch, die Nrvbe!ebung der d>usschLn Jadustrt« und des deutscher! Hande!» und schließlich die Eu^äm'amng de§ allzu groß werdenden ftnanzr-llsn und w- tf' nfr ltchett E KBwerika» trr E.uop', L. kühl rechnenden Engländer hsden sofor t erkanr t, in toelckr Grsühr der Grwattfrtedtn di« gar're Wstt ^.sbrcch: ha^, und kN s l SrfAen ha<' allem N scheue »ach iLolierttschr Miatsterpräsident Nfttt auf der Londoner Konserer.- der B -rkandrmächtr die u bedingte Nor ^rnLtßkt'U der Rraifion L?s zrtedearvsrtrag«» und der Unterstütz ^rg Dsulschlsnd» vevtr^ea, denn der Ministrrp äftv-nt Niiit hat aus seiner Durchreise von London nach Rsm in Paris «jn«m Mitarbeiter d?r Zt-mna Mattn" sehr bündige ErkiLruvsrn vb r di« neue sirgkven. Nitti fügte, man sei sich iu Lon. I don darüdtr einig gLworden, daß D'uischland, wenn -ii Nick t die nötigen LtbenSMittel und Rohstoffe be sitz: »tt.d auch ttirr Seid h 'u e, solche zu raufen, auch nicht in der Lage sein kö n^>, Güter zu prüdnzierrn und baS zu bezahle», wa- es 'Huldig sei. Elk sei daher defLl-ffer' worden, im wutscheftltchen Jvtereff« E >rop Drntschlapd ;u Hilfe zu kvmrrnm und sei vor ollen Dingen jetzt für Deutschland eine Anleihe bet den neutralen in'Aurstcht genommen. Den Zrichner« dirftr Nnleihx würden die rtzligen Sicherheit,'n. durch die W.rdsrgutmachungtzkommisfion gewährt Msrden. Z'Llsrch erfährt man über die Größe der Dmlschla, o zugrdachten K.ionzkllen Unter stützung u.»d Lersn Berwrndung durch dis 8-richter- strtrer der italienischen Hsttungen in London, daß der O erste Rar der Brrbi,nd<mächte össchloffeu habe, d w deutschen Regierung zu crlc-uben, ein« intrrnatio- nalr Naleihe von 86 —40 Milliarden Mark in den neutralen und ehemals feindUchen Ladern auszu- nehmen. Von diesem 8.'trag« kann Deutschland