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Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen -Ann ahme Donnentag und Montag mittags Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 4 M. Vierteljahrl. Bestellgeld 18 Pf. Von d.Geschfiftsstelled. Bl.unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Erfullungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm hoch 50 mm (1/a gespalten) breit 1 M. auf Umschlagseiten bis 2 M. Berechnung v. Strich zu Strich. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. Nachlat 26 , _ _ 20 _ 62 _ 80 104 » „ „40. . Stellengesuche zuhalbemPrels Zeichengebühr f freie Zusendun frei eingehender Briefe 1 M. Vorausbezahlung an den Verlegei Platzvorschritten unverbindlich Papier-Zeitun Amsblaif der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 88 Berlin, Sonntag, 3 November 1918 43. Jahrg. INHALT Wirkungskreis des Reichsarbeitsamtes 2058 Druckpapierpreise ...... . • • • 2053 Papier-Erzeugung und -Großhandel: Bayerische Papiergeschichte 20 54 Aussishten des Holzmarktes • 2055 Dia-Zellstoffpreise im Krieg 2055 Papler-Verarbeltung, Buch bewerbe: Verband Deutscher Buchbinderelbesitzer . , , . • 2059 Tarifamt f. Deutschlands Chemigraphen u. Kupferdrucker 2059 Höchstpreise oder Ricbtpreise? , . , , , , , . 2059 Leimersatz brutto fr netto? , , , . . , . , , 2059 Papiersack-Vei kauf . . . , , , 2060 Mangel an Zahlungsmitteln 2060 Notgeld 2060 Kreuzbodenbeutel ........ .... 20 0 Ausiüllsteg Kleine Mitteilungen ..... 2061 Papier Spinnerei : Die Textilstoffe in der Uebergangswirtschaf . , , 2061 Zerteilen von Papierbahnen in schmale Streifen . ■ 2061 Zellgarn « ......... .i.i.i 2061 Schreibwaren und Büro-Bedarf: Hauptauzschuß Deutzener Papier- Kleinhändler- Verbinde 2063 Die BOrobedarfsmesse in Leipzig . ... 2063 Lieferung an Geschäfte ohne Handelserlaubnis . . . 2068 Feuchtigkeit in Kaolin ■ • • 2068 Geschlfts-Nachrichten . , . . . . . • i . I . 2075 Wirkungskreis des Reichsarbeitsamtes Der Reichskanzler bestimmte am 26. Oktober wegen der Ver teilung der Geschälte auf das Reichswirtschaitsamt und das Reichs- Arbeitsamt, was folgt: Aus dem Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsamts gehen auf das Reichsarbeitsamt diejenigen Angelegenheiten über, welche sich auf die Fürsorge für Arbeiter und Angestellte, auf die Verhält nisse des Arbeitsmarktes, auf Wohlfahrtseinrichtungen und sonstige Fragen der Sozialpolitik beziehen, und zwar im einzelnen: 1. vom Gewerbewesen (Gewerbeordnung) folgende Gegenstände: Arbeiterschutz, Sonntagsruhe, Beschäftigung vonFrauenund Jugend lichen, Kinderarbeit, Berufsvereine, Handlungsgehilfen, Privatange- stellte, Werkmeister und Techniker, Tarifverträge, Arbeitskammer, Einigungswesen, Koalitionsrecht, ferner die Verhältnisse des Arbeits- marktes, Arbeitsnachweiswesens, Arbeitslosentürsorge und -Ver sicherung, die Rechtsverhältnisse der gewerblichen Arbeiter, Ständige Ausstellung für Arbeiterwohlfahrt; 2. die Arbeiterversicherung, insbesondere die Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung der Arbeiter, die Ver sicherung der Angestellten, Kriegswochenhille, Unialliürsorgegesetze, das Pensionskassenwesen im Benehmen mit dem Reichswirtschaits amt, Haftpflichtgesetz, Wohlfahrtseinrichtungen im allgemeinen, Kriegswohlfahrtspilege (Reichsbeihilfen), soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegerhinterbliebenenfürsorge, Zusatzrenten, vaterländischer Hilfsdienst, Wohnungslürsorge, Rechtsverhältnisse der ländlichen Arbeiter. Demgemäß gehören zum Reichsarbeitsamt: 1. Ständige Ausstellung für Arbeiterwohlfahrt, 2. Reichsversicherungsamt, 3. Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. Dru ckpapierpreise Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers betreffend die Reichsstelle für Druckpapier vom 12. Februar 1917 (Reichs- gosetzblatt S. 126) verordnet die Reichsstelle für Druckpapier am 25. Oktober 1918: Maschinenglattes, holzhaltiges Druckpapier, das für den Druck von Tageszeitungen bestimmt ist, darf, soweit Lieferung in der Zeit vom 1. November 1918 bis zum 31. März 1919erlolgt, nur zu folgenden Preisen abgesetzt werden: § 1. Jeder Empfänger hat den Preis zu zahlen, den er für die letzte ihm vor dem 1. Juli 1915 gemachte Lieferung an den damaligen Lieferer zu zahlen hatte, zuzüglich eines Aufschlages a) für Rollenpapier von 42,25 Mark b) für Formatpapier von 46,25 Mark für einhundert Kilogramm. In dem Aufschläge ist die vom 1. August 1917 ab zu entrichtende Kohlen und Frachtsteuer, sowie der am 1. April 1918 in Kraft ge tretene allgemeine Kriegszuschlag zu den Frachtsätzen des Güter verkehrs und die auf Grund des Gesetzes vom 26. Juli 1918 (Reichs gesetzblatt S. 779) zu zahlende Umsatzsteuer einbegriffen. Der allgemeine Kriegszuschlag zu den Frachtsätzen des Güterverkehrs ist bei Verkäufen ab Fabrik vom Lieferer zu tragen. § 2. Die Lieferung hat im übrigen zu den Zahlung»- und Liefe rungsbedingungen zu erfolgen, die im zweiten Vierteljahr 1916 gegolten haben. Es hat jedoch ' 1. in den Fällen, in denen Lieferung frei Haus des Empfänger, erfolgt, der Emplänger dem Lieferer den Unterschied zwischen dem Rollgeldsatz, der im zweiten Vierteljahr 1915 von dem Lieferer zu bezahlen war, und demjenigen, den er für Lieferungen in der Zeit vom 1. November 1918 bis zum 31. März 1919 bezahlen muß, zu erstatten. Der Empfänger ist jedoch berechtigt, die Abfuhr des Druck papiers selbst vornehmen zu lassen. In diesem Falle hat der Lieferer dem Emplänger den Rollgeldsatz, der im zweiten Vierteljahr 1915 zu bezahlen war, zu vergüten. 2. In den Fällen, in denen Lieferung auf dem Wasserwege ver einbart war, hat der Empfänger dem Lieferer den Unterschied zwischen dem für Wasserversendung im zweiten Vierteljahr 1915 geltenden und dem für Wasserversendung in der Zeit vom 1. November 1918 bis zum 31. März 1919 zu bezahlenden Frachtsatz zu erstatten. § 3. Erfolgt die Lieferung vom Lager eines Papierhändlers, so kann der Händler auf den auf Grund des § 1 zu zahlenden Betrag einen weiteren Aufschlag von 10 vom Hundert berechnen. § 4. Bei allen Lieferungen von Druckpapier vom Lager eines Papierhändlers hat der Händler auf den Rechnungsbetrag (abzüglich Fracht, Verpackung und etwaiger Zuschläge nach § 2 Absatz 2) einen Rabatt von 2 vom Hundert zu gewähren, wenn die Bezahlung der Rechnung durch den Verleger bis zum 30. Tage nach Eingang der Rechnung erfolgt. Wird die Rechnung an den Händler bis zum sechzigsten Tage bezahlt, so kann der Händler die Bezahlung ohne Abzug von Rabatt verlangen. Erfolgt die Bezahlung nach dem sech zigsten Tage, so ist der Händler berechtigt, auf den Rechnungsbetrag (einschließlich Fracht, Verpackung und etwaiger Zuschläge nach § 2 Absatz 2) 2 vom Hundert auf zu schlagen. Weitere als die in den §§ 1 bis 4 zugelassenen Aufschläge für Lieferungen vom Lager darf der Händler auf die nach § 1 zu zahlenden Preise nicht fordern. § 5. Hatte die Lieferung vertragsmäßig vor dem 1. November 1918 zu erfolgen, so gelten die Bestimmungen dieser Bekanntmachung nur insoweit, als die Kriegswirt Schaitsst eile für das Deutsche Zeitungs gewerbe in Berlin bescheinigt, daß die Lieferung bis zum 31. Oktober 1918 nicht möglich war. Anderenfalls gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung der Reichsstellelür Druckpapier vom 29. August 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 207 und Papier-Zeitung Nr. 71 -S. 1646).