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Lase des Stuttgarter Buchgewerbes Der Buchhandel und das Buchgewerbe Stuttgarts sind durch den sich mit jedem Tag mehr zur wirtschaftlichen Katastrophe auswachsenden Mangel an Kohlen in schwere Bedrängnis geraten. Zwangen schon die Papierknappheit und der Mangel an anderen Rohstoffen bisher zu allerhand Einschränkungen, die aber immer noch zum Teil durch rationelles Arbeiten überwunden wurden, so sind nunmehr immer häufiger volle Betriebseinstellungen für einen oder mehrere Tage nötig geworden,, und zwar auch in großen und größten Unternehmungen. Man hört sogar schon von gänzlichen Stillegungen namhafter Betriebe reden, wenn reichsseitig nicht bald Württemberg besser mit Kohlen beliefert wird. Denn Kohlenmangel heißt nicht nur Energienot sondern auch Mangel an Beheizung und Beleuchtung der Arbeits- und Expeditionsräume. Und wie in Stutt gart ist es in ganz Württemberg und den Hohenzollernschen Landen. Aus Sigmaringen wird z. B. berichtet, daß die dortige „Hohen- zollern’sche Volkszeitung“ wie vor 30 Jahren jetzt wieder durch Handbetrieb der Pressen hergestellt wird. Für den Buchhandel und das Buchgewerbe ist der gegenwärtige Notstand um so schmerz hafter, als die Nachfrage nach Drucken, Büchern und Luxussachen aus Papier sehr stark ist und nicht befriedigt'werden kann. Auch die Lust zum Arbeiten bei den Angestellten und Arbeitern ist vor handen ; die fortgesetzten Feierschichten und sonstigen Hemmungen im Betrieb wirken aber auch nach dieser Richtung verderblich. E Technische Zentral-Bibliothek. Die großen industriellen Wirt schaftsverbände wie auch der Verband technisch-wissenschaftlicher Vereine haben sich an die Reichsregierung mit der Bitte gewandt, der deutschen Technik, die in erster Linie zur Rettung unserer Wirtschaft berufen ist, einen unbedingt notwendigen geistigen Mittelpunkt in einer technischen Zentral-Bibliothek zu schaffen. Als Grundstock für diese Bibliothek der Technik soll die 200 000 Bände umfassende Bibliothek des Reichspatentamtes dienen, die durch einen Anbau und eine entsprechende Erhöhung ihrer Geldmittel und Beamten erweitert werden muß. — Diese Anregung verdient Anerkennung und die weitgehendste Unterstützung. Für das gra phische Gewerbe ist die Schaffung und der weitere Ausbau einer derartigen Zentral-Bibliothek gleichfalls zu begrüßen, da die Be lebung der gewerblichen Lage aufs engste hiermit verknüpft ist. In Zukunft wird überhaupt der hohen Herstellungskosten wegen manch wissenschaftliches und technisches Werk nur noch mit staatlicher materieller Unterstützung herausgegeben werden können. Ebenso wird die Förderung aus privaten Kreisen noch nachdrück licher einsetzen müssen. S. Maßregelung von graphischen Betriebsleitern. Das Betriebs rätegesetz ist noch nicht unter Dach und Fach, aber schon haben bereits Persönlichkeiten in leitender Stellung Bedrückungen zu erdulden, in einigen Betrieben sogar über Brotlosmachung zu klagen. In einer süddeutschen Steindruckerei mußte ein Faktor seine Stelle sofort verlassen, die er 14 Tage zuvor angetreten hatte. Mit dem Personal hatte der Angestellte nicht die geringste Ausein andersetzung gehabt; dennoch gab ihm der Geschäftsherr zu ver stehen, der Betriebsrat habe gegen seine Einstellung Widerspruch erhoben, weil ihm diese vom Chef nicht mitgeteilt worden sei. Der betreffende Faktor, ein Mitglied des Deutschen Faktoren- Bundes, war vordem zehn bezw. vier Jahre in ein- und derselben Druckerei tätig und hatte nachweisbar keine Streitigkeiten mit dem Personal. Der Faktor ist nun gezwungen, gegen den Prinzipal wegen unrechtmäßiger Entlassung im Wege der Klage vorzugehen. Die „Graphische Welt“, das Organ des Deutschen Faktoren-Bundes bemerkt noch, daß, sofern es möglich sei, auch der Betriebsrat beklagt werden solle. Ebenso liegt ein Fall in Berlin, wo ein von der Geschäftsleitung fest verpflichteter Obermaschinenmeister seine Stelle garnicht erst antreten konnte, weil er dem Personal nicht genehm war; dasselbe drohte sogar mit Arbeitsniederlegung. In einigen andern Berliner Druckereien hat man Abteilungsleitern die pflichtgemäße Wahrnehmung, geschäftlicher Interessen übel vermerkt, Nichtigkeiten aufgebauscht und versucht, die fernere Zusammenarbeit zu verweigern. Durch Verhandlungen mit den Vertretern der Prinzipale, Faktoren und Gehilfen, in einem Falle durch tarifschiedsgerichtliche Entscheidung sind zwar die Vor kommnisse beigelegt worden, die Erregung über solche Rechts verletzungen ist jedoch nicht gering. Die Prinzipale dürfen solche nicht dulden; sie müssen ihre leitenden Angestellten hiergegen nachdrücklich zu schützen wissen und vor Opfern nicht zurück schrecken. S. Im Kampf gegen die Schundliteratur. In einem Privathause in Jena ist die erste Ju^endbächerstube Deutschlands eröffnet worden. Das Unternehmen führt nur Jugend- und Volksschriften, die von dem Jugendschriftenausschuß des Jenaer Lehren-ereins ausgewählt worden sind. Die Bücherei soll eine wirksame Waffe gegen die über handnehmende Schundliteratur sein. Hoffentlich findet diese zweckmäßige und wohlangebrachte Einrichtung vielfach Nach ahmung. d. Schutz deutscher Erfinder-Rechte in den Entente- Staaten Ich will mein mehrfach geschütztes gesetzlich Fabrikat aus- führen. Im allgemeinen kann wohl angenommen werden, daß der gesetzliche Schutz mit Rücksicht auf das Recht der Priorität im Auslande nicht gefährdet ist. Hat das Recht der Priorität jetzt noch Geltung, oder können die Rechte auf die Erfindung, beziehungs weise kann die Erfindung selbst im Auslande ohne weiteres verwertet werden, so daß irgend ein Interessent im Auslande das Patentrecht erwerben kann, ohne daß der Inhaber des deutschen Patentes sich dagegen wehren kann ? E. Z. Es ist nicht klar, was der Fragesteller wissen will. Mit der Ratifizierung des Friedensvertrages treten die früheren gesetzlichen Bestimmungen über das Patent- und Gebrauchsmusterrecht dem bisher feindlichen Auslande gegenüber wieder in Kraft. Gegen über den Neutralen sind sie stets in Kraft gewesen. Das Prioritäts recht gewährt an sich keinen Schutz, im Inlande und Auslande ist eine Erfindung oder ein Gebrauchsmuster nur dann geschützt, wenn ein Patent oder Gebrauchsmusterschutz in dem betreffenden Staate erhalten worden ist. Die Priorität ist aber für die Erlangung eines solchen Schutzes von Wichtigkeit. Nachahmung von Notgeld — Urkundenfälschung. Die „Nbg. Ztg.“ schreibt: Wer früher Papiergeld nachmachte, wurde wegen Falschmünzerei bestraft. Die heutigen verworrenen Verhältnisse auf dem Geldmarkt haben die juristische Seltenheit gezeitigt, daß eine Falschmünzergesellschaft wegen Urkundenfälschung bestraft worden ist. Es handelt sich um den Steindrucker Götz und die Brüder Martin und Georg Völkel, welche Notgeld der Städte Nürn- bergund Fürth, und zwar 400 Zwanzigmarkscheine und 160 Fünfzig markscheine nachgemacht und in den Verkehr gebracht hatten. Da die beiden Städte zur Ausgabe der Scheine eine staatliche Ge nehmigung nicht erhalten hatten, nahm die Nürnberger Strafkam mer an, daß es sich überhaupt nicht um „Geld“ im Rechtssinne, sondern nur um einfacheUrkunden handele und bestrafte die Täter wegen Vergehens gegen § 267 (Urkundenfälschung). Während die Hauptangeklagten sich bei dem Urteil beruhigten, legte ihre Schwester Eleonore Völkel, welche sich beim Ausgeben der Scheine beteiligt und dieserhalb vier Monate Gefängnis erhalten hatte, Revision ein. Das Reichsgericht bestätigte jedoch die angefochtene Entscheidung, hsm. Mischgarne unter Verwendung von Pappe Die Braunschweigische Akt.-Ges. für Jute- und Flachs-Industrie in Braunschweig erhielt DRP 310198 in Kl. 76 c vom 9. November 1917, ausgegeben am 5, Juli 1019; Zusatzpatent zu Nr. 310068 auf ein Verfahren zur Herstellung von durchfärbbaren und rauhfähigen Bind- und Webfäden aus Zellstoff nach Patent 310068. 1. dadurch gekennzeichnet, daß als Ausgangsstoff vielschichtige kurzfaserige Pappe dient, welcher bei der Herstellung Textilfasern in einer ihrer Längsausdehnung entsprechenden systematischen Anordnung zu gesetzt sind, und bei der beim Abtrennen der Kantlinge der Schnitt so gelegt wird, daß die Längsrichtung der Textilfasern schräg zu den beiden Schnittkanten verläuft. — 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die systematische Lagerung der Textilfasern bei der Herstellung der Pappe mittels eines die Fasern mitführenden und auftragenden oder die bereits aufgebrachten Fasern ordnenden Gebläseluftstromes bewirkt wird. (Chemisches Centralblatt.) Beanstandung von Papierbindfaden. Das Hauptpostamt in Elberfeld erließ vor einigen Wochen eine Verfügung, wonach Wert pakete nur noch mit Hanfbindfaden verschnürt werden dürfen. Die Elberfelder Geschäftswelt ersuchte daraufhin in einer Eingabe das Postamt um Aufhebung oder Milderung dieser Verfügung. Das Postamt entschied dann, daß Papierbindfaden zwar im allge meinen zur Verschnürung von Wertpaketen nicht genügt. Es werde jedoch nichts dagegen einzuwenden sein, daß Papierbinfdaden mit Hanfseele oder besonders starker und dauerhafter Papierbind faden bei Wertpaketen bis zum Gewicht von 5 kg und bis zu einer Wertgrenze von 3000 M. verwandt wird. Wertpakete von größerer Schwere und höherem Werte müßten jedoch unbedingt mit Hanf bindfaden verschnürt werden. — t.