Volltext Seite (XML)
FACHBLATT Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schlu der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag n ittags. Bei dei Post bestellt und ab genommen oder durch Buch- handel: vierteljähr1.4M.50Pf. Vierteljährl. Bestellgeld 30 Pf. Von d.Geschaitsstelled. BI. unter Streifband für Deutschland und den Osten Europas vierteljährlich 9M., fürdas übrige Ausland 15M Einzelnummer 50 Pi. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Rnzeigen. Petitzeile .5 mm noch 50 mm (1Aa gespalten breit 1 M. auf Umschlagseiten bis 2 M. Berechnung v. Strich zu Strich. Teuerungszuschlag 3) v. H. Fürs Ausland mit Ausnahme Osteuropas 1 1 vH Aufschlag Für Jahresumsatz oder Wieder holungen Nachlass nach festem Tarif. Zeichengebühr t treie Zusendun frei eingehender Briefe 2 M. Vorausbezahlung an den Vei leger Platzvorschi itten unverbindlich für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Amshlaft der Berufsgenossenschaften sowie Zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Sdireibwarenfcaclyes Nr. 91 Berlin, Donnerstag, 13. November 1919 44. Jahrg. INHALT Zuständigkeit für Ausfuhrbewilligungen 2929 Der Friedensvertrag und die deutsche Papierindustrie 2929 Verschleudern deutscher Waren nach dem Ausland . 2930 PAPIER-ERZEUGUNG UND GROSSHANDEL: Meldungen über Papierstoffe 2930 Sicherung der Druckpapier-Herstellung 2930 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker .... 2931 Amerikanische Kohle f. d. ostpreußischen Zellstoffabriken 2931 Die Preisbildung in der Papiererzeugung 2932 Altpapierpreise in Deutschösterreich 2932 Messung der Dicke von Rundholz 2932 Verarbeitung der Ablaugen d. Strohpapier-Fabrikation 2932 Herstellung von Zellstoff 2933 Rührvorrichtung für Papierstoffbütten 2933 PAPIER-VERARBEITUNG, BUCHGEWERBE: BaldigejLieferung. Luxusdrucke. Kunstschrift . . 2937 Zweckmäßige Packungen und Kartonnagen für die Tabak-Industrie. Rollenpapier gummieren . . . 2938 Papiergeld und Reklamebanknoten 2939 Geräuschvoller Buchdruckereibetrieb . ... 2939 Versanddose aus Papier . . . 2940 Papiersack mit Kreuzboden 2940 Aussichten des Lichtdru ks 2940 Beanstandete Fensterbriefumschläge ....... 2940 Kalenderschau 1920 2940 Papier- Spinnerei: Längsschneider für Papierbahnen 2941 Papierrundgarn mit Drahteinlage 2941 Anfeuchter für Papierspinnmaschinen 2941 Teilen von Papierstoffbahnen . . . 2941 SCHREIBWAREN UND BÜRO-BEDARF: Deutscher Papier-Verein • 2945 Benachteiligung d. Lieferer durch polit. Gewalttätigkeit 2945 Gleiche Verkaufspreise für Druckschriften .... 2945 Das Einkilopaket 2945 Deutscher Außenhandel mit Schreibmaschinen . . . 2946 Börsenbericht . . . 2963 Geschäfts-Nachrichten ... 2964 Zuständigkeit für Ausfuhrbewilligungen Nachdem die Außenhandelsstelle für das Papierfach geschaffen worden ist, ist nur diese für die Erledigung von Ausfuhranträgen für Papier und Papierwaren zuständig. Etwaige bei dem Herrn Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung eingereichte Anträge müssen der Außenhandelsstelle überwiesen werden, wo durch zwecklos Zeit und Arbeitskräfte in Anspruch genommen werden. Ausfuhranträge für Rohpapier sind also .an die Zentral stelle für Ausfuhrbewilligungen der Papierindustrie, Charlottenburg 2, Neue Grolmanstr. 5, Ausfuhranträge für Papierwaren an die Zentral stelle für Ausfuhrbewilligungen der papierverarbeitenden Industrie, Abteilung H: Berlin W 9, Linkstr. 22 oder Abteilung L: Char lottenburg 2, Neue Grolmanstr. 5, einzureichen. Die Zuständigkeit der beiden letztgenannten Abteilungen ist aus den Merkblättern dieser Stellen ersichtlich. Außenhandelsstelle für das Papierfach Der Friedensvertras und die deutsche Papier industrie Es ist nicht angenehm aber notwendig, daß man sich mit den im Vertrag von Versailles zugestanderen Forderungen der alliierten und assoziierten Mächte vertra jt macht, denn die Zukunft unseres Wirtschaftslebens ist in hohem Maße davon abhängig. I. Die Kohlenfra^e Nach Artikel 45 des Vertrages tritt Deutschland das vollstän dige und unbeschränkte, von allen Schulden und Lasten freie Eigen tum an den Kohlenbergwerken in Saarbrücken mit dem "ausschließ lichen Ausbeutungsrecht an Frankreich ab. Der Wert des dem französischen Staate dergestalt abgetretenen Besitzes wird durch die Wiedergutmachungskommission festgesetzt und Deutschland der Betrag gutgeschrieben. Es ist Sache Deutschlands, die Eigen tümer oder Interessenten zu entschädigen, einerlei wer sie sind Deutschland verpflichtet sich, auf besonderes Erfordern den bisher feindlichen Mächten nachstehende Mengen an Kohlen und Erzeugnissen aus Kohle zu liefern: Deutschland liefert an Frankreich sieben Millionen Tonnen Kohlen jährlich 10 Jahre lang, außerdem 10 Jahre lang jedes Jahr eine Kohlenmenge gleich dem Unterschied zwischen der Jahres förderung der durch den Krieg zerstörten Bergwerke des Dep. du Nord und des Dep. de Pas-de-Calais vor dem Kriege und der Förde-, rung dieser Kohlenbecken in dem in Betracht kommenden Jahre. Letztere Lieferung soll nicht mehr als 20 Millionen 'Tonnen jährlich während der ersten fünf Jahre und acht Millionen Tonnen jährlich während der fünf folgenden Jahre betragen. Deutschland liefert an Belgien acht Millionen Tonnen Kohle jährlich 10 Jahre lang. Deutschland liefert an Italien nachstehende Höchstmengen an Kohlen: Juli 1919 bis Juni 1920: 4% Millionen Tonnen „ 1920 „ „ 1921: 6 „ „ 1921 „ „ 1922: 7% „ 1922 „ „ 1923: 8 , 1923 „ ,, 1924: 8% „ und in jedem der fünf folgenden Jahre 8% Millionen Tonnen. Deutschland liefert an Luxemburg, wenn dies der Wiederher stellungsausschuß fordert, eine jährliche Kohlenmenge gleich der jenigen, die Luxemburg vor dem Kriege an Deutscher Kohle jährlich verbraucht hat. Zusammenfassung der an die hauptsächlichsten feindlichen Mächte zu liefernden Höchstmengen an Kohle: Jahr Frankreich Belgien Italien Zusammen Millionen Tonnen 1919 . . . 27 8 4% 39% 1920 . . . 27 8 6 41 1921 . . . 27 8 7% 42% 1922 . . . 27 8 8 43 1923 . . . 27 8 8% 43 % 1924 . . . . 15 8 8% 31 % 1925 . . . . 15 8 8% 31/2 1926 . . . . 15 8 8% 3112 1927 . . . . 15 8 8% 31/ 1928 . . . . 15 8 8%2 31 12 zusammen 210 80 77 367 Nachdem die Erzeugung des Saargebietes für uns verloren ist, bleiben in der Hauptsache Oberschlesien und das Ruhrgebiet übrig. Im Jahre 1913 kamen wir auf eine Förderung von jährlich 190 Millionen Tonnen oberschlesischer und Ruhr-Steinkohle. Ge messen an dieser Friedensförderung hätte Deutschland in den zehn Jahren von 1919 bis 1929 durchschnittlich etwa 20 v. H. der deutschen Steinkohlenförderung abzugeben, wenn die alliierten Mächte von ihrem Bezugsrecht auf die Höchstmengen Gebrauch machen. Die Rechnung stellt sich aber dadurch noch ungünstiger, daß die Friedensleistung bei Steinkohle noch bei weitem nicht er reicht ist, wenn auch die deutsche Kohlenförderung in den letzten Wochen Steigerung erfahren hat. Die Aussichten für die künftige Kohlenversorgung der Industrie bleiben also ungünstig, zumal für die nächste Zeit englische Kohle nicht in Frage kommt; sie wurde vor dein Kriege von den in der Nähe der See gelegenen Papier-