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43. Jahrg Berlin, Donnerstag, 3. Oktober 1918 Nr. 79 1810 1840 1887 1837 1837 1887 1838 1889 1839 1889 1840 1843 1843 1843 1844 1815 1845 1845 1847 1847 1847 1848 1818 1848 1859 1859 1860 Amsblaf der Berufsgenossenschaften sowie zahireicher Vereine und Verbände des Papier* und Schreibwarenfaches Das Handelsabkommen zwischen Dänemark und Amerika, nach sehr langen Verhandlungen am 18. September in Washington unter zeichnet, gibt vom 3. Oktober ab Ausfuhr- und Verschiffungserlaubnis nach Dänemark aus Amerika und den übrigen Ententeländern, von wo seit langem die dänische Einfuhr in der Hauptsache auf englische Kohlen beschränkt war, für (unter anderm) folgende Warenmengen für ein Jahr: Rohbaumwolle und Baumwollabfälle 50001, Baumwoll garn und -zwirn 2000 t, Baumwollwaren 4000 t, Hanf 3000 t. Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, andere Maschinen, Ma schinenteile und Werkzeug, alles nach wirklichem Bedarf; Leim 600 t; Harz 1500 t; Graphit 100 t; Schwefel 270 t; Eisenwaren, Metalle, Petroleum in näher bezeichneten Mengen. Zur Beförderung der etwa 352 000 t Ware sollen für die Entente beschlagnahmte dänische Schiffe zur Verfügung gestellt werden. Wie vorher, haben die Warenempfänger Verbrauchs- und Verbleibs erklärungen an die dänische Großhändlergesellschaft oder an den Industrierat abzugeben, welche die Verteilung wie bisher verwalten. De Forenede Papirfabriker, Kopenhagen, hoffen, nach Erhalt ihres Anteils an der Harzsendung, und da sie auch Aussicht auf Harz aus Norwegen haben, die Herstellung geleimter Papiere bald wieder Schreibwaren-Handel: Papierverein Berlin und Provinz Brandenburg . . , Der Treurabatt des Vereins Deutscher Briefumschlag* fabrikanten BürobedarfS'Messe in Leipzig? Schutz der Schaufenster vor Sonnenlicht, , , , . Ansichtskarten-Auslage । . 7 ■ « । ( . । Briefpapier-Verschwendung im Heere Leergut-Versand Ausbreitung des Dezimalsystems . Geschäfts-Nachrichten . 4 » . . | i . für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Einberufungen heben Lieferungsverträge auf Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Juli 1918 (Nachdruck verboten) Von einer Möbelfabrik in Northeim kaufte eine Essener Firma 12 Schlafzimmereinrichtungen, von denen sie jedoch nur 5 geliefert erhielt. Durch die Nichtlieferung der übrigen sieben glaubte die Firma einen Schaden von 1985 M. erlitten zu haben, die sie durch Klage von der Möbelfabrik einforderte. Diese erklärte, daß infolge von Ein berufungen zum Heere die Zahl ihrer Arbeiter so zusammengeschmolzen sei, daß für die Möbelfabrikation nur noch 3 Tischler in Frage gekommen Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag mittags Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 4 M. Vierteljährl. Bestellgeld 18 Pf. Von d.Geschäftsstelled. Bl.unter ‘treifband- In- und Ausland— vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Erlüllungs- u.Zahlunpsort Ferlir Besorgung der Einfuhrbewilligung Reichsgerichtsentscheidung. Nachdruck verboten. Eine Berliner Firma hatte im Jahre 1917 in Holland einen Posten Ware gekauft, die auch richtig in Emmerich anlangte, aber nicht aus dem Zollverschluß herausgelassen wurde, da die Einluhrbewilligung fehlte. Die Käuferin lehnte nun die Bezahlung ab, da ihrer Ansicht nach der Verkäufer für die Einfuhr zu sorgen hatte. Auf die Klage des Holländers wurde die Käuferin indessen zur Zahlung verurteilt, und zwar aus den nachstehenden Gründen: Nach der Bekanntmachung vom 16. Januar 1917 ist zur Einfuhr ausländischer Waren die Erlaubnis des Reichskommissars nötig. Dieser läßt sich natürlich nur von deutschen Interessen leiten, die Genehmigung hängt davon ab, ob die Einfuhr wünschenswert er scheint. Dies kann nur der inländische Käufer richtig darlegen, der als Deutscher mit seiner Behörde besser verhandeln kann als ein Ausländer. Aus diesem Grunde kann man dem Kläger nicht die Pflicht aufbürden, die Einfuhrbewilligung in Berlin nachzusuchen. (Urteil des Reichsgerichts vom 24. September; Aktenzeichen: II. 143/18). BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Ferlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 INHALT Besorgung der Einfuhrbewilligung Einberufungen heben Lieferungsverträge auf . . . Umsatzsteuer . , . . Das Handelsabkommen zwischen Dänemark u. Amerika Papier-Erzeugung und -Großhandel: Normalpapiere 1917, Holländer Dampfverbrauch in Papierfabriken Sulfitspiritusgewinnung in Norwegen Ein- und Ausfuhr der Schweiz Papierholzmarkt. , . . . Hnzeigen. Petitzeile 3 mm hoch 60 mm (lagespalten) breit 1 M. auf Umschlagseiten bis 2M. Berechnung v. Strich zu Strich. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. Nachlaß 26 . . , 20 , 52_ _ " 80 " 104 » „ „ 40 „ Stellengesuche zuhalbemPreis ZeichengebGhr f. freie Zusendung frei eingehender Briefe 1 M. Vorausbezahlung an den Verlege! Platzvorschrilten unverbindlich Umsatzsteuer In dem Aufsatz Dr. Bronners in unserer Nr. 67 sowie in einer in unserer Nr. 71 wiedergegebenen Mitteilung der Steuerauskunfts stelle des Deutschen Industrierates wurde betont, daß Lieferungen, die vor dem 1. August 1918 erfolgt sind, für die aber Zahlung erst nach dem 31. Juli 1918 geleistet wurde, weder vom alten noch vom neuen Gesetz betroffen werden und demgemäß von der Umsatzsteuer befreit bleiben. Dieser Auffassung ist gelegentlich in der Presse widersprochen worden. Die dadurch in kaufmännischen Kreisen entstandene Un sicherheit hat die Handelskammer für die Kreise Essen, Mülheim-Ruhr und Oberhausen zu Essen veranlaßt, sich mit einer telegraphischen Anfrage an das Reichsschatzamt zu wenden, umfestzustellen, welches die Ansicht dieser Hauptbehörde sei. Sie hat jetzt hierauf, wie die „Textil-Woche” meldet, vom preußischen Finanzminister die tele graphische Mitteilung bekommen, daß nach seiner Auffassung die Ansicht der Steuerauskunftsstelle über die Umsatzsteuerfreiheit der vor dem 1. August 1918 erfolgten, aber erst nach dem 31. Juli bezahlten Lieferungen zutreffend sei. Eine Veröffentlichung hierüber soll in dem „Preußischen Ministerialblatt” erfolgen. Papierstoffmarkt in'Amerika Londoner Papiermarkt , Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Mitteilungen der Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs Preissturz Aufkauf von Schriftgießereien, Bleidiebstähle . , . Kleine Mitteilungen । . Büchertisch . . Rohstoffe für die Jutespinnerei, Stapelfaser , , , Umsatzsteuer des Lohnschneiders eines sachgemäßen Betriebes völlig widersprechenden, unwirtschaft lichen Weise fortzusetzen. Es entsprach der Sachlage daher völlig, daß die Beklagte ihren Betrieb auf Heereslieferungen einstellte, nachdem ihr die Fortsetzung der bisherigen Betriebsweise unmöglich geworden war. (Aktenzeichen 1 U. 75/18.) seien. Daher habe sie die Fabrikation von Möbeln ganz eingestellt und Lieferungen für die Heeresverwaltung übernommen. Die Klägerin hielt die Beklagte jedoch für verpflichtet, durchjhr übriggebliebenes Personal solange die Verfertigung von Möbeln fortzusetzen, bis sie ihren Lieferungsverpflichtungen nachgekommen sei. Sie wurde mit ihrer Klage jedoch sowohl vom Landgericht Göttingen wie vom Oberlandesgericht Celle abgewiesen. Das Oberlandesgericht Celle entschied dahin, daß der beklagten Fabrik die Herstellung von Möbeln infolge der Einberufungen wirtschaftlich unmöglich geworden sei. Diese wirtschaftliche Unmöglichkeit berücksichtige die Klägerin nicht, wenn sie ausführe, daß die Beklagte in Anbetracht ihrer maschi- i nellen Einrichtungen auch mit wenigen Kräften den Auftrag hätte f ausführen können. Es sei der Beklagten nicht zuzumuten, den auf 3 eine größere Anzahl von gelernten Arbeitern zugeschnittenen maschi- E ,norwegen naven, aie He nellen Betrieb mit den verbliebenen 3 Tischlern in einer den Regeln,, beginnen zu können, bg. Papier-Zeitun — FACHBLATI