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eitun FACHBLATT 26 52 104 20 30 40 Amisblatt der Berufsgenossenschaften sowie® zahlreicher Vereine und Verbände des Papier^ und Schreibwareniaches Anzeigen. Petitzeile 3 mm hoch 50 mm (lagespalten) breit 1 M. auf Umschlagseiten bis 2 M. Berechnung v. Strich zu Strich. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. Nachlal Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schlot der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag mittags Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 4 M. Vierteljahr!. Eestellgeld 18 PL Von d.Geschaftsstelled, Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Erftllungs- u.Zahlungsort Berlin Stellengesuche zu halbemPrels Zeichengebühr f freie Zusendung frei eingehender Briefe 1 M. Vorausbezahlung an den Verleger Platzvorschrillen unverbindlich BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2438. Fernspr.: Lützow 787 für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Nr. 48 Berlin, Sonntag, 16. Juni 1918 43. Jahrg. INHALT Händel mit Karton, Papier und Pappe ..... 1085 Papier-Erzeugung und -Großhandel: Böswillige Maschinen Beschädigung Stroh{für kriegswichtige Betriebe , . . 1085 Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten, E. V. . . . 1086 Papiermacher-Berufsgenossenschaft .... 1086 Bestimmung von Sulfitzellstoff in holzschliffreiem Papier 1086 EGeschäfte zwischen Großhändlern ... . . 1086 Unfallverhütung in den Papier- u. Papierstoff-Fabriken 1087 E Richtpreise für Papier in England ... .... 1087 Papierstoffmarkt in Amerika , 1087 Papierstoffmarkt . . ..... 1087 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Kosten des Reichsausschusses 1089 Neue Reichshilfe für die ZeitungsVerleger? .... 1089 Kettenhandel mit Kartenbriefen? , . 1089 Zeitschrift-Papier , 1089 Papiersäcke für Kalkstickstoff. . . ...... 1089 Schriftgießerei-Neuheit 1090 Schachtel-Herstellung , 1090 Photomechanisches Druckverfahren , , . , . . 1090 Papierbeschneidemaschine ......... 1090 inne rii: Papiergewebe weich machen , , 1091 Tränken oder Ueberziehen von Papierstoffgeweben . 1091 Büro-Bedarf: Papierverein Berlin und Provinz Brandenburg . . . 1695 Reichsverband für den Papier- und Bürobedarfs Handel 1095 Handel mit Karton, Papier und Pappe , ... 109» Lieferungen von Fabrikanten an Verbraucher . . . 1096 Amerikanische Schreibmaschinen-Patente . . . . . 1096 Fachliteratur, Büchertisch, Probenschau , . » 1096 Geschäfts-Nachrichten . , 1108 Handel mit Karton, Papier und Pappe Durch die in Nr. 43 d. Bl. abgedruckte Verordnung der Kriegs wirt schaftssteile Vota 17. Mai ist der Handel mit Papier den Firmen verböten, die nicht schon vor dem 1. Januar 1916 mit Papier ge handelt haben. Wird auch das Abstoßen von Ueberschüssen aus Son deranfertigungen durch dieses Verbot getroffen? In einzelnen Fällen habe ich solche Ueberschüsse, weil ich in absehbarer Zeit keine Ver wendung hatte, mit geringem Aufschlag weiterverkauft, obwohl ich mich sonst nicht mit Papierhandel befasse, zur Abnahme der ganzen Menge aber gezwungen war, weil es Mindestanfertigungen waren, die ich nicht ganz verbrauchte. Bin ich verpflichtet, solches Papier der Kriegswirtschaftsstelle anzumelden ? Druckerei Nach den auf Grund zuverlässiger Auskünfte erteilten Antworten auf frühere Fragen, siehe Nrn. 45, 46 und 47, darf Fragesteller seit Erlaß der Verordnung vom 17. Mai auch die Ueberschüsse von Sonder anfertigungen, falls sie 25 kg übersteigen, nicht ohne weiteres ver kaufen. Er muß diese Bestände der Kriegswirtschaftsstelle melden. * * ♦ Ist Seidenpapier Gegenstand des täglichen Bedarfs? Ich beziehe in großen Mengen Seidenpapier zum Weiterverkauf an Weinhändler. Das Seidenpapier wird zum Umhüllen der Wein- Haschen benützt und ist zweifelsohne ein im volkswirtschaftlichen Interesse wichtiger Artikel. Die Papiergroßhandlung X. hat mir nun derartiges Seidenpapierangeboten; doch glaubt sie mir dies nicht liefern zu können, da sie sich nicht vollkommen darüber klar ist, ob es sich dabei um einen Artikel des täglichen Bedarfes handelt. Ich ver stehe die mir von der Firma gemachten Einschränkungen eigentlich nicht, da_mir Seidenpapier .von anderen Firmen in großen Mengen ohne irgend welche Einschränkung geliefert wird. Die Firma X. gibt mir nun anheim bei der „Papier-Zeitung” anzufragen, ob sie be rechtigt ist, das Seidenpapier an mich zu liefern, wenn ich es im kleinen an Weinhändler Weiterverkäufe. Buchdruckerei und Papiergroßhandlung Die Frage, ob Seidenpapier Gegenstand des täglichen Bedarfs ist, hat im vorliegenden Fall deshalb Bedeutung, weil der Verkäufer bei Bejahung dieser Frage keinen übermäßigen Gewinn erzielen darf, und weil er dann das Papier nicht ohne weiteres an einen andern Großhändler verkaufen darf, denn dies kann als Kettenhandel strafbar sein. Nach Erklärung maßgebender Stellen ist alles Papier in der Regel und wohl auch in obigem Falle als Gegenstand des täglichen Bedarfs anzusehen, denn es kann nicht als Luxusgegenstand gelten, selbst wenn nur sehr teure Weine damit verpackt werden, was sich wohl schwer nach weisen läßt. In dem Vortrag des Herrn Dr. Pariser über diesen Gegenstand, abgedruckt in Nr. 46 dieses Blattes, ist ausgeführt, daß Verkäufe von Großhändler zu Großhändler unter Umständen, d. h. wenn sie volkswirtschaftlich berechtigt sind, nicht als Ketten handel angesehen werden. Will sich der Verkäufer des Papiers davon überzeugen, daß dieser Ausnahmefall hier vorliegt, so kann er eine entsprechende Frage an die Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe, Abt. P.V.S., richten. Papier-Erzeugung und -Großhandel Böswillige Mascninen-Beschädigung Reichsgerichts-Entscheidung. Nachdruck verboten. In der M.’schen Papierfabrik bei G. war der am 26. März 1900 geborene Alfred M. mit seinem Vater zusammen als Holländerarbeiter tätig. Er hatte im März 1917 Nachtdienst, wofür er 3,70 M. erhielt, und sollte ausnahmsweise das Kupfersieb reinigen. Er ärgerte sich über die ihm dadurch erzeugte Mehrarbeit, die seiner Ansicht nach in keinem Verhältnis zu seinem Lohn stahd, und brachte deshalb eine Eisen schraube unterdas Sieb. Die Papiermaschine wurde dadurch erheblich beschädigt und mußte 7 Stunden außer Betrieb bleiben. Der Firma war aus der frevlerischen Handlung ein Schaden von 1000 M. er wachsen. Das Landgericht Freiberg i. Sa. hatte ihn deshalb am 11. Februar 1918 wegen Sachbeschädigung zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt. Die von dem Angeklagten hiergegen eingelegte Revision wurde am 4. Juni vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. Aktenzeichen: 4 D. 258/18. Stroh für kriegswichtige Betriebe In der letzten Bundesratssitzung wurde u. a. eine Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel der Ernte 1918 angenommen. Danach wird der Strohbedarf der Heeresverwaltung, der Strohauf schließungsanlagen, der kriegswirtschaftlichen Betriebe und der größeren Städte, wie im laufenden, so auch im näch sten Wirtschafts jab re im Wege der Landlief erungen aufgebracht werden. Der Bundes rat hat die für diese Zwecke aus der Strohernte 1918 aufzubringende Menge auf 2,3 Millionen Tonnen festgesetzt. Hiervon sind bis zum 30. September 1918 600000 Tonnen abzuliefern. Die Verteilung dieses vorläufigen Lieferungssolls auf die Bundesstaaten wird durch den Staatssekretär des Kriegsernährungsamts alsbald erfolgen; die Unter verteilung auf die Lieferungsverbände und die Erzeuger soll bis 15. Juli 1918 durchgeführt sein. Der Staatssekretär des Kriegs ernährungsamtes ist ermächtigt, die Preise für Stroh und Häcksel festzusetzen; er wird auch die Zuschläge für den Handel und die sonstigen Lieferungsbedingungen bestimmen. Die Aufbringung des Strohs ist besonderen, von den Landeszentralbehörden einzurichten den Stellen übertragen. Normenausschuß der deutschen Industrie. Dieser Ausschuß hat von dem Aufsatz „über Normen und ihre Bedeutung für die Allgemeinheit, insbesondere für die Industrie” von Dipl.-Ing. Kienzle in Char lottenburg Sonderabzüge herstellen lassen. In diesem Aufsatz wird die Bedeutung von Normen und die wirtschaftliche Folge ihrer all gemeinen Einhaltung überzeugend dargelegt. (Geschäftsstelle des Ausschusses: Verein Deutscher Ingenieure, Berlin NW 7 )