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3 e r 1 1 i r r i r r L 1 l ; l Amtsblat der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbäinde des Papier** und Schreibwarenfaches Nr. 70 Berlin, Sonntag, 1. September 1918 43. Jahrg. Leinen der Verordnung sind alle Schlüsse und gen, die 1621 >621 1(121 1421 1622 1625 1626 1629 1629 1680 1630 1630 1642 P^phr Spinturti: Stapelfaser . , . Herstellung von Papiergeweben in Norwegen , . , Büro Bedarf. Leipziger Herbst Mustermesse 1918 . , Reichsverband für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Edelmessen in Stuttgart .... • Kauf einer Papierhandlung . . Briefordner , Geschäfts-Nach richten , , , . , , . . , i , 1622 1623 1623 1625 1625 625 1625 1625 1626 1626 Papierbeschlagnahmen bei österr. Spediteuren In jüngster Zeit wurden vom österr. Kriegswucheramt bei österr. Spediteuren 74 Wagenladungen verschiedener Papiere und Pappen beschlagnahmt. Diese Maßnahmen des Kriegswucheramtes gelten dem Schleichhandel. Dabei wurden auch Papiervorräte bedeutender Wiener Großhandlungen beschlagnahmt. Papiere, die zum Zwecke der Preissteigerung eingelagert wurden, werden vom Handels ministerium den Wirtschaitsverbänden der papierverarbeitenden Industrien oder dem Pachausschuß der Papierhändler zur Verteilung übergeben werden. Umbau einer Sul atstoffabrik . , Rohstoffmangel in holländischen Strohpappenfabriken Papierstoffmarkt Papier-Verarbeltung Buchgewerbe verband Deutscher Bucbbindereibesitzer . . Verein Deutscher Schreibhette-Fabiikanten Zentral verband Deutsch. Kar tonnagen Fabrikanten, E.V. Beiträge der Spänemacher an die Preisreglungsstele AussUnzen von Pappe, Leder usw. Papierbeutel, Schrittsatzbinder Kleine Mitteilungen . , . , Aufschläge im österr. Papiergroßhandel Der österr. Wirtschaftsverband der Papierindustrie hat auf die (in unserer Nr. 50 auf S. 1131 abgedruckten) „amtlichen Papierpreise für Oesterreich-Ungarn, Bosnien und die Herzegowina” folgende Aufschläge für den Großhandel im Einvernehmen mit dessen berufenen Vertretern festgesetzt: Bei Anfertigungen, die auf Wunsch des Bestellers durch den Großhandel ausgelührt werden sollen und deren Lieferung vom Besteller direkt ab Fabrik verlangt wird, ist der Großhändler berech tigt, bei Mengen von 5000 kg Papier-Nettogewicht und mehr 2%2 v. H., bei Mengen unter 5000 kg Papier-Nettogewicht 5 v. H. zu dem Er zeugerpreise zuzuschlagen. Sämtliche Spesen ab Waggon, Fabrik station, trägt der Besteller. Die Verrechnung geschieht in diesem Falle einerseits von der Fabrik zum Großhändler, anderseits vom Großhändler zum Besteller. Wünscht jedoch der Besteller die Sendung nicht ab Fabrik sondern durch den Großhandel zu beziehen, so kann dieser außerdem 10 h aufs Kilo Bruttogewicht für Fracht und Zuluhr, franko Haus des Empfängers am Orte der Niederlage oder franko Abgangsstation des Großhändlers anrechnen. Sofern höhere Gewalt die Aufgabe am Abgangsbahnhofe des Großhändlers nicht ermöglicht, hat der Besteller die nachgewiesenen Mehrspesen zu bezahlen. Muß die Ware infolge dieser höheren Gewalt aufs Lager des Großhänd-ers zurückgeführt werden, so kommt der Dispositionsiagerzuschlag allein in Anrechnung. Bei Bezügen vom Dispositionslager der Wirtschaftsverbände bei den Großhändlern werden folgende Zuschläge festgesetzt: bezweckt möglichst gerechte Verteilung der Erzeugung an die Ver brauchergruppen. Zur Ueberwachung der aus den Fabriken gehenden Waren wurde verfügt, daß ein Transport schein vor Abfuhr der Ware beim Wirtschaftsverband der Papierindustrie eingeholt werden muß. Auch die-Verwendung der aus dem Ausland eingeführten Papiere oder Pappen wird von der Bewilligung des Wirtschaitsverbandes der Papier industrie abhängig gemacht. (Papier- und Schreib waren-Ztg., Wien) INHALT ‘apler-Erzeugung und -Großhandel: Prüfungsstelle und Prf nesausscheß für Holzstoff beim Verein Deutscher Holz-tott-Fabrikanten, e. V. Beschlagnahme des Papiers und der Pappen in den österr. Fabriken Paplerbescblagnahmen bei österr. Spediteuren Aufschläge im österr.. PapiergroBhandel Einfuhr norwegischen Zelistolis nach Deutschland Beschlagnahme des Papiers und der Pappen in den österr. Fabriken Gemäß der österr. Ministerialverordnung vom 13. August sind allein den Fabriken lagernden Vorräte von Papier und Pappebeschlag- nahmt und alle Mengen, die bis auf weiteres erzeugt werden, nach Fertigstellung der Beschlagnahme verfallen. (Die bei den Händlern und Verarbeitern befindlichen Vorräte unterliegen der Verordnung nicht. Mit dem Ers Liefern ngsverpf lic litt. vor dem Inkraittreten der Verord- 1 gehoben worden. Die Verordnung Papier-Erzeugung und -Großhandel Prüfungsstelle und Prüfungsausschuß für Holzstoff beim Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten, e. V. Im Einverständnis mit dem Kriegsministerium, Kriegsamt, Kriegsrohstoffabteilung, Abt. Pa.', hai die am Grund der Veröffent lichung des Papiermacher -Ki iegsausschusses vi m 31. Januar 1918, betreffend Richtpreise ur Holzstoff, zu «lichtende Prüfungsstelle am 27. August ihre Tätigkeit aufgenommen. Für die Anrufung der Prüfungsstelle u.. des Prüfungsausschusses sind die nachfolgenden Bestimmungen mit Genehmigung des Kriegs amtes am genannten Tage in Geltung getreten. Der Prüfungsstelle liegt die Bewertung von Holzstoff bei Streitig keiten zwischen Lielerer und Abnehmer über die Zugehörigkeit des Holzstoffes zu einer der festgelegten Preisklassen ob. Wird die Entscheidung der Prüfungsstelle in Streitigkeiten an- gerufen, so sind unter genauer Angabe des Streitfalles Muster feucht in Platten von der Größe eines Quartbogens (bei Rollen oder Schab stoff in entsprechender Menge) aus mehreren Fabrikationslagen bei der Geschäftsstelle des Vereins Deutscher Holzstoff-Fabrikanten, e. V., Dresden-A., Ringstr. 18, einzureichen. Die Muster sind zu versiegeln und mit einem Kennwort sowie dem Tage der Herstellung zu versehen. Die Geschäftsstelle gibt die Muster ohne Nennung des Namens der Parteien an die Prüfungsstelle weiter. Zugleich mit dem Muster sind an Gebühren 20 M. einzusenden. Die Prüfungsstelle ist berechtigt, darüber hinaus entstehende Kosten nachträglich einzufordern, insbesondere die Kosten, die bei Anrufung der Entscheidung des Prüfungsausschusses (siehe unten) entstehen. Gegen die Bewertung des Holzstoffes durch die Prüfungsstelle ist Berufung an den aus 6 Mitgliedern bestehenden Prüfungsausschuß zulässig. Der Prüfungsausschuß faßt seine Beschlüsse mit Stimmen- mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vor sitzenden. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist endgültig. Die Prüfungsstelle ist außerdem berechtigt, Firmen, die sich an sie wenden, Gutachten über Qualität und Bewertung von Holzstoff abzugeben. nung eingegangen wurden Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schloß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag mittags Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch- handel: vierteljährlich 4 M. Vierteljahrl, Bestellgeld 18 PL Von d.Geschäftsstelled. Blunter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M, 50 Pf. Einzelnummer 30 PL Erfüllunga- u. Zahlungsort Berlin Anzeigen. Petitzeile 3 mm hoch 50 mm (1/a gespalten) breit IM. auf Umschlagseiten bis 2 M. Berechnung v. Strich zu Strich. 18mal in 1 Jahr 10 v. H. Nachlaß 26 . . . 20 . , 52 . . . 80 " . 104 „ . 40 » Stellengesuche zuhalbemPrels Zeichengebühr L freie Zusendung frei eingehender Briefe 1 M. Vorausbezahlung an den Verleger Platzvorschriften unverbindlich. FACHBLAT für Papier-Fabrikation, Buchgewerbe, Schreibwaren Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787