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Nr. 12/1911 Pfropfen aus Papierstoff Berlin-Weißensee, den 24. Januar 1919 In Ihrer Nr. 7 bringen Sie auf Seite 164 eine Patentbeschreibung über Papphohlkörper für Knallkorke. Obgleich das Patent schon seit August 1918herausist,*) hat man doch bis heute noch nichts von dieser Ware gesehen. Ich stelle seit Anfang 1917 Pfropfen aus Papierstoff her, wovon ich einige Muster zur Ansicht beifüge. Diese Pfropfen erfreuen sich großer Beliebtheit, wie die täglich sich mehrenden Aufträge zeigen. Die Herstellung geschieht in ähnlicher Weise wie die von Pappe, nur wird der Papierbrei in Zentrifugen ausgetrocknet und in eine lockere Masse verwandelt, die sich unter starkem Druck sehr leicht in Formen pressen läßt. Gustav Wolff Die Pfropfen sehen gut aus, und dürften sich, obwohl ihnen die Elastizität und Druckfestigkeit des Korkes fehlt, für manche Zwecke zum Ersatz der jetzt nicht erhältlichen Korkstöpsel eignen. Rücktritt einer Behörde vom Vertrag Aus Thüringen Laut einliegender Bestellkarte bestellte das 2. Ersatz-Bataillon Landau am 2. Oktober Waren. Als die Ware (Mappen) versandfertig war, trat der Waffenstillstand ein, und die Versendung nach Landau hatte keinen Zweck mehr, da die Truppen zurückgingen. Den jetzigen Aufenthalt der Truppe erfuhr ich erst am 13. Januar durch das Generalkommando in Kassel. Ich hatte mich an andere Stellen um Auskunft gewandt, bis ich die richtige Auskunftsstelle erfuhr. Sofort schrieb ich an das 2. Ersatz-Bataillon Landau laut beiliegender Abschrift eine Karte, auf die der einliegende Bescheid einlief, daß Truppe in Auflösung und Ware nicht mehr abgenommen werden könne. Die Feldpostkarten habe ich im Interesse des Bestellers nicht gemacht und ihm Gelegenheit gegeben, dafür Mappen zu nehmen, die ihren Wert behalten. Was ist in diesem Falle zu tun ? Ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, auch für die Feldpostkarten ? Gegen wen ist zu klagen, wenn der Kunde nicht mehr existiert ? Papierwarenhersteller Wir verweisen auf die Ausführungen unseres rechtskundigen Mitarbeiters unter gleicher Ueberschrift in unserer Nr. 6 auf Seite 131. Die am Schluß der genannten Ausführungen erwähnte Verordnung des Reichsamtes für wirtschaftliche Demobilmachung ist tatsächlich ergangen. Danach braucht die Behörde die noch hergestellten Feld postkarten nicht zu übernehmen, muß aber die bereits fertig gestellten Waren abnehmen. An erwähnter Stelle ist angegeben, wo die Forde rung anzumelden ist. Nachahmung eines Zeitschrift-Titels? Urteil des Landgerichts München I. Nachdruck verboten Unterlassungsklage der Verlagsfirma Schnitzler & Cie. in München gegen die „Gesellschaft für Handel und Industrie“ in Wien. Die Klägerin gibt seit Jahren die Zeitschrift „Handel und Industrie“ heraus. Seit Januar 1918 gibt nun auch die beklagte Partei eine Wochenschrift „Handel und Industrie“ heraus in einer Ausstattung, die mit der Zeitschrift der Klägerin gewisse Aehnlichkeit hat. Klägerin verlangt, daß der beklagten Partei die weitere Führung des für ihre Wochenschrift gebrauchten Titels „Handel und Industrie“ untersagt werde. Der Vertreter der beklagten Partei wies daraufhin, daß die Wochenschrift seiner Partei in Oesterreich erscheine und für öster reichische Verhältnisse bestimmt sei. Verwechslung mit der Zeit schrift der Klagepartei sei weder beabsichtigt noch möglich. Es sei ganz natürlich und selbstverständlich, daß eine Zeitschrift, die für Handel- und Industriekreise bestimmt sei, einen dementsprechenden Titel trage. Im Titel solle doch der Inhalt des Blattes liegen. Der Kreis der Bezieher und Anzeigenden erstrecke sich auf Oesterreich, also komme ein Wettbewerb mit dem Unternehmen der Klägerin garnicht in Betracht, so daß die Klage abweisungsreif sei. Klägerin erwiderte, daß die beklagte Partei in ihrer Zeitschrift auch Berichte und Aufsätze über München und Bayern aufnehme und so die Klägerin in ihrem Wirkungskreis schädige. — Das Gericht wies die Klage kostenpflichtig ab. M. Richard Bossert +. Vor kurzem starb in Leipzig im Alter von etwa 45 Jahren der ausgezeichnete Graphiker und Professor an der Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe in Leipzig Richard Bossert. Mit ihm ist einer der hervortretendsten Kupfer- und Holz- Stecher dahingegangen und eine empfindliche Lücke in die Künstler schaft gerissen worden. Bossert hatte seinen eigenen, klaren Stil, seine Blätter waren von Sammlern und Kunstliebhabern hoch geschätzt. Z. *) Das Patent ist wohl schon lange erteilt, wurde aber erst jetzt veröffentlicht wie v iele Patente, deren Kenntnis man den feindlichen Staaten während des Krieges vorenthalten wollte. Schriftleitung Ausstellung von Drucken der Ernst-Ludwig-Presse Aus Darmstadt wird uns geschrieben: Eine erlesene kleine Ausstellung von Drucken wurde am 2. Fe bruar im Gewerbemuseum, Neckarstr. 3, eröffnet; sie bietet eine schätzenswerte Anregung zur Wiederbelebung des Kunstinteresses im Buchdruck nach dem Kriege. In vortrefflicher Darbietung sind die Werke der „Ernst-Ludwig-Presse“ (23 Bände aus 1908 bis 1914) mit dem Signet von F. W. und Chr. H. Kleukens weiteren Kreisen zur Anschauung gebracht. Der vormalige Großherzog von Hessen förderte die Gründung der Ernst-Ludwig-Presse nach englischem Vorbild als eine der privaten Druckereien, die sich lediglich die Förde rung der Druekkunst ohne gewerbliche Nebenzwecke zur Aufgabe gemacht hatten. Hier wurde die absichtliche Beschränkung auf die Verwendung von ein oder höchstens zwei Schriften — z. B. der Kleukens-Antiqua und Kleukens-Fraktur — kunstgerecht durch geführt. Die Erzeugnisse der Ernst-Ludwig-Presse sind in Satz und Druck gediegen, und doch bietet ihre eigenartige Gegenüberstel lung mit Einzelblättern aus Inkunabeln und Buchdrucken des 15. und 16. Jahrhunderts, Titelkupfern dieser und späterer Zeit usw dem kritischen Beschauer eine Ueberraschung; Herr Kustos Dr. 0. Haupt, dem die Ausstellung wohl zu danken ist, nennt diese Her ausforderung zum Vergleich eine Belastungsprobe für die Neudrucke; eine Anzahl von ihnen halten ihr trotz der schönsten und sorgfältigsten Druckausführung nicht stand. Während sich in den Wandbilder rahmen mit der sprudelnden mittelalterlichen Kunst des Malers, Zeichners, Kupferstechers und Schriftschneiders frisch pulsierendes menschliches Empfinden offenbart, wirkt in den flachen Glaskästen darunter die Reihe der modernen Drucke mit den wunderschönen gleichförmigen Lettern unwillkürlich ernüchternd, beinahe erkältend; die beste Kunstabsicht kann diesen Gesamteindruck nicht abschwächen. Am vorteilhaftesten zeigt sich die Einheit der Schriftgattung in klei neren Einzelausgaben wie in Goethe's „Hermann und Dorothea“, während z. B. die Probeseiten der unvollendeten Bibelausgabe in den Kapiteln der Schöpfung 1. Buch Mose, dem deutschen Emp finden kaum entsprechen dürften. Der Nachteil des eigenwilligen Beharrens auf einem Schriftgrade wird bei den dramatischen Werken offensichtlich; suchte auch der Drucker durch Buntfarbe (braun usw.) den Eindruck abzuschwächen, so mutet doch eine Gleichstellung aller Nebenbemerkungen mit den Text Worten durch gleiche Typen fremd artig und gezwungen an. Es zeigt gerade diese Ausstellung, wie das Ideal eines einzelnen Druckliebhabers nicht immer mit den praktisch verwendbaren Grundsätzen des Buchdruckers zusammenfällt, und wie selbst den besten Bestrebungen nach einheitliche Flächen wirkung eine Grenze gezogen ist. Dies kann unsere verdienten Schriftgießereien, die so viel Schönes in Schrift und Zierrat schufen und schaffen, trösten. Deshalb ist unsere Freude an Erzeugnissen wie denen der Ernst-Ludwig-Presse unvermindert. Die Anwendung der vornehmen Kleukensschriften und der Buchschmuck zum Buche Esther, zu den herrlichen Psalmen, die Anordnung der Ausgabe des Reineke Fuchs und vieles Andere werden im Verein mit den muster gültigen Ledereinbänden aus Leipziger Häusern jeden Bücherliebhaber mit Genugtuung über den hohen Stand der Buchkunst unserer Zeit erfüllen. Sch. Ex-libris-Gesellschaft zu Leipzig. Am 15. Januar fand die Haupt versammlung unter zahlreicher Beteiligung der Mitglieder statt. Aus dem erstatteten Jahresberichte über das Jahr 1918 ging hervor, daß trotz des Krieges ersprießliche Arbeit geleistet werden konnte. Von den abgehaltenen Vorträgen seien folgende erwähnt: die kunst gewerblichen Arbeiten des Graphikers und Kunstgewerblers Theo Paul Herrmann, der Leipziger Künstler A. Liebing und seine Arbeiten, über Silhouettenkunst in alter und neuer Zeit, über Ex-libris Leipziger Künstler und Künstlerinnen, die Radierungen des Malers Arthur Liebsch. Sämtliche Vorträge waren von Ausstellungen bezw. Licht bildern begleitet. Nachdem zahlreiche Mitglieder vom Heeresdienst entlassen sind wird die Gesellschaft ihre Tätigkeit wieder lebhafter gestalten. — In Verbindung mit der Hauptversammlung stand ein Vortrag des Herrn H. Schwarz über den im Jahre 1918 verstorbenen Altmeister der Heraldik im Ex-libris, Professor Ad. M. Hildebrandt. Der Vortragende würdigte die Verdienste dieses fruchtbaren Künst lers, dem die Ex-libris-Sammler einige hundert vortreffliche Bücher zeichen verdanken, die ihrer ganzen Ausführung nach, im besonderen aber der abwechslungsreichen und schönen Ornamentik halber ge schätzt werden. Etwa 100 Blätter des Meisters aus der Sammlung des Vortragenden waren zur Ausstellung gelangt. — Am gleichen Abend stellte Herr Dr. Raymund Schmidt von den 42 Ex-libris, di» der Leipziger Meister Max Klinger überhaupt radiert hat, 38 Stück aus seiner Sammlung aus und bot damit der Versammlung einen seltenen Kunstgenuß. Z. Verkleinerung der schweizerischen Frachtbriefe. Um Papier zu sparen, ist vom Bundesrat angeordnet worden, daß die Frachtbriefe der Eisenbahnen und Dampfschiffe vom 15. Februar 1919 an in einem verkleinerten Format hergestellt werden. S.