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pulsnitzerMckeMatt kernsypecker vn. 18 Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBeför-erungseinrtchtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie« ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierteljährlich M 2.—, bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljährl. M 1.70, monatl. 60 Pf., i—: du»ch die Post bezogen M 210. : des Königlichen Amtsgerichts und des Ttadtrates zn Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 Velegv.-tz-l'.: ivoekendlatt puisnit« Inserate sind bis vormittags 10 Uhr auftu- geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse's Zcilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 50 Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., Reklame : 50 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. :—> Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon- kursfällen gelangt der volle Rechnungsbettag unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. füll öfin ZmfeiflilnichfkiltNlllK Nnlanitk umfassend die Ortschaften Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung,Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina viril irUivilllj Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Frisdersdorf.Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein>Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 83 Sonnabend, den 13. Juli 1918. 70. Jahrgang Amtliche Bekauutmachungc« befinde» fich auch auf der Beilage. Amtlicher Teil. Aufenthalts-Beschränkung für Sommerfrischler usm. bei unzulässigem Lebensmittel-Ankauf. Auf Grund der Bundesratsverordnung über Maßnahmen zur Beschränkung des Fremdenverkehrs vom 13. April 1918 — RGBl. S 186 — wird mit Zustimmung des Reichskanzlers dcst.mmt: 8 1- Sommerfrischlern, Kurgästen und anderen Personen, die in einem Orte mit weniger als 6000 Einwohnern ohne Wohnfitzbegründung vorübergehend Aufenthalt genommen haben, kann nebst ihren Familienangehörigen und sonstiger Begleitung der fernere Aufent halt im Aufenthaltsorte untersagt werden, wenn sie durch Uebertretung der für den Nah- runpsmitteloerkehr getroffenen Anordnungen die Allgememoersorgung mit Nahrungsmitteln gefährden. Die strafrechtliche Verfolgung rechtswidriger Handlungen wird hierdurch nicht berührt. 8 2. Zuständig zur Anordnung der Aufenthaltsbeschränkung ist in Städten mit revidierter Städteordnung der Stadtrat, im übrigen die Amlshauplmannschaft des Ausentha tsortes. Rechtsmittel gegen Verfügungen der in § 1 genannten Art Haden keine aufschiebende Wirkung. 8 3 Auwiderbanvlm.gen gegen vorstrhrnt Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 1500 M oder mit Haft bestraft. Dresden, am 10. Juli 1918. Ministerium des Inner«. Strohumlage. Gemeinden oder Rittergüter, die das Stroh für das Heer aus der Ernte 1918 ganz oder zum grötzren Teil nicht mit Geschirr, sondern mit der Eisenbahn an das Proviantamt an- fahren wollen, haben dies zwecks Uedersendung entsprechend vorbereiteter Frachtbriefe be reits jetzt und zwar bis 2V. Juli 1918 hier anzuzeigen. Bemerkt wird, daß die Strohum age knapp doppelt so hoch wie 1917 werden wird. Königliche Amtshauptinannschaft Kamenz, am 11. Juli 1918. Fleischoersorgung. In der lausenden Woche werden aus Abschnitt Fl. 16 der Fleischbezugskartr 189 Gramm Fleisch einschließlich Wurst abgegeben. Kamenz, am 10. Juli 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Dem Fleifchermeister Paul Hoyer in Gersdorf wird wegen Verstoß gegen die Verordnungen des Bundesrats und des Kommunalverbandes, betr. die Fleischversorgung, die Ausübung des Fleischereigewerbes vom 14. Juli an bis auf weiteres untersagt und die Schließung seines Ladengeschäftes hiermit angeordnet. In der genannten Zeit dürfen keinerlei Fleischwarcn von Hoyer entnommen werden. Auch ist ihm die Herstellung von Wurst für Hausschlachtende untersagt. Die bei Hoyer angemeldeten Kunden werden hiermit angewiesen, ihre Anmeldung zum Bezug des Fleisches bei einem anderen Fleischer vorzunehmen. Kamenz, am 10. Juli 1S18. Der Kommuualverband der Königliche» Amtshauptmannschaft. Ausgabe der Fleischbezugskarien und Fleischkarten. In dieser Woche gelangen die neuen Fleischbezugskatten und Fleischkarten durch die Gemeindebehörden zur Ausgabe. Diese Katten sind bis Sonnabend, den 13. Juli dem Fleischer zur Abstempelung vorzulegen, durch welchen die Belieferung erfolgen soll. Der Fleischer hat die Anmeldescheine dem Obmann der Innung alsdann umgehend einzureichen. Kamenz, am 10. Juli 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshanptmannschaft. Vezugsscheinausfertigung betr. Dir Versicherung an Eidesstatt unter den sogen. Bestands-Fragebogen über die noch vor handenen Kleiderbestände, die von allen Personen ausgefüllt werden müssen, die einen Bezugs schein beantragen, ist künstig ausnahmslos vor einer Bezugsausfertigungs- oder Bezipo- prüfungsstelle zu vollziehen. Mit der Post eingehende, unterschriebene Bestandsfragebogen bleiben künftig unerledigt und zwar bei allen Ausfertigungrstellcn. Dies ist nötig, da sich gezeigt hat, daß die Erklärungen vielfach absichtlich oder aus Fahrlässigkeit nicht richtig find und trotzdem unterschrieben werden. Selbstverständlich haben hie Gemeindebehörden als Prüfungs stellen die Bestandssragebogen mit dem Bezugsschein zwecks endgültiger Aussertigueg der Bezugs- -chrinc an die zuständigen der 11 Ausfettiqungsstellen weiter zu leiten. Kamenz, am 12. Juli 1918. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Neichsreifebrotmarken. Zufolge Anordnung des Direktoriums der ReichsgetreidesteLe in Berlin wird hiermit bestimmt, daß von den Brotmarkenausgabestellen für jeden Reisetag an eine Person künftig nicht mehr als 4 Re i chs rei se b rotmarken zu je 50« ausgehändigt werden dürfen Es dürfen daher auch von den Bäckern aus Reichsreisebrotmarken auf den Kopf und den Tag nur noch 200 e Gebäck verabfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden nach den bestehenden Bestimmungen bestraft. Die vorstehenden Vorschriften gelten auch für die Bezirke der rev. Städte Kamenz und Pulsnitz : sie treten sofort in Kraft. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannfchaft Kamenz, am 10. Juni 1918. Verbot des Betretens der Felder «nd nichtöffentlichen Feldwege. Das Betreten der Felder und der nichtöffentlichen Feldwege, insbesondere auch das Aehrenlesen auf den Feldern, wird für die Stunden zwischen 12 und 3 Uhr mittags und für die Zeit von 7 Uhr abends bis 6 Uhr früh verboten, sofern nicht zum Betteten der Felder und Wege die ausdrückliche Erlaubnis des Grundstücksbesitzers nachgewiesen werden kann. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Kamenz, den 11. Juli 1918. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Die Amerikaner-Niederlage von Coblenz. Von unserem Berliner Vertreter Auch Wilsons neue Friedensgedanken, diese 5 Punkte, deren Befolgung seitens Deutschlands den Frieden ermög lichen sollten, lehrten, Wilson suche nur das Recht, die Frei heit, die Erhaltung der Kleinen, Wilson wolle die Welt beglücken und veredeln. Just so, wie vor nun mehr als einem Jahr hält Wilion also immer noch den Schein auf recht, der ihm einmal den Kranz der Unsterblichkeit, den vereinigten Staaten aber den Ruhm bringen soll, sie hätten in den Weltkrieg cingegriffen, um edeler und menschlicher Ziele will<n. Nun Een wir ja lange schon, daß Amerika und an seiner Spike Wilson eine Komödie spielt, aber es ist dock nützlich und gut, dann und wann auf die Taten und Worte Wilsons üinzuweisen, wie ste während eines Jahres fielen und zu sehen waren. Amerika begann den Kiira lediglich deshalb, weil Deutschland nicht dem ameri kanischen Verlangen nach Ausgabe seines U-Bootkrieges nachgeben wollte. Mit »göttlichen" Worten suchte Wilson und seine Karona zu beweisen, daß es völkerrechtswidrig fei, Menschen ohne «schütz und Gegenwehr, heimtückisch und hinterlistig in den Tod zu befördern. Das Leben deren, die keine Waffen trügen, müsse verbürgt sein. Der Krieg müsse an der Front nicht außerhalb de; Interessengebietes geführt »erden. Es gab bei uns Menschen, di« im puren Humani- tätsdusel mit Wilson übereinstimmten und Gegner des U-Bootkrieges wurden. Sie ließen fich damals nicht belehren, daß Wilson kein Herz sür die armen Menschen habe, die ohne Gegenwehr versenkt würden, sondern allein an das amerikanische Kapital in England, allein an die amerika nische Hsndelsmöglichkeit dachte. Aber inzwischen find auch diese NUven bekehrt worden. Wilson selbst bat dafür ge sorgt Und neuerdings wieder der mißglückte Flug von sechs amerikanische Flugzeugen nach Coblenz. Man beachtet diese Meldung im Bericht des Haupt quartiers viel zu wenig, nnd doch müßte ste dick und fett in die Augen springen, denn ste sagt mehr als alle Worte, wie verlogen Wilsons Kriegsgrund, wie verlogen seine »ehr lichcfPolitik, die Schutz den Kleinen, Schutz denen angedeiben lassen will, die außerhalb des Krieges stehen" ist. Wilson hat sich beklagt, daß wir die »Lusitania" in den Grund bohrten. Er brach die Beziehungen ab und erklärte an Deutschland den Krieg, weil wir auf sein mitfühlendes Ge müt für die braven Amerikaner, die als harmlos« Passagiere über den großen Teich fuhren, keine Rücksicht nehmen woll» ten. Heute aber iätzt derselbe Wilson es zu, daß sechs seiner Flieger weit über die Front, weit hinter die Front fliegen und als Ziel ihres Angriffes eine deutsche S:adt nehmen, die militärisch keine Bedeutung Hot uno völlig unbefestigt ist. Es war ein Angriff gegen unschuldige Menschen ge plant. Das kennzeichnet Wilion, das offenbart wieder ein mal in ganzer Brutalität wieviele Lüge Hinhalten mußte, Wilson den Kriegsgrund zu geben uud wie perdohrt und borniert der Mann sein mutz, der heute noch Kriegs- und Friedensziele aufstellt, gegen die er täglich aufs neue sündigt oder wenigstens sündigen lätzt Der amerikanische Flieaerzug noch Coblenz ist nicht der einzige Fall dieser Art. Hier freilich ist durch die Ver nichtung von sechs Flugzeugen festgcstellt worden, dotz es fich bei diesem Angriff um Amerikaner handelt Und das ist wertvoll. Freilich ist auch dieses keine Ueberraschung, denn wir wissen ja, daß Amerika der Entente »ersprochen hatte, mehrere Tausend Flugzeuge und Flieger nach Europa zu senden, um Deutschland in der Lust zu schlagen. Wir find nun nicht geneigt anzunehmen, daß Wilson von der Entsen dung dieser Tausende und mehr Flieger abgesehen hat, aus Gewissensbissen, weil dieser Fliegerkricg schließlich im Gegen satz zu seinem Kriegsgrund gestellt werden könnte, aber es wird doch bei uns manchen, ebenso wie bei der Entente viele geben, die nach einem Grunde suchen, wcsbalb Amerika seine Versprechungen hinsichtlich der Flieger-Jnvaston nicht gehalten hat. Wir müssen jedenfalls den Fall Coblenz sest- halten. Er ist nicht abzustreiten und als Mwerial für später wertvoll. Wilson wird ja »etter von der Veredelung der Welt sprechen. Wir können ihm den Fall Coblenz ins Gesicht schleudern. Wäre bei uns die Regie geschickt genug, so müßte dieker, wenn auch' mißglückte Fliegerangriff ein deutscher ,Lusitania Fäll" werden.