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Berlin, Sonntag, 18. August 1918 43.Jahrg Nr. 66 20 30 40 Stellengesuche zuhalbemPrels Zeichengebühr f freie Zusendung frei eingehender Briefe 1 M. Vorausbezahlung an den Verleger Platzvorschrilten unverbindlich. 26 52 101 Anzeigen. Petitzeile 3 mm hoch 50 mm (lagespalten) breit 1 M. auf Umschlagseiten bis 2 M. Berechnung v. Strich zu Strich. 13mal in 1 Jahr 10 v. H: Nachlaß BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 FACHBLATT für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreib waren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Amtsblatt der Berufs genossen schaf len sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier» und Schreibwarenfaches Erscheint Sonntags and Donnerstags. Schlue der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag mittags Bei der Post bestellt and ab- genommen oder durch Euc handel: vierteljährlich 4 M Vierteljahrl. Bestellgeld 18 Pf. Von d.Ceschlfteatened. Bl.unter ‘ treiil 1> d — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf- Einzelnummer 30 Pf. Erfallungs- u.Zahlungsort Berlin 1518 1518 1513 1513 1513 UebermäBiger Gewinn ■ Papler-Erzeugung und .-Großhand ml 1SU Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker .... 1214 Frachtberechnung für Sackpapier Aenderung der Zahlungsbedingungen Papiermarkt in England •To INHALT Aenderungen der deutschen Eisenbahntarife, Teil I Staatliche Preisfestsetzung ■ •. ' • Musterlager von Waren aller Art in Warschau , . Handel mit Karton, Papier und Pappe Papier- und Papierstoffmarkt in Amerika , . , . 1515 Papierstoffmarkt ,1515 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Bund Deutscher Buchbinder-Innungen 1517 Deutscher Verein für Buchwesen und Schrifttum . . 1517 Gratisversand von Kalendern ....... 1517 Herstellung von Lichtpauspapieren ...... . 1517 Windvogel für Reklamezwecke ........ 1518 Berliner Handelsbräuche . . , . . . . . . . 1518 Aus den Typographischen Gesellschaften 1518 P^pUr-Spinntrti: Stapelfaser aus Kunstseide, Papiergarn-Markt . , 1518 Büro-Bedarf: Meßbesucher und Einkäufer ....... . . 1521 Reichsverband für den Papier- und BOrobedarfs-Handel 1521 Hauptausschuß Deutscher Papier-Kleinhindier-Verbände 1511 Die Leipziger Herbstmustermesse .... ■ * . 1511 Lager-Aufnahme 152« Papierwaren fürs Feld 1522 Probenschau der Herbstmesse Leipzig ...... 1522 Geschlfts-Nachricbtea ..... : . 1586 Eine Beilage vom Hauptausschuß Deutscher Papierkleinhändler* Verbände, Sitz Frankfurt a. M. Aenderungen der deutschen Eisenbahntarife Teil I (Beschlüsse der Ständigen Tarifkommission.) In der am 26. Juni in Tegernsee abgehaltenen 120. Sitzung der Ständigen Tarifkommission und des Ausschusses der Verkehrs interessenten sind u. a. folgende Tarifänderungen beschlossen worden: Holzwolle aus Holzstoff wird im Spezialtarif II und im Stückgut spezialtarif gestrichen, tarifiert also künftig nach der Allgemeinen Wagenladungs- und Stückgutklasse. Die durch Hobeln von Holz oder Mahlen von Sägespänen her gestellte Holzwolle und Seile aus Holzwolle bleiben im Spezialtarif III und Stückgutspezialtarif. Fässer aus Papierstoff gehören jetzt JineinandergesetztTdem Spezialtarif II, nicht ineinandergesetzt dem Spezialtarif III an. Ebenso wie bei den hölzernen Bottichen und Fässern soll auch bei den Fässern aus Papierstoff die tarifarische Unterscheidung zwischen ineinandergesetzten und nicht ineinandergesetzten fallen gelassen werden. Alle Fässer aus Papierstoff tarifieren dann nach dem Spezial tarif II, bei Aufgabe als Stückgut, im Gegensatz zu den hölzernen Fässern, nach der Allgemeinen Stückgutklasse. Fässer aus Papier stoff, neue, nicht ineinandergesetzte, unterliegen dem Sperrigkeits zuschlage (vgl. Ziff. 5 des Verzeichnisses I). Lumpen und Lumpenabfälle, auch karbonisiert, altes Tauwerk, alte Watte, alte Filzwaren und Filzabschnitzel (nicht gerissene) werden aus dem Spezialtarif III in den Spezialtarif II versetzt. Als Lumpen gelten auch Abfälle von neuen Geweben, u. a. auch Abfälle von Seidenstoffen (Seidenlumpen). Dagegen rechnen die bei der Be- oder Verarbeitung des Rohstoffes, also beim Spinnen, Spulen, Zwirnen usw., entstehenden Seidenabfälle als ein in der Güterklassifikation nicht genanntes Gut zur Allgemeinen Wagen ladungsklasse. Abgenutzte Weberlitzen, Lumpenstaub, auch Karbonisierstaub, behalten weiterhin den Spezialtarif III. Staatliche Preisfestsetzung. In einer soeben erschienenen Schrift geht Professor Dr. Kurt Wiedenfeld (A. Marcus und E. Webers Verlag, Bonn, Preis 3 M. 60 Pfg.), ein guter Kenner industrieller Verhältnisse, den Gründen nach, die zu den starken Preissteigerungen während des Krieges geführt haben. Er betont namentlich die — bei uns in Deutschland meist unterschätzte — Rolle, welche die Geldverhält nisse in der Preisentwicklung spielen. Dann untersucht er die Mög lichkeit durch genaue Berechnung der Selbstkosten zu einer festen Unterlage der amtlichen Preisfestsetzungen zu gelangen, kommt aber zu dem Ergebnis, daß diese Möglichkeit sehr gering ist. Vielmehr müssen die technischen wie die wirtschaftlichen Selbstkosten auch im Kriege durchaus nach Gefühl und nicht nach Berechnung bemessen werden. Zum Schluß wird auch die Frage eines etwa möglichen Preis abbaus behandelt und für die nahe Zukunft verneint, ferner der Gewinn als Preismaßstab untersucht. Musterlager von Waren aller Art in Warschau. Die Amtliche Handelsstelle deutscher Handelskammern in Warschau beabsichtigt, in der genannten Stadt ein ständiges Musterlager von Waren aller Art zu unterhalten, und hat bereits entsprechende Räume dafür eingerichtet. Die Bedingungen über die Beteiligung an dem genannten Musterlager können bei den Handelskammern eingesehen werden. Handel mit Karton, Papier und Pappe Geschäft des verschollenen Inhabers Meine Firma ist bis jetzt nicht handelsgerichtlich eingetragen und besteht seit dem Jahre 1908. Bis Januar 1917 bestand das Geschäft aus einer Kleinhandlung mit Schreibwaren und Papier, auch ließ ich durch Reisende Wiederverkäufer besuchen. Das Geschäft ist auf den Namen Friedrich H. angemeldet und wird seit 1910 von dem Bruder des Inhabers, Carl H. geführt. Friedrich H. ist nun seit 1916 in Rußland vermißt. Eine Nachricht von ihm ist im letzten Jahre nicht mehr zu erhalten gewesen. Ich will das Geschäft jetzt als Papiergroßhandlung ins Handelsregister eintragen lassen. Ist es möglich, entsprechend der Verordnung vom Mai 1918 betreffend den Handel mit Karton, Papier und Pappe, die Eintragung als Groß handlung ins Handelsregister nachzuholen, und auf welchen Namen muß die Eintragung lauten? Das Geschäft ist käuflich an Carl H. übergegangen. X. Die Bundesratsverordnung vom 17. Mai 1918 über den Handel mit Karton, Papier und Pappe gestattet den Handel mit diesen Waren nur noch solchen Personen, welche ihn bereits vor dem 1. Januar 1916 betrieben haben. Das Recht des Weiterbetriebs haftet aber, wie in unserem Blatte wiederholt durch maßgebende Auskunft festgestellt wurde, in der Regel nicht an der Person des Inhabers sondern am Geschäft selbst. Da Fragesteller das Geschäft erworben hat und Fachmann ist, kann er es unbeanstandet unter der bisherigen Firma weiterführen und muß es sogar, da das Geschäft offenbar den Umfang des Kleingewerbes überschreitet, ins Handels register eintragen lassen. Die Verordnung vom 18. Mai betrifft sowohl den Klein- wie den Großhandel mit Papier. Auf einen anderen Namen, insbesondere auf den des bisherigen Geschäftsführers, wäre dagegen nach der Bundesratsverordnung die Eintragung nur nach besonders erhaltener Handelserlaubnis zulässig, welche bei der in München dafür zuständigen Behörde (S. Nr. 51 Titelseite) zu be- antragen wäre. Clebermäßiger Gewinn Auszug aus einem Urteil des Reichsgerichts vom 29. April 1918, abgedruckt in den „Mitteilungen für Preisprüfungsstellen” Jahrg III Nr. 12 S. 118. Nach den Grundsätzen, die in der reichsgerichtlichen Recht*