Volltext Seite (XML)
HAP I ER UER AR BEITUNG H Buchse werbens Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Sektion I: Berlin In der am 23. Oktober abgehaltenen, vom Vorsitzenden Herrn Dr. Hagelberg geleiteten Sektionsversammlung erstattete der Vor sitzende den Geschältsbericht. Dann wurde der Rechenschaits- bericht des Kassenlührers, Herrn Sala, zur Kenntnis gebracht. Die Kasse war von den Revisoren Fiedler und Bunke geprüt worden. Der Kassenrevisor Herr Bunke berichtete hierüber und beantragte, dem Kassenlührer Entlastung zu erteilen. Die Entlastung wurde seitens der Versammlung einstimmig beschlossen. Der Verwaltungs direktor erläuterte den Haushaltsplan iür das Jahr 1919, der rund 3800 M. erfordert und dem Voranschlag gemäß festgestellt wurde. In den Ausschuß zur Vorprüfung des Rechenschaftsberichts iür das Jahr 1918 wurden gewählt die Herren Bunke, Blumenthal und Fiedler, als Ersatzmänner die Herren Bernhard, Kochmann und Wiederholz. Unterliegt das graphische Gewerbe der Luxussteuer ? Das Umsatzsteueramt der Stadt Berlin hatte sich neuerdings an große Druckereien der Reichshauptstadt mit dem Hinweis darauf gewandt, daß die Erzeugnisse dieser Betriebe, z. B. Ansichtspost karten als „Werke der Graphik” auf Grund des § 9 der Ausführungs bestimmungen luxussteuerpflichtig seien. Auf seine Bitte um grundsätzliche Klärung dieser Frage ist dem Reichsausschuß von dem Herrn Staatssekretär des Reichsschatz amtes unter dem 26. Oktober 1918 folgende Antwort zugegangen: „Mit dem Heirn Finanzminister bin ich der Auffassung, daß bei der Regelung, die die Frage der Umsatzsteuerpflicht von Werken der Graphik durch § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und 5 der Ausführungsbestimmungen hier zu erfahren hat, Werke der Graphik, seien es nun Originalwerke oder Vervielfältigungen, der erhöhten Umsatzsteuer unzweifelhaft nur dann unterliegen, wenn das Entgelt für die Lieferung, als welches dasjenige für den einzelnen Gegenstand im Sinne des 2. Absatzes des § 8 Umsatz steuergesetz zu gelten hat, mehr als 200 Mark beträgt. Durch die Einführung dieser Mindestpreisgrenze sollten zur Vereinfachung des Veranlagungsverfahrens billigere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes, vor allem auch Vervielfältigungen, wie z. B. Postkarten, von der sogenannten Luxussteuer befreit bleiben. Maßgebend ist dabei stets der Kleinhandelspreis, nicht der geringere Herstellungspreis. Die Notwendigkeit, die obersten Landesfinanzbehörden auf den Gegenstand besonders aufmerksam zu machen, erachte ich bei dem klaren Wortlaut des Gesetzes nicht für gegeben. Gegenteilige Auf fassungen eines oder des anderen Umsatzsteu eramts würden im Rechts mittel- oder Beschwerdeweg anzufechten sein.” Berlin SW 68, den 12. November 1918 Reichsausschuß für Druckgewerbe, Verlag und Papierverarbeitung Der 1. Vorsitzende: Kraemer Zur Ueberleitung in die Friedenswirtschaft macht das Tarifamt der Deutschen Buchdrucker folgendes bekannt: Die näherkommende Friedenszeit gibt Anlaß zum ersten Schritt zur Ueberleitung des Buchdruckgewerbes in den Friedenszustand. Er besteht darin, den nach Friedensschluß aus dem Heere zur gewerb lichen Arbeit zurückkehrenden Gehilfen so schnell als möglich Arbeits gelegenheit zu verschaffen. Wenngleich die Beschäftigungsmöglich- keit von den Friedensbedingungen und von dem Vorhandensein des unentbehrlichen Betriebsmaterials abhängig ist, darf angenommen werden, daß in fast allen Buchdruckereien während des Krieges viel notwendige, für einen geordneten Betrieb nicht zu entbehrende Arbeitsverrichtungen zurückgestellt werden mußten, die nach voll zogenem Friedensschlüsse in Angriff genommen werden können. Es darf auch von allen tariltreuen Prinzipalen mit Bestimmtheit erwartet werden, daß sie aus vaterländischem Interesse und zugleich aus Dankbarkeit gegen die zurückkehrenden Verteidiger unseres Vaterlandes alles tun werden, um die früher bei ihnen tätigen Gehilfen und Hilfsarbeiter in ihren Betrieb wieder aufzunehmen, oder anderen stellungslosen Gehilfen und Hilfsarbeitern Gelegenheit zur Beschäf- igung zu geben. Die Kriegsbeschädigten dürfen hierbei natürlich ■io* “bergangen werden. Eine dahingehende Erklärung hat die Ver tretung der tariftreuen Prinzipalität in der Sitzung des Tarifaus schusses der Deutschen Buchdrucker im Juli 1918 in überzeugender Weise bereits abgegeben. Wie es unsererseits den Kriegsbeschädigten gegenüber gehalten wurde, so raten wir auch den später aus dem Heere zurückkehrenden gesunden Arbeitskräften, sich schon vor der Entlassung aus dem Militärverhältnis bei ihren früheren Prinzipalen als arbeitsbereit zu melden und deren Bescheid über das gemachte Angebot einzuholen. Sollte dasselbe wider Erwarten ablehnend lauten, dann muß eine sofortige Anmeldung beim zuständigen Arbeitsnachweise, das ist der dem Heimatsorte zunächst liegende, erfolgen. Bei der Anmeldung ist die Heimatsadresse sowohl als alles das anzu geben, was für die Unterbringung des Angemeldeten erforderlich ist; in erster Linie ob Setzer oder Drucker usw., oder auch Spezialarbeiter. — Ebenso werden alle diejenigen Prinzipale, die mit Beendigung des Krieges bei ihnen früher nicht beschäitigte Arbeitskräfte benötigen, gebeten, sich rechtzeitig an die Arbeitsnachweise zu wenden. Ein erforderlich werdender Ausgleich bei Angebot und Nachfrage zwischen den einzelnen Arbeitsnachweisen erfolgt durch das Tarifamt als Zentrale der Arbeitsnachweise. — Alle weiteren für Beschaffung von Arbeitsgelegenheit erforderlich werdenden Maßnahmen wird das Tarifamt rechtzeitig und wirksam einzuleitenbestrett sein. Die Verwalter der Arbeitsnachweise werden ersucht, durch pünkt lichste Erledigung aller einlaufenden Anmeldungen das vor uns ste hende Friedenswerk mit allen Kräften fördern zu helfen. Auch sind die eingegangenen schriftlichen Anmeldungen Prinzipalen und Ge hilfen kurz zu bestätigen. — Die Adressen der Arbeitsnachweise sind au s den tarifamtlichen Blättern für Prinzipale u nd Gehilfen zu ersehen; ebenso die Verzeichnisse der Angebote und der Nachfragen nach Kriegsb esch ädigten. Normen-Fragen Zu Nrn. 82 und 85 Ueber dieJSitzung des „Normenausschuß für das graphisch« Gewerbe”, die am 14. Oktober im Deutschen Buchgewerbehause zu Leipzig abgehalten wurde, ist der in Nr. 85 erwähnte Bericht erschienen. Der zum Vorsitzenden gewählte Herr Buchdruckerei besitzer Otto Säuberlich legte in seinen Begrüßungsworten die Not wendigkeit der zu leistenden Normierungsarbeit wie folgt dar: „Den Anstoß zur Normenbewegung hat, wie zu allen neuerlichen Umgestaltungen, der Krieg gegeben. Wenigstens hat er wuchtig in Gang gebracht, was sonst vielleicht erst nach und nach oder auch gar nicht in Erscheinung getreten wäre. Der Krieg hat die Grund lagen industrieller und gewerblicher Tätigkeit wesentlich verschoben oder wird sie noch verschieben, wenn diese Tätigkeit erst einmal wieder regelmäßig aufgenommen wird. Welchen Einfluß unser mehr als vierjähriges Ausgeschaltetsein vom Weltmärkte auf unsere Ausfuhr ausüben wird, die einen so wichtigen Teil unserer industriellen Tätigkeit bildete, wissen wir noch nicht, wir müssen aber angesichts der Erstarkung der Industrien unserer Feinde auf Schlimmes gefaßt sein. Sicher ist dagegen, daß unsere Wirtschaft im Inlande unter wohl für längere Zeit noch unterbundener oder mindestens er schwerter Rohstoffzulühr, ganz wesentlich erhöhten Löhnen und einer bisher unerhörten Besteuerung zu leiden haben wird. Das alles zwingt unweigerlich zur Erstraffung aller betriebswirtschaft lichen Sehnen und Muskeln, damit nicht nur der Kampf ums Dasein fortgeführt, sondern auch unsere frühere Stellung in der Wirtschaft wiedererobert werde. Sparsam wirtschaften heißt das Gebot der Stunde. Sparen an menschlicher Arbeitskraft, die der Krieg so grauen haft verwüstet hat, sparen an Rohstoff und Material und sparen an Zeit und Geld. Das Sparen ist natürlich im übertragenen Sinne zu Verstehen, nicht als Knausern, sondern als haushälterisches Be nutzen. In diesem Sinne fällt beispielsweise schon die Sorge um unseren gewerblichen Nachwuchs, die Prüfung auf Eignung bei der Berufswahl und die Ausbildung der Lehrlinge unter die Normen schaffung. Auch die wissenschaftliche Untersuchung der Arbeits weisen, die, unter der Bezeichnung Tailor-System bekannt, unver dienterweise verdächtigt worden ist, gehört hierher. Die sinnfälligste Normenschaffung ist uns in der Rüstungsindustrie usw. gegeben, und so ist denn von den Ingenieuren der Maschinenindustrie auch der Anstoß ausgegangen, der die jetzige Bewegung in Gang gebracht hat. Was nun unsere besondere Aufgabe, die Normenschaffung für das graphische Gewerbe, anlangt, so lag es nahe, daß wir uns mit allen verwandten Berufen in Verbindung setzten. Wir werden eingedenk bleiben müssen, daß Graphik und Buch gewerbe zu den Kunstgewerben zählen, und daß bei ihnen dieScha- blonisierung nicht soweit geführt werden kann wie bei Berufen